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Doppelbesteuerung. Abkommen mit Tadschikistan
Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Seit dem Jahr 2010 hat die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Tadschikistan. Es wurde in der Zwischenzeit nie erneuert. Seither hat sich die Abkommenspolitik zwischen Tadschikistan und der Schweiz entwickelt. Bei neuen Doppelbesteuerungsabkommen oder bei Revisionen bestehender Abkommen wurden ganz generelle Standards im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt, um sie den internationalen Gepflogenheiten anpassen zu können. Dies ist auch beim vorliegenden Geschäft der Fall. Das vorliegende Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Tadschikistan setzt nun den Mindeststandard im Bereich des Informationsaustauschs auf Ersuchen um sowie die Standards zur Vermeidung von Abkommensmissbrauch und zur Verbesserung der Streitbeilegung aus dem Projekt der OECD und der G-20-Staaten zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung.
Das Änderungsprotokoll wurde am 4. Juli 2022 unterzeichnet. Die Kantone und die interessierten Kreise begrüssen dessen Abschluss.
Der Ständerat ist Erstrat. Ihre WAK hat das Geschäft an der Sitzung vom 13. Februar 2023 beraten. Das Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung wurden weder Änderungen noch Ergänzungen beantragt. Die Kommission hat dem vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Tadschikistan oppositionslos und einstimmig zugestimmt.
Ich ersuche Sie namens der Kommission, der Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Tadschikistan ebenfalls zuzustimmen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich fasse mich hier auch kurz. Doppelbesteuerungsabkommen sind, wie Sie wissen, ein wichtiges Mittel der Steuerpolitik. Sie erleichtern die Tätigkeit unserer Exportwirtschaft, fördern Investitionen der Schweiz und tragen damit zum Wohlstand in der Schweiz und im Partnerland bei. Das Änderungsprotokoll, das Sie vor sich haben, steht inhaltlich im Zusammenhang mit dem Beps-Projekt und dem Beps-Übereinkommen. Es enthält Bestimmungen, die in das DBA mit Tadschikistan eingeflossen wären, hätten die Schweiz und Tadschikistan ihr DBA dem Beps-Übereinkommen unterstellt.
Mit dem Änderungsprotokoll zum DBA mit Tadschikistan wird dieses die im Rahmen des Beps-Projekts gesetzten Mindeststandards in Bezug auf DBA erfüllen. Schliesslich beinhaltet das Protokoll eine Amtshilfeklausel nach internationalen Standards zum Informationsaustausch auf Ersuchen. Mit dem Änderungsprotokoll wird das DBA an die geltenden Mindeststandards angepasst. Es stellt insofern ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis dar. Das DBA wird weiter zur positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen des Bundesrates, das Änderungsprotokoll zu genehmigen.
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Tadschikistan
Arrêté fédéral portant approbation d'un protocole modifiant la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et le Tadjikistan
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 35 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Das Geschäft geht an den Nationalrat.