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Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz

68251 · Amtliches Bulletin

Dals 12 zercl. 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/68251/de/mehr-flexibilitat-beim-rodungsersatz

Consultà ils 5 sett. 2026

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz (24.3983)

24.3983

Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz

Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Suter, Candan Hasan, Clivaz Christophe, Docourt, Grossen Jürg, Masshardt, Müller-Altermatt, Pult, Schlatter, Trede)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Suter, Candan Hasan, Clivaz Christophe, Docourt, Grossen Jürg, Masshardt, Müller-Altermatt, Pult, Schlatter, Trede)

Rejeter la motion

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

de Montmollin Simone · Mit-F · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion

Cette motion charge le Conseil fédéral de modifier la loi sur les forêts (LFo), en particulier son article 7, de sorte que, lors d'un défrichement, la compensation puisse être réalisée à hauteur de 50 pour cent par des mesures qualitatives au sein de la forêt elle-même. Pour l'auteur de la motion, il s'agit de diminuer la perte d'autres surfaces, en particulier les surfaces agricoles, mais également de renforcer, voire d'accélérer la mise en oeuvre des mesures d'adaptation des forêts aux changements climatiques.

Notre commission a examiné cette motion lors de sa séance du 12 mai dernier et a procédé à diverses auditions.

Pour rappel, le principe de la loi dit que toute surface défrichée doit être compensée. Cette compensation sert à remplacer les surfaces défrichées afin que l'espace forestier et sa répartition spatiale restent stables. La loi fédérale sur les forêts règle de façon exhaustive les conditions de défrichement, et donc de compensation, même si le champ d'application peut parfois se recouper avec la loi sur la protection de la nature et du paysage.

Depuis son introduction en 1991, la loi sur les forêts prévoit ce principe de compensation avec un système de cascade. La compensation doit se faire en nature dans la même région et, plus rarement, dans une autre région. Si cela n'est pas possible, des mesures équivalentes en faveur de la protection de la nature et du paysage peuvent être prises à titre exceptionnel. En 2012, l'article 7 a été remanié pour apporter plus de flexibilité. Les mesures équivalentes peuvent désormais être prises, mais seulement dans les régions où la forêt augmente, pour préserver des terres agricoles cultivées ou lorsque le défrichement est rendu nécessaire pour des travaux de protection contre les crues, de revitalisation de cours d'eau, de préservation de biotopes.

Dans les faits, le principe de cascade demeure, puisque, dans les régions où la surface forestière n'augmente pas, il faut toujours justifier pourquoi une compensation en nature n'est pas possible, occasionnant des retards et des blocages, parfois même pour quelques mètres carrés. C'est particulièrement le cas sur le Plateau et dans les fonds de vallées.

Cette motion charge donc le Conseil fédéral de procéder à un nouvel ajustement afin que la mise en oeuvre des mesures équivalentes puisse se faire de manière plus harmonisée. Elle propose que 50 pour cent de la compensation puisse se faire grâce à des mesures équivalentes dans l'espace forestier lui-même. Cette clarification est nécessaire pour une meilleure prise en compte des réalités dans les régions où la forêt n'augmente pas et où les surfaces disponibles pour compenser sont inexistantes. Elle est également nécessaire parce que, si on se réfère au commentaire de la loi effectué en 2022 par Schulthess Juristische Medien : "La modification de 2012 entraîne une flexibilisation, mais contient aussi des éléments de la disposition antérieure, raison pour laquelle la jurisprudence relative à l'article 7 LFo [...] continue à être valable suivant les conditions du cas d'espèce". En outre, le "Rapport forestier 2025" indique que le volume de bois est resté constant durant la dernière décennie, mais qu'il a évolué de façon variable selon les régions : il a augmenté de 12 pour cent dans le sud des Alpes et de 7 pour cent dans le nord des Alpes, alors qu'il a diminué de 5 pour cent sur le Plateau et de 3 pour cent dans le Jura.

La commission estime donc que la possibilité de pratiquer des mesures qualitatives équivalentes dans la forêt offrirait un instrument adapté aux enjeux actuels, parmi lesquels la raréfaction du sol sur le Plateau et la nécessité d'accélérer les mesures pour une forêt saine, adaptée aux changements climatiques. Plus de clarté juridique permettra en outre une meilleure collaboration entre autorités fédérales, cantonales, économie, science et société civile pour faire aboutir les projets tout en mettant en oeuvre les principes de protection de la forêt. Elle a adopté cette motion, par 15 voix contre 10, estimant que l'aire forestière restera préservée tant sur le plan du volume que dans sa répartition spatiale et que les surfaces agricoles stratégiques et indispensables pourront être épargnées. Le Conseil des États l'avait adoptée le 3 décembre 2024, par 30 voix contre 13 et 1 abstention, suivant ainsi également l'avis du Conseil fédéral. La minorité qui s'oppose à cette motion juge que la loi sur les forêts offre déjà une certaine souplesse en matière de défrichement, dont les cantons peuvent profiter, et que les compensations effectives sur les terres cultivables ne représentent qu'une infime partie des mesures.

En fait, la cohabitation entre conservation de la forêt, compensation du défrichement et autres besoins en matière territoriale, notamment agricole, est et restera un sujet de préoccupation compte tenu de la limite de notre territoire. Ce thème suscite et suscitera encore à l'avenir des ajustements et pondérations pour définir quels intérêts doivent prédominer. Cette motion ne remet pas en cause la protection de la forêt telle qu'ancrée dans la loi, mais tient compte des réalités de sa mise en oeuvre.

