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Loi fédérale sur les droits politiques. Modification

69140 · Bulletin officiel

Dals 18 sett. 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/69140/fr/loi-federale-sur-les-droits-politiques-modification

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: Bundesgesetz über die politischen Rechte. Änderung (25.047)

25.047

Loi fédérale sur les droits politiques. Modification

Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Glarner, Addor, Knutti, Riner, Steinemann, Tuena)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Glarner, Addor, Knutti, Riner, Steinemann, Tuena)

Ne pas entrer en matière

Pfister Gerhard · Mit-M · Conseil national · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

"Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) ist ein stabiles Fundament für die Gewährleistung und Ausübung der politischen Rechte" - so lautet der erste Satz in der Übersicht der Botschaft zu diesem Entwurf, und dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Das BPR ist auch deshalb ein solides Fundament, weil es immer wieder angepasst und justiert wird, wenn sich Rahmenbedingungen ändern. Diese Vorlage beinhaltet denn auch Anpassungen, die teilweise auf Parlamentsbeschlüssen oder auf Kommissionsinitiativen beruhen, wie auf der parlamentarischen Initiative 24.423, mit der die SPK-N mehr Klarheit und Verbindlichkeit bei der Ansetzung von Abstimmungsterminen für Initiativen oder Referendumsvorlagen schaffen will.

Nachdem der parlamentarischen Initiative 24.423 in beiden Kommissionen Folge gegeben wurde, hat der Bundesrat der SPK-N bei der Beratung der beiden Vorlagen 25.047 und 24.423 an der Sitzung vom 14. und 15. August dieses Jahres zwei Varianten vorgelegt, wie die Kommissionsinitiative umgesetzt werden kann. Die Kommission hat sich dann für eine der beiden Varianten entschieden. Sie finden sie in Artikel 10 BPR. Da es dazu keine Minderheit gibt, gehe ich jetzt in der Eintretensdebatte ausführlicher darauf ein.

Die neue Bestimmung in Artikel 10 Absatz 1bis a orientiert sich an zeitlichen Kriterien, das heisst am Zeitpunkt, wann Volksinitiativen oder Referenden eingereicht wurden. Sie ergänzt diese Kriterien aber mit weiteren Bestimmungen. Diese berücksichtigen die Widerspruchsfreiheit zwischen den Vorlagen, die thematische Nähe von Vorlagen, die Gesamtzahl der Vorlagen, das Inkrafttreten auf ein bestimmtes Datum oder das Ausserkrafttreten eines dringlichen Bundesgesetzes.

Die Kommission betrachtet den Entwurf als zielführende Umsetzung der parlamentarischen Initiative 24.423, die den Spielraum des Bundesrates zugunsten der Volksrechte einengen, dem Bundesrat aber doch noch den nötigen Spielraum lassen will. Anlass zu dieser parlamentarischen Initiative war die recht willkürliche Ansetzung der Abstimmung über die 13. AHV-Rente, nachdem die Bundeskanzlei schon andere Initiativkomitees avisiert hatte, dass ihre Initiativen an diesem Abstimmungstermin mit grosser Wahrscheinlichkeit angesetzt werden. Es ist gut, dass die Bundeskanzlei hier für eine pragmatische Neuregelung Hand bietet.

Im Entwurf des Bundesrates bereits enthaltene Änderungen betreffen nebst kleineren formellen Anpassungen folgende Themen: Erstens soll dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt werden, angesetzte Volksabstimmungen zu verschieben oder abzusagen, dies in Umsetzung der Motion Rieder 20.3419. Zweitens soll die Regelung über die Stimmabgabe von Stimmberechtigten mit Behinderungen überarbeitet werden, um spezifisch die Stimmabgabe für blinde und sehbehinderte Stimmberechtigte zu erleichtern, dies in Umsetzung der Motion 22.3371 der SPK-N. Drittens soll künftig die direkte Wahl- und Abstimmungsbeschwerde beim Bundesgericht im Falle von Unregelmässigkeiten möglich sein, dies in Umsetzung der Motion Stöckli 22.3933. Viertens soll das E-Counting neu geregelt und die Plausibilitätsprüfung gesetzlich verankert werden. Letzteres wurde von der GPK-N gefordert. Fünftens soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die versuchsweise die elektronische Unterschriftensammlung ermöglicht. Sechstens sollen die Mitglieder eines Initiativkomitees zukünftig auf den Unterschriftenbögen nicht mehr ihre Adresse, sondern bloss ihren Wohnort und ihr Geburtsjahr aufführen müssen, dies in Umsetzung der Motion Badran Jacqueline 24.3425.

Die Kommission Ihres Rates ist auf die Vorlage stillschweigend eingetreten und stimmte ihr in der Gesamtabstimmung mit 19 zu 6 Stimmen zu. Die Minderheit Glarner lehnte die Vorlage in der Gesamtabstimmung ab und stellt den Antrag auf Nichteintreten, den sie auf der Fahne aufgeführt sehen. Die Argumente für Nichteintreten sind in der Kommission nicht genannt worden, deshalb verweise ich hier zur Begründung auf den Sprecher der Minderheit.

Weber Céline · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe vert'libéral

La loi sur laquelle nous débattons actuellement est la loi fédérale sur les droits politiques. Elle garantit la stabilité de l'exercice des droits politiques en Suisse. Il s'agit donc d'une loi fondamentale pour notre démocratie. Les 14 et 15 août derniers, la Commission des institutions politiques (CIP-N) de notre conseil a traité cette loi à la suite de plusieurs interventions parlementaires, que je vais brièvement rappeler.

Premièrement, la motion Rieder 20.3419, "Protection des droits démocratiques et amélioration de la 'préparation numérique'", chargeait le Conseil fédéral - sous certaines conditions très strictes - de prendre les mesures permettant de garantir la capacité d'action de l'État et l'exercice des droits démocratiques en période de crise. Cette motion faisait suite à la paralysie du processus politique durant la crise du COVID-19. Il s'agit par exemple de la question du report de votations populaires et d'élections ou encore du développement de compétences numériques au sein des pouvoirs législatifs, exécutifs et judiciaires. Les modifications relatives à cette motion ayant fait l'objet de débats nourris, j'y reviendrai dans la discussion par article.

Deuxièmement, la motion CIP-N 22.3371, "Le secret du vote. Un droit pour tous", chargeait le Conseil fédéral de faire en sorte que le secret du vote puisse être garanti pour les personnes malvoyantes aux élections nationales, grâce à l'utilisation de modèles de vote - entendez par là des chablons ou des gabarits. Après quelques discussions liées surtout à la formulation plus qu'au fond même de la motion, l'article lié à cette motion a été accepté à l'unanimité. Je n'y reviendrai donc pas.

Troisièmement, la motion Stöckli 22.3933, "Revoir les voies de recours en matière de votation fédérale", visait un changement législatif pour supprimer l'obligation de déposer d'abord un recours auprès des gouvernements cantonaux lors d'irrégularités constatées lors des élections et votations fédérales. Je n'y reviendrai pas non plus, la commission s'étant ralliée à la proposition du Conseil fédéral.

Quatrièmement, la motion Badran Jacqueline 24.3425, "Renoncer à utiliser l'adresse de domicile comme élément permettant d'identifier les auteurs d'initiatives populaires", visait à renoncer à l'utilisation de l'adresse de domicile comme élément permettant d'identifier les auteurs d'initiatives populaires, et ce, afin de préserver leur sécurité. Là également, l'article lié à cette motion, tel que proposé par le Conseil fédéral, a été accepté à l'unanimité. Je n'y reviendrai donc pas.

Cinquièmement, l'initiative parlementaire CIP-N 24.423, "Améliorer la clarté dans l'attribution des objets aux jours des votations", visait l'ajout d'un alinéa 1ter à l'article 10 pour prévenir tout risque de manoeuvre politique de la part du Conseil fédéral lors de l'attribution des objets aux dates de votation. La commission a cependant préféré mettre en oeuvre cette initiative parlementaire en précisant l'alinéa 1bis plutôt qu'en ajoutant un nouvel alinéa 1ter. Cependant, l'initiative parlementaire a, en ce sens, été respectée.

Enfin, les travaux ont également porté sur la recommandation de la Commission de gestion de notre conseil de vérifier la plausibilité des résultats lors du comptage électronique des résultats et, encore, sur la possibilité de récolter des signatures par voie électronique à titre expérimental. Seul ce dernier élément a fait l'objet de discussions nourries. J'y reviendrai donc également lors de la discussion par article.

La majorité de la commission de notre conseil est entrée en matière. La minorité Glarner propose de ne pas entrer en matière. Au nom de la majorité de votre commission, je vous invite à entrer en matière.

Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit Glarner auf Nichteintreten wird von Herrn Benjamin Fischer begründet. Er spricht auch für die SVP-Fraktion.

Fischer Benjamin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die vorliegende Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte enthält diverse kleinere Änderungen, aber auch bedeutende Änderungen; Sie haben es von den Kommissionssprechern gehört. Mehrheitlich begrüssen wir diese, auf drei Punkte möchte ich aber näher eingehen.

Erstens soll mit Artikel 10 Absatz 1ter explizit festgeschrieben werden, dass der Bundesrat angeordnete Abstimmungen verschieben oder absagen kann, wenn es zu einer schweren Störung der Willensbildung der Stimmberechtigten, der Stimmabgabe oder der Ermittlung des Ergebnisses gekommen ist oder eine solche unmittelbar droht. Diese Formulierung ist in mehrerlei Hinsicht problematisch. Was genau soll denn "eine schwere Störung der Willensbildung" bedeuten, und was heisst "der Stimmabgabe oder der Ermittlung des Ergebnisses"? Könnte eine Abstimmung also auch während der Auszählung noch abgebrochen werden?

Noch fragwürdiger ist, wie definiert werden soll, dass eine solche Störung unmittelbar droht. Wir würden damit nicht mehr Rechtssicherheit schaffen, sondern Tür und Tor für Willkür öffnen. Unsere direkte Demokratie ist ein wertvolles Gut, und wir müssen sehr sorgfältig damit umgehen. Die Ergänzung ist aber auch grundsätzlich unnötig, denn der Bundesrat legt ja die Abstimmungstermine fest, und in einer echten Notsituation, also nicht einfach bei irgendeiner angeblichen Störung der Willensbildung, sondern in einer wirklichen Notsituation, kann er eine solche Abstimmung auch verschieben; das hat sich in der Vergangenheit gezeigt. Wir bitten Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und diese Ergänzung zu streichen.

