00.014
11. AHV-Revision
Dormann Rosmarie · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Die 11. AHV-Revision steht. Die Einigungskonferenz hat die verbliebenen markanten Differenzen zwischen den beiden Räten ausgemerzt. Wir werden in zwei Schritten die beiden Vorlagen auch hier bereinigen, d. h., es wird nur noch je eine Abstimmung geben zu den beiden Gesamtvorlagen.
Die Vorlage 1 betrifft die Finanzierung der AHV, und die Vorlage 2 befasst sich mit dem materiellen Teil des Gesetzes. Bei der Finanzierung in der Vorlage 1 verblieb die Frage des Bundesanteils. Umstritten blieb bis zur letzten Runde, ob alle durch den Mehrwertsteuersatz für die AHV bestimmten Einnahmen in die AHV fliessen sollen oder ob der Bundesanteil von 17 Prozent weiterhin bestehen bleiben soll. Ich kann Sie orientieren, dass der Ständerat in einer Motion verlangt, dass diese umstrittene Situation des Bundesanteils an den für die AHV bestimmten Mehrwertsteuereinnahmen in der 12. AHV-Revision in ihren vollen Konsequenzen noch einmal geprüft werden soll und dass wohl unter diesen Vorgaben eine Mehrheit von 18 zu 5 Stimmen sich für den Status quo ausgesprochen hat. Das heisst, auch in Zukunft wird die Bundeskasse 17 Prozent der für die AHV bestimmten Mehrwertsteuereinnahmen zur Bezahlung des Bundesanteils an die AHV zurückbehalten, dies mit Hinweis auf die zurzeit schlechte Lage unserer Bundeskasse. Diesem Grundsatzentscheid hat die Einigungskonferenz mit 18 zu 5 Stimmen zugestimmt.
Ein gleiches Stimmenverhältnis erreichte die Abstimmung betreffend die Erträge aus den von der Schweizerischen Nationalbank freigegebenen, nicht benötigten Währungsreserven, sofern diese nicht durch Verfassung oder Gesetz einem anderen Zweck zugewiesen werden: Diese sollen der AHV zugute kommen.
In der Vorlage 2 verblieben bis zur Einigungsverhandlung drei grosse Differenzen. Die erste betrifft die Rente an Witwen und Witwer mit Kindern. Die Einigungskonferenz hat sich mit 22 Stimmen für das Modell des Ständerates ausgesprochen, welches nach sechs statt nach drei Jahren - sechs Jahre nach Inkraftsetzung der 11. AHV-Revision - eine sukzessive Angleichung der Witwen- und Witwerrente an die Waisenrente vorsieht. Das heisst, die Witwenrente wird sechs Jahre nach Inkraftsetzung alle drei Jahre um je 5 Prozent reduziert und wird im Jahre 2017 noch 60 Prozent einer AHV-Rente betragen. Im Gleichschritt erhöht sich die Waisenrente auf 60 Prozent, damit man den Witwen und Witwern mit Kindern besser gerecht werden kann. Diese Angleichung ist kostenneutral. Sie bringt aber langfristig Einsparungen von rund 130 Millionen Franken pro Jahr. Dies geschieht nicht durch die Prozentverschiebung der Renten, sondern durch die gekürzte Rente an die Verwitweten, wenn ihre Kinder keinen Anspruch auf eine Waisenrente mehr haben.
Die übrigen Bestimmungen für die Witwen und Witwer mit Kindern blieben unverändert. Die Witwerrente wird nämlich bis zur Erreichung der Volljährigkeit des jüngsten Kindes ausgerichtet, während die Witwe ihre Rente bis zur Erreichung des AHV-Alters behält. Der Besitzstand bleibt gewahrt: Wer heute eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, erhält diese unabhängig von der 11. AHV-Revision weiter.
Neu wird mit der 11. AHV-Revision die geschiedene Witwe oder der geschiedene Witwer beim Tod des früheren Partners bzw. der früheren Partnerin nur noch eine Rente im Umfang des im betreffenden Scheidungsurteil bestimmten Unterhaltsbeitrages erhalten, und zwar betragsmässig wie zeitlich. Das hat zur Folge, dass eine geschiedene Witwe nach dem Tod ihres Ex-Partners nicht mehr automatisch eine AHV-Rente erhält, wenn sie sich nicht wieder verheiratet hat, sondern nur noch die ihr im Scheidungsurteil zugestandenen Unterhaltsbeiträge. Die geschiedene Witwe oder der geschiedene Witwer erfährt durch diese Revision in keinem Fall eine Schlechterstellung, aber zukünftig auch keine Bevorteilung mehr. Anstelle von mehreren zur Auszahlung kommenden Witwenrenten, die ein mehrfach verheirateter und wieder geschiedener Partner durch seinen Tod auslösen kann, kommt nur noch der im Scheidungsurteil bestimmte Unterhaltsbeitrag an die Ex-Frauen zur Auszahlung.
Diese Änderung ist durch das neue Scheidungsrecht bedingt, das nach der 10. AHV-Revision in Kraft gesetzt worden ist und dem eine andere rechtliche Basis zugrunde liegt. Die Einsparungen in diesem Sektor sind aber eher unbedeutend. Dieser neuen Regelung hat die Einigungskonferenz mit 22 zu 1 Stimmen zugestimmt.
Es verbleibt noch die Pièce de Résistance, die Flexibilisierung des Altersrücktritts und dabei die soziale Abfederung von Kleineinkommen. Unbestritten ist die Möglichkeit des Vorbezuges von drei vollen Rentenjahren, sei dies durch den Bezug einer halben Rente ab dem Alter 59 oder einer vollen Rente ab dem Alter 62 oder kombiniert. Sicher schreibt das Gesetz vor, dass drei volle Rentenjahre vorbezogen werden können. Sie wissen, dass mit der 10. AHV-Revision das Rentenalter der Frau in zwei Schritten von 62 auf 64 Jahre angehoben wird, und neu steigt dieses ab 2009 sogar auf 65 Jahre. Bereits in der 10. Revision hat eine Bestimmung Aufnahme gefunden, wonach für die Frauen, die frühzeitig in Pension gehen, während zehn Jahren nur die Hälfte des versicherungstechnischen Kürzungssatzes zur Anwendung kommt; dies mit Rücksicht auf die weitgehend durch die Erhöhung des Rentenalters der Frau mitfinanzierte AHV. Andererseits wird das Gesetz dadurch auch den immer noch bescheideneren Einkommen der Frauen gerecht. Zudem steht fest, dass praktisch jede zweite Frau nicht in der zweiten Säule versichert ist. Der heutige versicherungstechnische Kürzungssatz bei Vorbezug einer Rente beträgt pro Jahr 6,8 Prozent für die Männer und 3,4 Prozent für die Frauen. Der zukünftige Kürzungssatz dürfte etwas niedriger sein. Er ist zudem abgestuft auf die Bezugsjahre; je früher jemand in Pension geht, desto höher ist der Kürzungssatz, damit nicht ein Anreiz zur Frühpension geschaffen wird.
Im Kürzungssatz inbegriffen werden neu auch die durch die 11. AHV-Revision in Zukunft durch den Vorbezug der Rente ausfallenden Prämienbeiträge sein. Die 11. AHV-Revision nimmt nun das Anliegen der Frauen auf - das allerdings sehr bescheiden ist -, wonach der halbierte Kürzungssatz von 3,4 Prozent ab dem Jahr 2010 für die Jahrgänge 1948 bis 1952 weitergeführt wird.
Diese Halbierung des Kürzungssatzes kommt aber nur noch für ein Vorbezugsjahr zur Anwendung, da mit der 11. AHV-Revision das Rentenalter der Frau nur noch um ein Jahr angehoben wird. Der halbierte Kürzungssatz wird aus dem gleichen Grund auf fünf Jahrgänge befristet. Das war der allerkleinste gemeinsame Nenner, auf den sich eine Mehrheit der Einigungskonferenz einigen konnte; dies mit Rücksicht auf den Umstand, dass diese Jahrgänge noch wenig von einer zweiten Säule profitieren können, da deren Eintrittsschwelle erst mit der 1. BVG-Revision von heute rund 25 000 auf 18 000 Franken herabgesetzt wird.
Eine soziale Abfederung mit rund 400 Millionen Franken für kleine Einkommen und Kleinsteinkommen, wie sie der Bundesrat immer vorgesehen und versprochen hatte, fand in der Einigungskonferenz nur noch 6 Stimmen. Für diese Kehrtwende dürfte die schlechte Finanz- und Wirtschaftslage in der Schweiz ausschlaggebend sein, die leider auch eine Realisierung der einmal gemachten Versprechen nicht mehr zulässt. Dieser Lösung mit dem halbierten Kürzungssatz für die Frauen hat die Einigungskonferenz mit 18 zu 6 Stimmen zugestimmt.
Aufgrund der klaren Mehrheiten in den Teilabstimmungen muss ich Sie bitten, der Vorlagen 1 und 2 der AHV-Revision zuzustimmen. Persönlich bin ich mir noch nicht sicher, ob ich den grünen Knopf drücken kann.
Triponez Pierre · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Afin de régler les divergences entre le Conseil national et le Conseil des Etats concernant la 11e révision de l'AVS, la Conférence de conciliation s'est réunie le 23 septembre 2003. Il s'agissait des trois divergences principales sur:
1. la participation de la Confédération au financement de l'AVS - les fameux 17 pour cent;
2. la question des rentes de veuve et de veuf;
3. la réduction des rentes de vieillesse en cas de retraite anticipée.
A chacun de ces points, la Conférence de conciliation a pris des décisions à une majorité claire.
En ce qui concerne la participation de la Confédération au financement de l'AVS, la Conférence de conciliation s'est ralliée par 18 voix contre 5 à la solution du Conseil des Etats, qui correspond d'ailleurs dans les grandes lignes au projet initial du Conseil fédéral. Elle a néanmoins pris connaissance avec satisfaction d'une motion du Conseil des Etats, qui propose de revoir cette question à l'avenir.
Quant à la rente de veuve et de veuf, la Conférence de conciliation a suivi à l'unanimité, soit par 22 voix sans opposition, une proposition Heberlein qui prévoit de suivre la systématique du Conseil des Etats, mais d'intégrer une disposition transitoire dans l'arrêté sur le financement, selon laquelle la nouvelle réglementation sur les rentes de veuve et veuf n'entrera en vigueur que dans les cas de veuvage survenus à partir de la sixième année après l'entrée en vigueur de la 11e révision de l'AVS.
En ce qui concerne enfin la réduction des rentes en cas de retraite anticipée, le Conférence de conciliation a approuvé une proposition de compromis qui stipule que les rentes de vieillesse anticipées des femmes nées entre 1948 et 1952 inclus sont réduites selon les taux suivants: 3,4 pour cent pour 12 rentes mensuelles entières versées avant le terme, et le taux de réduction actuariel de ces prestations anticipées pour la 13e à la 36e rente mensuelle entière versée avant le terme.
Dans l'ensemble, la Conférence de conciliation s'est efforcée de trouver une solution de compromis entre les deux Chambres; elle vous prie d'adopter la solution proposée.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Wir haben heute die Bilanz der langjährigen Arbeit an der 11. AHV-Revision vor uns; es ist ein Scherbenhaufen, kein Stillstand, sondern ein Rückschritt, das Resultat der antisozialen Politik einer Parlamentsmehrheit, die nicht nur in der Steuerpolitik die Interessen der Leute mit hohen Einkommen und der Reichen rücksichtslos durchsetzt, sondern auch in der Sozialpolitik, bei der AHV, eine systematisch gegen die Interessen der einfachen Leute gerichtete Politik betreibt.
Führend in dieser Politik gegen die Interessen der einfachen Leute, der Leute, die hart arbeiten, die monotone Arbeit leisten, die belastende Arbeit leisten, ist die SVP, die gegen das flexible Rentenalter für die einfachen Leute kämpft. Mit welchen Methoden die SVP kämpft, zeigt sich daran, dass Herr Blocher nicht davor zurückschreckt, den Vertreter der einfachen Bauern und der Bergbauern so zu bedrohen und einzuschüchtern, dass er es nicht mehr gewagt hat, für seine Überzeugung und für die Interessen der einfachen Bauern zu stimmen. Denn Herr Hassler wusste und weiss, im Gegensatz zu Herrn Blocher, was die AHV für die kleinen Bauern bedeutet, und er weiss, weshalb das flexible Rentenalter nicht nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land, sondern auch für die einfachen, für die kleinen Bauern so wichtig wäre.
Aber damit sich die SVP mit dieser antisozialen Politik durchsetzen konnte, brauchte sie ihre Helfer - eine FDP, bei der die meisten Deutschschweizer von der SVP fast nicht mehr zu unterscheiden sind, und vor allem eine CVP, die einst im Bundesstaat wenigstens sozial für einen gewissen Ausgleich sorgte, jetzt aber für die antisoziale Politik der SVP die entscheidenden Stimmen gebracht hat. Ich meine damit die Mehrheit der CVP-Fraktion.
Was uns jetzt als - angebliche - Abfederung des Frauenrentenalters 65 verkauft wird, ist nicht einmal mehr ein jämmerliches Feigenblatt. Was wir bei der 11. AHV-Revision vor uns haben, ist ein Sozialabbau auf dem Buckel der Frauen, ein Sozialabbau auf dem Buckel der Witwen und durch die Verschlechterung des Teuerungsausgleiches ein Sozialabbau zulasten der Rentnerinnen und Rentner. Vor allem ist ein langjähriges Versprechen der Behörden gegenüber der Bevölkerung schändlich gebrochen worden, das Versprechen eines flexiblen Rentenalters. Was jetzt als Resultat dieser Beratungen der Einigungskonferenz vorliegt, ist kurzsichtig, es ist egoistisch und schlägt der Bevölkerung in diesem Land mit ihren Bedürfnissen ins Gesicht.
Die SP-Fraktion stellt den Antrag, diese Abbruchvorlage der 11. AHV-Revision abzulehnen. Der Bruch des Versprechens des flexiblen Rentenalters ist schändlich und inakzeptabel. Dem Verfassungsartikel stimmen wir zu. Es wird Zeit, dass eine Parlamentsmehrheit wie diese endlich von einer neuen abgelöst wird.
Studer Heiner · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion
Eine Persönlichkeit hat mich heute Morgen sehr beeindruckt; es ist Rosmarie Dormann. Ich habe ihr gut zugehört, wie sie - als eine der Architektinnen der damaligen Vorlage - heute sachlich korrekt etwas vertritt, was nicht ihrer Haltung entspricht. Ich möchte sie einfach ermuntern, am Schluss eben doch von der grünen Taste weg und zur roten zu gehen. Das ist die Schlussfolgerung, die die Mehrheit unserer Fraktion zieht. Die abgefederte Flexibilisierung war für uns als Rat - und für uns als Fraktion auf jeden Fall - zunächst ein Schwerpunkt dieser Revision, und die ist weg. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass wir eben nicht hinter dieser Vorlage stehen können.
Gleichzeitig haben wir gestern auch eine Motion eingereicht, welche für die nächste Runde die völlige Flexibilisierung will, aber auch eine ernsthafte Prüfung, ob man nicht die Rente beziehen kann, wenn man während einer bestimmten Zahl von Jahren einbezahlt hat, damit vor allem Leute mit tieferen Einkommen, die eben schon früher im Arbeitsprozess waren, auch früher Rente beziehen können.
Auf der anderen Seite muss ich Ihnen auch Folgendes zu bedenken geben: Man darf nicht nur dem Ständerat Schuld am Debakel geben, das wir zuletzt haben. Wir sind im Gegensatz zum Vorredner jetzt eben der Überzeugung, dass ein anderer, besserer Kompromiss möglich gewesen wäre, wenn unser Rat zu einem früheren Zeitpunkt bei den Anteilen der Mehrwertsteuer eingelenkt hätte und hier dem Bund, der Bundeskasse, mehr Mittel zur Verfügung gestellt hätte. Wir bedauern also das Gesamtresultat und meinen: Die Fehler, derentwegen es dazu kam, lagen an verschiedensten Orten.
Heberlein Trix · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion stimmt der Regelung der AHV-Revision zu, so, wie sie jetzt aus der Einigungskonferenz kommt. Erinnern wir uns daran: Das Ziel war eine Konsolidierungsvorlage und nicht eine Leistungsausdehnungsvorlage, eine Konsolidierung dieser wichtigsten Sozialversicherung auch für die nächste und übernächste Generation. Diese Konsolidierung wurde teilweise erreicht. Wir brauchen aber ganz bestimmt eine 12. AHV-Revision, wo weitere Punkte zur Diskussion gestellt werden, wo nicht die junge Generation, die erwerbstätige Generation, zulasten der älteren Leute einen Anteil aus ihrem Einkommen erbringen muss, der ihr nicht zugemutet werden kann.
In diesem Sinne, Herr Rechsteiner, freuen wir uns auf die Referendumsabstimmung. Es wird ganz bestimmt keine andere Parlamentsmehrheit in diesem Saal geben. Ich bin auch davon überzeugt, dass für eine grosse Mehrheit der Bevölkerung die Sicherung dieser wichtigsten Grundversicherung, der AHV, eben im Vordergrund steht und nicht ein weiterer Anstieg der Leistungen und damit der Ausgaben, den wir nicht finanzieren können.
Ich beantrage Ihnen also, diesen Vorlagen zusammen mit der FDP-Fraktion zuzustimmen.
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Frau Kollegin Heberlein, ich möchte Ihnen gerne eine Frage stellen: Was werden Sie den Frauen im Abstimmungskampf sagen, was Sie aus dieser Revision für sie herausgeholt haben und wie viel sie mit dieser Revision bekommen?
Heberlein Trix · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Frauen wollen eine Gleichstellung. Allem voran entspricht diese Forderung auch dem Programm der Grünen Partei. Das gilt auch für das Rentenalter.
Widrig Hans Werner · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Die christlichdemokratische Fraktion stimmt den Anträgen der Einigungskonferenz grossmehrheitlich zu, aus drei Gründen:
1. Das Ziel Finanzierungssicherung, Rentenalter 65 für Mann und Frau, ist darin enthalten und wird erreicht.
2. Unser Anliegen, die Besserstellung der Witwen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates, wird nicht hundertprozentig, aber zu einem grossen Teil erreicht.
3. Bei der Flexibilisierung, der sozialen Abfederung beim Rentenvorbezug, wurde durch die Anträge Dormann und Cina eine Lösung initiiert.
Wir Christdemokraten haben zusammen mit der 1. BVG-Revision seit Beginn die Gesamtschau gefordert. Auch hier bei dieser Gesamtschau: Ziel erreicht. Das Absenken der Eintrittsschwelle von 24 000 auf 18 000 Franken bedeutet mehr soziale Sicherheit für Inhaber von Teilzeitstellen, auch für Frauen, die den Grossteil davon ausmachen. Das ist doch Zukunftssicherung, nicht nur für die Rentner, sondern auch für die junge Generation.
Ich bitte Sie deshalb namens einer klaren Mehrheit unserer Fraktion, hier die Anträge der Einigungskonferenz bei der 11. AHV-Revision und auch der 1. BVG-Revision zu unterstützen und ihnen zuzustimmen.
Bühlmann Cécile · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Ja, dann stelle ich die Frage halt Herrn Widrig, nachdem Frau Heberlein sie nicht richtig beantwortet hat. Ich stelle Ihnen die Frage: Wie viel bezahlen die Frauen in Franken für diese 11. AHV-Revision?
Widrig Hans Werner · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Wir haben die beiden Hauptanliegen unserer Fraktion für die Frauen erfüllt: Das Ziel, die Besserstellung der Witwenrente gegenüber der harten Vorlage, wie sie eingefahren worden war, ist erreicht worden. Und Sie wissen genau: Bei der sozialen Abfederung haben wir ganz speziell die Frauen privilegiert.
Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Was wir hier erleben, ist ein historischer Augenblick, was die Geschichte der AHV betrifft: In der 11. AHV-Revision wird erstmalig in diesem Sozialwerk abgebaut, und zwar will man - wir haben es bei Frau Heberlein, bei Herrn Widrig gesehen - natürlich die Sache lieber kaschieren, statt die Sache beim Namen zu nennen. Sagen wir es nun klar und deutlich, die Unterlagen liegen vor: 800 Millionen Franken werden nun in dieser 11. AHV-Revision abgebaut! Das ist, auf Franken genau gerechnet, was getan wird; das ist eine historische Wende bei diesem Sozialwerk.
Es gilt auch, der Öffentlichkeit zu sagen, wie dieser Kompromiss, der keiner ist, am Schluss zustande gekommen ist: Er kam zustande über Zensur! Die SVP hat jene Mitglieder, die versucht haben, bei der Einigungskonferenz am Schluss eine konstruktive Lösung zu erarbeiten, ausgeschlossen! Die FDP hat jene Mitglieder, die im Verlauf der Beratungen bereit waren, einen sinnvollen Kompromiss zu erarbeiten, ausgeschlossen! Und bei der CVP - eigentlich hätte ich heute lieber nichts gesagt, weil ich festgestellt habe, dass dies auch ein Stück Geschichte der CVP ist. Die CVP hat seinerzeit, als es um die Initiative der Grünen ging, versprochen, man möge diese ablehnen in diesem Lande, weil anschliessend eine Flexibilisierung stattfinden müsste, die von der CVP getragen würde, und sie hat - ich habe nochmals bei Voten in den Medien nachgeschaut - 1,2 Milliarden Franken eingesetzt. In der Kommission hat die CVP gesagt: Das ist zu viel, wir machen einen Kompromiss: 800 Millionen Franken. Auf diese 800 Millionen ist man dann eingestiegen, und mit Stichentscheid des seinerzeitigen Kommissionspräsidenten, Herrn Hess, wurden die 800 Millionen Franken abgelehnt.
In der weiteren Entwicklung hat die CVP gesagt: Wir stehen nun für 400 Millionen ein. Nach den 400 Millionen Franken hatte man letzte Woche medial angekündigt und verkauft - Herr Cina hat den Vorschlag hier unterbreitet - und gesagt: Jetzt sind es noch 250 Millionen. Und diesen Kompromiss trägt die CVP mit! Bei der letzten Zusammenkunft kommen die gleichen Leute, und sie verkünden noch einmal etwas anderes, den Kompromiss des Kompromisses des Kompromisses des Kompromisses. Und jetzt sind wir bei diesen - man kann es nicht einmal mehr genau in Zahlen ausdrücken - vielleicht noch 100 Millionen Franken, beschränkt auf ein paar wenige Jahre.
Resultat dieser Beratungen: Es ist Wortbruch begangen worden; es ist ein Verstoss gegen Treu und Glauben; man hat nicht gehalten, was man versprochen hat. Es ist keine Konsolidierungsvorlage, wie Frau Heberlein gesagt hat, sondern es ist eine Abbauvorlage, und jemand muss diese 800 Millionen Franken bereitstellen. Auch wenn ich ein Mann bin, gehört es zum Anstand, in diesem Rat zu sagen, dass die Frauen dies bezahlen.
Wir von der grünen Fraktion lehnen deshalb das Ergebnis der Einigungskonferenz klar und deutlich ab.
Bortoluzzi Toni · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Aus unserer Sicht ist die 11. AHV-Revision ein Schritt in die richtige Richtung. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Bundesrat eine Vorlage präsentiert hat, die rund 1,3 Milliarden Franken Einsparungen vorsah; wir schliessen hier mit Einsparungen von 800 Millionen Franken ab. Diese Vorlage trägt der demographischen Entwicklung in unserem Lande Rechnung. Sie ist aus dieser Sicht eine vernünftige Vorlage, und wir werden ihr, was das Gesetz betrifft, zustimmen.
Wir haben allerdings die Frage einer sauberen, transparenten Finanzierung der AHV in diesem Zusammenhang nicht gelöst. Der Ständerat hat diese Frage mit einer Motion aufgenommen. Mit der Vorlage 1 - also dem Antrag, die Mehrwertsteuer anzuheben - sind wir nicht einverstanden. Nach wie vor wird die Bundeskasse mit der Erhebung von neuen Mehrwertsteuern stark begünstigt. Ich möchte Sie daran erinnern, dass zusammen mit den Einnahmen aus dem Mehrwertsteuerprozent 1999 und der jetzigen Vorlage, die für die Sozialversicherung vorgesehen ist, die Bundeskasse unter dem Titel Finanzierung der Sozialversicherungen rund 1 Milliarde Franken Mehreinnahmen erzielt; das ist nicht haltbar. Wir werden diese Vorlage in der Schlussabstimmung ablehnen.
Dem eigentlichen Gesetz aber, das in die richtige Richtung weist, werden wir zustimmen.
Blocher Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Rechsteiner, Sie haben es richtig gesagt: Wir sind nicht einverstanden mit der vorzeitigen Pensionierung, die Sie beschönigend "Flexibilisierung des Rentenalters" nennen. Ich freue mich, wenn es eine Auseinandersetzung gibt, und ich hoffe, Sie machen das Referendum. Es ist wichtig, dass wir endlich vor dem Volk die Frage klären, ob wir - bei unseren Sozialwerken - vorzeitige Pensionierungen einführen dürfen. Das bezahlen die Jungen, denn für die Jungen wird die Rente unsicherer. Es zahlen die Pensionierten, denn für sie wird sie auch unsicherer.
