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Loi sur l'aide aux victimes. Modification

71472 · Bulletin officiel

Dals 3 zercl. 2026

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/71472/fr/loi-sur-l-aide-aux-victimes-modification

Consultà ils 2 sett. 2026

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: Opferhilfegesetz. Änderung (25.080)

25.080

Loi sur l'aide aux victimes. Modification

Intervention de procédure

Le président (Page Pierre-André, président): Nous allons mener un seul débat sur l'entrée en matière et la discussion par article.

Bally Maya · Mit-F · Conseil national · Argovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat am 9. Januar und am 17. April 2026 die beantragten Änderungen im Opferhilfegesetz beraten. Die Kommission erachtet es als notwendig, die Leistungen der Opferhilfe auszubauen. Der Zugang zu medizinischer Versorgung und rechtsmedizinischer Untersuchung soll bei Opfern von häuslicher oder sexualisierter Gewalt verbessert werden. Zudem soll im Gesetz verankert werden, dass die Erstellung einer rechtsmedizinischen Dokumentation beantragt werden kann, dies unabhängig davon, ob ein Strafverfahren eröffnet wurde oder nicht. Darüber hinaus soll für eine ausreichende Anzahl von Plätzen in Notunterkünften gesorgt werden.

Ihre Kommission trat in der ersten Beratung im Januar einstimmig auf das Geschäft ein und beauftragte die Verwaltung mit verschiedenen Abklärungen, um dann ihre Arbeiten in vollständiger Kenntnis der Sachlage an einer weiteren Sitzung fortführen zu können. Bei den Abklärungsaufträgen an die Verwaltung ging es einerseits um die Situation in den Kantonen bezüglich des Angebots an Unterkünften für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt und andererseits um die aktuellen Aufbewahrungsfristen für Spuren und Beweismaterial. Weitere Themen der Eintretensdebatte waren die Durchsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Kantonen bei Nichteinhaltung von bundesgesetzlichen Regelungen bzw. die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. Dabei zeigte sich ein gewisses Misstrauen gegenüber einzelnen Kantonen, die Vorgaben zur Umsetzung nicht wie gewünscht einhalten zu können.

In der Detailberatung im April diskutierte die Kommission für Rechtsfragen intensiv die von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Berichte zur aktuellen Lage in den Kantonen und mögliche Erkenntnisse daraus für die angepasste Gesetzgebung. Unbestritten blieb dabei, dass die Kantone spezialisierte Leistungen im Bereich der medizinischen und rechtsmedizinischen Hilfe zur Verfügung stellen sollten. Eine Minderheit beantragt, die Kantone zu verpflichten, sicherzustellen, dass die Kontaktdaten von Opfern und deren Angehörigen mit deren Zustimmung an eine Beratungsstelle weitergeleitet werden. Den entsprechenden Antrag lehnte die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen ab.

Vertieft diskutiert wurden auch die Dauer der Aufbewahrung von Spuren und Dokumentationen sowie deren Nutzung und Erkenntnisgewinn. In diesem Bereich beantragt Ihnen die RK-N eine Anpassung. Die Aufbewahrungsdauer soll für die Dokumentation mindestens fünfzehn Jahre und für die Spuren mindestens fünf Jahre betragen. Dies wurde mit 17 zu 6 Stimmen beschlossen.

Was die Notunterkünfte anbelangt, präzisierte die Kommission mit einem Beschluss von 13 zu 9 Stimmen, dass die Kantone sicherstellen müssen, den Opfern und ihren Angehörigen genügend Notunterkünfte sowie vorübergehende Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Eine Minderheit beantragt Ihnen dagegen, die entsprechende Bestimmung zum Unterkunftsangebot vollständig aus dem Entwurf zu streichen. Dies hatte Ihre Kommission mit 17 zu 5 Stimmen verworfen.

In der Detailberatung kam auch die Frage nach Qualitätsanforderungen an die Kantone auf bzw. die Frage, ob deren Handlungsspielraum näher definiert werden müsse oder solle. Die Verwaltung erläuterte uns, dass die Kantone ihre Verpflichtungen jeweils erfüllen würden, wenn ihnen auf Bundesebene entsprechende Vorgaben auferlegt würden. Aus der Verfassungsordnung ergebe sich das Subsidiaritätsprinzip. Demnach regelt der Bund nur, was zwingend auf Bundesebene geregelt werden muss, und gewährt den Kantonen entsprechende Handlungsspielräume. Die Mehrheit der Kommission teilt diese Auffassung.

Eine Minderheit verlangt schliesslich, dass der Bundesrat die Anforderungen an die spezialisierten medizinischen und rechtsmedizinischen Leistungen in einer Verordnung konkretisiert und entsprechende Qualitätsstandards festlegt. Dies hatte die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Im Namen Ihrer Kommission für Rechtsfragen bitte ich Sie, auf diese wichtige Vorlage einzutreten, überall der Mehrheit der Kommission zu folgen, die Minderheitsanträge abzulehnen und die Änderungen im Opferhilfegesetz in der Gesamtabstimmung zu beschliessen.

Jaccoud Jessica · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Au nom de la Commission des affaires juridiques, j'ai le plaisir de vous présenter le projet portant sur la modification de la loi fédérale sur l'aide aux victimes d'infractions. La commission vous propose à l'unanimité d'entrer en matière sur ce projet et de l'adopter tel qu'il ressort de nos travaux.

Cette révision poursuit un objectif clair : renforcer concrètement la protection et l'accompagnement des victimes de violences domestiques et sexuelles dans l'ensemble du pays. Elle part d'un constat largement partagé : aujourd'hui encore, l'accès aux prestations spécialisées varie fortement d'un canton à l'autre. Or, la protection et la prise en charge d'une victime ne devraient pas dépendre de son lieu de résidence.

Le projet du Conseil fédéral repose sur deux axes principaux. Le premier concerne l'accès aux prestations médicales et médicolégales spécialisées. Les victimes doivent pouvoir bénéficier rapidement d'une prise en charge adaptée, de la documentation des lésions et de la conservation des traces, indépendamment d'une plainte pénale. Cette précision est importante. Après avoir subi des faits de violences, une victime n'est pas toujours en mesure de décider immédiatement si elle souhaite engager une procédure pénale. Le projet, lui, permet de recevoir l'aide nécessaire et de préserver d'éventuels moyens de preuve, tout en lui laissant le temps nécessaire à sa réflexion. La commission soutient donc pleinement cette approche centrée sur les besoins de la victime. Elle a apporté une modification ponctuelle concernant la conservation de la documentation médicolégale. Tout en maintenant la compétence des cantons, elle propose de fixer des durées minimales de conservation de quinze ans pour la documentation et de cinq ans pour les traces. Cette précision vise à garantir un niveau minimal de protection dans toute la Suisse.

Je relève enfin que deux propositions de minorité vous seront présentées lors de la discussion par article. La première concerne la transmission, avec l'accord de la victime, de ses coordonnées au centre de consultation LAVI. La seconde minorité vise à charger le Conseil fédéral de fixer des exigences applicables aux prestations spécialisées et des standards de qualité dans le domaine médicolégal. Ces deux propositions de minorité vous seront présentées par Mme Funiciello. La majorité a rejeté ces propositions, principalement pour des motifs de répartition des compétences. Elle a estimé que le projet du Conseil fédéral fixait déjà des objectifs à atteindre et qu'il appartenait ensuite au canton d'organiser concrètement les prestations et la collaboration entre les acteurs concernés.

Le second axe du projet concerne l'hébergement des victimes. La commission considère qu'il s'agit d'un élément fondamental de la protection offerte aux personnes concernées. Lorsqu'une victime doit quitter son domicile pour échapper à des violences, l'accès à un hébergement sûr et adapté n'est pas une prestation accessoire ; c'est souvent la condition même de sa sécurité. Dans les travaux préparatoires, on a découvert que l'offre actuelle demeurait très inégale dans les régions. Certaines structures sont fortement sollicitées et les solutions d'hébergement ne sont pas toujours disponibles en nombre suffisant ou adaptées aux besoins spécifiques de certaines catégories de victimes. La prise en charge des victimes dépend encore trop du lieu de domicile - c'est à cela qu'il convient de remédier.