Zweitens komme ich nun zum eigentlichen Pièce de Résistance, zur testweisen Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung. Diese ist für uns entscheidend und hat zur Minderheit Glarner, die Nichteintreten beantragt, oder eben zur Ablehnung des Gesetzes geführt. Ich kann es kurz machen, die Diskussion wurde in diesem Rat und auch im Ständerat bereits ausführlich geführt. Ich wiederhole aber kurz das Wichtigste: E-Collecting wird den Sammlungsprozess grundlegend verändern. Anstatt auf der Strasse und an Standaktionen bei den Menschen zu argumentieren, zu überzeugen und zu sammeln, wird es in Zukunft nur noch um die Frage gehen, wer die bessere Adressdatenbank eingekauft und wer das bessere Target-Marketing hat. Daten können zielgruppenspezifisch gekauft und verwendet werden. Professionelle Kampagnenorganisationen nutzen das bereits heute für Online-Petitionen.

Es ist völlig klar, was in Zukunft passieren wird. Es wird sehr viel mehr Referenden und Initiativen geben, zugleich wird die Forderung nach einer Erhöhung der Anzahl Unterschriften kommen. Bereits heute, ich habe es erwähnt, können Unterschriften für Petitionen digital gesammelt werden. Wir aber sind der festen Überzeugung, dass ein Referendum oder eine Initiative mehr als ein Klick im Internet ist. Letztendlich ist E-Collecting auch eine Vertrauensfrage, und wir sollten nicht leichtfertig mit diesem Vertrauen spielen. Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, meiner Minderheit zu folgen.

Drittens und zu guter Letzt möchte ich noch auf die Minderheit Masshardt eingehen, auf Artikel 87a, "Massnahmen zur Demokratieförderung und für politische Bildung". Wir lehnen es klar ab, zusätzliche Aufgaben und Kompetenzen und insbesondere zusätzliche Ausgaben für den Bund zu beschliessen. Es ist sicher nicht Sache des Bundes, Informationsangebote zu schaffen oder Veranstaltungen und Demokratieförderungsprojekte durchzuführen. Für die Bildung sind die Kantone zuständig, und für alles, was über diese Kompetenz hinausgeht, gibt es private Organisationen, die bereits heute beispielsweise im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung auch mit Bundesgeldern unterstützt werden. Wir sollten hier also keinesfalls einen neuen Topf öffnen.

Abschliessend also: Folgen Sie dem Minderheitsantrag Glarner auf Nichteintreten mit der Aufforderung, auf die elektronische Unterschriftensammlung zu verzichten, weil das eine grundlegende Änderung unserer direkten Demokratie bedeuten würde. Sollten Sie eintreten, dann folgen Sie überall den Mehrheitsanträgen sowie meiner Minderheit zur Streichung der elektronischen Unterschriftensammlung. Falls diese nicht gestrichen wird, lehnen wir die Revision ab.

Jetzt bin ich sogar noch in der Zeit und habe etwas zur Effizienz beigetragen.

Schläfli Nina · Mit-F · Conseil national · Thurgovie · Groupe socialiste

Auch ich spreche nur einmal, also zum Eintreten und zur Detailberatung.

Die SP-Fraktion ist für Eintreten, denn die Änderungen im Bundesgesetz über die politischen Rechte sind insgesamt betrachtet zwar keine grossen, fundamentalen Änderungen, aber sie sind wichtig. Sie fördern die Inklusion, indem sehbehinderten Menschen eine selbstständige Abstimmungsmöglichkeit gesetzlich eingeräumt wird und so das Stimmgeheimnis endlich gewahrt werden kann. Andere Änderungen stärken die Demokratie mit einer Neuausrichtung des Beschwerdegangs oder mit Plausibilitätsprüfungen. Wiederum andere sind ein Nachvollzug von Lehren, die wir aus Krisenzeiten gezogen haben. Und mit einer kleinen Anpassung der Vorgaben für Initiativbögen werden zukünftig Personen besser geschützt, die sich politisch exponieren. Dann gibt es noch neue technische Möglichkeiten und Pilotprojekte, die eine gesetzliche Grundlage benötigen.

Die SP-Fraktion folgt überall der Mehrheit, ausser in den folgenden vier Fällen:

Bei Artikel 10 Absatz 1ter unterstützen wir die Minderheit Glättli. Wir bevorzugen hier den Entwurf des Bundesrates, weil die Möglichkeit zur Absage oder Verschiebung einer Abstimmung nicht weiterhin aus dem Umstand abgeleitet werden soll, dass der Bundesrat die Abstimmung ansetzt, sondern explizit im Gesetz festgehalten werden soll. Materiell ändert das zwar nicht viel, es schafft aber für den nächsten Fall - möge er nie eintreffen - Klarheit.

Wir unterstützen auch die beiden Minderheitsanträge Glättli zum E-Collecting: E-Collecting soll während der Testphase zwar anteilsmässig und zeitlich beschränkt werden können, nicht aber geografisch. Das ist wichtig für die Vergleichbarkeit, aber auch für das rein praktische Unterschriftensammeln. Es ist nämlich sehr schwierig, zu vermitteln, warum im Ort A online unterschrieben werden kann und in der Gemeinde B nicht. Weiter bevorzugen wir, dass der Datenschutz sowie die Prinzipien der Datensparsamkeit und der Quelloffenheit explizit festgehalten werden.

Wir unterstützen auch die Minderheit Masshardt, welche die politische Bildung und die Demokratieförderung im Bundesgesetz verankern möchte. In Zeiten, in denen die Anzahl der Demokratien weltweit rückläufig ist, Falschinformation und Propaganda online in einem rasanten Tempo verbreitet werden können und sich eine nicht kleine Anzahl an Menschen nach starken Führungspersönlichkeiten sehnt - und diese, wenn sie dann an der Macht sind, das ganze System umkrempeln -, muss es uns allen doch ein grosses Anliegen sein, unsere Demokratie und ihre Institutionen zu pflegen und nach Möglichkeit sogar zu stärken. Die Verankerung von politischer Bildung und Demokratieförderung in diesem Gesetz ist eine Grundlage dafür.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Fonio Giorgio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Intervengo a nome del gruppo del Centro a sostegno dell'entrata in materia su questo progetto di revisione della legge federale sui diritti politici. Per noi questa revisione rappresenta l'occasione per rafforzare la trasparenza, l'accessibilità e l'affidabilità del nostro sistema democratico, adeguandolo in modo equilibrato alle esigenze di oggi.

Un aspetto che riteniamo particolarmente significativo è il rafforzamento del diritto di voto per le persone non vedenti o ipovedenti. La formulazione iniziale dell'articolo 6 capoverso 2 parlava soltanto di agevolare il voto autonomo. La commissione invece ha approvato una formulazione più chiara e vincolante che stabilisce che la Confederazione e i Cantoni adottino misure che consentano effettivamente di esprimere il voto in autonomia nel rispetto del segreto di voto. Questa modifica è coerente con i principi costituzionali di uguaglianza e partecipazione, e contribuisce a garantire che tutte le persone possano esercitare il proprio diritto di voto senza discriminazioni. Si tratta di un adeguamento concreto, proporzionato e tecnicamente realizzabile che rafforza l'inclusione e la fiducia nelle istituzioni.

Esprimiamo invece delle riserve sulla proposta di introdurre nella legge la possibilità di rinviare o annullare votazioni federali, come previsto dal nuovo articolo 10 capoverso 1ter. La formulazione proposta ci sembra troppo generica e lascia margini interpretativi eccessivi. Il collega Marc Jost entrerà successivamente nel dettaglio della materia.

Una maggioranza del nostro gruppo sosterrà inoltre l'articolo 87a che istituisce una base legale per la promozione della democrazia e della formazione civica. Riteniamo giusto che la Confederazione contribuisca a rafforzare la conoscenza del funzionamento democratico e la partecipazione attiva della popolazione anche in risposta alle sfide legate alla disinformazione e alla sfiducia nelle istituzioni.

Infine, esprimiamo anche il nostro sostegno all'introduzione dell'e-collecting, questo strumento moderno per lo sviluppo della nostra democrazia diretta. Sarà importante definirne attentamente le modalità di attuazione ma il principio merita la nostra approvazione.

Per tutte queste ragioni il nostro gruppo sostiene l'entrata in materia, convinto che si tratti di un progetto importante che potrà essere migliorato nel corso della discussione parlamentare.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe vert'libéral

Ich darf hier die Einschätzungen der Grünliberalen Fraktion vertreten. Wir sind überzeugt, dass die direkt-demokratischen Rechte ein sehr wertvolles Gut sind. Doch die Verfahren stammen teilweise noch immer aus dem 19. Jahrhundert. Es ist an der Zeit, diese Rechte ins digitale Zeitalter zu übertragen. Die vorliegende Teilrevision bringt keine Revolution, sondern gezielte Verbesserungen. Im Zentrum stehen mehrere parlamentarische Vorstösse, die auf eine gute Art und Weise in diese Vorlage eingeflossen sind.

Mehr Teilhabe: Blinde und sehbehinderte Stimmberechtigte sollen ihre Rechte selbstständig ausüben können. Mehr Sicherheit: Unsere Demokratie wird krisenfester, damit die Abstimmungen auch in Ausnahmesituationen funktionieren. Mehr Schutz: Mitglieder von Initiativkomitees erhalten einen besseren Datenschutz. Mehr Klarheit: Der Beschwerdeweg bei Wahlen und Abstimmungen wird vereinfacht. Mehr Vertrauen: Bei der elektronischen Auszählung gilt zukünftig eine Pflicht zur Plausibilisierung des Resultats; das sorgt für transparente und nachvollziehbare Ergebnisse. Mehr Zukunft: Mit Pilotversuchen für E-Collecting wird eine Grundlage für die digitale Unterschriftensammlung geschaffen.

Als GLP-Fraktion begrüssen wir all diese Punkte. Insbesondere die Pilotversuche für die elektronische Unterschriftensammlung erscheinen uns als wegweisendes Instrument. Mit der tiefen Eintrittsschwelle, vor allem auch für Jugendliche, stärken wir unsere Demokratie. E-Collecting eröffnet Chancen, verlangt aber auch ein sorgfältiges Vorgehen.

In seinem Bericht hält der Bundesrat fest, dass sich die Auswirkungen elektronischer Unterschriftensammlungen nur anhand praktischer Erfahrungen beurteilen lassen. Darum befürworten wir die geplanten Pilotversuche im Rahmen der Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Diese Versuche müssen klar begrenzt sein - zeitlich, örtlich und mengenmässig. So wird gewährleistet, dass es sich tatsächlich um Tests handelt und nicht durch die Hintertür irgendetwas eingeführt wird. Ein gestuftes Vorgehen reduziert Risiken und erlaubt allen Beteiligten, insbesondere den Gemeinden, die nötigen Anpassungen vorzunehmen. Dieses Prinzip der Vorsicht hat sich bereits beim E-Voting bewährt und schafft das nötige Vertrauen. Entscheidend bleibt jedoch: Niemand wird gezwungen. Eine Unterstützung via Papier ist jederzeit möglich. Damit ist sichergestellt, dass alle Stimmberechtigten ihre politischen Rechte weiterhin ausüben können.

Die GLP-Fraktion tritt ohne Vorbehalte auf diese Vorlage ein und bittet Sie, den Minderheitsantrag Glarner auf Nichteintreten klar abzulehnen. In der Detailberatung werden wir alle Minderheitsanträge ablehnen. Eine Ausnahme ist der Minderheitsantrag Masshardt: Hier wird die GLP-Fraktion zustimmen. Die Minderheit Masshardt fordert in Artikel 87a Massnahmen zur Demokratieförderung und für politische Bildung. Die GLP-Fraktion erachtet diese Massnahmen als wichtig und richtig. Das ist nicht unbedingt mit Geld verbunden, sondern mit entsprechender Unterstützung, sei es in Form von Unterlagen oder Manpower. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass das ganze Politspektrum abgeholt wird und die Auswirkungen solcher Massnahmen im Nachhinein regelmässig beurteilt werden.

Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten und alle Minderheitsanträge - mit Ausnahme des Minderheitsantrags Masshardt - abzulehnen.

Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe des VERT-E-S

La révision partielle de la loi fédérale sur les droits politiques que nous examinons aujourd'hui s'inscrit dans la continuité d'un cadre juridique qui a fait ses preuves. Cette révision ne bouleverse pas nos institutions, mais elle les renforce de manière ciblée. Elle vise à faciliter la participation autonome des électeurs et électrices aveugles et malvoyants, et c'est un point très important. Elle vise aussi à améliorer la résilience de nos votations en période de crise, à protéger la sphère privée des membres des comités d'initiative, à créer une base légale pour le "e-collecting", la récolte électronique de signature, et à réorganiser les voies de recours. Ce sont des éléments qui sont essentiels pour une démocratie en bonne santé. Cette révision permet aussi d'introduire une obligation de vérification pour les procédures de "e-counting", c'est-à-dire les dépouillements électroniques, afin de consolider la confiance - un élément de base pour une démocratie en bonne forme - dans l'usage d'outils techniques lors des scrutins.

J'aurai l'occasion, tout à l'heure, de revenir sur le détail des propositions de minorité que nous allons soutenir, mais j'aimerais m'arrêter ici sur deux points principaux.

Le premier, c'est que le Parlement a clairement affirmé, avec la motion "Le secret du vote. Un droit pour tous", que chaque citoyenne et citoyen doit pouvoir exercer ce droit fondamental de manière autonome. Or, la formulation actuelle proposée par le Conseil fédéral n'est malheureusement pas suffisante. Il faut garantir que les bulletins de vote soient conçus de façon que les personnes aveugles et malvoyantes puissent voter de manière autonome, dans le respect absolu du secret du vote, car ce secret n'est pas un privilège, mais un droit universel que nous devons assurer à toutes et tous. Cette proposition a été acceptée par la majorité de la commission. On aura l'occasion d'y revenir en détail dans la deuxième partie du débat, mais, pour moi, c'est un élément central de cette révision : cet accès universel au droit de vote, avec évidemment le secret qui est intimement lié à la question du vote.

Dans l'ensemble, le groupe des Verts soutient cette révision, mais il y a des améliorations que l'on pourra apporter - on verra cela dans le détail pour les minorités que nous proposerons. On devra notamment mener une réflexion sur la question du "e-collecting" dans sa phase de test - c'est important de le dire, on est vraiment dans l'idée d'un projet pilote pour l'heure -, afin d'assurer la confiance des citoyennes et citoyens, car c'est un tournant qui est aujourd'hui nécessaire. Mais il faut évidemment l'accompagner, il faut bien l'encadrer, et il faut s'assurer que la confiance des citoyennes et citoyens soit là. C'est un projet pilote qui sert à clarifier les implications démocratiques et, là aussi, c'est un tournant et un moment important qu'on doit réussir à accompagner correctement.

On aura aussi l'occasion de parler de la question de l'éducation à la citoyenneté, qui est aussi un élément central. Parce qu'on le sait, une démocratie en bonne santé, c'est aussi une population qui est informée et qui s'informe et s'intéresse à la cause politique.

Cette révision partielle de la loi fédérale sur les droits politiques contient des améliorations qui sont indispensables, mais elle doit aussi être précisée et enrichie. Nous vous invitons donc à entrer en matière et on reviendra sur les détails.

Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Treten Sie ein! Es gibt hier verschiedene Elemente, die jedes für sich eigentlich ein Eintreten rechtfertigen würden.

Erstens ist es die Besserstellung von Menschen mit einer Behinderung, z. B. einer Sehbehinderung, nämlich dass diese wirklich autonom abstimmen können. Das ist etwas, was im Grundsatz in der Kommission unbestritten war. Nur die Detailformulierung haben wir noch etwas verbessert. Ich denke, nur schon das würde es eigentlich wert sein, dass wir auf diese Vorlage eintreten.

Wenn Sie nicht eintreten, dann sagen Sie damit: Uns ist es eigentlich egal, dass ein Teil unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht autonom abstimmen kann. Das widerspricht dem Behindertengleichstellungsgesetz ganz klar, und es ist unsere Aufgabe, dass wir, wenn es Lösungen gibt - und diese Lösungen wurden uns aufgezeigt -, diese Lösungen dann auch ermöglichen und die Kantone nicht nur freundlich einladen, sondern sie mit diesem Gesetz dazu auffordern, das auch umzusetzen.

Zweitens ist die Möglichkeit zu nennen, über Testbestimmungen auch im Bereich E-Collecting abzustimmen. Das entspricht dem Willen der grossen Mehrheit dieses Rates. Sie haben nach dem Ständerat auch hier die Motion Michel Matthias 24.3905 angenommen. Das war im Juni, also es ist jetzt auch nicht hundert Jahre her. Die Motion besagte: Wir wollen solche Versuchsbetriebe ermöglichen. Nun haben der Bundesrat, der Bundeskanzler diese Möglichkeit schon vorausschauend angedacht und sie auf Wunsch der Kommission auch noch rasch integriert. Es wäre nun wirklich "das Kalb gemacht", wenn wir jetzt nicht auf diese Vorlage eintreten würden. Wie wir es dann im Detail gut und richtig machen, werden wir in der Detailberatung sagen können.

Schilliger Peter · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe libéral-radical

Der Bundesrat präsentiert eine Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, damit unter anderem vier angenommene Motionen umgesetzt werden können. Zudem wird beantragt, eine gesetzliche Grundlage für die versuchsweise elektronische Unterschriftensammlung, das E-Collecting, zu schaffen.

Als Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion gehe ich auf unsere Grundhaltung zur Vorlage ein und bewerte gleichzeitig die vorliegenden Detailanträge - in einer Wortmeldung.

Vorab kann ich festhalten, dass die FDP-Liberale Fraktion diese Teilrevision des Bundesgesetzes unterstützt. Die Revision will den rechtlichen Rahmen punktuell weiterentwickeln und geht auf parlamentarische Vorstösse zurück. So soll die Vorlage die selbstständige politische Teilnahme von blinden und sehbehinderten Stimmberechtigten stärken, die Krisenfestigkeit bei Volksabstimmungen verbessern, die Privatsphäre der Mitglieder von Initiativkomitees besser schützen und zudem - ein für uns sehr wichtiges Anliegen - eine Grundlage für das E-Collecting schaffen. Diese Weiterentwicklung stimmt für uns; dementsprechend lehnen wir den Antrag auf Nichteintreten ab.

Auf vier Bereiche der Vorlage gehe ich detailliert ein:

Eine intensive Diskussion fand über das Recht der Wahl- und Abstimmungsteilnahme von blinden und sehbehinderten Stimmberechtigten nach Artikel 6 statt. Durch den Bundeskanzler wurden wir über die anstehenden und geplanten Massnahmen ausführlich orientiert. Wir konnten feststellen, dass mit diesen Massnahmen ein grosser Teil der bestehenden Hürden abgebaut werden kann. Deshalb erachten wir den Antrag der Kommission, wonach in der deutschen Sprache das Wort "erleichtern" durch "ermöglichen" ersetzt werden soll, als zielführend.

In Artikel 10 und Artikel 75a will der Bundesrat die Kompetenz für eine mögliche Verschiebung von angesetzten Abstimmungen bzw. die Fristen dafür neu regeln. Dieses Bedürfnis entstand in der Krisenzeit der Covid-19-Pandemie. Wir beurteilen die nun formulierte Kompetenz als zu weitreichend und fragen uns gleichzeitig, ob in der nächsten Krise die vorgesehene neue Kompetenzumschreibung nicht sogar zu einschränkend wirken kann. Über das Notrecht kann auch dannzumal verfügt werden, wenn ein Entscheid nicht auf dem Normalweg umgesetzt werden kann. Deshalb unterstützt die FDP-Liberale Fraktion die Mehrheit, die für eine Streichung der neuen Bestimmung ist.

In Artikel 84a wird die Grundlage für die digitale Unterschriftensammlung geschaffen. Für die FDP-Liberale Fraktion ist dies ein wichtiges Anliegen. Die beantragte Regelung mit der Möglichkeit einer Versuchsphase ist der richtige Ansatz. Diese Versuche sollten auch möglichst wenige Einschränkungen erhalten. Deshalb werden wir bei Absatz 1 teilweise die Minderheit Glättli unterstützen.

Schliesslich noch unsere Haltung zu den geforderten Massnahmen für die Demokratieförderung und für die politische Bildung in Artikel 87a: Auch für uns ist die politische Bildung und damit die Förderung der Demokratie wichtig. Zum demokratischen Aufbau der Schweiz gehört jedoch auch die föderale Struktur, und in dieser ist geregelt, dass Bildungsfragen bei den Kantonen angesiedelt sind. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzesteil, diese Gesetzesausweitung wie die Mehrheit ab.

