20.445
Neuer Straftatbestand Cybermobbing
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Jositsch, Hefti, Sommaruga Carlo, Vara, Z'graggen)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Jositsch, Hefti, Sommaruga Carlo, Vara, Z'graggen)
Donner suite à l'initiative
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2023 die am 11. Juni 2020 eingereichte parlamentarische Initiative Suter vorgeprüft. Mit der parlamentarischen Initiative soll das Strafgesetzbuch um den Straftatbestand "Cybermobbing" ergänzt werden. Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 6 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit, die ihre Argumente vortragen wird, beantragt Ihnen, dieser Initiative Folge zu geben.
Nun, Cybermobbing, was ist das? Unter Cybermobbing versteht man die systematische Beleidigung, Bedrohung, Blossstellung oder Belästigung von Personen über digitale Kommunikationskanäle wie beispielsweise E-Mails, Websites, Foren, Chats, Social-Media-Plattformen und Ähnliches. Es ist ein relativ neues soziales Phänomen und hat mit dem Aufkommen von Smartphones in den letzten Jahren stark zugenommen. Bei Cybermobbing werden beispielsweise kompromittierendes, rufschädigendes, abwertendes, beschämendes oder manipuliertes Bildmaterial, Falschinformationen und Gerüchte via Smartphone oder Internet veröffentlicht und verbreitet. So steht es in der Begründung der Initiantin.
Die Täterschaft kann anonym bleiben, die Inhalte können schnell und an einen grossen Personenkreis verbreitet werden und sind, einmal im Netz, rund um die Uhr zugänglich und kaum mehr löschbar. Dies setzt die angegriffene Person einem äusserst grossen psychischen Druck aus, mit Folgen bis hin zu Suizidgedanken oder gar Suizid, den es auch schon gegeben hat. Wahrscheinlich ist der eine oder andere von uns solchen Phänomenen auch bereits selbst begegnet.
Die Kommission erinnert daran, dass sich die Räte mit dem Thema Cybermobbing erst kürzlich im Rahmen der Beratungen zur Revision des Sexualstrafrechts, Vorlage 3, befasst haben. Die Räte folgten dabei dem Antrag der ständerätlichen Kommission, einen Straftatbestand zur Rachepornografie als neuen Artikel 197a ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Nicht durchsetzen konnte sich dagegen der ursprüngliche Beschluss des Nationalrates, es sei auch ein Artikel 179undecies StGB zum Cybermobbing aufzunehmen. Zudem verweist die Kommission auf die laufenden Arbeiten ihrer Schwesterkommission zu einer Vorlage zum Thema Stalking und sieht deshalb vorerst keinen Handlungsbedarf für eine weitere Strafnorm.
Auch der Bundesrat hat im Rahmen dieser Beratungen in einem Bericht vom 19. Oktober 2022, "Ergänzungen betreffend Cybermobbing im Strafgesetzbuch", den er der ständerätlichen Kommission abgegeben hat, darauf verwiesen, dass die geltende Rechtslage genügt, um sämtliche digitalen Angriffe bereits heute strafbar zu erklären und zu verfolgen, dies insbesondere über die Bestimmungen bezüglich der Pornografie, der Ehrverletzung, der Verletzung des Geheim- oder Privatbereiches durch Aufnahmegeräte. Straflos sei das Verhalten nach geltendem Recht bloss dort, wo es um die Weiterverbreitung von peinlichen, verfälschten oder freizügigen Bild- oder Videoaufnahmen gehe.
Nach Ansicht der Mehrheit Ihrer Kommission können die entsprechenden Tathandlungen daher über das geltende Strafrecht, über die Delikte Ehrverletzung, Drohung, Nötigung, Sexualstraftaten und Pornografie, abgedeckt und schon bislang verfolgt und bestraft werden. Ein neuer Straftatbestand bringt daher keinen Mehrwert.