Rüegger Monika · Mit-F · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit der Motion Würth 24.3983, "Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz", soll das Waldgesetz dahin gehend angepasst werden, dass bei definitiven Rodungen nicht mehr zwingend Realersatz zu leisten ist. Der Rodungsersatz kann somit künftig vereinfacht und nicht mehr nur in Ausnahmefällen auch qualitativ erfolgen. Dies bedeutet, Rodungsersatz soll über eine qualitative Aufwertung geleistet werden können. Mit einem Mindestrichtwert von 50 Prozent Rodungsersatz durch eine gezielte qualitative Aufwertung der bestehenden Waldfläche soll ein entsprechender Rahmen gesetzt werden.

Das Potenzial für solche Aufwertungen im Wald ist gross, besonders auch im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel und die Stärkung der Biodiversität. Weniger, dafür qualitativ besserer Rodungsersatz unterstützt nicht zuletzt dabei, das bestehende Kulturland zu erhalten und zu schonen. Wichtig ist hier zu erwähnen: Temporäre Rodungen bleiben vorbehalten, denn dort soll weiterhin an Ort und Stelle wieder aufgeforstet werden. Am Rodungsverbot und an den notwendigen Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung soll sich mit dieser Motion nichts ändern.

Um eine Auslegeordnung zu machen: Die Waldfläche ist im letzten Jahrzehnt insgesamt um 23 000 Hektar gewachsen, auch wenn die Zunahme je nach Gegend unterschiedlich ausfiel. Im Jura, im Mittelland und in den Voralpen blieb die Waldfläche konstant. In höheren Lagen, insbesondere dort, wo die landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben wurde, dehnte sie sich hingegen aus. Das lässt sich dem Waldbericht 2025 entnehmen. Die Waldfläche ist in ihrer flächenmässigen Ausdehnung nicht mehr bedroht - im Gegenteil. Unter dem Strich kann man sagen, der Wald in der Schweiz wächst, allerdings sind die kantonsspezifischen Verhältnisse unterschiedlich. Im Gegensatz dazu gehen die landwirtschaftlichen Nutzflächen jährlich um über 1000 Hektar zurück; das ist jeden Tag ein Verlust von Kulturland in der Grösse von mindestens vier Fussballfeldern, das Neubauten und Infrastrukturen weichen muss.

Auch mit dieser Motion bleibt der Wald in seinem Bestand geschützt und kann nur in Ausnahmefällen gerodet werden. Der Nachweis der wichtigen Gründe für eine Rodung soll auch weiterhin uneingeschränkt erbracht werden. Im Jahr 2013 hat dieser Rat das Waldgesetz teilweise angepasst. Seither kann unter gewissen Voraussetzungen auf Realersatz verzichtet werden, wenn gleichwertige Massnahmen zugunsten von Natur- und Landschaftsschutz getroffen werden, etwa in Gebieten mit zunehmender Waldfläche oder ausnahmsweise zur Schonung von landwirtschaftlichem Kulturland sowie ökologisch oder landschaftlich wertvoller Gebiete.

Allerdings sieht die Mehrheit der Kommission, dass bei der Umsetzung der Ausnahmen sehr unterschiedlich vorgegangen werde. Während gewisse Kantone Poollösungen anwenden würden, damit Landwirtschaftsland nicht mit Realersatzflächen belastet wird, sei in anderen Kantonen ein starker Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu beobachten. So sieht die Mehrheit der Kommission das Anliegen der Motion als eine praktische und pragmatische Lösung, um insbesondere in tieferen Lagen die Konkurrenz von Landwirtschafts- und Waldfläche zu entschärfen. Die Kommissionsmehrheit unterstreicht, dass der Wald nach wie vor schützenswert sei, genauso wichtig seien aber die fruchtbaren Nutzflächen zur Produktion unserer Nahrungsmittel.

Eine Minderheit der Kommission sieht zwar den Druck, dem die Wälder insbesondere im Mittelland und in den Voralpen im Konflikt mit der Landwirtschaft ausgesetzt sind. Sie ist aber der Überzeugung, das geltende Recht biete ausreichend Möglichkeiten für Ausnahmen, um auf Realersatz zu verzichten. Gefordert seien insbesondere die Kantone, die für die Umsetzung der Massnahmen zuständig sind.

Für eine fundierte Beurteilung hat die Kommission die betroffenen Branchen angehört.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen, die Motion anzunehmen.

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Das Waldgesetz ist neben dem Fischerei- und dem Jagdgesetz eines der ersten Gesetze im Umweltbereich. 2026 feiern wir 150 Jahre Waldgesetz. Unsere Vorfahren haben dem Wald in weiser Voraussicht und nicht von ungefähr Verfassungsrang gegeben und festgeschrieben, dass wir den verschiedenen Schutz- und Nutzfunktionen Sorge tragen müssen und dass der Bund Massnahmen zur Erhaltung des Waldes fördern muss. Rund ein Drittel der Schweizer Landesfläche ist vom Wald bedeckt, er beherbergt rund 40 Prozent aller Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz. Der Wald erfüllt viele verschiedene wichtige Funktionen, früher wie heute: Er filtert CO2 aus der Luft, er reinigt unser Trinkwasser, er bietet uns Abkühlung und frische Luft und schützt vor Naturgefahren. Diese Funktionen werden immer wichtiger, insbesondere auch im Bereich Klimaschutz und CO2-Senke.

Das Rodungsverbot und der Rodungsersatz sind zentrale Pfeiler der Walderhaltung. Es ist unverständlich, dass man den Schutz des Waldes mit dieser Motion schwächen will. Ich beantrage Ihnen im Namen einer Minderheit der Kommission, die Motion abzulehnen, dies aus folgenden Gründen:

1. Der Wald ist unter Druck und in den letzten zehn Jahren praktisch nicht mehr gewachsen. Die Tendenz ist abnehmend, insbesondere im Mittelland. Das sehen Sie anhand der Zahlen, die im Waldbericht publiziert worden sind. Diese Tatsache, dass die Fläche insbesondere im Mittelland eher abnimmt, wurde auch in den Anhörungen erwähnt. Deshalb ist es wichtig, Realersatz in der Region zu leisten. Mit der Annahme der Motion Würth würde der Grundsatz des realen Ersatzes massiv abgeschwächt. Das würde den Druck auf die Waldflächen und den Wald insbesondere im Mittelland und der Talebene noch einmal erhöhen. Die Hauptursache, weshalb Landwirtschaftsflächen verschwinden, liegt aber nicht im Realersatz von Wald, sondern im Siedlungs- und Strassenbau. In der Kommission wurde uns gesagt, dass jährlich etwa 25 bis 30 Hektar Kulturland für den Realersatz verwendet werden. Das sind pro Kanton nur gerade ein bis zwei Fussballfelder pro Jahr. Zum Vergleich: Täglich wird schweizweit eine Fläche von acht Fussballfeldern zugebaut. Pro Jahr entspricht das fast 3000 Fussballfeldern.

2. Es gibt bereits heute eine Flexibilisierung. Die Revision der Artikel 7 und 10 des Waldgesetzes trat am 1. Juli 2013 unter dem Titel "Flexibilisierung der Waldflächenpolitik" in Kraft. Angeregt wurde sie durch die parlamentarische Initiative 09.474 der UREK-S mit dem gleichen Namen. Gemäss geltendem Artikel 7 Absatz 2 des Waldgesetzes können, um landwirtschaftliches Kulturland zu schonen, anstelle von Realersatz gleichwertige Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. Das heute geltende Recht kennt also bereits das Instrument der qualitativen Ausgleichsmassnahmen. Diese sollen mindestens zu 50 Prozent auf der Waldfläche selbst erfolgen, um das landwirtschaftliche Kulturland zu schonen.

3. Wenn der Realersatz schwierig zu finden ist, dann unterstützen die Kantone die Suche aktiv über sogenannte Poollösungen. In vielen Kantonen gibt es ein Inventar von Flächen, beispielsweise des ASTRA oder der SBB, aber auch des Kantons oder der Gemeinden. Wie während der Anhörungen ausgeführt wurde, werden diese Poollösungen mehr und mehr in Anspruch genommen. Dank ihnen kann man bereits heute Rodungsbewilligungen erteilen, ohne dass Landwirtschaftsland als Realersatzfläche beansprucht wird. Wald Schweiz, der Schweizerische Forstverein, die Umweltverbände, aber auch die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft, sie alle wehren sich dezidiert gegen diese Motion.

Fazit: Die vom Motionär vorgesehene Gesetzesänderung ist unnötig, und das sagen auch die Fachverbände.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Suter, Sie erwähnten jetzt eben den grossen Siedlungsdruck. Könnte dieser grosse Siedlungsdruck vielleicht auf die Zuwanderung von 80 000 bis 100 000 Personen pro Jahr zurückgehen?

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Der Siedlungsdruck hat vor allem damit zu tun, dass wir pro Person immer mehr Fläche beanspruchen, und weniger damit, ob es Menschen sind, die zuziehen oder die hier wohnen. Ich weiss nicht, auf wie vielen Quadratmetern Sie, Herr Aeschi, mit Ihrer Familie wohnen.

Rüegsegger Hans Jörg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kollegin Suter, Sie haben vorhin ausgeführt, der Wald sei unter Druck. Ich meine, es ist eigentlich nur im Mittelland so, dass die Fläche des Waldes nicht pro Jahr stetig zunimmt. Wir haben beim Wald einen jährlichen Zuwachs um fast die Grösse des Brienzersees. Ist es dann, wenn der Wald absolut geschützt bleibt und wir diese Flexibilität beim Rodungsersatz nicht hinbringen, nicht so, dass einfach das Kulturland stärker unter Druck kommt?

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Besten Dank für die Frage, Herr Kollege. Das, was ich Ihnen vorhin zu erklären versuchte, ist wichtig: Die Flexibilität besteht heute bereits. Der Druck auf den Wald ist längst nicht nur im Mittelland vorhanden, sondern auch im Jurabogen - das sagten die Kommissionssprecherinnen vorhin auch - und in den Talebenen. Da haben wir überall auch ein Problem.

Aber ich glaube auch, dass das Problem tatsächlich jeweils ein anderes ist, sei das jetzt konkret bei mir in Aarau, im Aargau, oder bei Ihnen zuhause. Wir sind aber der Überzeugung, dass die aktuelle Gesetzeslage diese Flexibilität bereits ermöglicht.

Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Nationalrätin Suter, Sie haben vorhin auf die Frage von Herrn Aeschi geantwortet, dass nicht die Zuwanderung am Siedlungsdruck schuld sei, sondern eben der gestiegene Bedarf an Wohnraum pro Person. Seit 2013 ist er nur noch um 1,3 Quadratmeter pro Person gewachsen - also ist Ihre Aussage eigentlich falsch -, aber die Zuwanderung nimmt zu. Möchten Sie diese Aussage von vorhin korrigieren, damit wir es wenigstens im Amtlichen Bulletin richtig haben?

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich weiss nicht, wie viele Quadratmeter Sie, Herr Dettling, mit Ihrer Familie beanspruchen. Ich weiss aber, dass in den letzten Jahrzehnten insgesamt eine massive Ausweitung des Bedarfs an Wohnraum pro Person stattgefunden hat. Wenn sich das jetzt stabilisiert hat, ist es umso besser. Aber besser wäre wieder eine massvolle Reduktion auf ein Niveau, wie wir das in den Siebziger- und Achtzigerjahren hatten.

Hübscher Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzte Kollegin, Sie haben erwähnt, dass im Mittelland der Druck auf den Wald gross sei. Können Sie bestätigen, dass die Fruchtfolgeflächen ebenfalls im Mittelland liegen und wir das Ziel des Sachplans Fruchtfolgeflächen in einzelnen Kantonen ebenfalls bereits nicht mehr erreichen?

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Vielen Dank, Herr Kollege, für die Frage. Ich möchte überhaupt nicht Fruchtfolgeflächen und Wald gegeneinander ausspielen. Wir sind uns in dieser Sache einig, dass es absolut wichtig ist, beides zu erhalten und zu schützen. Wir sind auf beide Arten von Flächen angewiesen. Wie schon oft gesagt wurde, ist die Flexibilität, statt Realersatz auch Ausgleichsmassnahmen zu treffen, bereits gemäss geltendem Gesetz gegeben. Entsprechend ist es nicht nötig, die Gesetze zu ändern. Das sagen die Kantone, und das sagen auch die Fachverbände, z. B. Wald Schweiz, bei dem, ähnlich wie beim Schweizerischen Forstverein, sehr viele Bauern dabei sind. All diese Organisationen sagen Nein zu dieser Gesetzesänderung.

Büchel Roland Rino · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzte Kollegin Suter, ich komme noch einmal auf die Frage zum Wohnraum zurück. Sie sagen, die Menschen bräuchten zu viel Platz. Darauf kann man nur auf eine Art reagieren: Raus aus deiner Wohnung, du darfst nicht mehr drin sein! Oder wie würden Sie das Problem angehen, wenn es denn, wie von Ihnen erwähnt, wirklich ein Problem ist?

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzter Kollege, hier geht es um die Motion Würth 24.3983, "Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz". Sie schweifen relativ weit ab, aber ich finde Ihre Frage sehr interessant. Es gibt beispielsweise Leute, die in eine kleinere Wohnung ziehen möchten, aber keine bezahlbare Wohnung finden. Sie bleiben dann vielleicht in ihrem Einfamilienhaus, das sie alleine bewohnen. Hier müsste man doch mit dem Bau von bezahlbarem Wohnraum Hand bieten, indem man beispielsweise den gemeinnützigen Wohnungsbau fördert, indem man den Gemeinden ein Vorkaufsrecht einräumt, um wichtige Wohnräume für die Leute zu schaffen, ohne Fruchtfolgeflächen zuzubauen.

Huber Alois · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzte Kollegin Suter, ich habe eine Verständnisfrage. Sie haben gesagt, dass die Waldfläche massiv unter Druck sei. Auf die Grösse der Waldfläche trifft das aber sicher nicht zu, diese hat in den letzten Jahrzehnten massiv zugenommen. Welchen Druck meinen Sie? Die Fläche kann es nicht sein; da müssen Sie mal die Statistiken der Kantone anschauen.

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Wie auch die Kommissionssprecherinnen vorhin gesagt haben, wurde uns das in der Kommission so aufgezeigt, dass die Waldfläche in den letzten zehn Jahren insgesamt eher stagniert hat und dass die Waldfläche im Mittelland eher zurückgegangen ist, während sie vielleicht in den Bergen eher zugenommen hat. Schauen Sie in die neueste Waldstatistik. Wir können das gerne bilateral anschauen.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich erachte die Motion Würth "Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz" als wichtige Motion, um in unserem beschränkten Terrain mit verschiedenen Ansprüchen umgehen zu können. Dort braucht es Anpassungen. Mit der vorliegenden Motion soll das Bundesgesetz über den Wald so angepasst werden, dass bei definitiven Rodungen nicht mehr zwingend Realersatz zu leisten ist. Der Rodungsersatz soll somit künftig vereinfacht und auch qualitativ erfolgen können, dies mit Massnahmen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes und mindestens zur Hälfte durch Aufwertungsmassnahmen in der bestehenden Waldfläche. Temporäre Rodungen bleiben vorbehalten, und es soll weiterhin an Ort und Stelle wieder aufgeforstet werden.

Sie wissen, dass das bestehende Waldgesetz sehr alt ist und dass die Schweiz hier weltweit Pionierarbeit geleistet hat. Der Wald hat eindeutig viele wichtige Funktionen für das Leben in unserem Land: die Schutzfunktion, die Produktionsfunktion, die klimatische Funktion als Senke, aber auch die Erholungsfunktion. Es ist also völlig richtig, dass man dem Wald entsprechend Sorge und Rechnung trägt.

Nun ist die Ausgangslage so, dass die Waldfläche heute gesamtschweizerisch zunimmt; sie nimmt klar zu, dies insbesondere in den höheren Lagen, im Mittelland und in den Talebenen - dort, wo auch besser Forstwirtschaft betrieben werden kann. Dort kann die Waldfläche durch das Walderhaltungsgebot im Gesetz konstant gehalten werden. Im Mittelland ist die Waldfläche also konstant, in den Bergen nimmt sie zu, also nimmt sie gesamthaft zu. Sie ist aus Sicht der Flächennutzung die einzige Fläche, die diesen Schutz geniesst und deren Umfang zunehmen kann, dies in einer Zeit, in der alle anderen Flächen massiv unter Druck sind.

Massiv unter Druck sind die Bauzonen, und nachdem ich die vorherige Diskussion gehört habe, meine ich: Selbstverständlich ist eine Ursache des zunehmenden Bauzonenbedarfs, dass die Leute mehr Platz brauchen, aber auch, dass mehr Leute ins Land kommen. Das heisst, die Zuwanderung - es ist müssig, das zu erwähnen - wirkt sich doppelt auf den Verbrauch von Fläche aus: Es kommen mehr Leute, die mehr Fläche brauchen. Das ist eine doppelte zusätzliche Fläche, die hier beansprucht wird; man lässt ja niemanden irgendwo unter der Brücke schlafen. Es ist auch nicht so, dass man irgendein Gesetz hätte, mit welchem man verbieten könnte, dass ein Ehepaar in einer Fünfzimmer- statt in einer Dreizimmerwohnung wohnt. Ich glaube, das ist unser freiheitliches Gebot.

Das heisst, der Umfang der Bauzonen nimmt zu, der Wald ist konstant, und die unfruchtbaren Flächen können wir kaum verändern, kaum urbar machen. Damit bleibt die Fruchtfolgefläche bzw. die Landwirtschaftsfläche die einzige Fläche, die unter Druck ist. Dabei sollte der Umfang der Fruchtfolgefläche infolge der höheren Einwohnerzahlen bzw. der zunehmenden Bevölkerung im Sinne der Ernährungssicherung eigentlich auch steigen. Wenn wir in Zukunft eine Ernährungssicherung von 50 Prozent halten wollen, müsste die Fruchtfolgefläche als Erstes zunehmen und nicht abnehmen, auch wenn wir Produktivitätsfortschritte zu verzeichnen haben.

Deshalb bin ich der Meinung, dass diese Motion hier im Sinne einer Abwägung in die richtige Richtung geht. Sie führt nicht zur Schwächung der Waldfläche oder des Waldes in der Schweiz, sondern stellt einfach eine vernünftige Abwägung dar. Es gibt nicht übermässig viele Fälle, deshalb kann man beim Rodungsverbot eine Ausnahme machen, sodass man in diesem Fall nicht noch die Landwirtschaft strafen muss, indem man die ganze Landwirtschaftsfläche wieder aufforstet. Klar haben wir eine gewisse Flexibilität, aber diese reicht in vielen Fällen nicht aus, und dann wird aufgrund der Standortgebundenheit für ein Bauprojekt gerodet und gleichzeitig trotz mehr Wald die bereits sehr knappe Fruchtfolgefläche eingeschränkt. Deshalb bin ich der Meinung, dass es in vielen Bereichen nötig ist - ich habe jetzt einige angetönt -, dass eine Flexibilisierung eintritt. Das Waldgesetz ist sonst nicht mehr zeitgemäss.

Mir scheint auch die Massnahme sinnvoll, dass die Hälfte in Form von qualitativen Aufwertungen geleistet werden kann, weil der Wald zum Teil auch qualitativ leidet und es hier Massnahmen zur Walderhaltung braucht. Ich denke hier an die Waldverjüngung, die sehr wichtig ist.

Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion anzunehmen und diese Flexibilität zur Beibehaltung der Waldfläche - sie wächst dann einfach etwas weniger - und zum Schutz des Kulturlandes zu schaffen.

Mir wurde im Vorfeld dieser Motion die Frage gestellt, wie das bei der Windkraft sei. Wir haben ja im Rahmen des Mantelerlasses die erleichterte Erstellung von Windanlagen im Wald ermöglicht. Aber auch dort muss die Standortgebundenheit geprüft werden. Ein Wald muss erschlossen sein. Das hat eigentlich keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der Erleichterung.

Es ist unzweifelhaft so: Wenn bei einem Windkraftwerk die Standortgebundenheit gegeben ist und ihm zugestimmt werden kann, läuft das unabhängig davon, was mit dieser Ersatzfläche dann gemacht wird. Wenn die Standortgebundenheit gestützt auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gegeben ist, gibt es eine Bewilligung. Dann muss gerodet werden. Wenn gerodet werden muss, hilft dieses Gesetz, dass bei erteilten Bewilligungen nur die Hälfte gerodet wird und für die andere Hälfte Ersatzmassnahmen getroffen werden können.

Ich wage zu sagen, dass dies letztlich nicht mehr Windkraftwerke fördert, denn die Frage, was als Ersatzmassnahme getätigt werden muss, muss erst nach der Bewilligung des Windkraftwerks und nicht schon im Bewilligungsverfahren beantwortet werden. Wenn dann schon Windkraftwerke bewilligt werden, bin ich froh, wenn dann nicht noch Landwirtschaftsland dafür zur Verfügung gestellt wird. Deshalb bin ich klar der Auffassung, dass hier Ja gestimmt werden kann, unabhängig davon, ob man die Windkraft befürwortet oder gegen sie ist. Das wird die Menge der Windkraftanlagen nicht ändern. Es wird aber dort, wo Windkraftanlagen bewilligt werden, die landwirtschaftliche Fruchtfolgefläche als Kompensation schützen.

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bundesrat, die meisten Anhörungsteilnehmer haben angeregt, in einem ersten Schritt statt einer Gesetzesänderung zuerst einmal eine Evaluation der Gesetzesrevision von 2013 zu machen und zu schauen, was sie bewirkt hat und wie sie von den Kantonen umgesetzt wird. Denn es scheint der Fall zu sein, dass diese Flexibilisierung nicht in jedem Kanton gleichermassen ausgenützt wird.

An dieser Stelle möchte ich fragen: Wäre der Bundesrat bereit, diese umfassenden Abklärungen auch als Vorarbeit zum Gesetzentwurf zu machen, falls die Motion heute angenommen würde? Ich glaube, es wäre wichtig, diese Grundlagen zu haben, damit dann nicht etwas in die Vernehmlassung geschickt wird, das weder Hand noch Fuss hat.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Frau Nationalrätin Suter, dieses Anliegen kann ich gerne aufnehmen. Ich war damals bei der Ausarbeitung der Formulierung der Gesetzesanpassung zur Flexibilisierung dabei. Ich glaube, es ist richtig, dass wir uns zuerst ansehen, was passiert ist. Ich muss Ihnen auch sagen: Falls diese Motion angenommen wird und so eine Gelegenheit besteht, Ihnen eine Gesetzesrevision vorzulegen, dann müssen wir mittels einer Analyse prüfen, ob es nicht vielleicht noch andere Punkte gibt, die bei dieser Flexibilisierung zu wenig oder gut funktionieren oder eine zu grosse Auswirkung haben. Wir würden das dann etwas breiter anschauen und eine solche Analyse gerne mit der Botschaft präsentieren.

Wandfluh Ernst · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Herr Bundesrat, ich bin selber Waldbesitzer, und es wurde jetzt sehr betont, dass die Waldbesitzer das nicht befürworten. Zur konkreten Frage, Herr Bundesrat: Können Sie bestätigen, dass die Waldbesitzer als Grundbesitzer, wenn eine Rodung bevorsteht, die dem Natur- und Heimatschutz Rechnung trägt, einer solchen Massnahme zustimmen müssen, bevor sie umgesetzt werden kann?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Ja selbstverständlich, der Wald ist eines Waldbesitzers Grund und Boden. Wenn auf Grund und Boden, das im privaten Eigentum ist, etwas geschieht, dann braucht es die Zustimmung der Eigentümerschaft.

Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bundesrat, ich habe auch eine Frage, die mich schon lange beschäftigt, und in der Kommission konnten wir keine Antwort darauf finden. Es geht, ähnlich der Frage von Kollege Wandfluh, um die Eigentumsgarantie. Der Wald gehört jemandem. Sie kommen aus dem Kanton Bern, in dem es 32 000 Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gibt. Im Kanton Luzern sind es 12 000. Kann der Bund oder ein Kanton, wenn gebaut wird und man dafür den Wald einer Privatperson beanspruchen muss, dann auf der Hälfte der Waldfläche auch einfach doppelt so viele Bäume anpflanzen? Wie ist das rechtlich geregelt?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Ja, da habe ich keine Bedenken, zumal es eine sehr grosse Brachwaldfläche gibt, Waldbiodiversität gefragt ist und eine sehr grosse Zahl der Waldflächen im Eigentum von öffentlichen Waldbesitzern, also Kantonen und Gemeinden, ist; ich habe die Zahl jetzt nicht gerade im Kopf, aber ich glaube, es sind 40 Prozent oder mehr. Ich habe keine Bedenken, dass sich darunter nicht auch Flächen befinden, die zusammen mit der zuständigen Behörde aufgewertet werden können. Letztlich gibt es ja eine Verbesserung, es kann beispielsweise eine Verjüngung geben. Und nochmals: Der Grundbesitzer muss immer zustimmen, wenn auf seinem Grundstück etwas geschieht, das kann man nicht einfach verfügen. Ich habe aber keine Angst, dass sich nicht genügend Flächen finden würden, um diese Kompensation zu tätigen.

Das Gegenteil, nämlich die Aufforstung, ist die viel schwierigere Sache. Um Massnahmen für den Natur- und Heimatschutz zu treffen, finden Sie beispielsweise viel eher nicht genutzte Waldflächen als Flächen ohne Wald, die Sie aufforsten können. Meist ist es das viel grössere Problem, jemanden zu finden, der bereit ist, seine Fläche aufforsten zu lassen. Dort stellt sich die gleiche Problematik.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Herr Bundesrat, Sie machten in Ihrem Votum Ausführungen zu den Fruchtfolgeflächen und zur Zunahme von Wohnbauten. Können Sie aber bestätigen, dass wir ein Raumplanungsgesetz 2 angenommen haben, das 2026 in Kraft treten wird, und dass dort auch diese Problematik mit dem Bevölkerungswachstum berücksichtigt ist?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Wir haben im Raumplanungsgesetz 2 festgelegt, dass die Umnutzung bestehender Bauten auch ausserhalb von Wohnzonen etwas leichter möglich ist, dass wir auch Sonderzonen ausscheiden können, spezifische Zonen, beispielsweise für Tourismusgebiete, für spezifische Nutzungen ausserhalb der entsprechenden Zonen. Das vermindert den Druck auf die eigentlichen Bauzonen etwas, da gebe ich Ihnen recht. Aber diese Entlastung ist, denken wir nur an die Bevölkerungsentwicklungsperspektiven bis 2050 - über 10 Millionen Menschen -, sicher deutlich kleiner als der zusätzliche Wohnbedarf in der ordentlichen Bauzone. Das heisst, es wird in Zukunft weitere Einzonungen nach dem Raumplanungsgesetz 1 geben müssen, ausser man findet tatsächlich Lösungen der inneren Verdichtung, was ich sehr begrüssen würde; beispielsweise könnte man mehr in die Höhe bauen. Ich sehe aber eine andere Entwicklung: Dort, wo das Potenzial ausgeschöpft ist, können nach dem vom Volk angenommenen Raumplanungsgesetz der ersten Etappe neue Zonen ausgeschieden werden. Es können dort neue Bauzonen geschaffen werden, was das Landwirtschaftsland unter Druck setzt.

Friedl Claudia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bundesrat, Sie haben gerade ausgeführt, und das hat mich ein bisschen erschreckt, von wo überall der Wald unter Druck steht bzw. stehen wird. Sie haben die Überbauungen, Strassen, Windanlagen aufgezählt. Sind Sie zu diesem Zeitpunkt bereit, das Waldgesetz aufzuweichen, das 150 Jahre lang den Schutz des Waldes gewährleistet hat?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich weiss nicht, ob Sie mich falsch verstanden haben. Ich habe vor allem vom Druck all dieser Faktoren auf die Fruchtfolgefläche, die Landwirtschaftsfläche gesprochen. Die Landwirtschaftsfläche ist im Unterschied zum Wald nicht absolut geschützt. Für den Wald besteht heute noch ein absoluter Schutz. Diese Massnahme ist weit weg von einer Aufweichung des Waldgesetzes. Das ist eine kleine, bescheidene Flexibilisierung, denn der Grundsatz des Rodungsverbots im Waldgesetz bleibt ja bestehen. Das heisst, es gibt grundsätzlich keine Massnahme, die es rechtfertigt, den Wald zu roden. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn die Standortgebundenheit gegeben ist - bei einem Strommast zum Beispiel -, dann kann eine Ausnahme gewährt werden; dann muss heute die vollständige Fläche ersetzt werden. Dies geht in der Regel auf Kosten von Landwirtschaftsland, aber nicht zwingend von Fruchtfolgeflächen. Die Motion will einzig, dass in diesen wenigen Fällen mit meist sehr kleinen Flächen die Hälfte des Rodungsersatzes als Aufwertungsmassnahmen oder Naturschutzmassnahmen innerhalb des Waldes getätigt werden kann.

Hier kann also in keiner Weise von einer Aufweichung gesprochen werden. Im Unterschied zur Situation vor einigen Jahrzehnten, als der Wald zurückging und aufgrund der Siedlung unter Druck war, ist er heute nicht unter Druck, sondern die Waldfläche nimmt zu. Die Waldfläche wird pro Jahr mehr zunehmen, als sie mit dieser Motion eingeschränkt würde.

Weichelt Manuela · Mit-F · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion

Geschätzter Herr Bundesrat Rösti, ich war früher als Regierungsrätin auch für den Forst und den Wald im Kanton Zug zuständig. Wenn ich Ihnen richtig zugehört habe, haben Sie das bekannte Spiel gespielt, Sie haben nämlich die Fruchtfolgefläche gegen die Waldfläche ausgespielt. Sie haben Gründe angeführt, warum man mehr Fruchtfolgefläche brauche. Könnten Sie das auch für den Wald sagen? Mit zunehmender Bevölkerungszahl braucht es auch mehr Erholungsfläche, es braucht Naherholungsraum. Und Sie wissen auch - Sie haben das mehrmals ausgeführt -, der Wald wächst oben, dort, wo man keine Fruchtfolgeflächen machen möchte. Setzen Sie sich mit der gleichen Vehemenz auch für die Naherholung ein?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Ja gut, da muss ich Ihnen sagen: Nein, für mich ist die Lebensmittelproduktion, damit wir in diesem Land einen minimalen Selbstversorgungsgrad halten können, deutlich wichtiger als die Naherholung, das sage ich Ihnen offen. Aber ich sage dies im Wissen darum, dass wir einen sehr schönen, wunderbaren Naherholungsraum haben. Gerade weil die Waldfläche im Berggebiet wächst, dienen diese Gebiete ja auch der Naherholung. Ich muss deshalb gar nicht zwischen Fruchtfolgefläche und Naherholung wählen. Die Fläche der Naherholungsgebiete nimmt dort zu, wo der Wald wächst. Solche Gebiete liegen vielleicht nicht unmittelbar auf Ihrem Nachbargrundstück, aber sie sind relativ nahe; sie sind steil, aber man kann wandern gehen. Wir haben heute wunderbare Naherholungsgebiete. Es kommen auch nicht so viele Touristen in unser Land.

Ich spiele nicht den Wald gegen Fruchtfolgeflächen aus. Ich sage einfach, der Wald ist absolut geschützt, und die Fruchtfolgeflächen sind nicht absolut geschützt.

Ich muss hier schon sagen: Es gab eine Energiekrise, eine Krise bei den Gesundheitsmitteln und wegen verschiedener Zustellungsprobleme eine Medikamentenkrise. Glücklicherweise hatten wir in den letzten Jahren in diesem Land nie eine Krise bei der Beschaffung von Nahrungsmitteln. Aber mit der geopolitischen Situation, wie wir sie heute haben, bei der niemand weiss, was in fünfzehn, zwanzig Jahren sein wird, bin ich schon der Meinung, dass die Fruchtfolgefläche das oberste Gut ist, das wir haben, damit wir unsere Bevölkerung im absoluten Krisenfall selbst ernähren können. Mit dem Wald können wir das nun mal nicht. Nein, Sie müssen nicht lachen, ich sage das, ohne dessen Wichtigkeit infrage zu stellen.

Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Herr Bundesrat Rösti, wir haben auch eine Biodiversitätskrise, und Rückzugsorte und Flächen für die Biodiversität sind eben gerade auch in Siedlungsnähe wichtig. Finden Sie das nicht auch?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Wenn es um die Ernährung der Bevölkerung und die bestehende Biodiversität geht, stellt sich schon die Frage, was Sie höher gewichten wollen. Wir haben eine sehr hohe Biodiversität in unserem Land. Fahren Sie durch unser Land und schauen Sie sich die Artenvielfalt an. Erwähnt seien gleichzeitig die bedrohten Arten. Wir haben diese Diskussion im Rahmen der Biodiversitäts-Initiative intensiv geführt - das ist ein wichtiges Anliegen. Die Landwirtschaft, ich wiederhole es nochmals, erbringt mit 19 Prozent massiv mehr an Biodiversitätsflächen, als sie müsste. Wir arbeiten auch an der Biodiversität; wir haben einen zweiten Aktionsplan lanciert. Die Biodiversität ist selbstverständlich sehr wichtig, da haben wir keine Differenz.

Aber hier geht es um eine andere Abwägung. Mit der Zunahme der Waldfläche bekommen wir in diesem Sinn jedes Jahr mehr unberührte Natur. Das passiert; jeden Tag sind es mehrere Hektaren mehr. Bei der Fruchtfolgefläche haben wir ein Problem. Sie darf nicht abnehmen; wir haben aber je länger, je mehr ein Problem, sie zu halten. Und das hier ist eine ganz kleine Massnahme.

Frau Nationalrätin Schlatter, ich würde sogar sagen, mit dieser Motion Würth kann die Biodiversität zunehmen, weil wir sagen: Die Hälfte wird aufgeforstet, für die andere Hälfte werden naturschützerische Massnahmen ergriffen. Wenn Sie also eine uniforme Waldpartie mit nur wenigen Arten haben, können Sie diese Partie aufwerten, und dann haben Sie unter Umständen sogar mehr Biodiversität, als wenn Sie irgendwo nur Fichten pflanzen, von denen es schon x Hektaren gibt. Damit haben wir, glaube ich, eine Möglichkeit gewonnen.

Ich will keines der Argumente, die hier zu diesem wichtigen Thema vorgebracht wurden, infrage stellen. Es gehört alles zu unserer Natur; jedes Problem, das genannt wurde, ist richtig und wichtig. Aber wenn ich abwägen muss, sage ich Ihnen: Die Fruchtfolgefläche erfährt den höchsten Druck, und dort müssen wir massiv aufpassen. Ich bin mir bewusst, dass es in meinem Departement auch schwierig ist: Mit Investitionen in Infrastrukturanlagen setzen wir genau das aufs Spiel - das erfordert auch wieder diese Güterabwägung.

Huber Alois · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Herr Bundesrat, ich habe jetzt ein kleines Problem. Meine Kollegin aus dem Aargau, Gabriela Suter, sagte, dass die Waldfläche massiv bedroht sei. In der Statistik Ihres Bundesamtes steht aber, dass die Waldfläche pro Jahr um die Fläche des Bielersees zunehme. Mit diesem Gesetz könnten wir doch genau diese Fläche, die jetzt nur Buschland ist, massiv aufwerten, sodass dies einen richtigen Wald ergibt. Oder sehe ich das falsch?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Nein, ich kann Ihnen die Zunahme so bestätigen. Ich weiss nicht, ob es die Fläche des Bielersees ist, wahrscheinlich steht das so in der Statistik. Was ich Ihnen nochmals bestätigen kann: Im Mittelland nimmt die Waldfläche nicht zu, aber durch die Massnahmen im Gesetz auch nicht ab - das ist gesichert. Ich sage Ihnen, das Waldgesetz ist ein gutes Gesetz, weil es den Wald wirklich schützt. Aber es ist auch so: Die Bewirtschaftung durch die Landwirtschaft lässt nicht zu, dass sich der Wald weiter ausdehnt. Im Berggebiet ist das anders, weil Flächen nicht mehr vollständig bewirtschaftet werden und dort Wald entsteht. Ich kann Ihnen bestätigen: Ab einer gewissen Bestockung wird das als Wald deklariert, und wenn dieser Wald aufgewertet werden kann, hilft das der Gesundheit, der Schutzwirkung, und es kann eben auch der Biodiversität helfen.

Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Herr Bundesrat, Sie sind vorhin trotzdem in eine Diskussion "Fruchtfolgeflächen versus Waldfläche" geraten. Aber geben Sie mir recht, dass der Rodungsersatz ja nicht auf Fruchtfolgeflächen stattfindet, sondern eben auf Flächen, welche beispielsweise am Verganden sind? Bei uns im Jura zum Beispiel, so geschehen in meiner Gemeinde, gab es einen Rodungsersatz auf einer Wytweide, was dann sowohl dem Artenschutz wie auch der Landwirtschaft hilft, wenn man die Agroforestry breiter einsetzt. Geben Sie mir recht, dass es weder für die Landwirtschaft noch für den Naturschutz irgendwelche gesetzlichen Anpassungen braucht, wenn man das so machen kann?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Danke, dass Sie mich darauf aufmerksam machen. Ich hätte vielleicht generell von landwirtschaftlicher Nutzfläche sprechen müssen. Wenn es sogar Fruchtfolgefläche braucht, ist es umso schlimmer. Aber grundsätzlich ist die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche nötig, und wenn Sie die Wytweiden im Jura aufforsten, wird darauf einfach nichts mehr produziert werden können, während heute durchaus noch eine Produktion möglich ist. Wenn sie aufgegeben ist, dann haben wir ein anderes Problem. Aber das müssen wir mit der Landwirtschaftspolitik lösen.

Aufgrund der vielen Fragen möchte ich feststellen: Das Waldgesetz ist ein wichtiges, gutes Gesetz. Ich ziehe das nicht in Zweifel, denn es hat genau diese Erhaltung ermöglicht. Was wir hier machen, ist eine bescheidene, kleine Flexibilisierung, die gewisse Projekte ermöglicht und die landwirtschaftliche Nutzfläche schützt - nicht mehr und nicht weniger.

Abstimmung

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion. Eine Minderheit Suter beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 113 Stimmen

Dagegen ... 75 Stimmen

(1 Enthaltung)