Ich fasse zusammen: Die FDP-Liberale Fraktion wird eintreten und grösstenteils der Mehrheit folgen.

Rossi Viktor · BK-M · Berne

Das Bundesgesetz über die politischen Rechte hat sich als Grundlage für die Gewährleistung der Ausübung der politischen Rechte bewährt. Die beantragte Teilrevision will den rechtlichen Rahmen deshalb lediglich punktuell weiterentwickeln. Viele der geplanten Anpassungen gehen dabei auf parlamentarische Vorstösse zurück. Während einige Anpassungen den Erfahrungen aus dem Vollzug Rechnung tragen und quasi technischer Natur sind, bringt die Vorlage auch verschiedene Neuerungen, von denen ich auf drei näher eingehen möchte.

Erstens soll die Vorlage, und das ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, die selbstständige politische Teilnahme von blinden und sehbehinderten Stimmberechtigten stärken. Das geltende Recht gewährleistet zwar bereits, dass Personen mit einer Behinderung bei Wahlen und Abstimmungen ihre Stimme abgeben können. Nunmehr sollen Bund und Kantone aber zusätzliche Massnahmen ergreifen, damit blinde und sehbehinderte Stimmberechtigte dies künftig auch selbstständig und unter Wahrung des Stimmgeheimnisses tun können. Diese Forderung ist Gegenstand der Motion 22.3371 der Staatspolitischen Kommission Ihres Rates, die mit der Gesetzesänderung umgesetzt wird.

Die Bundeskanzlei hat zusammen mit Behindertenorganisationen eine Abstimmungsschablone entwickelt und plant, mit deren Einführung auch das Format der Stimmzettel anzupassen. Anlässlich der Novemberabstimmung dieses Jahres wird die Schablone im Kanton Zürich eingeführt. Gestützt auf diese Erfahrung soll sie dann in einem zweiten Schritt schweizweit zum Einsatz gelangen. Mit den Abstimmungsschablonen soll es jedoch nicht getan sein. Es müssen weitere Massnahmen ergriffen werden, um das Ziel zu erreichen. Dazu sollen die Kantone und Gemeinden zum Beispiel die Stimmrechtsausweise für die briefliche Stimmabgabe zugänglicher gestalten oder versuchsweise die elektronische Stimmabgabe ermöglichen. Wenn Sie sich ein Bild machen möchten, wie sich diese Abstimmungsschablonen präsentieren: Hier vorne liegt eine solche auf.

Zweitens will die Vorlage in Umsetzung der Motion Stöckli 22.3933 den Rechtsmittelweg bei Wahl- und Abstimmungsbeschwerden neu ordnen. Die Kantonsregierungen sind bei eidgenössischen Wahl- und Abstimmungsbeschwerden gegenwärtig erste Beschwerdeinstanz. In der Praxis betreffen jedoch viele Beschwerden Sachverhalte, die sich einer kantonalen Beurteilung entziehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die beanstandeten Unregelmässigkeiten in mehreren Kantonen auswirken oder sie von einer Verwaltungsbehörde des Bundes verursacht werden. Da solche Wahl- und Abstimmungsbeschwerden ausserhalb der territorialen Zuständigkeit der Kantonsregierungen liegen, müssen diese heute jeweils Nichteintretensentscheide fällen, und diese Entscheide können respektive müssen von den Rechtsuchenden dann beim Bundesgericht angefochten werden.

Die Beschwerde an die Kantonsregierungen führt in diesen Fällen mit anderen Worten zu einem formalistischen Leerlauf. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, dass künftig direkt beim Bundesgericht Wahl- und Abstimmungsbeschwerde geführt werden kann, wenn es um ein kantonsübergreifendes Anliegen oder von einer Verwaltungsbehörde des Bundes verursachte Unregelmässigkeiten geht. Die Rechtsänderung ändert also den Rechtsmittelweg für bestimmte Fälle; sie dehnt den Rechtsschutz aber weder aus, noch schränkt sie ihn ein.

Troisièmement, il propose de créer une base légale pour effectuer des essais de récolte électronique de signatures pour les initiatives populaires, les référendums et les listes de candidats. Cet élément a été intégré à la révision après la consultation. Il permet de tenir compte de plusieurs motions qui ont un large soutien politique et des conclusions tirées par le Conseil fédéral dans le rapport en réponse au postulat de la Commission des institutions politiques de votre conseil 21.3607.

La nouvelle disposition vise à rendre possibles des essais locaux et ponctuels de récolte électronique de signatures. Par ailleurs, durant la phase d'essai, la part de signatures récoltées par voie électronique devrait pouvoir être limitée par rapport au nombre de signatures nécessaires pour que la récolte aboutisse. Ainsi, le Conseil fédéral pourrait par exemple limiter la part de signatures électroniques à 50 pour cent des signatures requises. Les essais sont destinés, d'une part, à connaître les effets de la récolte électronique de signatures sur la politique nationale et, d'autre part, à indiquer comment agencer la récolte électronique sur les plans techniques et organisationnels. L'agencement du système de récolte électronique pourrait influencer l'exercice des droits politiques de manière déterminante. Une solution numérique peut fournir une contribution précieuse à la démocratie directe, mais il ne faut pas négliger la gestion des nouveaux risques qui y sont associés.

Ich halte zusammenfassend fest: Die vorgelegte Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte bringt punktuelle Verbesserungen des geltenden Rechts. Gleichzeitig schafft sie aber auch Raum für behutsame Modernisierungen zur Ausübung der politischen Rechte.

Im Namen des Bundesrates beantrage ich Ihnen deshalb, auf die Vorlage einzutreten.

Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Glarner ab.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 127 Stimmen

Dagegen ... 59 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Bundesgesetz über die politischen Rechte

Loi fédérale sur les droits politiques

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Ingress, Ersatz eines Ausdrucks, Art. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I introduction, préambule, remplacement d'une expression, art. 3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Über die Anträge der verschiedenen Minderheiten führen wir eine gemeinsame Debatte.

Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Zuerst zum Minderheitsantrag zum Thema Notrecht: Hier kann ich es ganz kurz machen. Wir haben ja hier in diesem Rat den Bericht zum Notrecht, Geschäft 25.021, diskutiert. Ich durfte für die Kommission Bericht erstatten. Wir hatten als Staatspolitische Kommission festgestellt, dass es beim Notrecht sinnvoll ist, dort eine Lex specialis zu machen, wo man verhindern will, dass es überbordet. Genau das war auch die Überlegung hinter diesem Minderheitsantrag hier.

Ich sage es zum Zweitrat: Falls diese Minderheit hier plötzlich zur Mehrheit wird, dann ist das natürlich eine Einladung an den Zweitrat, sich nochmals genau anzuschauen, wie man diese Bestimmung einschränken muss, damit es nicht ein Jekami ist. Aber ich weise einfach darauf hin: Wir hatten bei der Covid-Krise aus meiner Sicht eine sorgfältige Anwendung von Notrecht in Bezug auf die direkte Demokratie. Aber rein theoretisch wäre auch etwas ganz anderes möglich. Rein theoretisch wäre es auch möglich, dass man hier massiv überbordet, und das darf nicht sein.

Dann komme ich zum Kern. Aus meiner Sicht ist die wichtigste Minderheit diejenige zu Artikel 84a auf Seite 11 der deutschsprachigen Fahne. Es geht hier um das E-Collecting-Pilotprojekt.

Sie haben ja nach dem Ständerat im Juni auch hier die Motion Michel Matthias 24.3905 angenommen. Sie haben auch die Motion Dobler 24.3909 und andere Vorstösse angenommen, die das Gleiche wollen, nämlich einen Pilotbetrieb von E-Collecting. Sie haben auch einen zweiten Vorstoss, 24.3851, angenommen, nämlich dass man alles auf den Weg bringen soll, um das dann definitiv einzuführen. Ich habe damals gesagt, das ist eine Zweistufenrakete: zuerst Versuch und dann später definitive Einführung.

Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, dass man diesen Versuch natürlich zeitlich, allenfalls auch anteilsmässig, einschränken soll, aber dass es keine örtliche Einschränkung geben darf. Die Gründe dafür sind demokratiepolitische. Die Gründe dafür hängen aber auch damit zusammen, wie wir uns vorstellen, dass ein solcher Versuch gemacht werden soll. Der Versuch soll nicht primär ein technischer Versuch sein, sondern die Einführung eines solch neuen Kanals, des E-Collecting, ist, wie ja auch die Staatspolitische Kommission festgehalten hat, eine demokratiepolitische Challenge.

Wir müssen also auch schauen, wie das demokratiepolitisch funktioniert, ob es eben, wie einige befürchten, zu einer Massierung etwa von Referenden kommt oder nicht und ob diese Möglichkeit zu einer "Klickisierung" der Demokratie führt, die wir alle nicht wollen, oder nicht. Wir müssen schauen, welches die Folgen sind und ob es auch gelingt - das ist ja das Ziel dieses Vorhabens -, dass E-Collecting nicht nur auf dem Laptop, sondern auch auf der Strasse stattfinden kann, indem man die Leute anspricht, sie für ein Anliegen zu überzeugen versucht und sie dann, statt von Hand zu unterschreiben, eine beglaubigte Unterschrift mit ihrem Handy hinsetzen können, wenn sie das wollen. Das ist unsere Zielvorstellung. Die Zielvorstellung ist, dass die Debatte weiterhin stattfindet, dass die Diskussion, die das Lebenselixier der Demokratie ist, weiterhin stattfindet. Man soll aber einen sicheren Kanal haben, um einerseits eine beglaubigte Unterschrift abgeben zu können und um andererseits auch für diejenigen, die unterschreiben, sicherstellen zu können, dass die Unterschrift am Schluss auch ankommt.

Nun können Sie diesen Versuch auf verschiedene Arten machen. Sie können sagen: Wir versuchen in der ganzen Schweiz auf der oberen Ebene, dort, wo es um die Beziehung zu den Bürgerinnen und Bürgern geht, wo man unterschreiben kann, diesen Versuch zu machen, und wir lassen die zweite, extrem komplizierte Ebene aussen vor. Wir haben nicht das Ziel, den ganzen Prozess von A bis Z zu digitalisieren, sondern eine Lösung zu finden, die es jeder Gemeinde ohne irgendeine technische Anpassung ermöglicht, die Unterschriften entgegenzunehmen, nach bewährter Art und Weise zu validieren und an die Bundeskanzlei zu übermitteln, z. B. mit einem System, das digital signierte PDF erzeugt. Dann ist der Aufwand für die Gemeinden nicht ein grösserer, sondern ein etwas kleinerer, weil man nicht mehr die Schriften entziffern muss, aber sonst alles gleich ist, wie gehabt.