Das Problem besteht nicht beim materiellen Strafrecht, sondern vielmehr bei der Verfolgbarkeit der Taten. Die Staatsanwaltschaften sehen sich regelmässig vor der Herausforderung, die entsprechenden Ermittlungen über Rechtshilfewege bei den Tech-Giganten ausführen zu müssen, was sich als äusserst schwierig bzw. rechtlich aufwendig erweist. Ich verweise auf den Vorstoss unseres ehemaligen Kollegen Levrat, die Motion Levrat 16.4082, "Den Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu Daten von sozialen Netzwerken erleichtern". Dieser Vorstoss wurde nach mehrjähriger Beratung 2018 ergebnislos zurückgezogen. Ein neuer Straftatbestand gegen zumeist unbekannte Täterschaft im Internet ist, wie ich bereits gestern erklärt habe, eine weitere Belastung für unsere bereits überlasteten Staatsanwaltschaften.
Es ist aber nicht nichts passiert; ich weise auf folgende Neuigkeiten hin: Die Aufnahme elektronischer Beweismittel stellt die Staatsanwaltschaften weltweit vor Probleme. Inzwischen hängen 50 bis 80 Prozent aller strafrechtlichen Ermittlungen von elektronischen Beweismitteln ab, die sich im Ausland befinden. Die EU hat deshalb im Sommer 2023 ein Gesetzgebungspaket "E-Evidence" verabschiedet. Im Kern geht es darum, dass Strafverfolgungsbehörden aller Staaten Dienstanbieter in anderen Staaten direkt zur Sicherung und Herausgabe von Beweismitteln anhalten können. Das hat der Bundesrat jetzt aufgenommen. Das Bundesamt für Justiz hat am 24. Oktober 2023, also zwei Wochen nach unseren Beratungen, einen Bericht zur E-Evidence-Vorlage der EU erlassen. Dieser wird mit grösster Wahrscheinlichkeit rasch zu einer Vernehmlassungsvorlage führen. Das Problem der Cyberdelikte liegt nicht im materiellen Strafrecht - wir haben diese Normen bereits jetzt -, sondern in der Rechtsdurchsetzung und der internationalen Rechtshilfe, die sich gegenwärtig als äusserst schwierig darstellt.
Die Arbeiten werden aber dazu führen, dass auf der Ebene der Rechtsdurchsetzung endlich Verbesserungen entstehen und die Strafverfolgungsbehörden solche Delikte mit vernünftigen Mitteln verfolgen können. Daher wäre ein neuer materieller Straftatbestand des Cybermobbings absolut unnötig und verfrüht.
Ich bitte Sie daher, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Beim Cybermobbing geht es um Handlungen, die grundsätzlich bekannt sind, der Kommissionsberichterstatter hat es erwähnt: Beleidigung, Bedrohung, Blossstellung, Belästigung. Das sind Delikte, die schon immer bestraft wurden. Das Entscheidende beim Cybermobbing ist die Dimension, die es annimmt. Wenn Sie früher, vor Entstehung der sozialen Medien, jemanden beleidigen wollten, mussten Sie das eins zu eins machen, indem Sie es ihm ins Gesicht sagten. Und wenn Sie es öffentlich machen wollten, mussten Sie es in einer Fernsehsendung tun - das konnte nicht jeder, nicht jeder konnte in eine Fernsehsendung gehen - oder Sie konnten einen Leserbrief schreiben. Allerdings haben die Zeitungsredaktionen solche Dinge dann herausgefiltert. Die Dimension war also eine ganz andere.
Heute können Sie das erstens über soziale Medien im Extremfall an ein Millionenpublikum verbreiten. Zweitens gilt ein alter Satz nicht mehr: Wenn früher etwas Schlechtes in der Zeitung stand, hat man gesagt, am besten packe man mit dieser Zeitung am Morgen einen toten Fisch ein, am nächsten Tag wisse das niemand mehr. Heute googeln Sie nach "Jositsch", und dann sehen Sie alles, was über mich verbreitet worden ist; das finden Sie ohne Probleme. Deshalb stimmt zwar die Aussage des Kommissionsberichterstatters, wenn er sagt, diese Delikte könnten schon heute verfolgt und bestraft werden. Ja, wir können Ehrverletzungsdelikte bestrafen, aber das sind Bagatelldelikte, weil diese Delikte früher tatsächlich Bagatellen waren. Mit den sozialen Medien hat das eine neue Dimension angenommen. Insofern, glaube ich, müssen wir auch ein bisschen mit der Zeit gehen.
Es ist tatsächlich so, dass wir uns im Rahmen der letzten Revision des Strafgesetzbuches kürzlich Gedanken darüber gemacht haben und damals gesagt haben - auch ich -, wir könnten das irgendwie abdecken; es sei zwar ein bisschen ein Flickenteppich, aber wir müssten ja nicht gleich wieder neue Gesetze machen. Ich habe mich nun aber in den letzten Monaten intensiver mit dieser Thematik befasst. Es ist tatsächlich so, dass die Dimension, die das annimmt, erschreckend ist und dass es auf Menschen, die mit so etwas konfrontiert werden, katastrophale Auswirkungen haben kann. In der Tat kann das fast bis zum Suizid gehen.
Deshalb glaube ich, dass wir nicht mehr mit den herkömmlichen Mitteln arbeiten können. Die guten alten Ehrverletzungsdelikte, das Delikt der Drohung und auch der sexuellen Belästigung reichen hier nicht mehr aus. Ich glaube, dass schon ein gewisser Handlungsbedarf besteht und wir uns generell mit der Thematik, die eben durch die digitale Dimension ausgelöst wird, auseinandersetzen müssen. Deshalb möchte eine Minderheit Ihrer Kommission dieser parlamentarischen Initiative Folge geben. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Minderheit relativ gross ist; das Stimmenverhältnis in der Kommission war 7 zu 6 Stimmen.
Ich möchte nicht verhehlen, dass es nicht ganz klar ist, ob wir am Schluss wirklich eine Lösung finden. Es ist auch denkbar, dass wir die ganze Sache etwas grösser, über das Cybermobbing hinaus, denken und uns vielleicht Gedanken darüber machen müssen, ob die ganze Cyberthematik einer grösseren Auslegeordnung bedarf, aber das verhindert die parlamentarische Initiative nicht. Wie Sie bestens wissen, müssen wir in dieser Phase nur entscheiden, ob es Handlungsbedarf gibt. Wenn wir entscheiden, dass es Handlungsbedarf gibt, dann haben wir immer noch einen relativ breiten Rahmen, in dem wir uns der Thematik annehmen können. Ich glaube, die Praxis zeigt wirklich, dass Handlungsbedarf besteht. Etwas kann ich Ihnen versichern: Mit den herkömmlichen Delikten, die alle im Bagatellbereich sind, werden wir ganz offensichtlich des Problems nicht Herr; die Dimension, die das Problem in der Praxis annimmt, zeigt das.
Der Kommissionsberichterstatter hat gesagt, das Problem sei die Rechtsdurchsetzung und die Strafverfolgung. Ja, das ist so. Aber wenn wir jeden Straftatbestand, bei dem wir Durchsetzungsprobleme haben, abschaffen würden, dann könnten Sie das halbe Strafgesetzbuch streichen. Das ist kein neues Phänomen, das hat nichts damit zu tun - im Gegenteil. Wenn wir sagen, wir werden der Cyberdelikte nicht Herr, dann geben wir eigentlich auf, dann bemühen wir uns gar nicht, der Sache Herr zu werden. Darum glaube ich, dass hier ein, ich würde fast sagen, dringlicher Handlungsbedarf besteht.
Ich bitte Sie daher, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Caroni Andrea · 1VP-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Ich bin vorab froh, dass auch der Minderheitssprecher festgestellt hat, dass die heutigen Tatbestände das Cybermobbing und auch das Mobbing bereits erfassen. Es gab auch schon die Meinung, dass Cybermobbing oder Mobbing heute nicht erfasst sei, weil viele kleine Dinge unter dem Radar des Strafrechts blieben und ihre Gesamtheit nicht erfasst würde. Ich glaube, die Rechtsprechung hat hier einen wichtigen Schritt gemacht, z. B. auch beim Stalking, und gesagt, dass auch viele kleinere Drohungen zusammen eine grosse, eine strafrechtlich relevante Drohung ergeben.
Als Argument für den Start von weiteren Gesetzgebungsarbeiten habe ich die Strafzumessung gehört, wenn ich Sie, Herr Jositsch, richtig verstanden habe. Sie haben mehrfach gesagt, dass das, was wir hier hätten, im Bagatellbereich sei. Damit spielen Sie auf die Sanktionen an. Die haben wir ja, wie das auch der Kommissionsberichterstatter erwähnt hat, jüngst gesamthaft angeschaut. Wenn ich jetzt die Delikte anschaue, die infrage kommen, hat es in der Tat Bagatellen dabei, z. B. die Beschimpfung, aber es hat bei Handlungen, die unter Mobbing oder Cybermobbing fallen könnten, auch grobes Geschütz dabei, z. B. die Verleumdung. Wenn Sie wider besseres Wissen jemanden des unehrenhaften Verhaltens bezichtigen, dann ist dafür eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorgesehen. Wenn Sie das planmässig tun, gibt es auch noch Mindeststrafen. Bei Drohung und bei Nötigung haben wir das ebenfalls. In diesem Bereich sind also sogar Freiheitsstrafen möglich.
Daher komme ich zum Schluss: Die Tatbestände erfassen das Verhalten - reales, physisches Mobbing wie Cybermobbing. Die Strafrahmen sind je nach Delikt hoch. Die Frage ist, ob die Gerichte sie ausschöpfen. Ich würde hier an die Gerichte appellieren, dass sie den Umstand, den Herr Jositsch betont hat, dass ein Cyberdelikt schlimmer sein kann, weil es so breit, so schnell und so lange verfügbar ist, bei der Strafzumessung entsprechend berücksichtigen. Die Tatbestände ermöglichen dies.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Sollte es Arbeiten für eine allgemeine Prüfung geben, wie es Herr Jositsch angeregt hat, so gibt es dafür schon den Rahmen, denn die Kommissionen sind daran, im Rahmen der Stalking-Vorlage zu schauen, was diesbezüglich noch getan werden sollte.
Ich bitte Sie, hier keine Folge zu geben.
Z'graggen Heidi · Mit-F · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich bitte Sie, der Minderheit Jositsch zu folgen.
Ich bin überzeugt, dass wir einen spezifischen Straftatbestand gegen Cybermobbing brauchen. Wir sind in der neuen Ära der Digitalisierung schon weit fortgeschritten. Cybermobbing ist nicht nur ein alarmierendes soziales Phänomen, das die psychische Gesundheit insbesondere von Jugendlichen bedroht. Cybermobbing ist vielmehr auch oder kann eine Quelle erheblicher wirtschaftlicher Schäden sein; das wird vermutlich ein bisschen unterschätzt. Cybermobbing nimmt ganz verschiedene Formen an. Das kann von subtilen Angriffen bis zu extrem schädlichem Verhalten gehen. Es gibt Beispiele: beleidigende oder bedrohliche Nachrichten, Verbreiten von Falschinformationen, Veröffentlichen von persönlichen Informationen wie Adressen oder Telefonnummern, Hasskommentare, Beschimpfungen, Manipulation von Bildern und Videos, Identitätsdiebstahl und so weiter und so fort.
Wenn wir das Strafrecht im historischen Kontext nachverfolgen, dann stellen wir fest, dass es sich immer an neue gesellschaftliche Entwicklungen angepasst hat. Es gibt immer wieder neue Straftatbestände, die man in einer sich wandelnden Gesellschaft selbstverständlich aufnehmen muss. Ich bin hier auch der Meinung, wie das Kollege Jositsch hervorragend ausgeführt hat, dass wir Handlungsbedarf haben. Die Bandbreite ist gigantisch. Die Auswirkungen auf betroffene Jugendliche - die seelischen Schäden, von Depression über Angstgefühle bis hin, tatsächlich, zu Suizidgedanken, ja gar bis zum Suizid - fordern uns, meine ich, als Gesellschaft extrem heraus, hier etwas zu tun.
Ich bin mir bewusst, dass das Strafrecht für die Prävention natürlich nur eine beschränkte Wirkung hat, aber es ist trotzdem wichtig, hier das Signal zu senden: Das wird so nicht akzeptiert. Wir als Gesellschaft akzeptieren nicht, dass ihr einander im Internet, in den sozialen Medien so quält und schadet; das geht einfach nicht!