C'est pourquoi la majorité de la commission a souhaité renforcer le projet du Conseil fédéral. Elle vous propose de préciser explicitement dans la loi que les cantons doivent veiller à ce qu'il existe un nombre suffisant d'hébergements d'urgence pour les victimes et leurs proches. Cette précision est importante : elle traduit la volonté de garantir une protection effective et immédiate partout en Suisse, tout en laissant aux cantons la liberté de choisir les modalités concrètes de mise en oeuvre.

C'est pour cette raison que la majorité de la commission vous invite à rejeter les propositions de minorité I et II (Bühler). La minorité I (Bühler) veut revenir à la version du Conseil fédéral qui ne contient pas l'adverbe "suffisamment", alors que la minorité II (Bühler) voudrait tout simplement biffer l'entier de la disposition portant sur l'offre d'hébergement, ce qui serait un désastre pour les victimes.

Cette révision ne prétend pas résoudre à elle seule tous les défis auxquels sont confrontées les victimes de violences domestiques et sexuelles. Elle constitue toutefois une avancée concrète et pragmatique. Elle améliore l'accès aux prestations spécialisées, renforce la conservation des preuves et consolide les dispositifs de mise à l'abri des victimes.

La commission vous invite, par 20 voix contre 4 et 1 abstention, à soutenir le projet tel qu'il ressort de ses travaux.

Funiciello Tamara · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Wir beraten heute eine Vorlage, die eine längere Vorgeschichte hat und mir persönlich sehr am Herzen liegt. Vor vier Jahren haben Kollegin de Quattro und ich Motionen mit dem Ziel eingereicht, dass Opfer von Gewalt, nicht zuletzt von sexualisierter Gewalt, in allen Regionen der Schweiz Zugang zu spezialisierter medizinischer und psychologischer Ersthilfe erhalten. Dazu gehört auch die rechtsmedizinische Dokumentation und Spurensicherung; und dies alles, ohne dass die Opfer sofort Anzeige erstatten müssen.

Dementsprechend unterstützt die SP-Fraktion diese Vorlage, sie ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn heute ist die Situation in der Schweiz sehr unterschiedlich. In gewissen Kantonen bestehen bereits seit Jahrzehnten qualitativ hochwertige, spezialisierte Angebote, etwa am CHUV im Kanton Waadt oder im Kanton Bern. In anderen Regionen hingegen ist nicht sichergestellt, dass Opfer sexualisierter, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt rasch Zugang zu spezialisierter Hilfe erhalten. Oft sind Spitäler oder Notfallstationen die erste Anlaufstelle für Betroffene. Gerade deshalb ist es zentral, dass dort Fachpersonen arbeiten, die auf Gewalt, Trauma und Spurensicherung spezialisiert sind. Das ist nicht einfach eine Frage des Komforts, es ist eine Frage der Qualität der Hilfe und auch eine Frage der Strafverfolgung und des Zuganges zu unserem Rechtssystem.

Unmittelbar nach einer Gewalttat braucht es medizinische Versorgung, psychologische Ersthilfe, die Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten und eine fachgerechte Dokumentation von Verletzungen und Spuren. Viele Betroffene stehen nach einer Tat unter Schock. Sie können oder wollen in diesem Moment noch nicht entscheiden, ob sie Anzeige erstatten. Das ist nachvollziehbar. Genau deshalb braucht es die Möglichkeit, Spuren zeitnah und fachgerecht zu sichern, damit diese später verwertbar sind, falls sich die betroffenen Personen für eine Anzeige entscheiden.

Eine ZHAW-Studie hat gezeigt, dass im Kanton Waadt fast zwei Drittel der wegen Vergewaltigung beschuldigten Personen auch verurteilt wurden. Im Kanton Zürich ohne spezialisierte Krisenzentren waren es zum Zeitpunkt der Studie nur 7,4 Prozent. Diese Zahlen zeigen: Es kann einen Unterschied machen, ob ein Kanton spezialisierte Strukturen hat oder nicht. Es macht einen Unterschied, ob Fachpersonen geschult sind. Es macht einen Unterschied, ob Rechtsmedizinerinnen früh beigezogen werden. Es macht einen Unterschied, ob Betroffene nach der Erstversorgung gut begleitet werden.

Genau hier liegt jedoch auch das Problem dieser Vorlage. Sie geht zwar in die richtige Richtung, sie genügt den Anforderungen aber noch nicht. Sie lässt den Kantonen zu viel Spielraum, und dieser Spielraum kann dazu führen, dass die bestehenden Unterschiede nicht kleiner, sondern grösser werden. Und Opferrechte dürfen nicht vom Wohnort abhängig gemacht werden. Es darf nicht sein, dass eine betroffene Person in einem Kanton eine spezialisierte, traumasensible Erstversorgung rund um die Uhr erhält und in einem anderen Kanton nicht. Es darf nicht sein, dass die Qualität der Spurensicherung davon abhängt, ob vor Ort gerade die nötige Expertise vorhanden ist, ob Aus- und Weiterbildungen in diesem Kanton obligatorisch sind oder nicht. Darum braucht es verbindliche Standards.

Genau darauf zielt der Antrag der Minderheit Funiciello ab. Es braucht Mindeststandards zur Erreichbarkeit, zur Spezialisierung, zur rechtsmedizinischen Qualität, zur traumasensiblen Versorgung, zur Vertraulichkeit, zur Finanzierung. Der Bundesrat soll diese bei Annahme dieses Minderheitsantrages definieren und deren Einhaltung überprüfen. Ein Angebot, das nicht klar regelt, wie Betroffene vom Eintritt bis zur Entlassung begleitet werden, ist keine verlässliche Ersthilfe. Und eine Spurensicherung, die nicht schnell genug erfolgt, kann für ein späteres Strafverfahren unbrauchbar sein.

Es geht hier nicht um Perfektionismus, sondern um Mindestanforderungen. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz, spezialisierte Unterstützung für Opfer sexualisierter Gewalt bereitzustellen. Gute Modelle existieren bereits. Wir müssen das Rad nicht neu erfinden, aber wir müssen sicherstellen, dass nicht nur einzelne Kantone gute Lösungen haben, sondern dass Opfer in der ganzen Schweiz vergleichbare Chancen auf Hilfe und Strafverfolgung haben.

Ein konkretes Beispiel für diese Unterschiede betrifft die Frage der Meldepflicht. Ob medizinisches Personal die Polizei informieren muss oder nur darf, ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Basel-Landschaft kennt eine Meldepflicht bei schweren Körperverletzungen, die meisten anderen Kantone kennen nur ein Melderecht. Das Ergebnis: Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, müssen selbst abklären, wie das in ihrem Kanton geregelt ist. Somit besteht die Gefahr, dass sie lieber erst gar nicht hingehen, weil sie nicht wissen, was dann passiert.

Der Bundesrat hat die kantonalen Unterschiede in seiner Botschaft zwar anerkannt, aber auf eine Bundesregelung verzichtet. Das ist problematisch. Ein solcher kantonaler Flickenteppich kann nicht unser Ziel sein. Warum gehen wir, wenn wir diesen Schritt schon gehen, ihn dann nicht konsequent und bis ins Ziel?

Um dieses Ziel zu erreichen, bitte ich Sie, auch den Antrag der Minderheit Jaccoud anzunehmen. Dieser Minderheitsantrag verlangt, dass in allen Kantonen die Kontaktdaten der Betroffenen mit deren Einwilligung an die Opferberatungsstellen weitergegeben werden dürfen. Man spricht von einer "warmen Übergabe". Das bedeutet, dass die betroffene Person nach der Untersuchung den nächsten Schritt nicht allein machen und in einer Phase der Überforderung nicht selbst aktiv werden muss, um Hilfe zu erhalten. Mit ihrem Einverständnis kann vielmehr eine spezialisierte Opferberatungsstelle proaktiv Kontakt aufnehmen.

Das ist zentral, denn wenn Betroffene diesen Schritt selbst machen müssen, ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontaktaufnahme deutlich geringer. Gerade nach Gewalterfahrungen ist Eigeninitiative nicht einfach eine Frage des Willens. Zudem wissen wir: Besteht ein Kontakt zur Opferhilfe, verläuft erstens die Genesung günstiger, zweitens sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr zu einem gewalttätigen Partner, und drittens steigt die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige.

