03.030
Einsatz von Schweizer Offizieren im Stab der International Security Assistance Force (ISAF) in Afghanistan
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Um die afghanische Interimsbehörde bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Kabul und Umgebung zu unterstützen, hat der Uno-Sicherheitsrat am 20. Dezember 2001 mit der Resolution 1386 unter anderem die Einrichtung einer internationalen Sicherheitsbeistandstruppe, der International Security Assistance Force (ISAF), für einen Zeitraum von jeweils sechs Monaten beschlossen. Später wurde das Mandat mit einer weiteren Resolution bis zum 20. Dezember 2002 verlängert und schliesslich zum dritten Mal bis zum 20. Dezember 2003. An dieser Beistandstruppe sind momentan 29 Länder mit rund 4500 Wehrmännern beteiligt. Es ist damit zu rechnen, dass der Einsatz im Dezember um ein weiteres Jahr verlängert werden muss.
Am 15. November 2002 hat sich die Nato entschieden, die Führungsorganisationen der ISAF beim Prozess der Truppenzusammenstellung zu unterstützen. Dabei wurde auch die Schweiz um Unterstützung angefragt. Seit dem 8. März 2003 sind zwei Angehörige der Schweizer Armee, Milizoffiziere, als Stabsoffiziere der multinationalen Brigade Kabul in der ISAF im Friedensförderungseinsatz. Das VBS hat in Absprache mit dem EDA einer diesbezüglichen Anfrage der zurzeit unter deutsch-niederländischer Führung stehenden ISAF entsprochen, sich analog dem Einsatz von Militärbeobachtern an dieser Uno-Mission mit Einzelpersonen zu beteiligen.
Der Bundesrat hat die Botschaft am 16. April 2003 verabschiedet. Da der Einsatz länger als drei Wochen dauert, muss er gemäss Artikel 66b Absatz 4 des Militärgesetzes durch die Bundesversammlung nachträglich genehmigt werden.
Die grosse Mehrheit unserer Kommission erachtet die Entsendung von Milizoffizieren als sinnvoll, dies aus folgenden Gründen: Angesichts der globalen Situation ist die Aufbauhilfe in Afghanistan ein unbedingtes Erfordernis. Wir haben also ein Interesse, an den Stabilisierungsmassnahmen teilzunehmen. Die Schweiz hat eine Tradition der Guten Dienste, die wir immer wieder anbieten. Mit der Delegation der Offiziere erscheint die Schweiz auf der Liste jener Staaten, die einen ganz konkreten Beitrag zur Friedensförderung in einem Land leisten, welches mehr als zwanzig Jahre im Kriegszustand leben musste.
Die Entsendung von einsatzerfahrenen Schweizer Offizieren ermöglicht zudem einen Wissens- und Erfahrungstransfer zugunsten unserer militärischen Friedensförderung. Dies ist hier umso wichtiger, als es sich um Milizoffiziere handelt. Es geht nicht um einen Truppeneinsatz, sondern um den Einsatz von Stabsoffizieren.
Unsere Kommission hat allerdings auch klar zum Ausdruck gebracht, dass es nicht sinnvoll ist, sich schrittweise in sich verzettelnde Engagements einzulassen, bei denen wir den Überblick verlieren. Im vorliegenden Fall besteht diese Gefahr nicht, weil es sich um einen gezielten Einsatz handelt, bei dem jedes Engagement von Stabsoffizieren der ISAF mit dem EDA abgesprochen wird.
Die SiK nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass der Einsatz im Budget bereits vorgesehen ist und nicht zu einer Aufstockung des Budgets führen wird. Herr Bundesrat Schmid wird sich sicher noch dazu äussern, wie sich die Sicherheit dieser Offiziere nach dem jüngsten Anschlag auf Truppen in Afghanistan sicherstellen lässt.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen. Der Prioritätsrat ist der Nationalrat. Dieser hat den Einsatz am 3. Juni 2003 mit 117 zu 32 Stimmen bei 10 Enthaltungen genehmigt.
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Gegenstimme zu dieser Vorlage in der Kommission stammte von mir. Ich werde ihr auch heute nicht zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen:
Es ist zunächst einmal ein Protest gegen das Vorgehen des VBS, das Parlament wieder einmal vor vollendete Tatsachen zu stellen. Seit dem 8. März, wir haben es eben vom Kommissionspräsidenten gehört, läuft nämlich diese Mission bereits mit zwei Leuten - wir wurden nicht gefragt. Nun wird dieser Bestand ein erstes Mal aufgestockt, die Rede ist nun von vier Offizieren. Das kostet zwar nur 380 000 Franken; und diese sind, wie die Botschaft fast triumphierend festhält, im ordentlichen Budget des Generalstabes bereits enthalten.
Wer will also bei einer solch kostengünstigen Mission, einer Mission zum Nulltarif, für die internationale Solidarität schon Nein sagen? Wohl nur vereinzelte Querdenker, aber die korrekte Mehrheit macht mit - so die Kalkulation im VBS. Alles dient erst noch dem Wissens- und Erfahrungsaustausch zugunsten der militärischen Friedensförderung. Mit der Förderung von Wissens- und Erfahrungsaustausch - dieser Begriff wurde hier verwendet - kann man schliesslich alles rechtfertigen; auch, Herr Bundesrat, die jüngst ans Tageslicht gekommenen Luxusreisen hoher Militärs nach Georgien.
Das nächste aus meiner Sicht ebenso hinterfragungswürdige Argument ist die - ich sage das mal so - Worthülse von der "Erfüllung internationaler Verpflichtungen". Da sagt der Bundesrat Ja und nochmals Ja; koste es, was es wolle; die Schweiz ist ja ein finanzkräftiges Land. Soeben wieder geschehen bei der Bilanz von Bundespräsident Couchepin über den Einsatz der Schweiz für den G8-Gipfel in Evian: "Die Schweiz ist ihren internationalen Verpflichtungen nachgekommen." Aber zu welchem Preis - finanziell, schadensmässig, Inkaufnahme der Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit der Leute am Genfersee? Darüber wird hoffentlich das Parlament auch noch einmal gesondert debattieren können.
Warum kann der Bundesrat nicht auch einmal Nein sagen, wenn wir wieder im Namen der alles rechtfertigenden internationalen Solidarität eine Anfrage aus dem Ausland erhalten? Im vorliegenden Fall wäre das Nein zweifellos begründbar gewesen: Ich erinnere daran, dass im Vorfeld der Revision des Militärgesetzes betreffend Einsätze bewaffneter Truppen im Ausland stets die Rede davon war, dass solche Einsätze nur in Europa und höchstens noch im daran angrenzenden Umfeld vorgesehen seien. Afghanistan gehört wohl kaum mehr dazu.
Aber nun sagte man mir in der Kommission, und der Kommissionspräsident hat es eben wiederholt, hier handle es sich nicht um Truppen, sondern nur um Einzelpersonen. Aber ich bin überzeugt, aus den vier Offizieren werden bald mehr werden; vielleicht acht, vielleicht zwölf. In Salamitaktik wird das vermutlich so weitergehen.
Und wir konnten ja eben lesen, dass nach der tragischen terroristischen Attacke gegen den deutschen ISAF-Konvoi vom letzten Samstag in der Nähe von Kabul nun der öffentliche Druck - der Druck seitens der Bevölkerung, nicht seitens der Bundesregierung - in Deutschland sehr stark zugenommen hat, die eigenen Truppen sukzessive durch Verbände anderer Länder abzulösen.
Es liegt auf der Hand, dass Anfragen nach einer weiteren Aufstockung des schweizerischen Kontingents kommen werden. Und dann muss, wer schon A und B gesagt hat, wohl auch C und D sagen. Wollen wir aber wirklich global tätig sein, in einer Materie, der unser Souverän ohnehin nur knapp zugestimmt hat und deren Kostensteigerung mit unseren Sanierungsmassnahmen für die Bundesfinanzen kaum vereinbar ist?
Im nächsten Traktandum verlängern wir das schweizerische Truppenengagement in Kosovo. Ich werde ihm zustimmen, auch wenn da wieder Dutzende von Millionen verausgabt werden. Aber Afghanistan ist nicht Kosovo, ist weder Bosnien noch Mazedonien.
Selbstbeschränkung, Herr Bundesrat, ist keine schlechte Eigenschaft, sondern eine Tugend, der man auch im VBS und im EDA, wenn es um wohlgefällige Friedensförderung geht, besser nachleben sollte. Der Bund kann sich heutzutage schlicht nicht mehr alles leisten, was unter der hehren Flagge der internationalen Solidarität an uns herangetragen wird.
Es geht mir ums Prinzip und nicht um die eher bescheidenen Anfangskosten von 400 000 Franken, die ja angeblich bereits im Budget enthalten sind.
Ich werde dieser Vorlage somit weiterhin meine Zustimmung verweigern und erlaube mir abschliessend noch eine Frage an Sie, Herr Bundesrat:
Was täte das VBS mit diesen 380 000 Franken, wenn das Parlament nun Nein sagen würde? Gesprochen ist dieser Betrag ja schon, und ausgegeben werden dürfte er wohl oder übel auch - aber hoffentlich nicht für weitere Reisetätigkeiten unserer Generalität, zwecks "Wissens- und Erfahrungsaustausches", in irgendein fernes Land, das noch nicht bereist wurde!
Schmid Samuel · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich schliesse mich der Kommission an, bitte Sie einzutreten und der Vorlage zuzustimmen. Der Kommissionspräsident hat den Rahmen gesetzt. Ich habe dem nichts beizufügen, höchstens einen Hinweis, nachdem uns da eine gewisse perfide Energie unterschoben wird in Bezug auf das Fait accompli, das man da schafft: Wenn wir diese Perfidie gehabt hätten, dann hätte ich zwei Festungswächter geschickt. Dann würden Sie jetzt bereits über das nächste Traktandum diskutieren, weil wir dann nämlich in der Lage gewesen wären, das selber zu tun.
Ich wollte das aus verschiedenen Gründen nicht. Zum einen - das hängt mit dem zusammen, was der Kommissionspräsident bereits bei der ersten Vorlage gesagt hat -: Das Festungswachtkorps ist in letzter Zeit sehr stark mit vielen anderen Aufträgen belastet. Es ist mein Ziel, diese Leute so weit als möglich zu entlasten und die Miliz einzusetzen. Zum anderen: Ich mache das auch nicht ohne Absicht in Bezug auf die Miliz. Die Miliz ist ein Schlager der Eidgenossenschaft. Die Miliz beweist gerade in internationalen Einsätzen in für Ausländer absolut unerwarteter Art und Weise, was sie zu leisten in der Lage ist. Hier geht es im Übrigen, Herr Reimann, nicht um einen Vergleich mit Kosovo, da stimme ich mit Ihnen überein. Afghanistan ist nicht Kosovo. Aber zwei Mann sind auch nicht 220. Dass wir hier eine klare Limite gesetzt haben, wird ja in der Vorlage selber deutlich. Der Zeitablauf ist natürlich - wenn ich mich jetzt dazu entschliesse, Miliz zu entsenden - nicht ganz problemlos planbar, weil ich diese Leute aus ihren zivilen Engagements herauslösen muss. Soll ich jetzt mit einer Vorlage kommen und Ihnen sagen: Zum Zeitpunkt, da ich mich entscheiden muss, weiss ich noch nicht, ob ich zum gegebenen Einsatzzeitpunkt dann auch die nötigen Leute habe? Also hat die zuständige Stelle mit infrage kommenden, mit entsprechender Ausbildung versehenen Milizoffizieren gesprochen. Dort hat sich dann die Möglichkeit des Einsatzes ergeben. Jetzt berufe ich mich ebenfalls auf das vom Volk angenommene Gesetz, wo es heisst, dass der Bundesrat die Genehmigung der Bundesversammlung in dringenden Fällen nachträglich einholen kann, weil man seinerzeit bei der Gesetzesberatung vorausgesehen hat, dass wir hier gelegentlich mit inkongruenten Zeitverhältnissen zu arbeiten haben.
Nachdem es um zwei Milizoffiziere ging, nachdem es um den Einsatz in einem Staat ging, der seit 20 Jahren unter den Folgen des Krieges leidet, habe ich mich entschieden, dem Bundesrat zu beantragen, diese zwei Leute zu entsenden und jetzt die entsprechende Bewilligung nachträglich einzuholen - nicht zuletzt dem altrömischen Grundsatz folgend, dass doppelt gibt, wer rasch gibt. Denn wenn wir zu spät kommen, können Sie zwanzig Leute schicken, das wird gar nicht mehr zur Kenntnis genommen. Wenn Sie hingegen am Anfang mit dabei sind, genügen zwei Leute.
Ich bitte Sie, in Würdigung all dessen dieser Ausnahme zuzustimmen, gestützt auf das Gesetz und die allgemeinen Verhältnisse, vor allem aber auch deswegen, weil es effektiv um zwei Leute geht.
Im Übrigen, Herr Reimann: Ich sage sehr häufig Nein. Wenn ich Ihrer Argumentation folgen würde, dann müsste ich die zwei Leute in Sri Lanka, dann müsste ich die Leute in Eritrea, dann müsste ich die Beobachter auf den Golan-Höhen, dann müsste ich sogar die Delegation in Korea zurückziehen. Das alles ist aber nicht in dem Sinne, wie Sie es verstehen, Gegenstand der Militärgesetzgebung; sie wurde nicht für so kleine Delegationen, sondern für eigentliche Truppenverbände definiert. Da stimme ich absolut mit Ihnen überein: Wenn wir über Truppen diskutieren - das hat das VBS in Zusammenhang mit Afghanistan immer gesagt -, kommt ein Truppeneinsatz nicht infrage. Hier handelt es sich aber um eine Delegation von zwei Leuten, die dort nicht als Truppenverband im Einsatz stehen.
Selbstbeschränkung ist mithin eine Tugend, aber wir beschränken uns auf das, von dem wir glauben, es liege im Interesse unseres Landes. Es liegt im Übrigen auch im Interesse unserer zivilen Hilfsorganisationen, denn letztlich geht es auch vor Ort um eine gewisse Vernetzung zwischen den verschiedenen Kräften. So erfolgt auch diese Entsendung im Einvernehmen und in Absprache mit dem EDA, das für die zivile Seite zuständig ist.
Ich bitte Sie also, hier zuzustimmen.
Ein Wort noch zur Frage, die Herr Hess in Bezug auf die Sicherheit aufgeworfen hat: Das ist selbstverständlich ein Problem, und das erfüllt uns natürlich mit Sorge, allerdings ganz generell und nicht speziell bezogen auf diesen Einsatz. Wir hatten bisher auch Glück, denn trotz diesen mittlerweile seit Jahren in ungefähr gleicher Anzahl erfolgten Einsätze hatten wir bisher auf der militärischen Seite nur relativ wenige Todesfälle, wobei jeder Todesfall natürlich einer zuviel ist.
1999 hatten wir einen Hauptmann, der in Georgien während drei Tagen als Geisel gefangen gehalten wurde. 1997 waren es ein Major und ein Hauptmann, die während 14 Tagen in Tadschikistan als Geiseln gefangen gehalten wurden, und am 8. Oktober 2001 kam Major i. Gst. Hofer als Uno-Militärbeobachter in Georgien bei einem Helikopterbeschuss ums Leben.
Wir hatten jetzt verschiedentlich in Afghanistan diese vereinzelten Terrorakte und damit auch entsprechende Opfer zu beklagen - nicht in unserer Armee, aber bei all diesen Hilfskräften. Das ist natürlich auch ein Risiko für unsere Leute; dessen sind sich all diese Beauftragten bewusst. Sie haben ja das gleiche Problem auch beim IKRK und bei der Deza. Wir haben das Gleiche beim VBS, und es gilt einerseits, dafür zu sorgen, dieses Risiko möglichst kalkulierbar zu behalten, d. h. in der Regel mit anderen zusammen die Risikobeurteilung kurzfristig, gelegentlich auch täglich, vorzunehmen, um entsprechende Massnahmen zu treffen.
Im vorliegenden Fall sind unsere Leute Teil eines Stabes, in dem auch andere Staaten mit wesentlich stärkerer militärischer Präsenz vor Ort sind; sie sind somit ohnehin nicht isoliert. Zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Entsandten in den Irak für die Kontrolle der chemischen Waffen hatten wir zusammen mit anderen Staaten Gespräche, wie und auf welchen Wegen allenfalls bei einem frühzeitigen Losbrechen des Krieges diese Leute evakuiert werden könnten. Dabei waren sie im Rahmen einer Uno-Mission, und die Uno bot da natürlich noch eine besondere Garantie.
Sie sehen, hier ist fallweise exakt abzuklären, wo und allenfalls inwieweit wir einzugreifen haben. Das kann dazu führen, dass ein solches Mandat kurzfristig aufgehoben oder modifiziert wird.
Aber allein deswegen das Mandat überhaupt nicht auszuüben - selbstverständlich, das wäre in unserem Ermessen -, würde auch entsprechend gewürdigt, denn das Risiko, das unsere Leute eingehen, ist in der Regel mit Sicherheit nicht grösser als das Risiko derjenigen Staatsangehörigen, die mit weit grösserem Engagement dort vor Ort sind. Im Gegenteil: Nicht selten wird die Präsenz der Schweiz dazu benutzt und kann dazu benutzt werden, den Kontakt zu den zivilen Behörden zu normalisieren, zu intensivieren, vielleicht zu beschleunigen, weil die Schweiz auch in sehr fernen Landen nach wie vor den Eindruck der Neutralität hinterlässt. Das ist ein Trumpf, weil wir den Vorteil eines kleinen Staates haben, der da nicht mit solchen Massnahmen irgendwelche eigenen Interessen verfolgen will, und das offenkundig ist. Wir haben hier also sogar stärkere Möglichkeiten, nachhaltig für unser Land zu wirken, als das wahrscheinlich für Truppenkontingente anderer Staaten der Fall ist, die mit weit stärkerer Präsenz vor Ort sind.
Insgesamt schien dem Bundesrat dieses Engagement vertretbar, ihm schien auch die Ausnahme gegeben, und die Mehrheit Ihrer Kommission stimmt dem ebenfalls zu.
Ich bitte Sie, ihr zu folgen.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über den Friedensförderungseinsatz von Schweizer Offizieren in Stäben der International Security Assistance Force (ISAF) in Afghanistan
Arrêté fédéral concernant l'engagement d'officiers suisses dans une mission de promotion de la paix auprès des états-majors de l'International Security Assistance Force (ISAF) en Afghanistan
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 32 Stimmen
Dagegen .... 1 Stimme