Wenn man die eierlegende Wollmilchsau will, dann ist das - das habe ich als ehemaliger IT-Projektleiter in der Praxis zum Teil bitter gelernt, es ist einige Jahrzehnte her, aber es war bitter und ist noch präsent - der sichere Tod eines jeden Projektes oder zumindest eine Garantie, dass man zehn Jahre zu spät und mit doppeltem Budget ankommt. Machen wir diesen Fehler beim Pilotprojekt nicht. Testen wir vielmehr das, was wir testen wollen, nämlich wie direkt-demokratisches E-Collecting in der Breite funktioniert. Parallel dazu, wenn sich das als sinnvoll erweist, können wir die hyperkomplexe Aufgabe anpacken und uns fragen, ob wir den Prozess vielleicht von Anfang bis ganz am Ende durchdigitalisieren können. Aber machen Sie dies nicht zuerst in drei Gemeinden von A bis Z perfekt, sondern machen Sie in der ganzen Schweiz horizontal Versuche, die aber im Gesamtvolumen limitiert sein können. Es ist eine Chance, wenn wir mit "best effort" und einem "minimal viable prototype" nur das machen, was wirklich nötig ist, um die demokratiepolitische Auswirkung zu testen.

Das sollten wir in aller Sicherheit - und das ist meine letzte Minderheit - datensparsam machen. Es ist nicht zwingend, dass dies im Gesetz steht, aber ich glaube, für das Vertrauen der Bevölkerung ins E-Collecting wäre es förderlich, wenn Sie hier der Präzisierung meiner Minderheit zustimmen würden.

Kamerzin Sidney · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Cher collègue, vous êtes attaché à la démocratie et à la récolte de signatures, comme moi, et l'on a traité, pendant cette session, des initiatives parlementaires pour lutter contre les problèmes qui se posent avec les récoltes de signatures, notamment leur rémunération et toutes sortes d'abus. Ne pensez-vous pas que la numérisation risque d'augmenter les dangers liés à ces collectes de signatures, à la manipulation de l'opinion ? On a vu parfois que dans les contacts aussi, il y avait des manipulations, mais avec la numérisation, est-ce que ce risque n'augmente pas encore ? Votre position n'est-elle pas contradictoire par rapport à cela ?

Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

D'abord, je partage votre souci pour la démocratie et la fiabilité de la collecte et je crois qu'explicitement le "e-collecting" peut être un des moyens, même si ce n'est pas la solution pour tout, de garantir des signatures fiables, parce que, électroniquement, on ne peut pas tricher. Si la relation est une relation directe entre la personne qui signe et la commune, sans l'intermédiaire d'un comité ou d'une entreprise, alors on peut éviter une bonne part de ce qui est maintenant problématique.

Andrey Gerhard · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe des VERT-E-S

Geschätzter Herr Kollege Glättli, es wird Sie nicht überraschen, dass ich auf Ihrer Seite bin, aber könnten Sie vielleicht doch noch ein bisschen erklären, wie Sie den Einsatz dieses Mittels auf der Strasse sehen? Wir haben jetzt oft gehört, es werde dann irgendeine Klickdemokratie. Es ist aber durchaus möglich, mit diesem Pilotprojekt eine Willensbekundung auf der Strasse zu ermöglichen, jedoch auf einem viel sichereren Weg, und dies vielleicht sogar im Sinne eines Unterschriftengeheimnisses. Sehen Sie das ähnlich?

Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Je réponds en français afin de parler également aux membres de la minorité qui sont dans la salle. Faire signer électroniquement est une variante, qui garantit plus qu'aujourd'hui le secret de la signature, parce qu'aujourd'hui, on transmet la signature lisiblement sur un papier. Concernant ce que font les comités avec ces signatures, il y a des règles et un cadre légal selon lesquels il ne faudrait pas les copier ni les publier, mais c'est un risque qui reste. Cependant, on peut techniquement limiter ce risque si l'on introduit la collecte électronique.

Masshardt Nadine · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Gerne vertrete ich die breit abgestützte Minderheit für einen neuen Artikel 87a, für Massnahmen zur Demokratieförderung und für politische Bildung. Das vorliegende Anliegen ist keine Frage von links oder rechts, sondern es sollte uns alle interessieren und uns alle etwas angehen, egal welcher parteipolitischer Herkunft wir sind.

Zuerst lege ich noch eine Interessenbindung offen: Ich bin ehrenamtlich Präsidentin der überparteilichen Stiftung Dialog, die sich inzwischen seit mehr als fünfzig Jahren für politische Bildung einsetzt.

Zurück zur Begründung: In Artikel 84a dieses Gesetzes schaffen wir heute voraussichtlich die gesetzliche Grundlage für ein Pilotprojekt für E-Collecting. Massnahmen wie E-Collecting gehören zur Weiterentwicklung der Demokratie. Sie reichen aber staatspolitisch nicht aus. Die Minderheit ist darum der Meinung, dass E-Collecting eine Ergänzung braucht, nämlich ein noch stärkeres Bekenntnis zur umfassenden Demokratieförderung. Denn zu einer Stärkung der Demokratie gehören gerade in der heutigen Zeit ebenso die Demokratieförderung und die politische Bildung. Demokratie ist mehr, als möglichst schnell immer mehr Unterschriften zu sammeln.

Die Minderheit ist überzeugt, dass ein grösseres Verständnis für die Aufgaben der verschiedenen Institutionen in unserer Demokratie noch wichtiger wird. Aktuelle Herausforderungen wie KI, Social Media, Falschinformationen, Algorithmen und Beeinflussungen, die wir früher nicht kannten, aber auch Politikverdrossenheit und Misstrauen gegenüber der Politik machen Demokratieförderung und politische Bildung noch wichtiger.

In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Caroni 16.4095, "Eine umfassende Strategie für die politische Bildung in der Schweiz", stellte der Bundesrat bereits fest: "Erscheinungen wie Fake News, zu Zwecken der Destabilisierung gezielt gestreute Desinformationen, postfaktisches Denken und Handeln sowie die Verbreitung von Ausgrenzung und Gewalt befürwortendem Gedankengut stellen die Demokratie vor neue Herausforderungen." Dazu komme die Digitalisierung mit ihrer Auswirkung auf politische Prozesse. Deshalb, so der Bundesrat damals, sei die politische Bildung zentral. Sie sei als lebenslanger Prozess zu verstehen und richte sich ebenso an Jugendliche und an Erwachsene, so der Bundesrat. Das war 2018. In den letzten zehn Jahren kamen doch einige neue, riesige Herausforderungen und auch besorgniserregende Entwicklungen dazu. Umso wichtiger ist es, dass wir zu unserer Demokratie Sorge tragen und deren Resilienz fördern.

Demokratieförderung und politische Bildung sind dabei absolut zentral, denn diese fördern das Verständnis demokratischer Prozesse und befähigen Bürgerinnen und Bürger dazu, sich in einer zunehmend komplexen Welt kritisch mit politischen und gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Politische Bildung stärkt auch die gesellschaftliche Teilhabe und das Verantwortungsbewusstsein in einer demokratischen Gesellschaft. Politische Bildung findet heute in der Schweiz zwar statt, aber sie ist nicht flächendeckend und oft zufällig und vom Engagement Einzelner abhängig. Demokratiebildung für Erwachsene ist z. B. bei uns praktisch inexistent, abgesehen von Informationen über Abstimmungsthemen oder punktueller politischer Diskussion. Politische Bildung ist jedoch ein lebenslanger Prozess, wie dies auch der Bundesrat im bereits erwähnten Postulatsbericht festgestellt hat.

Dem Bund würde mit dem neuen Artikel 87a die Möglichkeit gegeben, Massnahmen im Bereich der Demokratieförderung durchzuführen. Ich betone es noch einmal, es ist eine Kann-Formulierung. Dem Bund soll dies ermöglicht werden. Er soll können, aber nicht müssen.

Vielen Dank für die Unterstützung.

Jost Marc · Mit-M · Conseil national · Berne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Wir haben uns die Voten in der Fraktion aufgeteilt. Bevor ich auf die eben präsentierten Minderheitsanträge eingehe, möchte ich zwei Themen aufgreifen, die unserer Fraktion, der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP, wichtig sind.

Das erste Thema ist die besprochene Barrierefreiheit bei Abstimmungen für Menschen mit Sehbehinderungen. Es soll, wie gehört, ermöglicht werden, dass diese selbstständig abstimmen können, sodass das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt. Die Vorlage des Bundesrates wollte die selbstständige Stimmabgabe für blinde und sehbehinderte Personen erleichtern. Das hat uns nicht gereicht. Wir sind der Meinung, dass die selbstständige Stimmabgabe nicht bloss erleichtert, sondern ermöglicht werden muss. Auch die Kommission fand es nicht hinnehmbar, dass blinde und sehbehinderte Personen weiterhin auf die Hilfe Dritter angewiesen sein sollen. Deshalb haben wir die Bestimmung einstimmig so präzisiert. Das bedeutet, dass z. B. eben auch der Stimmrechtsausweis - der Bundeskanzler hat es erwähnt - so beschaffen sein muss, dass er für sehbehinderte Personen über taktile Merkmale deutlich erkennbar ist und eigenständig unterschrieben werden kann. Wir sind froh, wenn das dann in der Verordnung ergänzend explizit so formuliert wird, damit die Kantone die Umsetzung konkret vornehmen können.

Das zweite Thema betrifft Artikel 10. Dort will die Minderheit Glättli ins Gesetz schreiben, dass Abstimmungen abgesagt oder verschoben werden können, wenn es zu einer schweren Störung der Willensbildung gekommen ist oder eine solche unmittelbar droht; eine Motion hatte dies gefordert. Der Bundesrat hatte ja während der Covid-19-Pandemie in der ausserordentlichen Lage bereits genau so gehandelt. Sie merken es: Das zeigt, dass diese Ergänzung eigentlich gar nicht nötig ist. Auch der Bundesrat war übrigens dieser Meinung, nahm sie aber auf unseren Auftrag hin so in die Revision auf. Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP findet wie die Mehrheit der Kommission, dass die Ergänzung von Artikel 10 nicht nur überflüssig ist, sondern sogar neue Rechtsunsicherheit schafft. Diese neue gesetzliche Regelung könnte zu neuen politischen Debatten darüber führen, ob die Bedingungen für eine solche Situation erfüllt sind oder nicht. Dadurch könnten Prozesse gefährdet und Unsicherheit verbreitet werden.