Das Hauptargument gegen diesen Antrag lautet auch hier, es handle sich um eine kantonale Kompetenz. Mit Verlaub: Den Opfern von Gewalt ist es gleichgültig, wer dies regelt. Sie brauchen die bestmögliche Lösung. Diese besteht darin, dass die "warme Übergabe" überall möglich ist - selbstverständlich nur mit Einwilligung der betroffenen Person.

Ein weiterer wichtiger Schritt in dieser Revision ist die Verpflichtung, ausreichend Notunterkünfte, d. h. Frauenhäuser, sicherzustellen. Auch das begrüsst die SP-Fraktion ausdrücklich. Opferhilfe endet nicht nach der medizinischen Erstversorgung. Wer häusliche Gewalt erlebt, braucht oft nicht nur Beratung, sondern Schutz. Es braucht genügend Schutzplätze, genügend bedürfnisgerechte Frauenhäuser und genügend sichere Unterkünfte, auch für Kinder.

Erlauben Sie mir hierzu noch eine Bemerkung: Ich habe heute die Meinung der SVP in der Zeitung gelesen, Frauenhäuser seien teure Hotels mit Vollservice. Das ist ein Affront gegenüber den Frauenhäusern, gegenüber den Frauen, die gezwungen sind, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, und gegenüber allen Gewaltbetroffenen in diesem Land. Wir erreichen derzeit gerade einmal ein Viertel der Anzahl der Frauenhäuser, die es eigentlich bräuchte; drei Viertel fehlen. Das macht deutlich, wie gross der Handlungsbedarf ist. Umso entlarvender ist es, dass Anträge von Mitgliedern der SVP-Fraktion gestellt wurden, um genau diese Verpflichtung abzuschwächen oder zu streichen.

Wenn Gewalt gegen Frauen für Schlagzeilen über Ausländer instrumentalisiert werden kann, inszeniert sich die SVP gerne als Partei des Opferschutzes. Geht es jedoch um konkrete Massnahmen, die den Betroffenen tatsächlich helfen - Frauenhäuser, Schutzplätze, Opferberatung, medizinische Erstversorgung und deren Finanzierung -, blockiert sie, kürzt oder stellt sich dagegen. Eines ist klar: Es geht der SVP nicht um Gewaltprävention. Frauen nicht zu helfen, ist im Übrigen auch Gewalt. Was Sie tun, ist politische Instrumentalisierung auf dem Rücken der Betroffenen.

Diese Vorlage ist wichtig. Sie muss jedoch verbindlich sein, sonst stehen wir am Ende erneut mit 26 unterschiedlichen Realitäten da. Wir brauchen keine schönen Grundsätze, die im Vollzug auseinanderfallen, sondern ein System, das in der Praxis funktioniert: fachlich fundiert, traumasensibel, vertraulich, bekannt, zugänglich und in der ganzen Schweiz vergleichbar. In der Debatte wurde mir gesagt, ich solle den Kantonen vertrauen. Nun, die Kantone sind auch verpflichtet, die Istanbul-Konvention umzusetzen. Sie hatten dafür fast ein Jahrzehnt Zeit und haben es bis heute nicht vollständig getan. Unsere Geduld ist erschöpft.

Darum bitte ich Sie: Unterstützen Sie die Vorlage, unterstützen Sie die Minderheiten, die sie verbindlicher machen, und lehnen Sie ab, was sie abschwächt. Denken Sie daran: Opfer von Gewalt brauchen keine Zuständigkeitsdebatten. Sie brauchen Hilfe, die funktioniert - heute und in jedem Kanton der Schweiz.

Bühler Manfred · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Les deux minorités que je représente concernent l'article 14b et plus particulièrement les hébergements d'urgence et transitoires. L'article 14 de la loi sur l'aide aux victimes en vigueur prévoit : "Si nécessaire, les centres de consultation procurent un hébergement d'urgence à la victime ou à ses proches." Le Conseil fédéral propose une nouvelle formulation à l'article 14a alinéa 1 et un nouvel article 14b qui prévoit : "Les cantons veillent à ce qu'il y ait des hébergements d'urgence et des hébergements transitoires pour la victime et ses proches." Vous le voyez, rien que la formulation du Conseil fédéral représente un changement massif qui ancre une obligation explicite des cantons de veiller à ce que des hébergements soient disponibles.

La majorité de la commission souhaite aller encore plus loin en ajoutant explicitement qu'il doit y avoir "suffisamment" d'hébergements. Nous refusons cet ajout. D'une part, il est superfétatoire, inutile. Si les cantons doivent veiller à ce qu'il y ait des hébergements, pensez-vous sérieusement que des cantons vont faire en sorte que ces hébergements soient insuffisants ? Cela n'est juste pas sérieux et, finalement, pas respectueux des cantons. Les cantons sont proches du terrain et à même de savoir quels sont les besoins concrets.

D'autre part, ces besoins ne sont pas les mêmes en ville ou à la campagne, en plaine ou à la montagne, dans une région linguistique ou dans une autre, etc. En ajoutant le terme "suffisamment" dans l'exigence faite aux cantons, on crée une obligation de nature fédérale que les fonctionnaires fédéraux, soucieux de justice sociale, vont appliquer avec toute la rigueur selon les mêmes standards. On imaginera, dans les arcanes de l'administration fédérale, des indicateurs en fonction de la population ou de tout autre facteur objectif pour imposer des valeurs cibles ou minimales aux cantons. On fixera des directives qui explicitent qu'il faut au moins tant et tant de lits pour tel ou tel type de victimes par habitante et habitant. Tout ceci se fera au détriment du bon sens et des réponses sur mesure que les cantons sont à même d'apporter, en faisant des comparaisons chiffrées qui n'ont pas nécessairement toujours du sens. Les besoins en nombre de lits ne sont pas les mêmes à Delémont ou à Saint-Imier qu'à Genève ou Zurich. Les campagnes fonctionnent différemment. La solidarité entre les membres de la famille ou même les proches, amis, etc., fonctionne généralement mieux à la campagne qu'en ville, où l'individualisme prend le dessus. Ces situations différentes appellent des réponses différentes.

En donnant un cadre bien plus contraignant, comme le veut la majorité de la commission, il sera bien plus difficile de tenir compte de ces différences de terrain. Une fois de plus, on met donc un coup de canif dans le fédéralisme et le bon sens, au détriment des cantons qui vont évidemment payer la facture, car facture, il y aura. Chaque place en centre d'hébergement, ce n'est pas juste un lit, c'est du personnel d'encadrement et des frais fixes considérables, que le lit soit utilisé ou pas. Il faut donc être réaliste dans la mise en place. La mainmise fédérale qui se dessine sur cette obligation renforcée ne nous paraît ni opportune ni nécessaire.

Ainsi, je vous prie de bien vouloir suivre l'une ou l'autre des deux minorités que je vous propose avec mes collègues, soit en soutenant le projet du Conseil fédéral, qui est largement suffisant, soit en biffant carrément le nouvel article 14b, la formulation du Conseil fédéral, à l'article 14 alinéa 1, étant suffisante.

Docourt Martine · Mit-F · Conseil national · Neuchâtel · Groupe socialiste

Cher collègue Bühler, on est dans une campagne de votation dans laquelle on parle beaucoup de sécurité et dans laquelle l'UDC dit vouloir augmenter la sécurité dans le pays. Toutefois, avec les minorités que vous proposez dans ce projet, vous êtes en train de dire aux femmes qui subissent des violences en Suisse qu'elles ne sont pas en sécurité en fonction du canton dans lequel elles vivent. Trouvez-vous normal de biffer des dispositions qui demandent simplement aux cantons d'être à l'écoute et d'apporter une protection aux victimes de violences dans ce pays ?

Bühler Manfred · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Croire que la sécurité des femmes touchées par la violence domestique est uniquement dépendante de la standardisation d'une offre qui est très bonne dans certains cantons et largement suffisante dans d'autres est évidemment un peu limité ; la sécurité des femmes dépend en premier lieu des causes du problème. L'initiative sur laquelle nous votons - et j'espère que le peuple dira oui le 14 juin - s'attaque à l'une des causes importantes des insécurités que subissent les femmes.