Darum bin ich der Meinung, dass wir hier an die Arbeit gehen sollten, und ich bitte Sie, der Minderheit Jositsch zu folgen.
Chassot Isabelle · Mit-F · Ständerat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
La question qui se pose ce matin est celle de la nécessité d'agir, à savoir de la nécessité d'étudier la question qui nous est soumise, pas encore de trouver la solution définitive. Nous sommes en effet dans la première phase d'examen de l'initiative parlementaire.
Il s'agit de nous demander quand le droit pénal doit intervenir. Le droit pénal, je le rappelle, renvoie à des normes qui ont pour but d'assurer la sécurité au sein de la société et de protéger des biens juridiques considérés comme essentiels, notamment l'autodétermination des personnes et leur intégrité. Les questions de droit pénal ont donc toujours une composante politique, mais également d'ordre sociologique. Il s'agit en effet de définir ensemble les biens juridiques protégés ainsi que les règles du vivre-ensemble, les règles qui régissent les relations entre individus. Il s'agit également de prendre en compte des questions plus philosophiques comme la liberté, la privation de liberté, l'usage de la violence ou l'usage de la force par l'Etat. La question qui se pose à nous est de savoir quelle mesure protège les personnes et assure le mieux la sécurité et le vivre-ensemble.
Le porte-parole de la minorité l'a indiqué, ainsi que notre collègue Z'graggen, les cyberdélits appellent une réaction de notre part. Des travaux sont en cours, il est vrai - le rapporteur l'a également indiqué -, mais je suis d'avis que, dans la phase où nous nous trouvons, il ne faut pas fermer la porte. Parce que le bien essentiel à protéger est non seulement l'intégrité, mais également la vie privée des jeunes et des enfants qui, aujourd'hui, avec l'utilisation des réseaux sociaux, sont soumis à une forte pression et ne sont pas suffisamment protégés.
C'est la raison pour laquelle je vous invite également à soutenir la minorité Jositsch.
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Der Berichterstatter möchte noch einmal das Wort ergreifen.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Bei der Behandlung parlamentarischer Initiativen geht es nicht nur um die Frage nach dem Handlungsbedarf, sondern auch um diejenige nach dem geeigneten Mittel: Ist eine parlamentarische Initiative das geeignete Mittel, einen solch komplexen Gesetzgebungsprozess anzustossen?
Ich rate Ihnen dringend ab, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Wieso? Vielleicht hat der eine oder andere von Ihnen den Bericht des Bundesrates zur E-Evidence-Vorlage der EU vom 24. Oktober 2023 nicht gelesen. Es ist ein äusserst komplexes Problem, das Sie hier behandeln müssen, und zwar nicht auf der materiell-rechtlichen Ebene des Strafrechts, sondern auf der Durchsetzungsebene. Was nützt ein neuer Straftatbestand, wenn die Staatsanwaltschaften diesen anschliessend nicht verfolgen können, weil sie auf dem Rechtshilfeweg entweder in den USA oder in Irland anfragen müssen und die Beweismittel nicht erhalten? Wir überlasten einfach unsere Justiz.
Erst kürzlich haben wir die Strafprozessordnung revidiert. Wir haben drei Vorlagen beschlossen, wir haben die Strafrahmenharmonisierung beschlossen - dort hätte man bei diesen Bagatelldelikten durchaus auch höhere Strafrahmen festlegen können, das haben wir aber nicht gemacht. Es liegen uns zwei Berichte des Bundesrates vor, die beide besagen, dass wir den neuen Straftatbestand des Cybermobbings nicht beschliessen sollen, weil es sich bloss um eine symbolische Gesetzgebung handeln würde. Das ist keine Aussage von mir, sondern eine des Bundesrates.
Ich bitte Sie daher, hier den Entwurf des Bundesrates zur E-Evidence abzuwarten. Wenn dann allenfalls noch eine materiell-rechtliche Lücke bestehen sollte, kann man das dort immer noch korrigieren.
Wenn Sie der parlamentarischen Initiative jetzt Folge geben, dann müsste das Parlament die Gesetzgebung selbst an die Hand nehmen. Das dürfte relativ schwierig sein.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 23 Stimmen
Dagegen ... 18 Stimmen
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