Ich muss Ihnen sagen: Diese Privilegierung der vorzeitigen Pensionierung ist das grosse Damoklesschwert für die Sozialeinrichtungen generell. Das wird auf die Pensionskassen übergreifen. Herr Bundesrat Villiger hat in der letzten Sitzung beim Entlastungsprogramm gesagt, der Bund habe für seine Angestellten - und Sie als Gewerkschafter stecken natürlich mitten in dieser Sauce drin - ein Recht geschaffen, sich mit 62 Jahren pensionieren lassen zu können. Das können die Pensionskassen nicht aufrechterhalten. Unser AHV-Alter ist 65 Jahre. Diejenigen, die vorher nicht mehr arbeiten können, können Sie nicht einfach über einen Automatismus, der ihnen dieses Recht gibt, pensionieren lassen.
Herr Rechsteiner, das sage ich Arbeitern, das sage ich Kleinbauern, das sage ich Mittelständischen, das sage ich allen, und bei der Volksabstimmung können wir es auch dem ganzen Volk sagen. Sie vernebeln das jetzt mit dem Begriff "flexibles Rentenalter". Sie wissen ganz genau, was Sie wollen: Sie wollen einen Anspruch auf vorzeitige Pensionierung.
Sie treten für die Mehrwertsteuererhöhung ein. Ist das sozial? Eine Mehrwertsteuererhöhung um 1 Prozent gefährdet 12 000 Arbeitsplätze, das wissen Sie genau. 1 Prozent Mehrwertsteuer macht für eine Familie mit zwei Kindern mit einem Einkommen von 80 000 Franken 600 Franken aus. Wo sind eigentlich die Sozialen? Wie unsozial dürfen Sie eigentlich sein im Sozialwesen? Die SVP hat hier ein klares Konzept. Wir freuen uns auf diese Auseinandersetzung.
Einzig mit Ihrem Schlusssatz bin ich einverstanden. Sie haben gesagt, es sei an der Zeit, dass in diesem Parlament mit den Wahlen vom 19. Oktober endlich neue Verhältnisse einträten. Da stimmen wir überein.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Blocher, jetzt können Sie noch weiterreden. Es gibt zwei Fragen für Sie, zuerst von Herrn Fasel und dann von Herrn Maillard.
Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Herr Blocher, eigentlich möchte man Ihnen nicht zusätzliche Redezeit geben. Aber es muss auch gesagt sein; die AHV ist ein zu komplexes Werk, als dass man einfach aus dem hohlen Bauch heraus ein paar Dinge sagt. Jetzt beweisen Sie mir, was Sie soeben gesagt haben: Sie sagten, wir würden in der 11. AHV-Revision für die kleinen Einkommen eine Privilegierung für die Pensionierung schaffen. Das haben Sie vorhin gesagt. Jetzt sagen Sie mir: Wer, welche Einkommenskategorien, kann heute in diesem Lande vorzeitig in Pension gehen? Wer ist das? Sagen Sie mir das!
Blocher Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bin der Meinung: Mit Ausnahme der Leute in der Bundesverwaltung, die schon mit 62 in die Pension gehen können, kenne ich - in der Privatwirtschaft, mindestens in meinem Unternehmen - keinen, der vorzeitig in Pension gehen kann. Es gibt Leute, die es sich leisten können, früher aufzuhören zu arbeiten; das ist möglich - weil sie dies aus finanziellen Gründen tun können; da haben Sie Recht. Aber das werden Sie immer haben. Eine vorzeitige Pensionierung lehne ich aber ab - in der ersten und in der zweiten Säule, ob Reich oder Arm. Wenn es von der Armut her nicht geht, dann müssen Sie die Fürsorge einschalten; anders können Sie die Probleme nicht lösen. (Unruhe)
Ja, das wollen Sie nicht. Ich begreife das. Sie wollen verteilen. Das wird dazu führen, dass alle anderen arm werden. Das ist die Situation. (Unruhe)
Herr Fasel, Sie haben jetzt die Frage gestellt, und ich habe sie Ihnen beantwortet. Sie können aber schon noch ein paar Fragen stellen.
Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Es geht nur darum, ob man ins Mikrofon reden kann. Ich will Ihnen nicht einmal eine Nachfrage stellen, denn Sie können bei Herrn Bundesrat Couchepin nachlesen, wie die Antwort auf die Frage, die ich gestellt habe, wirklich lautet. Wir wollen bei der AHV keine Fürsorgeverabreichung.
Blocher Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie müssen nicht erklären, dass Sie keine Frage stellen wollen.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
C'était une déclaration personnelle de M. Fasel. Maintenant, M. Maillard peut poser sa question.
Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Cher Collègue Blocher, dans mon travail syndical, en trois ans j'ai dû traiter plus de dix cas de licenciements collectifs: Castolin, Swisspipe, Portescap, Metalor, Veillon, et ainsi de suite. Dans ces dix licenciements collectifs, à chaque fois, Monsieur Blocher, il y avait plusieurs personnes de plus de 60 ans qui étaient licenciées après 35 à 40 années de travail dans l'entreprise. Monsieur Blocher, pour ces personnes-là, est-ce que véritablement vous considérez qu'il faut les mettre à l'assurance-chômage ou à l'assurance-invalidité pour ensuite les attaquer au moyen d'annonces dans la presse comme de prétendus faux invalides? ou est-ce que vous ne pensez pas qu'il faudrait trouver des solutions sous forme de rente flexible?
Moi, je vous soumets des cas concrets, que je constate tous les jours, et pas des dogmes.
Blocher Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bestreite gar nicht, dass es überall, in allen Arbeitsverhältnissen, bei Leuten, die über 60 Jahre alt sind, grössere Probleme gibt. Das ist nicht zu bestreiten. Ich muss Ihnen sagen - ich sehe es im eigenen Unternehmen -: Sowohl bei der Invalidität wie beim Wunsch nach vorzeitiger Pensionierung müssen auch betriebliche Massnahmen getroffen werden, sehr frühzeitig, damit es nicht passiert. Da sind wir noch ganz am Anfang. Aber wenn Sie einen Anspruch auf vorzeitige Pensionierung schaffen - das ergibt am Schluss einen Anspruch -, dann werden die Leute auch vorzeitig pensioniert, schon rein aus Lust.