Zum E-Collecting: Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP unterstützt die Einführung einer Versuchsphase für die elektronische Unterschriftensammlung. Die Digitalisierung muss auch in den direkt-demokratischen Prozessen in diesem Bereich umgesetzt werden. Doch der Antrag der Mehrheit sieht eine örtliche Einschränkung vor; wir haben es gehört. Das lehnen wir ab. Wir sind überzeugt, dass E-Collecting nicht nur eine technologische, sondern auch eine politische Frage ist. Der Erfolg, also die Antwort auf die Frage, ob das E-Collecting dann langfristig eingeführt wird, hängt auch von der politischen Akzeptanz und der Praxistauglichkeit ab. Wenn wir das E-Collecting nun auf Kantone oder Gebiete beschränken, kann es gar nicht wirklich getestet werden. Somit unterstützt unsere Fraktion den Minderheitsantrag Glättli zu Artikel 84a und damit die Streichung der örtlichen Beschränkung aus der Vorlage.

Zur Demokratieförderung: Schliesslich beantrage ich Ihnen im Namen der Mehrheit unserer Fraktion, einen neuen Artikel 87a zu schaffen und die Minderheit Masshardt zu unterstützen. Es geht, wie gehört, um die Förderung der Demokratie und der politischen Bildung. Dieser neue Artikel 87a gibt dem Bund die Möglichkeit - es ist eine Kann-Formulierung, wie beim E-Collecting auch -, Massnahmen zur Demokratieförderung zu ergreifen, Informationsangebote zum Beispiel zum E-Collecting oder zu anderen Neuerungen bereitzustellen, Veranstaltungen durchzuführen sowie in Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und Organisationen der Zivilgesellschaft Projekte zu unterstützen.

Wieso ist das wichtig? Die Begegnungen am Stammtisch, auf dem Bahnhofplatz und in der Fussgängerzone werden, auch wenn E-Collecting dort ebenfalls möglich ist, zurückgehen, weil am Bildschirm entschieden werden kann. Die neuen Umgangs- und Debattenformen müssen gerade auch von Personen einer mittleren oder älteren Generation erlernt werden. Deshalb braucht es Sensibilisierungsmassnahmen, damit Bürger weiterhin engagiert miteinander diskutieren, damit aber auch die Chancen und Risiken gesehen werden. Das stärkt letztlich das Vertrauen in unsere Institutionen.

Eine Minderheit unserer Fraktion lehnt diese Forderung aufgrund finanzpolitischer Überlegungen ab, aber auch, weil dieser Teil in der Vernehmlassung nicht diskutiert wurde.

Insgesamt sehen wir in dieser Revision eine grosse Chance und eine Stärkung der Demokratie. Wir bitten Sie, unsere Anträge zu unterstützen.

Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe des VERT-E-S

Je vais revenir sur les quelques propositions de minorité que nous défendons. Concernant la proposition de la minorité Glättli à l'article 10 alinéa 1ter, la majorité de la commission estime qu'une base légale explicite pour reporter ou annuler une votation ouvre la porte à des abus. Mais pour nous, c'est tout le contraire : plus la règle est claire, plus elle limite l'arbitraire. Une "lex specialis" permet de mieux baliser l'exception, ce qui est quelque chose d'important pour nous - encore faut-il bien la rédiger. La version actuelle confond malheureusement deux situations : d'un côté, l'annulation d'un scrutin avant son déroulement et, de l'autre, l'invalidation des résultats après coup, par exemple en cas de cyberattaque. Cette version doit aussi préciser que la notion de grave perturbation implique un seuil élevé afin d'éviter que des incidents mineurs servent de prétexte pour annuler un résultat. Enfin, la question des recours juridiques doit être clarifiée. Là où la majorité de la commission voit un risque d'arbitraire, nous voyons plutôt une chance de mieux encadrer l'exception de manière ciblée et proportionnée. Dans ce sens, je vous remercie de soutenir la proposition de la minorité Glättli.

L'autre proposition de la minorité Glättli, à l'article 84a alinéa 1, concerne les limites fixées au projet pilote de "e-collecting". Il est légitime, aujourd'hui, de maintenir des restrictions temporelles et quantitatives, comme pour le "e-voting", afin de contrôler les risques. C'est une chose évidemment importante, que l'on soutient, mais on estime qu'une limitation géographique serait contraire au principe d'égalité démocratique, et serait aussi incomprise par la population. Elle créerait comme une sorte d'inégalité d'accès entre les cantons. Un essai national sans exclusion régionale garantirait un accès universel et encouragerait des solutions à la fois simples, transparentes et adaptées à toutes les communes, même les plus petites. C'est pourquoi je vous encourage à soutenir cette proposition de minorité. On n'a pas besoin d'opter pour une solution suisse pour numériser l'ensemble du processus ; il s'agit plutôt d'un projet pilote - c'est vraiment important de le dire. Ce projet pilote vise à clarifier les implications démocratiques. Il ne s'agit pas, à ce stade, de concevoir une solution technique complète pour le "e-collecting", moyenne ou petite, avec différents systèmes. L'objectif du test doit être autre : les électeurs de toute la Suisse doivent pouvoir utiliser la solution de "e-collecting", faire ce test - en tout cas celles et ceux qui le souhaitent -, un test sécurisé dans un cadre. Si à la fin de la phase de ce test des documents PDF signés numériquement sont générés pour les communes et que ceux-ci sont vérifiés par les communes avec les moyens existants, cela représenterait déjà un certain soulagement. Cela représenterait aussi une manière de s'approprier le processus, de se familiariser avec celui-ci. Nous vous proposons donc clairement de soutenir cette proposition de minorité.

Selon la proposition de la minorité Glättli à l'article 84a alinéa 3, dans le projet pilote de "e-collecting", la confiance des citoyennes et des citoyens est centrale. Elle passe par la protection des données et la transparence. Cela signifie l'usage de logiciels open source - c'est aussi un élément important - dont le code peut être vérifié, plutôt que de recourir à des systèmes opaques. Cela correspond aussi à la question de la confiance et de la transparence. Puisqu'il s'agit d'un enjeu démocratique majeur, cette exigence doit être inscrite clairement dans la loi, non seulement pour aujourd'hui, mais aussi pour l'avenir.

La dernière proposition de minorité que je vous invite à soutenir est celle de la minorité Masshardt. Rappelons ici que l'introduction du "e-collecting", aussi utile soit-elle, ne suffira pas complètement, parce qu'il faudra aussi renforcer notre démocratie. Comment renforce-t-on notre démocratie ou comment la rend-on encore plus vivante ? En travaillant sur la question de l'éducation à la citoyenneté. Selon la minorité Masshardt, l'éducation à la citoyenneté, en Suisse, reste malheureusement trop fragmentée et trop dépendante d'initiatives locales et du volontariat des cantons et des communes. Face aux défis actuels, notamment face à la désinformation et à la manipulation par le biais des réseaux sociaux, face à la perte de confiance envers la politique aussi, il est urgent de faire de la formation politique une priorité nationale. C'est bien notre rôle, sur le plan national, d'harmoniser cette réflexion avec une formation sur l'ensemble du pays. Comprendre la démocratie, c'est aussi pouvoir la faire vivre.

Pour toutes ces raisons, je vous invite à soutenir ces propositions de minorité.

Rossi Viktor · BK-M · Berne

Ich beschränke mich bei meinen Ausführungen auf die Artikel 10, 84a und 87a.

Zunächst zu Absatz 1bis a von Artikel 10, den die Mehrheit der vorberatenden Kommission neu eingefügt hat: Der Bundesrat kann nachvollziehen, dass die Ansetzung einzelner Abstimmungstermine bisweilen auch für Unzufriedenheit sorgen kann. Gleichzeitig hat er erhebliche Zweifel, ob sich dies durch eine engere gesetzliche Vorgabe in jedem Fall vermeiden liesse. Im Gegenteil wäre es auch denkbar, dass es künftig öfters zu Abstimmungskonstellationen kommt, mit denen niemand zufrieden ist. Die gesetzlichen Behandlungsfristen für Volksinitiativen stecken den Rahmen für den Bundesrat bereits heute relativ eng ab. Nach der Schlussabstimmung im Parlament stehen dem Bundesrat für die Unterbreitung von Volksinitiativen in der Regel nur zwei mögliche Abstimmungstermine zur Verfügung.

Die von der Kommissionsmehrheit beantragte Bestimmung sieht zwar keinen strikten Automatismus für die Zuteilung der Vorlagen auf diese Abstimmungstermine vor, sondern erlaubt in den aufgezählten Fällen eine Abweichung von der chronologischen Reihenfolge. Der Blick in die Vergangenheit zeigt aber, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen die definierten Kriterien keine befriedigende Abstimmungskaskade ermöglicht hätten. Dies wäre zum Beispiel der Fall gewesen, als der Bundesrat nach der Aufhebung der Abstimmung über die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" 2019/20 grundsätzlich eine neue Abstimmung ansetzen musste. Damals war es aber zweckmässig, damit zuzuwarten.

Das Gesetz beauftragt den Bundesrat, die Abstimmungsvorlagen festzulegen und Volksabstimmungen anzuordnen. Damit trägt er die Verantwortung und muss dafür auch über einen gewissen Spielraum verfügen. In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, der beantragten Bestimmung in Absatz 1bis a nicht zuzustimmen.

In Absatz 1ter von Artikel 10 beantragt Ihnen der Bundesrat eine Bestimmung, auf deren Grundlage er im Krisenfall eine Abstimmung absagen oder verschieben kann. Während der Covid-19-Pandemie musste der Bundesrat Massnahmen ergreifen, die zu Einschränkungen im Bereich der politischen Rechte geführt haben. So hat er unter anderem im März 2020 beschlossen, auf die Durchführung der bereits angeordneten Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Der Bundesrat stützte sich dabei nicht auf Notrecht, vielmehr vertrat er die Auffassung, dass seine Kompetenz, eine Volksabstimmung anzuordnen, auch die Kompetenz umfasst, in Ultima Ratio eine solche abzusagen, wenn die Durchführung nicht möglich ist.

Die Motion Rieder 20.3419 forderte unter anderem, die Verschiebung einer Volksabstimmung gesetzlich zu regeln. Da beide Räte die Motion angenommen haben, beantragt der Bundesrat im vorliegenden Entwurf die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage. Sie würde den Bundesrat ausdrücklich zur Absage oder Verschiebung ermächtigen und die Voraussetzungen dafür regeln. Wie Sie dem Gesetzentwurf entnehmen können, geht der Bundesrat davon aus, dass sehr hohe Hürden gelten müssen. Dies veranschaulicht auch bereits der Umstand, dass, nebst der Covid-19-Pandemie, der einzige weitere Präzedenzfall auf das Jahr 1951 zurückgeht. Damals verunmöglichte die grassierende Maul- und Klauenseuche die Durchführung einer bereits angesetzten Volksabstimmung. Die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission beantragt Ihnen die ersatzlose Streichung der Bestimmung in Artikel 10 Absatz 1ter. Der Bundesrat kann sich dem anschliessen und hält entsprechend nicht an seinem Antrag fest.

Ich komme nun zu Artikel 84a betreffend die Versuche mit der elektronischen Unterschriftensammlung. Die Minderheit Glättli beantragt Ihnen, in Absatz 1 die örtliche Beschränkung der Versuche zu streichen. Aus Sicht des Bundesrates ist diese Beschränkung ein Ausdruck davon, dass der Versuchsbetrieb auch tatsächlich ein Versuchsbetrieb bleiben soll und die elektronische Unterschriftensammlung nicht quasi de facto eingeführt werden darf. Die örtliche Beschränkung verringert auch die Risiken, die mit den Versuchen verbunden sind.

Ausserdem ist der Bund für die Durchführung dieser Versuche ohnehin auf die Beteiligung der Kantone und Gemeinden angewiesen, dies nur schon deshalb, weil diese die Stimmregister führen, mit denen das Stimmrecht von Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern kontrolliert werden kann. Aus diesem Grund sieht Absatz 1 auch ausdrücklich vor, dass die Versuche im Einvernehmen mit Kantonen und Gemeinden erfolgen sollen. Sollten Sie die Beschränkung "örtlich" streichen, bedeutet dies nach Auffassung des Bundesrates aber nicht zwingend, dass erst und nur dann elektronisch unterzeichnet werden darf, wenn dies in allen 26 Kantonen und in allen 2115 Gemeinden möglich ist. Vielmehr würde es bedeuten, dass bereits im Versuchsbetrieb ein flächendeckendes Angebot für die elektronische Unterschriftensammlung rechtlich zulässig wäre.

Bezüglich Artikel 84a Absatz 3 kann ich es kurz machen; inhaltlich haben wir hier keine Differenzen. Die beantragten ergänzenden Bedingungen "datensparsam", "datenschutzfreundliche Voreinstellungen" und "Quelloffenheit" gelten für die Bundesbehörden ohnehin. Sie sind in verschiedenen Spezialerlassen bereits geregelt. Aus Sicht des Bundesrates sind die Ergänzungen in Absatz 3 deshalb nicht nötig und hätten rein deklaratorischen Charakter. Zusammenfassend bitte ich Sie, bei Artikel 84a wie die Mehrheit der vorberatenden Kommission dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Schliesslich noch zu Artikel 87a, den Ihnen eine Minderheit Ihrer vorberatenden Kommission beantragt: Die Bestimmung will eine Grundlage für Massnahmen zur Demokratieförderung und für politische Bildung schaffen. Diesbezüglich will ich unterstreichen, wie wichtig die politische Bildung für das Funktionieren der direkten Demokratie ist. Das scheint mir absolut unbestritten. Der Bundesrat hat dies wiederholt hervorgehoben. In seinem Bericht "Politische Bildung in der Schweiz - Gesamtschau" von 2018 - wir haben bereits von diesem gehört - hat er überdies festgestellt, dass es auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungssystems der Schweiz ein breites Spektrum an Aktivitäten gibt, die auf die Förderung des politischen Interesses sowie auf die Befähigung zur Wahrnehmung der demokratischen Rechte und Pflichten ausgerichtet sind. Aus Sicht des Bundesrates sollen diese Aktivitäten im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten und in Beachtung der Autonomie der einzelnen Akteure weiterentwickelt und allfällige Lücken behoben werden.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation ist dabei, nach 2021 die zweite Aktualisierung des Berichtes zur politischen Bildung vorzunehmen. Das Schwergewicht soll dabei - dies als Teil der politischen Bildung und der Demokratieförderung im weiteren Sinn - auf die Herausforderungen durch Desinformation gelegt werden. Der Bericht soll voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026 vorliegen. Er wird für den Bundesrat eine Grundlage sein, allfällige Lücken zu identifizieren, die Potenziale für weitere Entwicklungen festzustellen und geeignete Massnahmen für die Zukunft zu evaluieren.

Pfister Gerhard · Mit-M · Conseil national · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Artikel 44 des Geschäftsreglementes des Nationalrates gibt den Kommissionssprechenden jetzt unbeschränkte Redezeit, aber zu diesem Zeitpunkt wissen wir, dass wir uns mässig beliebt machen würden, wenn wir davon extensiv Gebrauch machen würden. Ein paar Sachen müssen wir aber schon noch sagen.

In Artikel 6 Absatz 2 will die Kommission das Wort "erleichtern" mit "ermöglichen" ersetzen, denn die Motion 22.3371 will, dass blinde und sehbehinderte Stimmberechtigte ihre Stimme selbstständig und autonom abgeben können. Nicht nur die Stimmzettel, sondern auch der Stimmrechtsausweis müssen diese Anforderung erfüllen. Deshalb will die Kommission "ermöglichen" anstatt "erleichtern" in den Text schreiben.

In Artikel 10 Absatz 1ter geht es formell um die Umsetzung der Motion Rieder. Die Kommissionsmehrheit will diese Bestimmung streichen. Die Minderheit Glättli will sie in der Vorlage behalten. Es mag paradox erscheinen, dass der Bundesrat hier ja nur einen Auftrag des Parlamentes erfüllt, den er selber nicht wollte, jetzt aber die Kommissionsmehrheit das nicht mehr will. Die Gründe liegen vor allem darin, dass sich seit der Annahme der Motion Rieder die Rahmenbedingungen geändert haben. Einerseits hat die Kommission in Artikel 10 Absatz 1bis a gerade die Bedingungen enger formuliert, was die Ansetzung von Abstimmungsterminen angeht. Andererseits ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass neben der neuen Bestimmung in Artikel 10 Absatz 1bis a der Absatz 1ter dem Bundesrat nicht weniger, sondern im Gegenteil mehr Optionen geben könnte. Das wäre eine Stärkung der Exekutive und eine Schwächung der Volksrechte. Deshalb beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, Artikel 10 Absatz 1ter zu streichen.

In Artikel 84a geht es um die versuchsweise Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung. Die Minderheit Fischer Benjamin will keine Pilotprojekte für die elektronische Unterschriftensammlung, weil sie der Meinung ist, dass das direkte Gespräch mit der Bevölkerung beim Unterschriftensammeln einen wesentlichen Bestandteil der Wahrnehmung der direkt-demokratischen Volksrechte darstellt. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass einerseits die Versuche dem Willen des Parlamentes entsprechen, wie er mit verschiedenen Vorstössen zum Ausdruck kam, und andererseits gerade die Evaluation von Versuchsprojekten nötig ist, um zu beurteilen, ob die elektronische Unterschriftensammlung sinnvoll und praktikabel ist. Die Kommission beschloss mit 15 zu 10 Stimmen die Ablehnung der Streichung, wie sie jetzt von der Minderheit Fischer Benjamin beantragt wird.

Die Minderheit Glättli will in Artikel 84a Absatz 1 die Versuche in den Kantonen und Gemeinden nur zeitlich und allenfalls anteilsmässig begrenzt haben, aber nicht auch örtlich, wie vom Bundesrat vorgesehen. Sie begründet das mit der Analogie zum physischen Unterschriftensammeln, das ja grundsätzlich auch keine kantonalen Grenzen kennt. Wenn man im Kanton Zug von einem Stimmberechtigten aus dem Kanton Zürich eine Unterschrift erhält, ist sie auch gültig. Die Kommissionsmehrheit möchte aber auch an der örtlichen Begrenzung festhalten, primär aus Praktikabilitätsgründen. Die Pilotprojekte sollen in bestimmten Gemeinden und Kantonen durchgeführt werden können. Das erleichtert die Durchführung solcher Versuche. Die Kommission lehnte den entsprechenden Antrag mit 12 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab.

In Artikel 84a Absatz 3 will die Minderheit Glättli die Bestimmungen zum Datenschutz explizit auch in diesem Gesetz aufgeführt haben, bei den Bestimmungen zum Versuchsprojekt des elektronischen Unterschriftensammelns. Die Kommissionsmehrheit ist wie der Bundesrat der Meinung, dass diese Aspekte für die Bundesbehörden bereits im Datenschutzgesetz ausreichend geregelt sind und deshalb nicht noch einmal spezifisch erwähnt werden müssen. Die Kommission lehnte deshalb den Antrag, der jetzt von der Minderheit Glättli vertreten wird, mit 15 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab.

Zu guter Letzt will die Minderheit Masshardt einen neuen Artikel 87a, der Massnahmen zur Demokratieförderung und für politische Bildung auf Bundesebene fordert. Die Kommissionsmehrheit bestreitet die Notwendigkeit solcher Massnahmen nicht, ist aber der Auffassung, dass Bildungsaufgaben in der Hoheit der Kantone bleiben sollten. Sie stellt überdies infrage, ob die Verfassungsgrundlage überhaupt gegeben ist, damit der Bund diese Aufgabe übernehmen kann. Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte die Kommission den entsprechenden Antrag ab.

Wie bereits erwähnt, stimmte in der Gesamtabstimmung die Kommission mit 19 zu 6 Stimmen für die Annahme des so bereinigten Entwurfes.

Weber Céline · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe vert'libéral

Dans cette discussion par article, nous avons six minorités à traiter.

Premièrement, à l'article 10 alinéa 1ter, il s'agit de la disposition qui fait suite à la motion Rieder 20.3419 sur le report d'une votation en cas de crise. Après une discussion nourrie, la majorité de votre commission a finalement considéré que ce nouvel alinéa 1ter restreignait en réalité de façon inutile les capacités d'agir du Conseil fédéral et qu'il apportait plus de problèmes que de solutions. La pandémie a en effet montré que, avec le droit d'urgence, si c'est nécessaire, le Conseil fédéral peut, dans tous les cas, annuler ou reporter un scrutin en cas de crise - on a d'ailleurs entendu que le Conseil fédéral avait pu annuler une votation même sans droit d'urgence, dans ce cas-là. Si le Conseil fédéral peut ordonner une votation, alors il peut aussi la reporter ou l'annuler. En outre, la formulation "si la formation de la volonté des électeurs [...] [a] été gravement perturbé[é]" ouvre la boîte de Pandore avec des recours sans fin. Comment établir objectivement, en effet, en cas de crise, si la formation de la volonté des électeurs a été perturbée ou non ? Selon quels critères et dans quel laps de temps ? La majorité de votre commission a donc renoncé à ce nouvel alinéa 1ter et vous propose de le biffer ; il faut noter que cela concerne aussi l'article 75a alinéa 3ter. La minorité Glättli considère au contraire que cet article apporte de la clarté. Au nom de la commission qui a, par 15 voix contre 7 et 1 abstention, décidé de biffer cet alinéa, je vous invite à en faire de même.

L'article 84a concerne la récolte électronique de signatures ; la minorité Fischer Benjamin vous propose de le biffer. La commission vous invite à rejeter la proposition défendue par la minorité Fischer Benjamin, par 15 voix contre 10. Elle considère en effet que la mise en place d'un test de récolte de signatures électroniques a tout son sens à l'heure actuelle. Or, sans base légale, ce test ne peut pas être conduit. Il convient donc de cadrer les conditions précises dans lesquelles un tel test peut être mené, ce qui est précisément le sens de l'article 84a que je vous invite donc à maintenir.

À l'alinéa 1 de ce même article 84a, la minorité Glättli propose de biffer la limitation territoriale du test. Par 12 voix contre 11, la commission rejette cette proposition de limitation territoriale. En effet, le test n'a pas seulement pour vocation de vérifier la faisabilité technique en tant que telle de la récolte de signatures, mais également d'analyser les enseignements qu'on peut tirer en matière de comportement ou de participation des électeurs, pour ne citer que deux exemples. La limitation du test à une partie du territoire a donc tout son sens.

Toujours à l'article 84a, à l'alinéa 3, la minorité Glättli propose de préciser la manière avec laquelle les risques d'abus doivent être écartés. La commission, par 15 voix contre 8, a rejeté l'ajout de cette précision. Elle a considéré que comme ces précisions étaient déjà régies dans la loi fédérale sur l'utilisation de moyens électroniques pour l'exécution des tâches des autorités, il était superflu de les préciser à nouveau ici.

Enfin, la minorité Masshardt souhaite ajouter un nouvel article 87a sur les mesures visant à promouvoir la démocratie et l'éducation à la citoyenneté. Elle a en effet considéré que, à l'heure du désintérêt pour la politique d'une grande partie de la population et de la multiplication des "fake news", il était opportun de prendre des mesures non seulement au niveau de la formation scolaire, mais également au niveau de la formation continue - on parle donc ici des adultes. La commission, par 14 voix contre 10 et 1 abstention, a rejeté ce nouvel article. En effet, si la commission partage les préoccupations sur le manque d'intérêt pour la politique, elle considère que c'est avant tout le rôle des cantons d'intervenir au niveau des écoles. La minorité a jugé, au contraire, que, s'agissant précisément d'éducation non formelle, telle que définie par la loi fédérale sur la formation continue et s'adressant donc aux adultes, la Confédération pouvait intervenir. Je rappelle qu'il ne s'agit pas ici de formation à l'école. Pour être tout à fait transparente, je déclare ici mes intérêts : je suis présidente de la Conférence romande de la formation continue.

En conclusion, au nom de la commission, je vous invite à rejeter les minorités. La commission a accepté le projet, par 19 voix contre 6, lors du vote sur l'ensemble ; je vous invite à en faire de même.

Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Ziff. I Art. 6

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

... sehbehinderten Stimmberechtigten ermöglichen, ihre Stimme ...

Ch. I art. 6

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

... handicapés de la vue puissent voter de manière autonome dans le respect ...

Angenommen - Adopté

Ziff. I Art. 10

Antrag der Mehrheit

Titel

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 1bis a

Volksinitiativen, die zur Abstimmung bereit sind, werden nach dem Datum ihrer Einreichung und Erlasse, die dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstehen, nach dem Datum der Schlussabstimmung vorgelegt. Von dieser Reihenfolge kann abgewichen werden, um:

a. gesetzliche Fristen nach Artikel 75a einzuhalten;

b. Widerspruchsfreiheit zwischen den Vorlagen zu gewährleisten;

c. Vorlagen thematisch zu bündeln;

d. die Gesamtanzahl der Vorlagen und die Anzahl Vorlagen pro Departement zu beschränken;

e. das Inkrafttreten eines Erlasses auf einen bestimmten Zeitpunkt hin zu ermöglichen;

f. das Ausserkrafttreten eines dringlichen Bundesgesetzes zu vermeiden.

Abs. 1ter

Streichen

Antrag der Minderheit

(Glättli, Jaccoud, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)

Abs. 1ter

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. I art. 10

Proposition de la majorité

Titre

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 1bis a

Les initiatives populaires prêtes à passer en votation sont soumises aux électeurs en fonction de la date de leur dépôt et les actes qui sont soumis au référendum obligatoire ou facultatif, en fonction de la date du vote final. Il peut être dérogé à cette règle en vue :

a. de respecter les délais fixés à l'article 75a ;

b. d'éviter toute contradiction entre des objets ;

c. de réunir des objets thématiquement liés ;

d. de limiter le nombre total d'objets et le nombre d'objets par département ;

e. de permettre l'entrée en vigueur d'un acte à une date donnée ;

f. d'éviter qu'une loi fédérale urgente devienne caduque.

Al. 1ter

Biffer

Proposition de la minorité

(Glättli, Jaccoud, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)

Al. 1ter

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Abs. 1bis a - Al. 1bis a

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 189 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates ... 0 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Abs. 1ter - Al. 1ter

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 75a Absatz 3ter.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 63 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Ziff. I Art. 14 Titel, Abs. 2-4; 68 Abs. 1 Bst. e

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. I art. 14 titre, al. 2-4 ; 68 al. 1 let. e

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. I Art. 75a Abs. 3ter

Antrag der Mehrheit

Streichen

Antrag der Minderheit

(Glättli, Jaccoud, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. I art. 75a al. 3ter

Proposition de la majorité

Biffer

Proposition de la minorité

(Glättli, Jaccoud, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Über den Antrag der Minderheit Glättli wurde bei Ziffer I Artikel 10 Absatz 1ter abgestimmt.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. I Art. 76 Abs. 1 Einleitung, Bst. c, 3; 77 Abs. 1 Einleitung, 3; 80; 84 Abs. 2, 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. I art. 76 al. 1 introduction, let. c, 3 ; 77 al. 1 introduction, 3 ; 80 ; 84 al. 2, 3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. I Art. 84a

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Fischer Benjamin, Addor, Glarner, Knutti, Pfister Gerhard, Riner, Rutz Gregor, Schmid Pascal, Steinemann, Tuena)

Streichen

Antrag der Minderheit

(Glättli, Fonio, Gysin Greta, Jaccoud, Jost, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Paganini, Pfister Gerhard, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)

Abs. 1

... und Gemeinden zeitlich und allenfalls anteilsmässig ...

Antrag der Minderheit

(Glättli, Gysin Greta, Jaccoud, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)

Abs. 3

... ausgeschlossen bleiben. Hierzu soll die Umsetzung datensparsam, unter Berücksichtigung von Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen, sowie quelloffen erfolgen.

Ch. I art. 84a

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Fischer Benjamin, Addor, Glarner, Knutti, Pfister Gerhard, Riner, Rutz Gregor, Schmid Pascal, Steinemann, Tuena)

Biffer

Proposition de la minorité

(Glättli, Fonio, Gysin Greta, Jaccoud, Jost, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Paganini, Pfister Gerhard, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)

Al. 1

... en les limitant à une certaine période et ...

Proposition de la minorité

(Glättli, Gysin Greta, Jaccoud, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)

Al. 3

... tout risque d'abus doit être écarté. Pour ce faire, il convient d'utiliser le moins de données possible, en tenant compte des principes de la protection des données dès la conception et par défaut, et avoir un code source ouvert.

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wir bereinigen Artikel 84a, indem wir den Antrag der Mehrheit dem Antrag der Minderheit Glättli gegenüberstellen.

Vote

Abs. 1 - Al. 1

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 115 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 72 Stimmen

(1 Enthaltung)

Vote

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen

(1 Enthaltung)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Art. 84a

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wir stimmen über den Antrag der Minderheit Fischer Benjamin ab, die den nun bereinigten Artikel 84a streichen möchte.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit/Minderheit Glättli ... 123 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit Fischer Benjamin ... 64 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Ziff. I Art. 87a

Antrag der Minderheit

(Masshardt, Fonio, Glättli, Jaccoud, Jost, Klopfenstein Broggini, Schläfli, Tschopp, Weber, Widmer Céline)

Titel

Massnahmen zur Demokratieförderung und für politische Bildung

Abs. 1

Der Bund kann Massnahmen zur Demokratieförderung ergreifen. Hierzu gehören insbesondere das Bereitstellen von Informationsangeboten, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Rahmen von Demokratieförderungsprojekten.

Abs. 2

Der Bund kann privaten gemeinnützigen Trägerschaften Finanzhilfen gewähren für die Durchführung von Projekten der non-formalen politischen Bildung und der Demokratieförderung. Die Überparteilichkeit muss gewährt sein.

Ch. I art. 87a

Proposition de la minorité

(Masshardt, Fonio, Glättli, Jaccoud, Jost, Klopfenstein Broggini, Schläfli, Tschopp, Weber, Widmer Céline)

Titre

Mesures visant à promouvoir la démocratie et l'éducation à la citoyenneté

Al. 1

La Confédération peut prendre des mesures visant à promouvoir la démocratie. Elle peut en particulier mettre à disposition des informations, organiser des manifestations et collaborer avec les cantons, les communes et la société civile dans le cadre de projet de promotion de la démocratie.

Al. 2

La Confédération peut octroyer des aides financières à des organisations privées d'utilité publique pour la réalisation de projets d'éducation à la citoyenneté non formelle et de promotion de la démocratie. L'impartialité doit être garantie.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 101 Stimmen

Dagegen ... 82 Stimmen

(7 Enthaltungen)

Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Ziff. II, III

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. II, III

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 128 Stimmen

Dagegen ... 62 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte (BBl 2025 1580)

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales (FF 2025 1580)

Angenommen - Adopté

Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Das Geschäft geht an den Ständerat.