03.019
Einführung einer Sondersteuer auf Alcopops
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Die Kommission beantragt Ihnen, auf diese Vorlage des Bundesrates einzutreten und sie gutzuheissen. Sie hat diesen Beschluss mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst. Sie stellt Ihnen zu dieser Vorlage auch keine Abänderungsanträge. Alcopops sind Süssgetränke mit Alkohol, also eine Mischung von Alkohol und Limonade. Sie werden vor allem von Jugendlichen und auch sogar von Kindern konsumiert. Die Zunahme dieses Konsums ist beeindruckend. Im Jahr 2001 wurden 28 Millionen Flaschen verkauft, heute sind es über 40 Millionen Flaschen, die im Jahr konsumiert werden.
Diese Vorlage hat keine fiskalpolitische, sondern eine gesundheitspolitische und gesundheitspolizeiliche Bedeutung. Sie soll nämlich die jungen Konsumenten davon abhalten, diese Getränke in grosser Menge zu konsumieren. Es geht vor allem auch darum, Jugendliche und Kinder davon abzuhalten, sich an das Trinken von Alkohol zu gewöhnen. Bei diesen Getränken ist die Gefahr deswegen besonders gross, weil sie einen Süssgehalt aufweisen und damit der Alkohol wenig spürbar wird und für die Trinkenden eine Gewöhnung an diesen Konsum eintritt.
Wir wissen, dass in der Schweiz etwa 20 Prozent der Bevölkerung, also mehr als eine Million Menschen, von Problemen mit Alkohol betroffen sind. Die Kommission ist der Meinung, dass wir alles tun müssen, um diese Zahl nicht zu vergrössern, sondern eher zu verkleinern. Dazu gehören insbesondere und in erster Linie Massnahmen gegen den Alkoholkonsum bei Jugendlichen.
Aus diesen Gründen schlägt Ihnen die Kommission vor, auf diese Vorlage einzutreten. Sie bringt nämlich eine Steuer, und die Studien bezüglich Prävention im Bereich Alkohol, die man immer wieder gemacht hat, zeigen, dass eine Besteuerung das wirksamste Instrument ist, um den Alkoholkonsum zu senken. Dies gilt insbesondere für Jugendliche, die auf den Preis besonders sensibel reagieren. Mit anderen Worten: Wenn der Preis angehoben wird, geht der Konsum deutlich zurück. Dementsprechend haben wir einen Vorschlag gemacht, der die Steuer deutlich erhöht, nämlich von bisher 45 Rappen pro 2,75-Deziliter-Flasche bzw. 50 Rappen pro 3-Deziliter-Flasche auf neu 1.80 Franken für die 2,75-Deziliter-Flasche und 2 Franken für die 3-Deziliter-Flasche. Diese sehr spürbare Erhöhung der Besteuerung soll und wird nach unserer Überzeugung bewirken, dass der Konsum solcher Einstiegsgetränke zurückgeht.
Ich beantrage Ihnen namens der Kommission, dem Bundesrat zu folgen und diese Vorlage gutzuheissen.
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wenn man die Zahlen und Trends im Alkoholkonsum von Schülerinnen und Schülern in der Schweiz betrachtet, ist es erschreckend, wie stark dieser besonders bei den 15- bis 16-Jährigen angestiegen ist. War früher Bier der Spitzenreiter, so sind es heute die Süssgetränke, die mit starken Alkoholika wie Wodka oder Gin zu so genannten Alcopops gemixt werden, welche sich einer zunehmenden Beliebtheit erfreuen. Während im Jahr 2000 noch 1,7 Millionen Flaschen verkauft wurden, hat sich die Zahl ein Jahr später bereits auf 28 Millionen Flaschen erhöht. Was ich als besonders tragisch empfinde, ist die Tatsache, dass es vor allem Jugendliche sind, und zwar sowohl Knaben wie auch Mädchen, die sich regelmässig betrinken. Wenn ich die Gruppe der 11- bis 12-Jährigen betrachte, die mindestens einmal pro Woche Alkohol trinken, dann ist das für mich viel zu hoch.
Es war vor vielen Jahren in der Innerschweiz üblich, den Kindern den "Nuggi", den Schnuller, in den Schnaps zu tauchen, damit sie still waren, damit sie wieder schliefen. Die Auswirkungen waren tragisch - wir kennen sie -: Schäden im Hirn und Alkoholabhängigkeit. Durch Aufklärung konnte diese Unsitte ausgerottet werden; Gott sei Dank! Tatsache ist aber: Je früher man mit Alkoholtrinken beginnt, desto grösser ist das Risiko, später unter Alkoholproblemen zu leiden. Es ist nach wie vor eine unumstössliche Tatsache, dass der Gesetzgeber nicht vergebens beschlossen hat, Wein und Bier erst an Jugendliche ab 16 und Spirituosen gar erst an Jugendliche ab 18 Jahren zu verkaufen.
Wir haben vor Jahren mit der Besteuerung von Hooch - damals hatten wir ein ähnliches Problem - gute Erfahrungen gemacht: Innert kurzer Zeit ist Hooch von der Bildfläche verschwunden.
Ich bin mir bewusst, dass wir das Problem mit einer Steuererhöhung nicht wirklich lösen können; zu leicht können Jugendliche eine Flasche Wodka und eine Flasche Süssgetränk kaufen und solche Getränke selber mixen. Sicher war es auch früher so, dass Jugendliche, vor allem die Knaben damals, Alkohol konsumierten. Welche Mutter von Knaben kennt das nicht, dass ein Knabe einmal nach Hause kommt und halt nicht mehr geradeaus gehen kann? Damit gehen wir um, und es ist auch Sache der Eltern, ihren Kindern in diesem Bereich eine gewisse Erziehung angedeihen zu lassen.
Wenn es aber heute die 12- bis 16-Jährigen sind, dann meine ich, dass wir als Politiker eine gewisse Verantwortung haben und etwas unternehmen müssen. Ich frage mich wirklich: Wieso wissen diese Eltern nicht mehr, wo ihre Kinder sind? Und noch schlimmer: Wie kann es sein, dass Eltern nicht merken, wenn Jugendliche regelmässig betrunken nach Hause kommen?
Es geht mir nicht darum, den Alkohol zu verteufeln; ich trinke selber auch gerne ein gutes Glas Wein. Aber Jugendliche müssen lernen, mit Alkohol umzugehen. Sie müssen sich der langfristigen Gefahren, wenn sie regelmässig trinken, bewusst sein, und sie müssen auch erkennen, dass Sichbetrinken nicht lustig, sondern widerlich ist. Es ist tragisch, meine ich, dass hier der Gesetzgeber einschreiten muss, wäre es doch meiner Meinung nach Sache der Eltern, ihren Kindern diesen Weg zu zeigen.
Wir können nun diese Steuern erhöhen; ich bin für Eintreten und Zustimmung zur Botschaft. Eines müssen wir aber ebenfalls tun: eine Aufklärungskampagne in der Sprache der Jungen starten. Schöne Plakate nützen nichts, wenn sie nicht unter die Haut gehen, und da hat der Bund gute Erfahrungen, wenn ich an die Aids-Kampagne denke. Alkoholwerbung einfach zu verbieten löst das Problem auch nicht; das ist ein Ausweg, der schlussendlich zwar etwas bringen kann, aber wichtiger scheint mir die Aufklärung zu sein.
Wir müssen unbedingt auch die Kontrollen verstärken. Untersuchungen zeigen, dass Jugendliche relativ problemlos Spirituosen kaufen können. Die Kontrollen sollten nicht nur in den Verkaufsläden stattfinden, sondern auch an öffentlichen Veranstaltungen und in den öffentlichen Anlagen.
Spanien hatte ein sehr schlimmes Problem in der gleichen Richtung. Dort hat man die Kontrollen massiv verstärkt, hat die Parks geräumt, die Jugendlichen mitgenommen und aufgeklärt, und jetzt sind sie eigentlich auf einem guten Weg.
In diesem Sinne bin ich für Zustimmung zur Vorlage.
Cornu Jean-Claude · Ständerat · Freiburg · Freisinnig-demokratische Fraktion
Je ne suis généralement pas en faveur de la levée de nouveaux impôts, mais sur ce sujet, et malgré l'exposé de notre rapporteur qui a été assez exhaustif, je me dois de vous faire part de ma grande inquiétude par rapport à la consommation d'alcool par les jeunes, de plus en plus jeunes, et par de plus en plus de jeunes filles. Cela devient tel qu'il n'est pas exagéré de parler de sérieux problème de société, de sérieux problème de santé publique. Ma région vient de vivre le drame d'un jeune homme de 16 ans poignardé à mort le week-end passé par un autre jeune de 19 ans. C'est dramatique. Or, l'on sait d'ores et déjà que tous les protagonistes, filles comme garçons entre 15 et 20 ans, avaient passablement bu d'alcool ce soir-là. C'est donc notre responsabilité de réagir.
S'agissant des alcopops ou premix, je me limiterai à un témoignage qui remonte à hier. Un jeune animateur social qui gère le centre des jeunes de ma région m'a contacté en ma qualité de préfet relativement à un festival rock qu'il organise ce week-end. Parmi les mesures prises, il y a la présence de jeunes conseillers de la LIFAT, la Ligue fribourgeoise pour la prévention de l'alcoolisme et des autres toxicomanies, il y a un service de voitures pour reconduire les jeunes chez eux et éviter ainsi qu'ils conduisent après avoir consommé de l'alcool ou d'autres substances et il y a, et cela m'a étonné, le bannissement pur et simple des alcopops. Car, m'a-t-il dit, il trouve ces breuvages aussi attractifs que sournois. Ce n'est pas un sénateur hors des réalités qui vous le dit, mais un jeune animateur de rue, un jeune animateur de la jeunesse qui a pris une telle décision.
Donc, je crois que c'est aussi notre responsabilité de tout faire pour contribuer à réduire l'attractivité de ce genre de boissons. L'idée d'introduire un impôt spécial sur les alcopops peut y contribuer et va dans ce sens-là.
Je vous propose que, sans état d'âme, nous entrions en matière et que nous adoptions le projet tel qu'il est présenté aujourd'hui.
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich stelle keinen Gegenantrag auf Nichteintreten oder Rückweisung, habe bei dieser Vorlage aber trotzdem einige grundsätzliche Fragen und Bedenken. Angesichts der Kommissionssübermacht, die einstimmig daherkommt, traue ich mich nicht, dagegen anzutreten, aber einige kritische Fragen müssen doch noch gestellt werden.
1. Ich bin mir nicht ganz so sicher, Herr Bundesrat, ob es klug und unter dem Aspekt der Steuern gescheit ist, eine Steuer einzuführen, die sich in dieser Höhe so auswirken wird, dass sie sich selber innert kürzester Zeit abschaffen wird.
2. Es liegt ein Gutachten vor, das von der Alkoholverwaltung gemacht wurde, der Forschungsbericht Nr. 38 der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme, der den Titel "Veränderungen des Konsums und Kaufs von Spirituosen zwischen Frühling 1999 und Herbst 2001" trägt. Dieses Gutachten ist vom Psychologischen Institut der Universität Bonn etwas näher unter die Lupe genommen worden, und ich möchte nur einen Satz aus der Zusammenfassung zitieren; er hat mir zu denken gegeben: "Die vorliegende Studie wird aufgrund gravierender theoretischer erhebungs- und auswertungsmethodischer, wie aber vor allem interpretativer Mängel wissenschaftlichen Ansprüchen in keiner Weise gerecht und scheidet daher als Entscheidungsgrundlage gesetzgeberischer Massnahmen aus." Es würde mich interessieren, was man dazu sagt, wenn man aufgrund von eigenen Studien zur Gesetzgebung schreitet und sich dann diese Mängel herausstellen.
3. Ich bestreite und ziehe in Zweifel, dass die vorgegebene Massnahme, wie sie nun ergriffen werden soll, eine Verfassungsgrundlage hat. Wir haben kein Verfassungsgericht, umso mehr sollte sich das Parlament über die Verfassungsmässigkeit der Vorlagen Rechenschaft ablegen. Ich bin mir da nicht so sicher, ob diese vorgeschlagenen Massnahmen eine saubere Verfassungsgrundlage haben. Ich möchte den Kommissionspräsidenten fragen, ob vom Bundesamt für Justiz eine entsprechende Stellungnahme vorliegt.
4. Zur Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht: Im Gegensatz zur Behauptung in der bundesrätlichen Botschaft steht die französische Sondersteuer im Widerspruch zu den Artikeln 90 und 28 des Abkommens sowie zu den Steuerrichtlinien, insbesondere zu Artikel 22 der Richtlinie 92/83, gemäss der die Mitgliedstaaten keine Sondersteuern einführen dürfen. Die Abteilung Verstösse der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission hat die Ermittlung über die von der Europäischen Union am 7. Oktober 2002 eingereichte Beschwerde vor kurzem abgeschlossen.
5. Zur Vereinbarkeit mit dem Efta-Recht: In seinem Urteil vom 15. März 2002 zum Fall Kontrollbehörde der Efta gegen Norwegen kam der Gerichtshof der Efta zum Schluss, dass Norwegen mit der unterschiedlichen Behandlung von Bier und alkoholischen Getränken zwischen 2,5 und 4,75 Prozent Alkoholgehalt bei der Kommerzialisierung gegen die Artikel 11 und 16 der Vereinbarung über den Europäischen Wirtschaftsraum verstossen habe.
Mir stellen sich da in diesem Zusammenhang also schon einige Fragen, Fragen rechtlicher Natur. Ich bestreite die Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage und bezweifle, dass man das so machen kann; wir haben hier bei der Verfassungsgrundlage sehr dünnes Eis. Weiter: Die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht, die Vereinbarkeit mit dem Efta-Recht und auch die wissenschaftlichen Grundlagen dieser Vorlage sind von prominenter Stelle erheblich in Zweifel gezogen worden.
Ich hoffe, dass der Nationalrat diese Fragen als Zweitrat noch etwas näher anschauen wird.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Ich gestehe Ihnen gerne, dass mir diese Vorlage auch keine Freude macht, denn es ist immer unschön, ein Produkt plötzlich besonders zu besteuern. Ich habe mir lange überlegt, ob das eine richtige Massnahme ist oder nicht, aber ich glaube - darauf haben Frau Leumann, Herr Cornu und der Kommissionspräsident eindrücklich hingewiesen -, dass eben doch Handlungsbedarf besteht. Ich glaube, dass die Zunahme des Alkoholkonsums bei Kindern ein echtes Problem ist.
Ich muss hier als geborener Luzerner, Frau Leumann, allerdings protestieren. Sie sind im Kanton Luzern ja sehr gut assimiliert, aber Sie müssen schon aufpassen, wenn Sie dem Kanton vorwerfen, hier würden die Schnuller mit Trasch infiziert; das sind reine Gerüchte, die ich hier nicht bestätigen kann. (Heiterkeit) Jedenfalls macht mir der Jugendalkoholismus heute mehr Sorgen als früher.
Im Ernst: Es ist unabhängig von Studien unbestritten, Herr Büttiker, dass diese verführerischen Getränke, die süss sind, aber doch einen gewissen Pfiff haben - wir haben sie natürlich auch versucht -, Kinder in Versuchung führen können und sie schon früh an den Alkoholkonsum gewöhnen. Natürlich haben wir heute noch nicht die jahrelange Erfahrung, um zu beurteilen, ob die Gewöhnung im Kindesalter später zu Alkoholismus führt, aber - das wissen wir alle - wenn man sich an so etwas wie das tägliche Glas gewöhnt, wird das später seine Folgen haben. Betrunkene Erwachsene sind schon übel genug, aber das kennt man so, hin und wieder. Betrunkene Kinder dagegen sind etwas sehr Übles, und das Beispiel, das Herr Cornu geschildert hat, ist natürlich eindrücklich.
Ich glaube, es besteht Handlungsbedarf, und dieser Handlungsbedarf besteht natürlich auf vielen Ebenen, darauf hat auch Frau Leumann hingewiesen. Wir wollen das ja von der Angebotsseite her angehen. Wie Sie wissen, haben wir die Jugendschutzbestimmungen verschärft. Fachleute sagen uns, dass das schon einiges gebracht hat und dass man heute die Bestimmungen in diesem Umfeld besser beachtet. Wir wissen natürlich, dass solche Bestimmungen niemals lückenlos durchgesetzt werden können, aber immerhin scheint es ein Fortschritt zu sein.
Deshalb glauben wir auch, dass man auf der Nachfrageseite etwas tun muss. Nun kann man natürlich auch hier wiederum Verschiedenes sagen. Man kann fragen: Warum ist der Schnaps in dieser Süssform anders besteuert als der normale? Man kann natürlich sagen, man könne Getränke auch mischen, man könne verschiedene Flaschen mitnehmen. Wir sind aber doch der Meinung, dass es wirken wird. Das zeigt sich auch in Frankreich: Der Griff ins Regal im Supermarkt ist halt einfacher, als selber zu mischen - obschon das umgangen werden kann, das wissen wir.
Wir wissen auch, dass die Jugendlichen auf Preiserhöhungen sensibler reagieren. Es ist hier auch nicht so, wie ich beim Tabak immer gesagt habe, oder wie bei den grossen Schnäpsen - wenn ich so sagen will -, dass sich der Einkauf einfach ins Ausland verlagert. Das sind situative Einkäufe, und deshalb sind wir überzeugt, dass das etwas bringen wird. Aber es ist eine unvollkommene Massnahme, und wir müssen abwägen: Wollen wir, dass sich das einfach so weiterentwickelt? Oder wollen wir immerhin etwas Wirksames tun, auch wenn wir wissen, dass es vielleicht nicht das Ideale ist?
Nun hat Herr Büttiker einige kritische Fragen gestellt und gesagt, das sei widerrechtlich. Wir haben das angeschaut. Es gibt das EU-Recht, es gibt die Kompatibilität zwischen der EU und dem Gatt, und es gibt die Efta. Nach meinen Informationen ist es bezüglich der Bestimmungen der WTO problemlos, und zwar deshalb, weil wir importierte und einheimische Produkte gleich behandeln. Es gibt hier keine unterschiedliche Behandlung. Zur Frage der EU: Die Kommission hat Beschwerde eingereicht. Nach meinem Wissen ist diese Beschwerde noch pendent, sodass man diese Frage noch nicht eindeutig beantworten kann. Aber ich glaube nicht, dass das EU-Recht in diesem Sinne für uns zwingend sein kann. Wir müssen die internationalen Verpflichtungen einhalten. Natürlich versuchen wir, uns überall dem EU-Recht anzunähern, aber das ist so nicht zwingend. Bei der Efta gibt es nach meinen Informationen einen Entscheid zu Norwegen; aber anscheinend geht es dort nicht um die Steuern, sondern um das frühere Verbot, importierte Alcopops ausserhalb der staatlichen Läden zu verkaufen. Für norwegische Produkte war das erlaubt. Das war anscheinend eine Ungleichbehandlung und deshalb nicht irgendwie modellhaft für das, was bei uns nun geschieht.
Sie haben zu Recht auch die Frage der Erträge aufgeworfen. Hier ist natürlich zwischen dem für Gesundheitspolitik mitverantwortlichen und dem fiskalischen Herzen ein gewisses Spannungsfeld. Ich müsste Ihnen sagen, Herr Büttiker: Auch wenn gar nichts hereinkäme, hätten eigentlich die Massnahme ihren Zweck doch erfüllt; dann müssten wir akzeptieren, dass diese Steuereinnahmen halt fehlen würden. Aber der Gewinn wäre natürlich ein grosser.
Sie haben noch die SFA-Studie erwähnt. Ich gebe gerne zu, dass ich bezüglich dieser Studie - das weiss Herr Erard - auch immer eine gewisse Reserve hatte. Denn sie vergleicht auch, wie viel man im Laufe verschiedener Jahre konsumiert, und man weiss, dass man im Lebensabschnitt nach der Rekrutenschule vielleicht ohnehin etwas mehr trinkt. Ja, Sie lachen so verständnisvoll, Herr Büttiker, wir wissen das, es geht mir auch so, das ist völlig klar!
Aber ich glaube trotzdem - Studie hin oder her, wissenschaftlicher Gehalt hin oder her -: Man kann nicht negieren, dass der Alkoholkonsum auch aus steuerlichen Gründen zugenommen hat. Dass - gemäss der Rechnung der Alkoholverwaltung; Sie haben sie kürzlich behandelt -, die Erträge zugenommen haben, das hat sicherlich einen Grund. Man kauft nämlich weniger im Ausland, weil in der Schweiz der Whisky, der Cognac und diese Modeschnäpse billiger geworden sind. Das ist also keine Konsumzunahme, sondern einfach eine andere Einkaufsgepflogenheit.
Aber ganz sicher ist natürlich auch, dass gerade diese importierten Modeschnäpse oder Edelschnäpse, wie Sie sie auch nennen wollen, erheblich billiger geworden sind. Das stimuliert natürlich ganz klar den Konsum dieser Schnäpse bei solchen, die vielleicht bei einem Luzerner Träsch etwas mehr Gewöhnung bräuchten, bis sie ihn gleich gut fänden wie einen schönen Malt Whisky. Ich glaube, das kann man, Studie hin oder her, nicht negieren.
Wir haben ja auch erwogen, die Steuer generell anzuheben. Hier stossen wir natürlich auf den Widerstand der Branche, denn wenn die Preise zu hoch werden, stellt sich natürlich doch die Frage: Wenn ich schon so viel zahlen muss, nehme ich dann nicht ein wirklich gutes Importprodukt statt eines normalen? In diesem Qualitätswettbewerb ist die schweizerische Industrie natürlich herausgefordert, das ist ganz klar, und diese Strukturen haben sich zu verändern begonnen; wir studieren das Problem ja auch im Zusammenhang mit den Hochstamm-Obstbäumen.
Aber ich schliesse nicht aus, dass wir bei Gelegenheit wieder mit einer generellen Erhöhung der Alkoholsteuer kommen müssen. Wir haben ja ohnehin eine etwas kuriose Lage: Wein wird gar nicht besteuert. Bier hat eine gewisse Sondersteuer; früher musste man die Biersteuer sogar senken, wenn man die Mehrwertsteuer anhob - etwas ziemlich Abstruses -, weil die Gesamtsteuer begrenzt war. Aber wir sind daran, auch die Biersteuer zu überarbeiten.
Ich habe es bisher nicht über mein föderalistisches Herz gebracht, die Einführung einer Weinsteuer vorzuschlagen; aber vielleicht kommt auch diese Frage einmal.
Ich habe Verständnis für diese Einwände, meine aber trotzdem, dass jetzt das Anliegen überwiegt, etwas zu tun, auch wenn es unvollkommen ist. Deshalb bin ich dankbar, dass Ihre Kommission diesem Antrag nun ohne Gegenstimmen - bei einer Enthaltung - zugestimmt hat.
Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ganz kurz, verehrter Herr Bundesrat, nur eine Bemerkung: Ich wollte selbstverständlich den Luzernern nicht zu nahe treten und schon gar nicht von der heutigen Zeit sprechen. Ich komme ja von weiter hinten, aus dem Nidwaldnischen. Nach den Erzählungen meines Grossvaters war das früher - allerdings sind das jetzt mittlerweile etwa 120 Jahre her - halt schon noch üblich.
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Es ist noch eine Frage von Kollege Büttiker zu beantworten. Er hat sich nach der Verfassungsmässigkeit erkundigt. Die Kommission hat das geprüft. Die Vorlage stützt sich auf die Artikel 105 und 131 Absatz 1 Buchstabe b der Bundesverfassung. Artikel 105 gibt dem Bund die Kompetenz zur Alkoholgesetzgebung generell und insbesondere zum Gesundheitsschutz. Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe b gibt dem Bund insbesondere das Recht bzw. die Kompetenz, Steuern auf Alkohol zu erheben. Die Fachleute des EJPD haben das auch geprüft und als taugliche und massgebliche Grundlage anerkannt.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die gebrannten Wasser
Loi fédérale sur l'alcool
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Ziff. I, II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 38 Stimmen
Dagegen .... 1 Stimme