Ich kann Ihnen das auch folgendermassen erklären: Wir haben einmal während fünf Jahren diese Einrichtung in der Pensionskasse geschaffen, aus diesen Gründen. Wir haben doch kräftige Leute gehabt, die schon mit 62 Jahren gesagt haben: Ich möchte jetzt von diesem Anspruch profitieren. Das höhlt die ganze Geschichte aus. Wir haben diese Einrichtung nachher aufgehoben, weil natürlich auch die Mitarbeiter gesagt haben, sie bezahlten auch daran. Wir dürfen hier diese 65 Jahre nicht ritzen. Wenn es nicht anders geht, muss dies durch andere Lösungen als durch einen Rechtsanspruch gelöst werden - denn die anderen bezahlen es. Und es macht die Rente unsicherer. Dazu stehe ich, und das haben wir zu lösen.
Bei der Invalidität ist es genau das Gleiche. Ich bitte Sie, die Sachen ernst zu nehmen: Das höhlt die Kassen aus; das gibt ein Drama. Herr Bundespräsident Couchepin hat gesagt, man müsse später bis 67 arbeiten. Wenn Sie das wollen, müssen Sie doch mal schauen, dass wir die Möglichkeit haben, bis 65 zu arbeiten. Sie können natürlich die Arbeitszeit ausdehnen, wie Sie wollen, wenn Sie die Möglichkeit schaffen, schon mit 62 in Pension zu gehen. Ich bitte den Bundespräsidenten, dafür zu sorgen, dass seine Leute in der Bundesverwaltung im Durchschnitt nicht schon mit 61,4 Jahren pensioniert werden, sondern dass sie bis 65 arbeiten. Alles andere ist Unfug.
Eggly Jacques-Simon · Mit-M · Nationalrat · Genf · Liberale Fraktion
Les libéraux ne veulent pas démanteler l'AVS, ils veulent la consolider. C'est la raison pour laquelle ils acceptent cette 11e révision de l'AVS, parce qu'elle apporte un début de consolidation. Cela étant, ils le font un peu par dépit. Parce qu'au fond, cette 11e révision ne résout rien, aucun des éléments qui doivent être considérés dans leur particularité d'une part et dans leur ensemble d'autre part. Les libéraux ne sont pas des autruches qui veulent se cacher la tête dans le sable en regardant les problèmes, si je puis dire, de manière presque invisible. Il y a des problèmes considérables, à commencer par le vieillissement de la population et par la modification de la proportion entre actifs et rentiers. On ne peut pas ne pas regarder cela en face et dire que le financement de l'AVS pourra de toute façon être assuré grâce à la croissance économique. Une croissance économique, entre parenthèses, pour laquelle la gauche ne fait pas grand-chose. Par conséquent, si en plus on prend en considération l'état des finances fédérales, ce n'est pas le moment d'encourager la flexibilité sans voir les autres problèmes et les autres aspects de la question.
Oui, nous sommes pour une flexibilité, mais une flexibilité qui soit intégrée dans le système. C'est la raison pour laquelle, lors de la 12e révision, il faudrait avoir des variantes suivant les professions et suivant les branches économiques et, par exemple, compter le nombre d'annuités de cotisations. Ainsi, dans le bâtiment, des travailleurs qui auront commencé à travailler à 18 ou à 20 ans prendront leur retraite avant l'âge de 65 ans, ou de 67 ans si on suit les pistes de M. Couchepin, président de la Confédération. Nous n'avons pas de position définitive à l'égard des idées de M. Couchepin, mais nous croyons qu'une flexibilité, elle doit aller vers le haut comme vers le bas et qu'elle doit "épouser", en quelque sorte, les circonstances particulières de certaines professions, l'aspect pénible de certaines branches.
C'est la raison pour laquelle le groupe libéral accepte ce projet de 11e révision avec les propositions de la Conférence de conciliation.
Certes, les femmes ou certains défenseurs des femmes vont être déçus. Mais je crois que l'ensemble du peuple suisse, y compris les femmes, peut comprendre que le problème du financement de l'AVS concerne toutes les générations, qu'il concerne la génération de nos enfants et de nos petits-enfants. Il faut que les charges sur les actifs ne soient pas trop lourdes en impôts, ni en cotisations. Et le budget de la Confédération, finalement, ce sont des impôts. Alors, ça ne sert à rien de dire: "On a trahi des promesses." Ce qui importe, c'est de dire la vérité, de tenir un langage de vérité à la population. C'est la raison pour laquelle nous croyons que ce qui sort aujourd'hui du Parlement correspond à une réalité. La flexibilité oui, mais une flexibilité qui soit intégrée dans une véritable consolidation de l'AVS.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Il y a encore M. Robbiani et M. Rechsteiner Paul qui souhaitent faire des déclarations personnelles. Ce seront les dernières; je clos la liste.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Wir haben jetzt seitens der Vertreter der SVP-Fraktion einiges zu hören bekommen. Es ist ziemlich viel Schaum geschlagen worden zu Themen, über die jetzt im Moment nicht gesprochen wird. Wir haben eine Reihe von Debatten vor uns, aber zu zentralen Fragen, die jetzt zur Debatte gestanden wären - unter anderem diese Einschüchterungspolitik der SVP bezogen auf die Interessen der kleinen Bauern -, haben wir kein Wort gehört.
Wenn etwas dieses Land zerstört bzw. kaputtmacht, dann ist es die Zerstörung der Solidaritäten. Wenn man beginnt, wie es jetzt Herr Blocher wieder getan hat, die Jungen gegen die Alten aufzuhetzen, wenn man einen Interessengegensatz konstruiert in einer Situation, wo es auf die Generationensolidarität in diesem Land ankommt, und wenn es so ist, dass Kampagnen gegen Invalide geführt werden - ausgerechnet durch einen Vertreter einer Partei und den Inhaber eines Betriebes, der selber älteren Arbeitnehmern keine Chance gibt, (Unruhe) der mit seiner konkreten Politik selber dafür sorgt, dass ältere Leute abgeschoben werden und dann der Invalidenversicherung zur Last fallen oder fürsorgeabhängig werden -, dann ist das eine antisoziale Politik!
Für ein Alter in Würde braucht es ein flexibles Rentenalter. Wenn wir dieses nicht einführen, ist es so, dass die vorzeitige Pensionierung Leuten mit hohen Einkommen und jenen mit guten Pensionskassen vorbehalten bleibt, und das ist ungerecht.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Monsieur Rechsteiner, ce n'est pas une déclaration personnelle. Par conséquent, vous avez provoqué une réplique de M. Blocher à qui j'accorde 30 secondes pour répondre.
Blocher Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Für uns sind die persönlichen Erklärungen ein Satz, hat man gesagt, also kann ich die gleiche Zeit in Anspruch nehmen wie Herr Rechsteiner.
1. Herr Rechsteiner, ich bitte Sie, sich bei den Gewerkschaften, die bei mir Gewerkschaften sind, zu erkundigen. Da werden Sie sehen, welchen Unsinn Sie als Chef des Gewerkschaftsbundes über die Beschäftigung von alten Arbeitnehmern hier erzählt haben. Da muss ich Ihnen sagen: Das ist unter der Gürtellinie. Aber Sie haben keine anderen Argumente mehr.
2. Es ist ja schön, dass Sie Ihr Herz für die Bergbauern entdeckt haben. Wer in diesem Saal wollte beim Budget die Direktbeiträge um über 1 Milliarde Franken kürzen? Sie! Sie müssen nicht die Bergbauern früher pensionieren und die Direktzahlungen kürzen. Das ist keine Landwirtschaftspolitik. (Teilweise Heiterkeit)
Robbiani Meinrado · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion
Permettetemi una breve constatazione: una parte delle misure che oggi questo Parlamento adotterà ci spingono già verso la dodicesima revisione AVS, perlomeno dal profilo temporale. Si pensi ai vari periodi di transizione previsti per le rendite vedovili, per le misure a favore delle donne in parallelo all'innalzamento dell'età pensionabile, si pensi alla stessa IVA. Se dal profilo temporale noi siamo spinti verso la dodicesima revisione, dal profilo dei contenuti invece non riusciamo nemmeno a concludere l'undicesima revisione. Viene infatti disatteso e mancato uno degli obiettivi, uno dei cardini principali di questa revisione, cioè il pensionamento flessibile, per il quale noi costruiamo una risposta puramente tecnico-amministrativa, non certo una risposta di politica sociale. Il pensionamento flessibile, oggi, lo sacrifichiamo sull'altare di una ricerca di compromesso ad ogni costo, che snatura però questa revisione della legge. Una revisione che noi facciamo pagare in particolare ai lavoratori a basso reddito, i quali non potranno usufruire del pensionamento flessibile, sia perché hanno un salario modesto, sia perché hanno spesso un insufficiente secondo pilastro; così continueranno le contraddizioni di oggi.
Non dimentichiamo una cosa: da un lato abbiamo poco più del 5 percento di uomini lavoratori che - perché già oggi lo possono fare - scelgono il prepensionamento, dall'altro lato abbiamo ben il 20 percento di uomini che prima dell'età del pensionamento sono in invalidità. Oggi abbiamo una buona fetta di lavoratori che scelgono il prepensionamento, essi però appartengono o alle fasce gerarchicamente alte oppure alle grandi aziende pubbliche e private. La maggior parte dei lavoratori invece non può fare questa scelta. A queste situazioni, a queste contraddizioni non diamo nessuna risposta, una risposta che invece sarebbe tanto più necessaria in un momento di grande riorganizzazione dell'economia e del mercato del lavoro. Quindi, dal profilo del pensionamento flessibile è come se questo Parlamento volesse aprire una finestra sul futuro ma in realtà si limita a disegnare questa finestra su un muro che non potrà mai essere aperto.
Quindi, da parte mia voterò contro questa legge. Nell'ambito dei partiti di centro sarà forse una voce relativamente isolata, però penso che meno isolato sia comunque un senso di perplessità che rimane in un numero maggiore di noi su questa revisione.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Il faut que le débat ait lieu. Tout à l'heure, M. Blocher a parlé des paiements directs. M. Hämmerle va répondre de façon extrêmement courte et après je donnerai la parole au président de la Confédération.
Hämmerle Andrea · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Blocher, ich bitte Sie, nehmen Sie Ihren ganzseitigen "Tages-Anzeiger"-Artikel wieder hervor, den Sie in diesem Frühjahr geschrieben haben. Dort wollen Sie bei der Landwirtschaft Milliarden einsparen, was sich direkt auf die Direktzahlungen auswirkt. Die Bergbauern sind bei der SP in Bezug auf die soziale Sicherheit und in Bezug auf die Direktzahlungen viel besser aufgehoben als bei Milliardär Blocher. (Teilweise Heiterkeit)
Couchepin Pascal · BPR-M · Bundesrat · Wallis
Le Conseil fédéral soutiendra les propositions qui sont issues de la Conférence de conciliation même si, sur un point, elles ne correspondent pas à ce que nous aurions souhaité. Les décisions prises par la Conférence de conciliation représentent une étape positive pour la consolidation financière de l'AVS et de l'AI. Qui parle de l'avenir doit d'abord parler de la sécurité financière de ces institutions sociales importantes. Ces décisions permettent aussi de contenir dans des limites acceptables les pressions supplémentaires exercées sur le budget de la Confédération par l'évolution démographique.
Vous proposez de maintenir la part de la Confédération aux recettes supplémentaires de la TVA prélevée au titre du pour-cent démographique; vous proposez de verser à la Confédération une part des futurs points supplémentaires de TVA. Ce sont des choses positives que nous acceptons, et nous vous en sommes reconnaissants.
Finalement, l'ensemble des décisions prises par la Conférence de conciliation représentent 725 millions de francs d'économies sur les prestations et des nouvelles recettes en matière de cotisations. Au total, l'AVS va bénéficier d'un allègement global de 927 millions de francs par année. C'est moins que ce que souhaitait le Conseil fédéral au début; au début, nous espérions avoir encore 400 millions de francs de plus d'allègement de l'AVS. Mais c'est mieux que sans 11e révision!
Le Conseil fédéral soutient la solution que vous avez adoptée pour le régime des veuves et des veufs. Il s'agit d'une solution économe, tournée vers le futur, qui tient compte de l'évolution de la participation au marché de l'emploi des femmes, qui aujourd'hui déjà n'interrompent pratiquement plus leur carrière professionnelle si elles n'ont pas d'enfants, et reprennent de plus en plus souvent une activité lorsque les enfants sont élevés. Il s'agit également d'une solution avec de forts éléments de politique familiale. Pour les femmes qui n'ont qu'un seul enfant, elle ne comporte aucune détérioration par rapport au régime actuel tant que l'enfant n'a pas terminé sa formation. Pour les femmes qui ont plusieurs enfants, la situations s'améliore sensiblement aussi longtemps que les enfants ne sont pas hors de la surveillance familiale, ne volent pas de leurs propres ailes. Vous avez introduit un système qui accorde de bonnes prestations aux personnes qui en ont un réel besoin et ce aussi longtemps que nécessaire.
Par contre, le Conseil fédéral aurait préféré une autre solution pour la retraite flexible. Nous aurions souhaité une solution plus orientée vers le futur. Bien sûr, cinq classes d'âge de femmes pourront prendre leur retraite dans des conditions privilégiées, mais ce privilège est consenti suivant la technique de l'arrosoir: à toutes les femmes, sans égard à leur situation professionnelle ou financière. Le modèle de retraite flexible que vous avez choisi n'est pas encore la réponse adéquate au problème des hommes et des femmes qui ont un métier pénible et souvent mal payé et dont on ne peut raisonnablement attendre qu'ils restent dans la vie active jusqu'à l'âge légal de la retraite. La solution du Conseil national, initialement retenue, était mieux ciblée sur cette catégorie de personnes.
Dans le cadre de la 12e révision de l'AVS, nous ne pourrons pas échapper à une rediscussion de l'âge de la retraite. Il ne s'agira certainement plus d'un âge fixe mais d'un âge de référence qui, vraisemblablement, sera à terme plus élevé qu'actuellement et qui devra être couplé avec une flexibilisation vers le bas pour les personnes prématurément usées par leur métier et avec une flexibilisation vers le haut pour celles et ceux qui ont la force et la volonté de rester actifs plus longtemps. Une évolution comme celle-là ne peut pas se faire d'un jour à l'autre, elle doit être préparée à l'avance. Le modèle de retraite flexible que le Conseil national avait retenu initialement était une mesure positive qui allait dans le sens de l'évolution future de l'AVS.
Le Conseil fédéral regrette que ce modèle ait été abandonné, ce qui compliquera les travaux de la 12e révision de l'AVS.
Malgré cette remarque négative, le Conseil fédéral considère que la 11e révision de l'AVS est acceptable et il soutient cette proposition. Avec le pour cent de TVA supplémentaire, nous sommes en mesure de garantir le financement de l'AVS jusque vers 2013-2015, sauf circonstances économiques extraordinaires. S'opposer à ce paquet, c'est compromettre l'avenir financier de l'AVS et, par là même, porter atteinte aux intérêts des rentiers actuels et futurs.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
1. Bundesbeschluss über die Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze
1. Arrêté fédéral sur le financement de l'AVS/AI par le biais d'un relèvement de la taxe sur la valeur ajoutée
Ziff. I Art. 112 Abs. 3 Bst. c, 5; 130 Abs. 6, 6bis
Antrag der Einigungskonferenz
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. I art. 112 al. 3 let. c, 5; 130 al. 6, 6bis
Proposition de la Conférence de conciliation
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
2. Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
2. Loi fédérale sur l'assurance-vieillesse et survivants
Art. 23 Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 23 al. 1
Proposition de la Conférence de conciliation
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Art. 24a
Antrag der Einigungskonferenz
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la Conférence de conciliation
Adhérer à la décision du Conseil national
Art. 36
Antrag der Einigungskonferenz
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 36
Proposition de la Conférence de conciliation
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil national
Art. 37 Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 37 al. 1
Proposition de la Conférence de conciliation
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Art. 102 Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
Bst. e
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Bst. f
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 102 al. 1
Proposition de la Conférence de conciliation
Let. e
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Let. f
Adhérer à la décision du Conseil national
Art. 104 Abs. 1; 111
Antrag der Einigungskonferenz
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 104 al. 1; 111
Proposition de la Conférence de conciliation
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Ziff. II
Antrag der Einigungskonferenz
Bst. b Abs. 4
Bei Frauen der Jahrgänge 1948 bis und mit 1952 werden bei vorbezogenen Altersrenten folgende Kürzungssätze angewendet:
a. 3,4 Prozent für 12 ganze vorbezogene Monatsrenten;
b. der versicherungstechnische Kürzungssatz für die 13. bis 36. ganze vorbezogene Monatsrente.
Bst. c Abs. 1
.... der 11. AHV-Revision = 2005 ....
Bst. c Abs. 2
.... (Y = 6 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2011) ....
Bst. c Abs. 3
.... (Y = 6 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2011) bis vor dem 1. Januar Z (Z = 9 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2014) ....
Bst. c Abs. 4
.... (Z = 9 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2014) bis vor dem 1. Januar U (U = 12 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2017) ....
Bst. c Abs. 5
.... (U = 12 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2017) ....
.... (V = 15 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2020) ....
Bst. c Abs. 6
.... (V = 15 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2020) ....
Bst. c Abs. 7
....
a. ....
.... (X = 5 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2010) verwitwen. Bei Verwitwung zwischen dem 1. Januar X (X = 5 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2010) und vor dem 1. Januar Y (Y = 13 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2018) ....
.... (U = 12 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2017);
b. ....
.... (Y = 13 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2018) ....
....
Ch. II
Proposition de la Conférence de conciliation
Let. b al. 4
Les rentes de vieillesse anticipées des femmes nées entre 1948 et 1952 inclus sont réduites selon les taux suivants:
a. 3,4 pour cent pour 12 rentes mensuelles entières versées avant le terme;
b. le taux de réduction actuariel de ces prestations anticipées pour la 13e à la 36e rente mensuelle entière versée avant le terme.
Let. c al. 1
.... l'AVS = 2005 ....
Let. c al. 2
.... (Y = 6 ans .... l'AVS = 2011) ....
Let. c al. 3
.... (Y = 6 ans .... AVS = 2011) .... (Z = 9 ans .... AVS = 2014) ....
Let. c al. 4
.... (Z = 9 ans .... AVS = 2014) .... (U = 12 ans .... AVS = 2017) ....
Let. c al. 5
.... (U = 12 ans .... AVS = 2017) .... (V = 15 ans .... AVS = 2020) ....
Let. c al. 6
.... (V = 15 ans .... AVS = 2020) ....
Let. c al. 7
....
a. ....
.... (X = 5 ans .... AVS = 2010) .... (X = 5 ans .... AVS = 2010) ....
(Y = 13 ans .... AVS = 2018) .... (U = 12 ans .... AVS = 2017);
b. ....
.... (Y = 13 ans .... AVS = 2018).
....
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Einigungskonferenz .... 100 Stimmen
Dagegen .... 70 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Ziff. III Ziff. 1 Art. 77 Abs. 1; 78ter; Ziff. 12 Art. 2
Antrag der Einigungskonferenz
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. III ch. 1 art. 77 al. 1; 78ter, ch. 12 art. 2
Proposition de la Conférence de conciliation
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté