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Geschäftsbericht des Bundesrates 2022
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Die Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates haben an den Sitzungen vom 8. und 9. Mai 2023 den Geschäftsbericht des Bundesrates beraten und die jeweils zuständigen Departementsvorsteher und -vorsteherinnen sowie den Bundeskanzler zur Aussprache empfangen. Die beiden GPK hatten die Möglichkeit, die Mitglieder des Bundesrates und den Bundeskanzler zu von ihnen gewählten aktuellen Themen aus deren Departementen anzuhören und zu befragen. Aus drei Subkommissionen wird nachfolgend noch Weiteres erläutert.
Der Geschäftsbericht gibt auf über 200 Seiten umfassend Auskunft über die Arbeiten und über die Zielerreichung des Bundesrates im Jahr 2022. So wird darin sowohl über die politischen Schwerpunkte der bundesrätlichen Geschäftsführung mit einem Überblick über die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit im Lichte der jeweiligen Legislaturplanung wie auch über die Schwerpunkte der Tätigkeit der Departemente und der Bundeskanzlei Rechenschaft abgelegt. Die Berichte dienen nicht nur dem permanenten bundesrätlichen Controlling, sondern sie erleichtern auch die Geschäftsprüfung.
Der Geschäftsbericht zeigt anhand der drei grossen Leitlinien informativ und transparent die Zielerreichung des Bundesrates auf. Die 18 Ziele gemäss Legislaturplanung 2019-2023 werden mittels Indikatoren gemessen und oft mit übersichtlichen Tabellen veranschaulicht. Sie finden da in kompakter Form Informationen beispielsweise über die Entwicklung der Staatsquote, des Handelsvolumens, von Bildungsabschlüssen, aber auch zum alpenquerenden Güterverkehr, zu den durch Naturereignisse verursachten Schäden oder zum Material-Fussabdruck pro Person. Ergänzt wird der Bericht mit einem guten Überblick zu sämtlichen Bundesratsbeschlüssen 2022 zur Covid-19-Pandemie und zur Ukraine-Krise.
Während der Krisen der letzten Jahre waren der Bundesrat und die Verwaltung in fast allen Bereichen zusätzlich belastet. Wie der Bundeskanzler anlässlich der Aussprache ausführte, haben die Covid-19-Pandemie, der Ukraine-Krieg, die Energiemangellage und die Taiwan-Krise zu 1800 zusätzlichen Bundesratsgeschäften geführt. Das ist ein Plus von 64 Prozent bei durchschnittlich 2800 Geschäften pro Jahr. Bei den 1800 zusätzlichen Geschäften handelt es sich nebst den Anträgen und den Informationsnotizen auch um 820 parlamentarische Vorstösse - da sind wir die Verursacher.
Ich äussere mich nun noch zu den zwei Querschnittthemen, zu denen die Geschäftsprüfungskommissionen vom Bundesrat ausführlicher informiert wurden, nämlich zur Steuerung von Projekten der Digitalen Transformation und IKT-Lenkung (DTI) auf Stufe Departement und zum Einfluss der aktuellen geopolitischen Lage auf die Arbeit der einzelnen Departemente.
Beim ersten Querschnittthema geht es um die Steuerung der DTI-Projekte auf Bundesebene. Dabei handelt es sich um Projekte oder Programme, die aufgrund ihres Ressourcenbedarfes bei Personal und Finanzen, ihrer strategischen Bedeutung, ihrer Komplexität sowie ihrer Auswirkungen und Risiken eine verstärkte übergeordnete Führung, Steuerung, Koordination und Kontrolle erfordern. Die GPK lassen sich halbjährlich über die DTI-Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung informieren. Aus den Erläuterungen der Departementsvorsteherinnen und -vorsteher geht hervor, dass in den Departementen nebst den DTI-Projekten viele weitere Informatikprojekte laufen. Diese werden nach den Richtlinien des Bundes und der Projektmanagementmethode Hermes geführt. In allen Departementen ist ein IKT-Cockpit installiert. Die Projektführung erfolgt teilweise dezentral in Fachämtern, andernorts aber auch zentral auf Stufe Departement. Die Generalsekretariate haben dabei eine Schlüsselfunktion inne. Was die Governance der DTI-Projekte anbelangt, so gibt es noch einiges an Potenzial. Die Informatik-Governance ist in den Departementen noch jung, die Instrumente der IT-Transformation sind noch in Ausgestaltung, eine Best Practice muss sich noch herausbilden. Dabei ist der Erfahrungsaustausch innerhalb und zwischen den Departementen wichtig.
Das zweite Querschnittthema, die aktuelle geopolitische Lage, beeinflusst die Arbeit in den einzelnen Departementen in sehr unterschiedlicher Art. Die internationale Lage, die geopolitische Konkurrenz der Grossmächte, die Spannungen um Taiwan, Gewaltkonflikte, der Krieg in Europa, die unsichere Energieversorgung, Inflation und Schuldenkrisen haben auch grosse Auswirkungen auf die Schweiz. Die Departemente sind mit den Risiken im Energie- und Strombereich konfrontiert, mit Lieferengpässen, mit der Umsetzung der EU-Sanktionen, der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung oder vermehrten Grenzkontrollen.
Die verschiedenen Krisen haben den Bundesrat auch in zusätzlichen ausserordentlichen Sitzungen beschäftigt und sowohl den Rechtsdienst als auch die Kommunikation vor einige Herausforderungen gestellt. Für die Glaubwürdigkeit und Transparenz des staatlichen Handelns ist die Dokumentation all dieser Vorfälle von grosser Bedeutung. Die Geschäftsprüfungskommissionen haben darauf hingewiesen, wie wichtig die Dokumentation der Geschäfte und Beratungen im Bundesrat ist, gerade auch für die Oberaufsicht. Kritisch wurde angemerkt, dass die Dokumentation, die auch Auskunft über die Diskussionen und die daraus resultierende Entscheidfindung geben und Transparenz schaffen soll, teilweise als eher dürftig zu bezeichnen ist. Auch dem Bundesrat ist bewusst, dass die Dokumentation staatlichen Handelns von grosser Bedeutung ist. Das Risiko von Leaks darf nicht der Grund sein, darauf zu verzichten. Die Geschäftsprüfungskommissionen werden das mit ihrer Aufsichtstätigkeit verstärkt begleiten.
Die Beratung des Geschäftsberichtes und insbesondere der offene Austausch mit den Departementsvorsteherinnen und -vorstehern waren für die GPK sehr interessant. An dieser Stelle möchte ich den Dank für die grosse Arbeit im letzten Jahr an Bundesrat und Verwaltung weitergeben.
Im Namen der einstimmigen GPK des Nationalrates beantrage ich Ihnen als deren Präsidentin, den Geschäftsbericht des Bundesrates 2022 zu genehmigen.
de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich darf Ihnen aus der Subkommission der GPK-N für die Departemente EDI und UVEK berichten.
Im UVEK ist selbstverständlich das Thema der Energieversorgung bzw. der Sicherheit der Versorgung mit Energie das zentrale Thema. Die aktuelle Krise, ausgelöst durch den Ukraine-Konflikt, hat uns ja anschaulich vor Augen geführt, welche Gefahren und Konsequenzen eine solche Mangellage für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft entsprechend haben kann. Wir haben uns mit dem zuständigen Departementsvorsteher, Herrn Bundesrat Rösti, auch eingehend über das Schadenpotenzial dieser Mangellage unterhalten und über die Massnahmen, die der Bundesrat dagegen getroffen hat. Es war einiges notwendig, damit wir gut durch den Winter kommen konnten. Der Winter war ja einigermassen mild, und auch die entsprechenden Sparmassnahmen verfehlten ihre Wirkung nicht. Wir haben über die Wasserkraftreserven gesprochen, die der Bundesrat angeordnet hat, aber auch über das Reservekraftwerk, das installiert worden ist, um eine allfällige Lücke zu schliessen. Auch das Pooling der Notstromgruppen, das aufgenommen wurde, war ein Thema unserer Beratungen. Diese gingen weiter bis zur Kontingentierung bzw. zum Plan der Kontingentierung des Stromverbrauchs, der glücklicherweise nicht in Kraft treten musste, weil wir noch gut durch den Winter gekommen sind.
Wir haben uns in der Geschäftsprüfungskommission ausserdem mit dem Bundesrat darüber auseinandergesetzt, wie die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Akteuren, also mit den Produktionsfirmen, mit der Elcom, mit der Swissgrid, aber auch mit den Kantonen, verlief und wie sie entsprechend auch verbessert werden könnte. So können wir bei der Planung des nächsten Winters weiterkommen und die Gefahren dieser Mangellage für den kommenden Winter frühzeitig abwenden. Weitere Themen in diesem Bereich waren auch das Stromabkommen mit der EU, der Weiterbetrieb des Reservekraftwerks in Birr oder auch die Solar-Initiative auf den Sömmerungsflächen im Gebirge, die wir entsprechend in der Kommission debattierten und mit dem Bundesrat besprachen.
Das zweite Thema, das wir in unserer Subkommission besonders vertieft haben, betrifft das EDI. Hier geht es insbesondere um die Revision des Epidemiengesetzes. Diese Arbeiten wurden aufgenommen, nachdem die Covid-19-Pandemie für beendet erklärt worden war. Die Aufträge zur Evaluation des bestehenden Gesetzes sind bereits im Jahr 2020 erteilt worden, ebenso die entsprechenden Aufträge zur Evaluation der Massnahmen, die während der Pandemie getroffen wurden. Es gibt eine Vielzahl an Evaluationen, die durchgeführt wurden. Die Bundeskanzlei hat zwei durchgeführt, vor allem zur Koordination unter den Departementen und Ämtern während der Pandemie. Das BAG hat Evaluationen in Auftrag gegeben, insbesondere zu den Themenbereichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, Umgang mit digitalen Daten, Kommunikation mit der Bevölkerung, Stakeholder-Management, aber auch Sicherstellung der Behandlungskapazitäten. Weitere Mandate hat das BAG zur Impffrage erteilt. Die Evaluationen hierzu sollen bis im Herbst 2023 abgeschlossen werden.
Aber auch die GPK selbst hat verschiedenste Evaluationen in Auftrag gegeben. Aus unserem Arbeitsprogramm erwähne ich nur exemplarisch die Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen, die der Bundesrat getroffen hat, die Evaluation der Berücksichtigung der wissenschaftlichen Grundlagen, die der Bundesrat seinen Entscheiden zugrunde gelegt hat, sowie die Evaluation der Impfstoffbeschaffung. Weitere Evaluationen sind bei den Kantonen in Auftrag gegeben worden. Der Bundesrat will all diese Ergebnisse in einem Bericht aufnehmen, um die Revision des Epidemiengesetzes voranzubringen. Er nimmt sich dafür zu Recht die nötige Zeit, damit wir auch hier konkrete Fortschritte machen können.
Ein letzter Bereich betrifft das elektronische Patientendossier (EPD), das seit Längerem ein aktuelles Thema ist. Auch die Pandemie hat uns wieder vor Augen geführt, welchen Nutzen wir aus der Digitalisierung der persönlichen Gesundheitsdaten ziehen könnten. Wir haben aber ein Gesetz, das den Ansprüchen nicht gerecht wird. Einerseits ist es - das muss in der Schweiz leider festgestellt werden - ein ultradezentrales Gesetz, mit dem man sehr auf den Föderalismus gesetzt hat. Andererseits ist man, um die Mehrheiten im Parlament dafür zu finden, Kompromisse eingegangen, die sich als nicht zielführend erweisen. Eines dieser Mankos ist die doppelte Freiwilligkeit, die uns daran hindert, das elektronische Patientendossier entsprechend effizient einzuführen.
Der Bundesrat hat die Revision dieser gesetzlichen Grundlagen in zwei Schritten eingeleitet. Der erste Schritt ist bereits in der Vernehmlassung gewesen und wird jetzt entsprechend ausgearbeitet. Dort geht es darum, den Betrieb der bestehenden EPD-Institutionen, also der Stammgemeinschaften, und die Finanzierung, die im heutigen Zeitpunkt ungenügend ist, sicherzustellen. Es wird ein zweiter Schritt zur grundlegenden Revision der gesetzlichen Grundlagen zum elektronischen Patientendossier folgen. Dort geht es vor allem um die Korrektur dieser erwähnten doppelten Freiwilligkeit, aber auch um den Einbezug der elektronischen ID, die in einem anderen Departement in Arbeit ist. Auch hier hoffen wir auf Fortschritte, damit wir weiterkommen.
Heer Alfred · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Erlauben Sie mir, aus den Subkommissionen betreffend die Bundeskanzlei und das EJPD zu berichten.
Ich komme zuerst zur Bundeskanzlei. Hier möchte ich den Fokus auf die Digitalisierung legen. Wir hatten ja in den letzten Jahren diese grossen Krisen, Covid-19 plus Strommangellage. Erstaunlicherweise waren wir als Land, muss man sagen, auf beide Krisen nicht vorbereitet. Ich möchte hier nicht mehr in die Details gehen, was bei Covid-19 ablief. Bei der Strommangellage sehen wir aber, dass express die Notkraftwerke in Birr aufgestellt werden mussten. Man muss sich natürlich fragen, wie gut oder wie schlecht das Risikomanagement ist. Wir stellen bei der Digitalisierung auch fest, dass wir als Land hinterherhinken. Die Schweiz ist hier also eigentlich ein Entwicklungsland. Während der Covid-19-Krise lagen die entsprechenden Daten nicht vor. Im Strombereich beispielsweise kann der Stromverbrauch ebenfalls nicht so gemessen werden, wie er gemessen werden sollte.
Wir haben auch gesehen, was das Homeoffice für den Bund bezüglich der Datensicherheit bedeutet. Es geht aber noch weiter: Beim Bund sind Übersetzungsprogramme in Betrieb; es wird vor allem mit DeepL gearbeitet. Das sind Applikationen, deren Daten ins Web gehen. Die Datensicherheit ist hier also nicht mehr gegeben. Es ist natürlich gefährlich, wenn vertrauliche oder geheime Daten in der Bundesverwaltung mit diesen Maschinen übersetzt werden und dann nicht mehr sicher sind. Hier hat die Bundeskanzlei vorgesorgt: Geheime Daten darf man natürlich nicht in Applikationen wie DeepL übersetzen lassen, und vertrauliche Daten müssen in speziell geschützten Clouds verarbeitet werden. Trotz allem bedeutet das natürlich keine absolute Sicherheit, auch wenn sich die Daten in einer geschützten Cloud befinden. Sie sehen also: Es stellen sich viele Herausforderungen für den Bund, auch in Hinsicht auf die ganze Technologisierung, die Applikationen der Privatwirtschaft, z. B. Uber usw.
Da möchte ich zum EJPD als Rechtsetzungsbehörde des Bundes überleiten. Auch hier stellen sich Fragen bezüglich der Digitalisierung und bezüglich der Gesetzgebung, die hinterherhinkt. Bei der Behandlung des EJPD haben wir uns hauptsächlich mit der Asylkrise befasst, also mit der ganzen Thematik der Flüchtlinge aus der Ukraine. Hier wurden wir überrascht, es wurden alle überrascht von der russischen Aggression, die in der Ukraine stattgefunden hat und immer noch stattfindet. Die Schweiz hat deshalb den Status S eingeführt. Die Lage hat sich insofern stabilisiert, als es jetzt rund 66 000 Personen aus der Ukraine sind, die hierbleiben.
Wir wissen nicht, wie lange dieser Krieg dauert, und hier stellen sich natürlich Fragen: Was machen wir mit jungen Menschen, die 16, 17, 18 Jahre alt sind und vielleicht jetzt schon einigermassen gut Deutsch, Französisch oder Italienisch sprechen? Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, dass man diesen Personen eine Anschlusslösung anbieten würde für eine Lehre, beispielsweise im Bereich Informatik oder in medizinischen Berufen. Hier ist es aber so, dass der Bund sich weigert, die Kosten zu übernehmen, welche rund 33 000 Franken pro Jahr und Person betragen würden, und man diese heisse Kartoffel eigentlich den Kantonen zuschiebt. Es ist immer noch so, dass 1500 Franken pro Person vom Bund übernommen werden.
Bezüglich Asyl haben wir natürlich weiterhin Probleme mit der Unterbringung von Menschen. Hier kommt auch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter zum Zuge, mit der wir als Subkommission jetzt neu zusammenarbeiten. Die Ausschaffungen werden teilweise nicht korrekt durchgeführt. Es ist schwierig, ärztliches Personal zu finden, das mitarbeitet. Ärzte sind in der Regel dafür verantwortlich, den Menschen zu helfen, und eigentlich nicht dafür zuständig, dass Menschen ausgeschafft werden. Das ist ein Zielkonflikt, der besteht und den wir auch weiterverfolgen werden. Über die ganze Schengen/Dublin-Problematik können Sie ja jeden Tag in den Zeitungen lesen. Das ist nicht nur von der Schweiz alleine abhängig, aber das sind Fragen, die uns auch dieses Jahr weiterhin beschäftigen werden.
Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Gerne berichte ich kurz zu den Subkommissionen EFD/WBF. Diese beiden Subkommissionen haben sich unter anderem auch mit dem CS-Debakel befasst. Wir haben Befragungen durchgeführt, erste Dokumente gesichtet, Arbeitspapiere erstellt und Empfehlungen in Bezug auf eine mögliche PUK gegenüber den Büros abgegeben. Dies ist heute aber nicht das Thema meiner Berichterstattung, da Sie sich damit noch intensiv befassen werden und die Arbeiten im Jahr 2023 durchgeführt wurden, unsere aktuellen Berichte beziehen sich jedoch auf das vergangene Jahr.
Zuerst zum EFD: Die IKT-Strategie des Bundes 2020-2023 sieht vor, dass die internen Leistungserbringer entsprechend ihren Kompetenzen zueinander komplementäre Leistungsangebote führen. Für das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) heisst das unter anderem, dass die Verwaltungsinformatik möglichst für die gesamte Bundesverwaltung erbracht werden soll, wodurch Synergiepotenziale genutzt werden können. Als ersten wichtigen Schritt in diesem Sinne hat der Bundesrat im März entschieden, dass die Verwaltungsinformatik der Armee zukünftig durch das BIT erbracht werden soll. Dieses Vorhaben beinhaltet für das BIT auch Risiken, sei es in technischer oder in personalorganisatorischer Hinsicht. Darüber hinaus gibt es aus Sicht des EFD zwei weitere grundsätzliche Herausforderungen im Bereich Informatik und Digitalisierung:
1. In den letzten Jahren standen Grossprojekte wie Fiscal-IT, Superb oder Dazit im Vordergrund. Nun beschäftigen das EFD die steigenden Betriebskosten.
2. Eine Herausforderung ist auch die Finanzierung zukunftsgerichteter Infrastruktur. Gemäss dem Finanzierungsprinzip, das seit der Reorganisation der Bundesinformatik vor zwanzig Jahren vorherrscht, wird nur die Basisinfrastruktur zentral finanziert, während der Kauf, die Entwicklung und der Betrieb von anderen Infrastrukturen und Fachanwendungen von den Leistungsbezügern vollständig getragen werden. Angesichts der neuen Möglichkeiten zur gemeinsamen Nutzung von Software und Hardware muss das EFD nun jedoch prüfen, ob dieses Modell noch immer eine optimale Leistungserbringung ermöglicht.
Zur geopolitischen Lage: Das EFD setzt sich für die Unterstützung der Ukraine ein und beteiligt sich an der Gestaltung des bilateralen und multilateralen Engagements der Schweiz während des Krieges und beim späteren Wiederaufbau. So war das EFD bei der letztjährigen Winterhilfe für die Ukraine federführend.
Zum WBF, zur Energiemangellage: Der Ukraine-Krieg, die Gesundheitskrisen der letzten Jahre sowie die Energieknappheit haben zu unterbrochenen Lieferketten, Lieferengpässen und damit verbunden zu einem starken Anstieg der Preise für Energie und IT-Hardware geführt. Das BIT hat darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Preise für das Material, das wir beschaffen müssen, gestiegen sind. Die Energiekosten für die Unterbringung der Bundesverwaltung sind im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um rund 15 Prozent oder knapp 4 Millionen Franken gestiegen. Diese Mehrkosten hielten sich noch einigermassen in Grenzen, da der Grossteil des Stroms vor der Kostensteigerung eingekauft worden war. Hingegen wird für das Jahr 2023 mit Mehrkosten von rund 8 Millionen Franken für die Strombeschaffung gerechnet.
Zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL): Die GPK sind nach wie vor besorgt über die Situation im BWL. Die Covid-19-Krise, der Ukraine-Krieg und die Energiekrise haben ein weiteres Mal aufgezeigt, wie wichtig es ist, die Strukturen dieses Bundesamtes zu verbessern. Die GPK haben Kenntnis davon genommen, dass im Rahmen des vom WBF lancierten Projekts zur Reform der wirtschaftlichen Landesversorgung verschiedene verbesserungsbedürftige Aspekte ermittelt wurden. Konkrete Massnahmen sind seit dem Amtsantritt des neuen Delegierten in der Umsetzung. Die GPK-N respektive die zuständige Subkommission wird die Entwicklungen in Bezug auf die Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung weiterverfolgen.
Berset Alain · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
J'aimerais commencer par remercier la présidente de la Commission de gestion, Mme la conseillère nationale Birrer-Heimo, ainsi que les membres de la commission, Mme Feri, MM. de Courten et Heer, pour leur rapport très complet. De mon côté, je ne vais peut-être pas aborder les éléments de manière trop détaillée, mais faire quelques considérations générales sur la situation.
Tout d'abord, j'aimerais vous rappeler que tout le travail du Conseil fédéral se base sur les lignes directrices de la législature actuelle, fixées il y a quelques années déjà. La discussion qui avait conduit à ces lignes directrices a eu lieu en 2018/19. Je vais les rappeler ici, parce qu'il est peut-être important de pouvoir redire sur quelles bases nous travaillons.
La première ligne directrice consiste à pouvoir assurer la prospérité de la Suisse et à saisir les chances qu'offrent le numérique et le développement durable; la deuxième, c'est le soutien à la cohésion nationale et le travail pour le renforcement de la coopération internationale; la troisième, c'est que la Suisse assure sa sécurité, s'engage pour la protection du climat et des ressources naturelles, et agisse en partenaire fiable sur le plan international.
C'est quand même assez intéressant de voir que ces lignes ont été fixées il y a quelques années, alors que le monde était différent et que la place de la Suisse sur le continent et dans le monde était différente de celle d'aujourd'hui.
Dans l'intervalle, il s'est passé beaucoup de choses. La crise du COVID-19, qui nous a beaucoup occupés, a été une épreuve importante pour nos institutions, notre population et notre pays. L'éclatement de la guerre en Ukraine: qui eût imaginé, il y a encore quatre ou cinq ans, que la situation que nous vivons aujourd'hui eût été possible à si court terme sur le continent? On peut penser évidemment aussi aux problèmes d'approvisionnement énergétique, de prix de l'énergie, d'inflation. Tous ces éléments n'étaient pas présents au moment de l'élaboration de ces lignes directrices, mais nous devons constater, alors que les crises ont une tendance un peu fâcheuse à se succéder - parfois même à se nourrir entre elles et se renforcer - que ces lignes directrices restent absolument pertinentes.
Un élément intéressant: nous continuons à travailler sur la base de ces lignes directrices, de manière à pouvoir gouverner et conduire le pays dans des temps qui sont assez chahutés - le monde est autre, mais les enjeux, globalement, restent identiques.
Je ne vais pas passer maintenant en revue chacune de ces lignes directrices pour vous répéter tout ce qui a été fait par le Conseil fédéral durant l'année 2022 écoulée - vous avez un rapport écrit qui le rappelle.
J'aimerais toutefois rappeler deux ou trois statistiques assez intéressantes: durant l'année 2022, le Conseil fédéral s'est réuni 37 fois en séance ordinaire et 11 fois en séance extraordinaire. C'est assez intéressant, car au moment où ces lignes directrices ont été élaborées, selon l'expérience que j'ai eue au Conseil fédéral ces dernières années, une séance extraordinaire était très rare; c'était une exception.
Depuis 2020, nous avons eu l'habitude d'avoir un certain nombre de séances extraordinaires. Nous avons pensé que cela serait passager. En 2021, cela a été la même chose. Nous nous sommes dit que la crise du COVID-19 arrivait bientôt à son terme. En 2022, cela a été de nouveau la même chose, mais pour d'autres raisons. En 2023 déjà - sans vouloir trop anticiper, mais au début de cette année, comme vous le savez, en mars en particulier - nous avons adopté une réaction nécessaire, dans l'urgence, face à une situation qui pouvait être menaçante pour nos institutions et pour l'équilibre financier et économique de notre pays. Tout cela pour dire que cette situation a fortement changé, mais que les institutions restent solides. Elles sont capables d'adaptations, aussi bien sur le plan du travail parlementaire que pour l'exécutif, le Conseil fédéral. Nous devons donc avoir beaucoup de modestie face à ces changements rapides et importants qui concernent notre pays et notre place sur le continent et dans le monde.
Voilà peut-être les éléments que je souhaitais ajouter - au-delà des éléments très concrets sur le rapport de gestion - pour vous dire que nous sommes heureux et assez fiers aussi de pouvoir disposer d'institutions et de travailler dans un cadre qui nous permet de faire face, de répondre à ces exigences du temps et de toujours chercher la meilleure position, la meilleure place, le renforcement de notre pays et de sa population.
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über den Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 2022
Arrêté fédéral approuvant le rapport de gestion du Conseil fédéral de l'année 2022
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Da Eintreten obligatorisch ist, findet keine Gesamtabstimmung statt. Beide Räte haben übereinstimmende Beschlüsse gefasst. Die Vorlage ist somit definitiv angenommen.