Portmann Barbara · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe vert'libéral

Für die Grünliberale Fraktion ist klar: Dieses Gesetz ist kein Instrument zur Prävention von Gewalt an Frauen. Es verhindert weder Femizide noch häusliche Gewalt direkt. Es erhebt diesen Anspruch aber auch nicht. Der Kampf gegen Gewalt erfolgt über Prävention, Intervention, Strafverfolgung und unseren funktionierenden Rechtsstaat. Hier müssen wir unbedingt dranbleiben, das liegt auch mir sehr am Herzen.

Die Vorlage setzt an einem anderen Punkt an: bei den Opfern nach einer Gewalttat, bei Menschen, die sich in einer akuten Ausnahmesituation befinden und oft nicht sofort entscheiden können, ob sie Anzeige erstatten wollen oder nicht. Genau hier schafft die Revision Verbesserungen. Mit der ausdrücklichen Verankerung der medizinischen und rechtsmedizinischen Hilfe im Opferhilfegesetz wird sichergestellt, dass Betroffene Zugang zu Behandlung, Dokumentation und Spurensicherung erhalten, ohne unmittelbar ein Strafverfahren auslösen zu müssen. Das steht nicht im Widerspruch zur Strafverfolgung, im Gegenteil: Wer möchte, dass Täter tatsächlich später verfolgt werden können, muss sicherstellen, dass Opfer geschützt, stabilisiert und ernst genommen werden. Die Opferhilfe ist deshalb keine Alternative zum Strafrecht, sondern eine Voraussetzung dafür, dass Betroffene überhaupt Anzeige erstatten und am Verfahren teilnehmen können.

Die Grünliberale Fraktion begrüsst deshalb ausdrücklich die Verbesserungen, welche die Kommission vorgenommen hat. Besonders wichtig ist, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumentationen und Spuren nun klar geregelt werden. Bisher waren die Bestimmungen hierzu kantonal sehr unterschiedlich. Mit der neuen Regelung erhalten Betroffene realistische Entscheidungsfenster und mehr Rechtssicherheit. Ebenso wichtig ist, dass die Kantone verpflichtet werden, genügend geeignete Plätze und Unterbringungsmöglichkeiten für Opfer bereitzustellen. Schutz darf nicht an fehlenden Kapazitäten scheitern. Gerade in akuten Situationen braucht es rasch verfügbare und sichere Unterkünfte, damit Betroffene tatsächlich Zugang zu Schutz und Unterstützung erhalten. Gleichzeitig bleibt den Kantonen genügend Spielraum für funktionierende unterschiedliche Modelle in der Umsetzung.

Die Vorlage stärkt damit die Opfer in einem Moment besonderer Verletzlichkeit und verbessert den Zugang zu Hilfe, ohne den föderalen Handlungsspielraum unnötig stark einzuschränken. Darum ist Eintreten wichtig - nicht, weil die Vorlage Gewalt verhindert, sondern weil sie Menschen unterstützt, die Gewalt bereits erlitten haben. Sie schafft damit eine Grundlage dafür, dass der Kampf gegen Gewalt überhaupt engagiert weitergeführt werden kann.

Wir folgen in der Vorlage überall der Mehrheit und bitten Sie, dies auch zu tun, damit das revidierte Opferhilfegesetz rasch in Kraft treten kann. Es ist leider dringend nötig.

von Falkenstein Patricia · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe libéral-radical

Wir beraten heute die Teilrevision des Opferhilfegesetzes. Für die FDP-Liberale Fraktion steht dabei ein zentraler Grundsatz im Vordergrund: Der Staat hat die Aufgabe, die Freiheit und Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Werden Menschen Opfer von Gewalt, insbesondere von häuslicher oder sexualisierter Gewalt, muss unser Rechtsstaat rasch, wirksam und professionell Unterstützung leisten.

Die Schweiz verfügt bereits heute über ein gut ausgebautes System der Opferhilfe. Dieses System hat sich grundsätzlich bewährt. Dennoch zeigen Erfahrungen aus der Praxis, dass gerade mit Blick auf die ersten Stunden und Tage nach einer Gewalttat Verbesserungsbedarf besteht. Die vorliegende Revision trägt diesem Umstand Rechnung und stärkt die Unterstützung dort, wo sie am dringendsten benötigt wird.

Ein besonders wichtiger Punkt ist die vorgesehene Möglichkeit, medizinische und rechtsmedizinische Untersuchungen auch dann durchführen zu lassen, wenn noch keine Strafanzeige eingereicht worden ist. Für die FDP-Liberale Fraktion ist dies ein sinnvoller und pragmatischer Ansatz. Viele Betroffene befinden sich unmittelbar nach einer Gewalttat in einer schwierigen persönlichen Situation. Sie benötigen Zeit, um das Erlebte zu verarbeiten und über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Gleichzeitig dürfen wertvolle Beweise nicht verloren gehen. Die Revision schafft hier einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Schutz der Betroffenen und den Interessen einer wirksamen Strafverfolgung.

Aus liberaler Sicht ist besonders wichtig, dass die Entscheidungsfreiheit der Opfer gestärkt wird. Betroffene sollen selbst bestimmen können, wann und in welcher Form sie weitere rechtliche Schritte einleiten möchten. Die Sicherung von Beweisen ohne unmittelbaren Druck zur Strafanzeige schafft genau diesen notwendigen Handlungsspielraum.

Ebenso begrüsst die FDP-Liberale Fraktion die Verbesserung im Bereich der Schutzunterkünfte. Wer von Gewalt bedroht oder betroffen ist, muss Zugang zu einem sicheren Ort haben. Sicherheit ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass Menschen ihr Leben wieder selbstbestimmt gestalten können. Wir begrüssen es, dass nicht geregelt wurde, dass jeder Kanton solche Schutzunterkünfte haben muss, sondern dass die Kantone untereinander abmachen können, wo diese sind. Die Bedingung ist einfach und klar: Es müssen genügend vorhanden sein.

Dabei ist jedoch entscheidend, dass die vorgesehenen Massnahmen effizient umgesetzt werden. Die Kantone verfügen bereits heute über unterschiedliche Strukturen und Erfahrungen. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt deshalb Lösungen, welche die notwendigen Standards gewährleisten, den Kantonen gleichzeitig aber ganz allgemein den erforderlichen Handlungsspielraum in der Umsetzung belassen.

Positiv zu bewerten ist auch die stärkere Information über bestehende Unterstützungsangebote. Hilfe kann nur dann wirksam sein, wenn sie den Betroffenen bekannt ist und unkompliziert erreicht werden kann. Niederschwellige Informationen und gut koordinierte Angebote erhöhen die Wirksamkeit der Opferhilfe erheblich. Es braucht aber keine Weiterleitung der Kontaktdaten. Darum sind wir gegen die Minderheit Jaccoud.

Selbstverständlich bringt die Revision zusätzliche Kosten mit sich. Wir von der FDP-Liberalen Fraktion nehmen diese Frage ernst. Öffentliche Mittel müssen verantwortungsvoll eingesetzt werden. Gerade deshalb ist es wichtig, dass neue Leistungen zielgerichtet ausgestaltet werden und dort ansetzen, wo sie einen nachweisbaren Nutzen erzielen.

Wir sind überzeugt, dass die frühzeitige Unterstützung von Gewaltopfern nicht nur menschlich geboten ist, sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoll sein kann. Wenn gesundheitliche und soziale Folgeschäden vermindert werden können, profitieren langfristig sowohl die Betroffenen als auch die Gesellschaft insgesamt. Ein funktionierender Rechtsstaat misst sich nicht allein daran, wie konsequent er Straftäter verfolgt. Er misst sich ebenso daran, wie wirksam er Menschen schützt, die Opfer von Straftaten geworden sind. Die vorliegende Revision stärkt diesen Schutz, ohne die bewährten Grundsätze unseres Systems infrage zu stellen.

Aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion handelt es sich um eine ausgewogene Vorlage, welche die Rechte der Opfer stärkt, die Handlungsmöglichkeiten der Behörden verbessert und gleichzeitig auf praktikable Lösungen setzt.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt diese Teilrevision des Opferhilfegesetzes und bittet Sie, der Vorlage zuzustimmen und überall der Mehrheit zu folgen.

Mahaim Raphaël · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S

Aucune victime de violences domestiques ou sexuelles ne devrait rester sur le carreau. Le dire ainsi, c'est énoncer une évidence. Pourtant, on constate dans la réalité que beaucoup de victimes d'un acte abominable restent sur le carreau, parce qu'elles ne bénéficient pas des prestations de la loi sur l'aide aux victimes d'infractions (LAVI), n'y ayant pas accès pour toute une série de raisons, qu'elles soient légales, procédurales ou institutionnelles. C'est à ce défi que s'attaque cette révision, que le groupe des Verts a appelé de ses voeux de longue date et salue avec enthousiasme ; enthousiasme non pas pour le sujet grave que nous traitons, mais pour cette partie de solution que représentent les différentes réformes dont nous discutons aujourd'hui.

Le projet vise à améliorer la prise en charge des victimes une fois que les atrocités ou les actes abominables ont été commis, en particulier en améliorant l'accès aux prestations de la désormais fameuse LAVI. Le projet mise sur le droit à l'assistance médicolégale, ce droit de venir documenter une blessure ou des faits de violences, indépendamment d'une procédure pénale ou du dépôt d'une plainte pénale, et sur le droit, de manière générale, à l'accès aux prestations LAVI sans avoir à déposer une plainte pénale.

Dans la pratique, on a constaté que, dans certaines situations, les victimes ne déposaient pas de plainte pénale ou étaient encore en cours de réflexion sur le dépôt d'une plainte pénale et, donc, n'avaient pas accès aux prestations LAVI, ce qui paraît tout à fait aberrant, puisque c'est juste après un acte de violence que l'on a besoin d'avoir accès à ces prestations.

Enfin, "last but not least", l'obligation des cantons de fournir une offre suffisante en hébergements provisoires, c'est-à-dire en hébergements dits d'urgence et transitoires, représente un renforcement par rapport à la situation actuelle. Je ne suis pas peu fier d'être un représentant du canton de Vaud, souvent cité en exemple avec l'unité de médecine des violences du CHUV qui représente exactement ce que nous voulons élargir à l'ensemble du pays, c'est-à-dire une unité avec des compétences spécialisées, qui peut permettre immédiatement l'accès aux prestations aux victimes de violences, avec en parallèle le développement d'une offre d'hébergements d'urgence et transitoires, avec laquelle collabore l'unité de médecine des violences.

L'écrasante majorité de la commission a fort heureusement salué ce projet. La fronde est venue une nouvelle fois de l'UDC, qui a décidément de la peine à aborder la question de la sécurité des femmes victimes de violences domestiques lorsqu'il s'agit de véritables mesures concrètes et non pas de fantasmes contre, comme toujours, cet étranger, ce migrant que l'on pointe du doigt. Ici, on a donc des mesures concrètes que l'UDC est venue contester avec notamment ces minorités I et II (Bühler) qui visent à affaiblir l'une des mesures phares de ce projet consistant à étendre à tous les cantons l'offre en matière d'hébergements d'urgence et transitoires. Nous vous invitons évidemment à fermement rejeter les deux minorités Bühler qui portent sur cette question. Moyennant le rejet de ces minorités, le projet sera un bon projet qu'il faudra soutenir au vote sur l'ensemble.

J'ajoute encore une remarque sur un sujet connexe. À l'occasion de cette révision, nous avons débattu en commission de l'opportunité d'y rattacher un wagon supplémentaire pour donner suite aux constatations terriblement douloureuses que nous avons faites après le drame de Crans-Montana. Ces constatations, quelles sont-elles ? Elles sont que la LAVI comporte un certain nombre de lacunes. En quelque sorte, les mailles du filet ne sont pas assez serrées dans certains contextes extraordinaires. Nous avons tenté, avec la délégation des Verts au sein de la commission, de mettre aussi à l'ordre du jour de ce train de révisions de la LAVI une réflexion à ce sujet, avec l'idée de niveler par le haut les prestations de la LAVI et de boucher les lacunes identifiées, en particulier suite au drame de Crans-Montana. On pense aussi au drame de Chiètres. Malheureusement, la commission n'a pas voulu rattacher ce wagon à ce train de réformes. Croyez bien que nous reviendrons sur ce sujet, car la matière le commande et il conviendra d'y accorder toute l'attention requise dans les temps à venir.

Maitre Vincent · Mit-M · Conseil national · Genève · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Le groupe du Centre soutient cette révision partielle de la loi sur l'aide aux victimes et il la soutient avec conviction. D'abord, parce qu'elle touche à ce qui fonde notre engagement politique, à savoir la protection de la personne dans sa dignité et la défense de la famille comme espace de sécurité et non de peur. Aujourd'hui, en Suisse, ce constat, malheureusement, se brise contre une réalité que les chiffres rendent indéniable. En 2025, la police a enregistré plus de 22 000 infractions dans la sphère domestique. C'est une hausse de 4,4 pour cent. Lorsque la violence va jusqu'à son terme le plus tragique, le lieu censé être le plus sûr devient le plus meurtrier. Sur les 55 homicides commis dans le pays, 34 l'ont été au sein de la famille, ce qui représente à peu près 62 pour cent du total des homicides. Parmi ces homicides, 21 personnes ont été tuées par leur partenaire ou ex-partenaire.

Ce chiffre ne recule pas, malheureusement. Le nombre d'homicides dépasse désormais la moyenne annuelle enregistrée depuis 2009, et les violences graves ont augmenté de 8,1 pour cent. Face à cela, jouer la carte de l'attentisme serait plus qu'une erreur, ce serait une faute et nous vous engageons donc à soutenir ce projet de révision. Pourquoi ? D'abord, parce que cette révision apporte une réponse tout à fait pragmatique plutôt que de rester une posture, car derrière les chiffres officiels se cachent des drames qui, pour la plupart d'entre eux, restent silencieux. Les études le montrent : seuls 10 à 20 pour cent des victimes de violences domestiques se tournent vers la police. Pourquoi si peu ? Tout simplement parce que franchir la porte d'un commissariat de police ou d'une autorité de poursuite pénale est presque impossible lorsque l'auteur est un conjoint, un proche ou le père de ses enfants. Ce texte s'adresse donc précisément à ces victimes que nous ne voyons pas dans les statistiques.

Permettez-moi de souligner les trois points essentiels de cette réforme. Premier point : l'accès rapide et gratuit aux soins médicaux et à l'examen médicolégal ; après l'agression, on le sait, chaque heure compte pour soigner, mais aussi pour conserver les preuves. La révision impose aux cantons une offre suffisante et un accès aux traitements spécialisés. Deuxième point - et c'est le coeur du dispositif - : le droit de faire établir une documentation médico-légale indépendamment de toute procédure pénale et de façon gratuite. C'est ici que le texte fait preuve d'une vraie intelligence, parce qu'il ne force pas la victime et ne la précipite pas dans une procédure pénale qui peut être parfois effrayante ou à tout le moins très contraignante. Au contraire, il la respecte. Il lui laisse le temps ; une personne encore sous le choc, qui n'est pas prête à faire une dénonciation, pourra faire constater ses blessures et préserver les traces, pendant quinze ans pour la documentation et cinq ans pour les traces, comme la commission et les rapporteurs ont pu le préciser. La victime pourra ainsi décider plus tard, en pleine liberté, de porter plainte avec une preuve solide. C'est à ce prix seulement que nous pourrons respecter la liberté de la victime tout en augmentant les chances que l'auteur réponde de ses actes. Protection et responsabilité, voilà deux valeurs que porte intrinsèquement cette réforme, et qui sont partagées à tout le moins par le groupe du Centre. Troisième point : un nombre suffisant de places d'hébergement d'urgence et de transition, car dire à une victime de quitter un foyer violent n'a littéralement aucun sens si elle n'a nulle part où se réfugier ; et encore l'obligation faite aux cantons d'informer largement sur l'offre existante, car un droit ignoré est un droit qui n'existe pas.

Il faut le dire très clairement, cette révision respecte l'équilibre fédéraliste auquel nous tenons. Elle ne dicte pas aux cantons la manière de faire, elle fixe seulement un objectif de résultat, une protection suffisante partout et laisse aux cantons le devoir de la mise en oeuvre. C'est la subsidiarité que nous connaissons tous bien dans notre État fédéral.

Ce projet met en oeuvre nos engagements au titre de la Convention d'Istanbul et prolonge le partenariat que la Confédération et les cantons mènent ensemble depuis 2021. Cela a été dit, notre commission a voté à une écrasante majorité pour ce projet de loi. Nous vous engageons à en faire de même et à rejeter les propositions de minorités qui vous sont faites.

Steinemann Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die SVP-Fraktion tritt auf diese Revision ein, jedoch mit zahlreichen Vorbehalten und nicht ohne sehr kritische Anmerkungen. Mit dem Leistungskatalog des heutigen Opferhilfegesetzes sind wir grundsätzlich einverstanden. Die Schweiz hat ein gut organisiertes Netz aus Anlaufstellen, die dem Opfer und seinen Angehörigen umfassende Dienstleistungen bieten. Das darf an dieser Stelle gesagt werden. Wir müssen uns nichts vorwerfen lassen. Die SVP-Fraktion steht hinter den Leistungen der Opferhilfe und ortet keine grossen Lücken im Gesetz.

Mit dieser Revision wird der Leistungskatalog um die rechtsmedizinische Hilfe ergänzt. Opfer sollen sich in der ganzen Schweiz an eine Stelle wenden können, die spezialisierte medizinische und rechtsmedizinische Leistungen erbringt und die entsprechenden Spuren sichert. Einige Kantone verfügen bereits über diese Angebote, neu soll der Zugang zu solchen Leistungen allen Opfern offenstehen. Jedes Verbrechen sollte möglichst auch der Justiz zugeführt werden. Dies gilt umso mehr, als es sich bei den hier behandelten Delikten um schwere Straftaten handelt und das Wiederholungsrisiko bei Sexualdelikten und Gewalt im häuslichen Bereich gross ist. Auch ist diesbezüglich zu hoffen, dass sich mehr Opfer für den Gang zu Polizei und Staatsanwaltschaft entscheiden.

Wie sich diese Rechtsdokumentation in der Praxis bewährt, wird sich weisen. Zu hoffen ist einerseits auf offensichtlichere Beweislagen und vereinfachte Gerichtsverfahren, auf der anderen Seite aber auch auf schnellere Erledigungen bei ungerechtfertigten Beschuldigungen. Bei den meisten Vergewaltigungen handelt es sich um Vieraugendelikte, entsprechend schwierig ist leider die Beweisfindung. Es ist sehr zu wünschen, dass dieses kostenlose rechtsmedizinische Gutachten zu mehr Verurteilungen führt. Die SVP-Fraktion steht also hinter den rechtsmedizinischen Gutachten, wir versprechen uns einige Erleichterungen für die juristischen Verfahren.

Den zweiten Teil der Revision, die zusätzlichen Unterkünfte, lehnen wir jedoch mehrheitlich ab. Es ist wichtig und richtig, dass in der Schweiz Frauenhäuser und andere niederschwellige Notunterkünfte zur Verfügung stehen. Nicht alle Kantone sollen eigene Frauenhäuser betreiben müssen, sondern die heutigen Standortkantone sollten flexibel genug sein, anderen diese Infrastruktur gegen ein entsprechendes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Die Kantone können sich untereinander organisieren, so wie das heute auch getan wird. Wenn jeder Kanton nur für sich schauen müsste, würden sich zwei Probleme ergeben: Zum einen wären die Unterkünfte kaum ausgelastet und würden dann zu - provokativ gesagt - teuren Hotels, ohne Druck auf die Verantwortlichen, so schnell wie möglich eine Anschlusslösung für die Frauen zu suchen. Opfer sollen unseres Erachtens nicht verwaltet werden. Zum andern würden die gewalttätigen Männer ihre Frauen sofort finden, weil sie im Haus des entsprechenden Kantons sein müssen. Das würde die Kosten für die Sicherheit nochmals in die Höhe treiben.

Einer Studie der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren zufolge ist zwischen 2017 und 2024 die Zahl der Frauenhäuser von 18 auf 22 und jene der Betten von 292 auf 427 gestiegen. Das ist in bloss sieben Jahren geschehen. Auch in den anderen Schutzunterkünften hat sich die Bettenzahl von 150 auf 182 erhöht. Im Verhältnis zum Bevölkerungswachstum ist dieser Ausbau weit überproportional erfolgt. Im selben Zeitraum stieg auch die Belegung der Frauenhäuser von 72 auf 76 Prozent. In meiner eigenen Gemeinde mit mehr als 20 000 Einwohnern habe ich mir eine anonymisierte Liste der Aufenthaltsdauer in den Notunterkünften geben lassen. Danach gibt es Aufenthalte von 291 und von 120 Tagen, aber durchaus auch einen kürzeren Verbleib von rund 30 bis 60 Tagen.

Schliesslich mangelt es - nicht in dieser Revision, hier liegt der Fokus auf den Opfern - völlig am politischen Willen der Ursachenbekämpfung, die angesichts der signifikant überproportional vertretenen ausländischen Täterschaft am effektivsten wäre. Wir wollen mehr Härte des Staates gegenüber den Tätern und damit den Verursachern des Leids. Entsprechend vermissen wir härtere Strafen, einen konsequenteren Entzug des Aufenthaltsrechts, forcierte Ausschaffungen und die Schadloshaltung des Staates gegenüber den Verursachern. Täter sollen wissen, dass ihnen eine Freiheitsstrafe und allenfalls die Ausweisung aus der Schweiz drohen, wenn sie jemandem Gewalt antun.

Wir werden auf diese Vorlage eintreten.

Funiciello Tamara · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Geschätzte Frau Kollegin, Sie haben gesagt, dass Frauenhäuser Luxushotels ähneln. Ich weiss nicht, ob Sie nie in einem Frauenhaus oder nie in einem Luxushotel waren, aber ich kann Ihnen sagen, dass es nicht das Gleiche ist. Die Dachorganisation der Frauenhäuser gibt an, dass in der Schweiz knapp 25 Prozent der erforderlichen Plätze vorhanden sind; wir haben genau zwei Frauenhäuser, die rollstuhlgängig sind; das Frauenhaus St. Gallen hat angegeben, dass es letztes Jahr 205 Menschen abweisen musste, weil es nicht genug Platz hatte. Jetzt sagen Sie tatsächlich, dass man nichts unternehmen müsse, um genügend Plätze zu schaffen. Verstehe ich Sie richtig?

Steinemann Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ja, es wurden 205 Frauen abgewiesen. Diese sind dann aber in den Institutionen des Kantons Zürich untergekommen. Das liegt an der unterschiedlichen Verteilung. Der Vergleich mit den Luxushotels mag provokativ sein. Man betrachte aber einzig die Kosten: Können Sie sich erklären, warum alleine der Staatsbeitrag für eine Frau mit zwei Kindern, die ins Frauenhaus muss, 1000 Franken beträgt? Das ist es, was ich kritisiere: 330 Franken zahlen Kanton und Gemeinde für eine Person für 24 Stunden, egal, ob es sich um eine Frau, einen Mann oder ein Kind handelt. Das ist das Unerklärbare. Und ja, es handelt sich um eine niederschwellige Anlaufstelle. Der Vergleich mit dem Luxushotel ergibt sich aus den mehreren hundert Franken pro 24 Stunden. Hier stimmen einfach die Proportionen nicht, und bei den 1000 Franken für eine dreiköpfige Familie ist ja noch längst nicht alles dabei. Das ist es, was ich kritisiere. Deshalb bekämpft die SVP auch diese Ausweitung. Ist das Angebot einmal da, ist es bequem, es länger als notwendig zu nutzen - es soll ja dann auch ausgelastet werden.

Schmaltz Anna-Béatrice · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Ich möchte auch an das Thema anknüpfen. Bei Frauenhäusern geht es tatsächlich darum, Menschenleben, das Leben von Frauen, zu retten. Es handelt sich um Frauen, die sich in extremen Notsituationen befinden. Sie haben das vorhin mit einem Hotel verglichen, was ja ein sehr schwieriger Vergleich ist. Es gibt aber tatsächlich Frauen, die keinen Platz finden, weil situativ teilweise sehr viele Anfragen eingehen, sodass in der Tat eine Unterbringung in einem Hotel erfolgen muss. Was würden Sie einer Frau sagen, die keine Unterkunft findet und deswegen vielleicht noch stärker in Gefahr ist?

Steinemann Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Bei einer Auslastung von 72 bis 76 Prozent müssen ja immer die entsprechenden Plätze da sein. Wie gesagt, ich komme aus einer grossen Gemeinde, und in meiner Gemeinde haben wir für unsere Frauen noch immer einen Platz gefunden. Es ist natürlich schon so, dass für das Management der Plätze auch die Aufenthaltsdauer eine Rolle spielt. Und ja, letztendlich stellt sich die Frage, ob man die Frauen zurückholt oder ob man eine schnelle Anschlusslösung findet. Hier spielt der Wohnungsmarkt eine Rolle, hier spielt aber auch die Situation in den Kollektivzentren der Gemeinden eine Rolle. Früher war man diesbezüglich vonseiten der Gemeinde etwas flexibler, heute ist das wegen der Überbelegung eben leider nicht mehr immer der Fall. Das ist aber ein anderes Kapitel.

Wermuth Cédric · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Geschätzte Kollegin, Sie haben sich darüber empört, dass ein Tag - ich glaube, ich zitiere Sie richtig - in einer Schutzunterkunft offenbar 330 Franken pro Person koste. Wissen Sie, wie viel Ihr Taggeld die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jeden Tag kostet, wenn Sie hier drin an einer Sitzung anwesend sind?

Steinemann Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Der Vergleich ist nicht ganz sachlich, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die 330 Franken sind ja nur die Kosten für den Steuerzahler. Bei den Frauenhäusern kommen dann noch die Spenden dazu, es ist noch nicht alles dabei. Ja, hier kostet ein Tag pro Person auch relativ viel. Wir leisten allerdings etwas. Die SVP-Fraktion muss sich, glaube ich, nicht den Vorwurf machen, dass sie nicht versucht hätte, hier Kosten zu reduzieren, im Sinne der Reduktion von Sitzungstagen und von Effizienzgewinnen. Wir möchten immer das Programm straffen - Sie nicht. Sie stehen jeweils dem Sparen, der Reduktion der Kosten des Parlamentes, im Weg. Aber, wie gesagt, der Vergleich ist irgendwie völlig aus der Luft gegriffen.

Pult Jon · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste

Frau Kollegin, Sie haben hier selbst Vergleiche gemacht, die man kommentieren könnte. Meine Frage ist folgende: Sind Sie nicht auch der Meinung, dass der Aufenthalt im Spital - falls ein Mensch Gewalt erfährt und im Spital landet - viel, viel mehr als der Aufenthalt in einem Luxushotel oder in einem Frauenhaus kostet?

Steinemann Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ja, dieser Meinung bin ich auch. Es gibt ja auch statistische Belege.

Rosenwasser Anna · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Frau Kollegin, Sie haben beim Vergleich von Kollege Wermuth geantwortet, dass wir hier drinnen für das Geld etwas leisten im Gegensatz zu gewaltbetroffenen Frauen. Dann möchte ich gerne nachfragen: Finden Sie, dass gewaltbetroffene Menschen etwas leisten müssen, um Schutz zu erhalten?

Steinemann Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Nein, so habe ich das nicht gemeint, und das wissen Sie sicher auch. Wie gesagt, ist der Vergleich bezüglich einer Leistung völlig aus der Luft gegriffen. Die Kosten und das Sitzungsgeld eines Parlamentsbetriebs kann man nicht mit den Kosten einer Institution für geflüchtete Frauen vergleichen. Der Vergleich klärt nämlich nicht, wie hoch die Kosten sind und was alles darin enthalten ist.

Bei uns gibt es Transparenz darüber, wofür bezahlt wird. Nochmals: Wir waren immer dafür, die Parlamentsentschädigung möglichst gering zu halten und die Sitzungstage zu verkürzen. Der Vergleich ist unpassend. Bei den Frauenhäusern gibt es keine entsprechenden Bestrebungen.

Jans Beat · BR-M · Conseil fédéral · Bâle-Ville

Das tägliche Drama häuslicher und sexueller Gewalt ist leider allgegenwärtig. Die hohe Zahl an Femiziden in diesem Jahr und die steigenden Fallzahlen bei häuslicher und sexueller Gewalt verlangen von uns rasches Handeln. Es ist dringend angezeigt, den Opferschutz in der ganzen Schweiz spürbar zu verbessern. Genau das leistet die vorliegende Teilrevision des Opferhilfegesetzes.

Ausgangspunkt dieser Revision bilden die Motion Carobbio Guscetti 22.3234, die Motion Funiciello 22.3333 und die Motion de Quattro 22.3334. Sie beauftragen den Bundesrat, einen Gesetzentwurf zur Schaffung von Krisenzentren vorzulegen, d. h. von Zentren, die Opfer von Gewalt medizinisch, psychologisch und rechtsmedizinisch begleiten. Der Entwurf, den wir heute beraten, setzt diese Motionen ausgewogen und föderalistisch tragfähig um. Ihre Kommission hat sich damit intensiv und kritisch auseinandergesetzt, wofür ich ihr danke.

Lassen Sie mich die zentralen Punkte der Vorlage skizzieren.

1. Das geltende Gesetz sichert dem Opfer medizinische und psychologische Hilfe zu. Neu kommt die rechtsmedizinische Hilfe als eigenständige Leistung hinzu. Konkret bedeutet das: Opfer sollen sich in der ganzen Schweiz an eine Stelle wenden können, wo spezialisiertes Personal Spuren sichert, eine rechtsmedizinische Dokumentation erstellt und beides aufbewahrt. Für die Opfer ist dies kostenlos, unabhängig davon, ob sie ein Strafverfahren einleiten wollen oder nicht. Die entsprechenden Leistungen werden in erster Linie über die Kranken- und Unfallversicherung finanziert. Übernehmen diese die Kosten nicht oder nicht vollständig, finanzieren die Kantone die Leistungen über das System der Soforthilfe nach Opferhilfegesetz. Dies entspricht dem im Opferhilfegesetz verankerten Subsidiaritätsprinzip.

Einige Kantone stellen entsprechende Angebote bereits zur Verfügung. Mit der Revision werden nun alle Kantone verpflichtet, Opfern Zugang zu solchen Leistungen zu gewährleisten. Sie müssen zudem die Aufbewahrungsdauer von Dokumentation und Spuren regeln. Bei der konkreten Ausgestaltung der Angebote soll den Kantonen ein ausreichend grosser Handlungsspielraum verbleiben. Verschiedene Modelle sind denkbar: So können Kantone etwa eine Abteilung für Gewaltmedizin schaffen, wie dies die Kantone Waadt und Genf getan haben. Im Kanton Bern werden Mitarbeitende in der Versorgung von Betroffenen nach sexueller Gewalt geschult, und in den Kantonen Graubünden und Zürich kommen Pflegefachpersonen zum Einsatz, die eine entsprechende Weiterbildung absolviert haben und gestützt auf eine Delegation von Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmedizinern tätig sind.

Die Leistungen sollen qualitativ hochwertig, rund um die Uhr verfügbar und gut erreichbar sein. Nur so erhalten Opfer von Gewalttaten rechtzeitig die erforderliche rechtsmedizinische Hilfe. Insgesamt verbessert diese die Beweiserhebung und die Möglichkeit, Beweise in einem allfälligen späteren Verfahren zu verwenden. Die vorliegende Revision kann sich daher positiv auf die Anzeigequote auswirken und die Zahl strafrechtlicher Verurteilungen erhöhen.

2. Notunterkünfte und vorübergehende Unterkünfte: Die Kantone sollen künftig verpflichtet werden, ein Angebot an Schutzplätzen und Anschlusslösungen bereitzustellen. Viele Kantone, darunter auch der Kanton Zürich, melden bereits heute eine hohe Zahl an ausserkantonalen Schutzsuchenden, weil andernorts Plätze fehlen. Die Unterkunftsangebote unterscheiden sich stark von Kanton zu Kanton, weshalb ein Ausbau erforderlich ist.

Die neue Regelung trägt zudem den besonderen Bedürfnissen verschiedener Opfergruppen Rechnung, etwa von Minderjährigen oder Menschen mit Behinderung. Der Entwurf lässt den Kantonen auch hier einen ausreichend grossen Handlungsspielraum bei der konkreten Ausgestaltung der Unterkunftsangebote, beispielsweise durch interkantonale Zusammenarbeit. Diese Regelung entspricht einem direkten und ausdrücklich geforderten Auftrag von 18 Kantonen sowie der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden. Weiter trägt sie einem Postulatsbericht aus dem Jahr 2025 zu diesem Thema Rechnung.

3. Mehr Information und koordinierte Umsetzung: Die Kantone werden mit dieser Revision verpflichtet, die Opferhilfe und ihre Angebote aktiv bekannt zu machen, insbesondere die medizinische und rechtsmedizinische Hilfe sowie die Unterkunftsangebote. Es ist eine Aufgabe, die den Kantonen als Vollzugsorganen des Opferhilfegesetzes zukommt. Der Bund unterstützt dies mit nationalen Präventionskampagnen. So hat er bekanntlich im November 2025 die erste nationale Kampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt lanciert. Mit der aktiven Informationspflicht stellen wir sicher, dass die Revision nicht auf dem Papier bleibt, sondern in alle Regionen getragen wird.

Der Bundesrat hat in der Entstehung dieser Vorlage bewusst auf eine allzu starre Ausgestaltung, etwa zwingend vorzusehende Krisenzentren nach einem bestimmten Modell, verzichtet. Warum? Weil es im föderalistischen System nicht den einen richtigen Weg gibt. Entscheidend ist, dass jedes Opfer, ob in der Stadt oder auf dem Land, denselben hochwertigen Schutzstandard erhält. Die bisherigen Erfahrungen in den Kantonen zeigen, dass sowohl eigene Abteilungen als auch geschultes Pflegepersonal im Auftrag der Rechtsmedizin gute Arbeit leisten können. Andere Modelle sind denkbar. Die Vorlage gibt den Kantonen den notwendigen organisatorischen Freiraum, setzt aber gleichzeitig klare qualitative Ziele.

Die Vernehmlassung hat den wirklich breiten gesellschaftlichen Konsens für diese Vorlage gezeigt: Es gab 90 Stellungnahmen, keine einzige grundsätzliche Ablehnung, dafür grosse Zustimmung von Kantonen, Parteien und Organisationen.

Der vorliegende Entwurf fügt sich in den nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ein. Er erfüllt zentrale Verpflichtungen der Konvention und entspricht den Empfehlungen des Europarates. Vor allem aber gibt der Entwurf den Betroffenen das, was sie am dringendsten brauchen: verlässlichen Schutz, spürbare Unterstützung und die Gewissheit, dass ihnen der Staat in ihrer schwersten Stunde zur Seite steht.

Ich freue mich deshalb, wenn Sie auf diese Vorlage eintreten. Helfen Sie mit, das Opferhilfegesetz spürbar zu stärken und den Schutz von Opfern häuslicher und sexueller Gewalt in der ganzen Schweiz zu verbessern.

Ich komme noch zu den Minderheitsanträgen. Die Minderheit Jaccoud in Artikel 14a Absatz 1 des Gesetzentwurfes will eine Verpflichtung für die Kantone aufnehmen, dafür zu sorgen, dass die Kontaktdaten des Opfers und seiner Angehörigen mit deren Einwilligung an eine Beratungsstelle weitergeleitet werden können. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen diesen Minderheitsantrag. Wird eine solche Bestimmung eingeführt, müssen die Kantone eine gesetzliche Grundlage schaffen, die eine Verpflichtung für die spezialisierte Stelle vorsieht, den Namen und die Adresse des Opfers an eine Beratungsstelle weiterzuleiten.

Die Minderheit Funiciello beantragt in Artikel 14a Absatz 1bis, dass der Bundesrat die Anforderungen an die in Artikel 14a Absatz 1 genannten spezialisierten Leistungen regelt und Qualitätsstandards festlegt. In seinem Entwurf sieht der Bundesrat eine Verpflichtung für die Kantone vor, Dienste einzurichten, die spezialisierte und rechtsmedizinische Leistungen erbringen. Diese Strukturen müssen künftig in allen Kantonen gewährleistet sein. Bei der Einführung einer solchen Norm sollte der Bundesrat auch die Autonomie der Kantone berücksichtigen. Sein Vorschlag hat den Vorteil, dass er flexibel genug ist, um den Kantonen, insbesondere den kleinen, verschiedene Wege zur Umsetzung der Revision zu ermöglichen. Der Antrag der Minderheit Funiciello schränkt die Autonomie der Kantone stärker ein und beschränkt ihre Möglichkeiten, Lösungen zu entwickeln, die auf ihre kantonalen Besonderheiten zugeschnitten sind.

Zudem ist bei der Delegationsnorm in der Formulierung der Minderheit unklar, welchen Unterschied der Bundesrat zwischen den Anforderungen an spezialisierte Leistungen und den vorzusehenden Qualitätsstandards machen muss. Das wäre zu klären. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat vor, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt in Artikel 14a Absatz 3 des Gesetzentwurfes, eine Mindestaufbewahrungsfrist von fünfzehn Jahren für rechtsmedizinische Dokumentationen und von fünf Jahren für Spuren aufzunehmen. Die Mehrheit der RK-N schlägt zudem vor, Artikel 14a durch einen neuen Absatz 4 zu ergänzen, der vorsieht, dass bei minderjährigen Opfern die Aufbewahrungsfrist ab Erreichen der Volljährigkeit läuft.

Der Bundesrat, und das ist für die Fraktionsführenden in diesen Themen wichtig, möchte an seinem Entwurf festhalten und lehnt den Antrag der Mehrheit der RK-N in diesem Bereich ab. Ich möchte auch hier wieder begründen: Ich mache das im Namen der Kantone. Wir möchten hier den Kantonen ihren Spielraum, ihre Möglichkeit zur richtigen Lösung belassen. Wir wollen einen opferzentrierten Ansatz. Wir wollen den Kantonen aber nicht Vorgaben für Dinge machen, die sie vielleicht besser selber regeln können und wollen. Deshalb bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission hier abzulehnen.

Dann zu Artikel 14b: Absatz 1 sieht vor, dass die Kantone dafür sorgen müssen, dass Notunterkünfte und vorübergehende Unterkünfte für das Opfer und dessen Angehörige zur Verfügung stehen. Hier beantragt die Mehrheit der RK-N, diese Bestimmung um das Wort "genügend" zu ergänzen. Wir haben ferner die Minderheit I (Bühler). Sie möchte den Entwurf des Bundesrates beibehalten. Die Minderheit II (Bühler) schlägt vor, den Artikel ganz zu streichen.

Mit dieser Revision will der Bundesrat den Zugang zu Notunterkünften verbessern, damit Opfer vor Gewalt rasch Zuflucht finden können. In allen Kantonen müssen ausreichend Plätze und eine angemessene Finanzierung gewährleistet sein. Die von der RK-N vorgenommene Präzisierung des Gesetzestextes steht im Einklang mit den Zielen des Bundesrates. Das gilt aber sicher nicht für den Antrag der Minderheit II (Bühler), der die Verpflichtung der Kantone zur Errichtung von Notunterkünften und vorübergehenden Unterkünften streichen möchte. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft darauf hingewiesen: Jüngste Studien zeigen, dass das Angebot von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ist. Die Kantone haben diese Problematik allerdings erkannt. Es ist richtig, dass jetzt alle Kantone Lösungen vorschlagen müssen.

Im Namen des Bundesrates bitte ich Sie daher, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Sollten Sie diesen Antrag ablehnen, bitte ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, wie das der Antrag der Minderheit I (Bühler) vorsieht. Den Antrag der Minderheit II (Bühler) bitte ich Sie abzulehnen.

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu