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Kostendeckende Tarife für versorgungsrelevante Spitäler
Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Gysi Barbara, Crottaz, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Weichelt)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Gysi Barbara, Crottaz, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Weichelt)
Donner suite à l'initiative
Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Meine Minderheit beantragt, der Standesinitiative Folge zu geben. Sie wissen, dass ich aus dem Kanton St. Gallen komme. Bevor ich auf die Argumente eingehe, erlaube ich mir, ein paar Aussagen zur Situation im Kanton St. Gallen zu machen, aus dem die Standesinitiative kommt.
Im Kanton St. Gallen wurde in den letzten zehn Jahren bezüglich Spitalplanung und Effizienzsteigerung enorm viel gemacht und beschlossen. Einerseits hat der Kanton St. Gallen vier Regionalspitäler geschlossen, ein fünftes hat er an einen anderen Kanton verkauft. Andererseits haben alle Ostschweizer Kantone eine gemeinsame Spitalplanungsliste erarbeitet. Sie haben also eine kantonsübergreifende, überregionale Spitalplanung eingeleitet. In diesem Sinne kann man wirklich sagen, dass in der Ostschweiz die Hausaufgaben gemacht worden sind, wie man so schön sagt.
Trotzdem sind die Probleme, die Herausforderungen natürlich enorm, um diese Spitäler auch kostendeckend zu betreiben. Das Kantonsspital St. Gallen ist ein wichtiges Zentrumsspital, das aber kein Universitätsspital ist. Es ist daher kein Zufall, dass die Standesinitiative vom Kanton St. Gallen eingereicht wurde, von einem Kanton, dessen Spitäler mit hohen Kosten konfrontiert sind, wobei das Kantonsspital aber eben nicht den Status eines Universitätsspitals hat, die übrigen Spitäler sowieso nicht.
Mit der Standesinitiative wird gefordert, dass die erbrachten Leistungen in der Tarifstruktur für Spitäler, insbesondere für versorgungsrelevante Spitäler, die Leistungsaufträge für die regionale End- und Maximalversorgung wahrnehmen und die umfassende Vorhalteleistungen sicherstellen, im Durchschnitt kostendeckend vergütet werden. Es soll auch ein Mechanismus vorgesehen werden, der die Anpassung der Tarife an die Teuerung berücksichtigt.
Diese Forderungen sind absolut nachvollziehbar und vertretbar. Das wurde in der Kommission auch anerkannt. Die ablehnende Mehrheit verweist aber auf geltende Mechanismen der Tarifierung und auf die Verantwortung der Kantone. Es muss aber gesagt werden: Die Standesinitiative ist relativ offen formuliert. Die Teuerung soll berücksichtigt werden, denn die Kosten und die Löhne steigen. Das ist bei der Tarifierung in keinem Automatismus vorgesehen. Es soll auch kein Automatismus werden, aber die Teuerung muss bei den Kosten einfach auch berücksichtigt werden.
In einer Auslegeordnung zur Tarifermittlung und finanziellen Situation der Spitäler sowie zur Spitalplanung von 2025 - das ist ein Bericht, den wir in der Kommission diskutiert haben - sind die Kosten klar aufgezeigt. Die Verwaltung hat uns darauf hingewiesen, dass nicht einfach nur auf den Landesindex der Konsumentenpreise abgestellt werden könne, das genüge nicht. Es gibt auch noch andere Möglichkeiten oder Methoden, etwa die Preisüberwachung. Wenn man die Kurven miteinander vergleicht, sieht man, dass der Landesindex und die Zahlen der Preisüberwachung parallel ansteigen. Die Kurven sind wirklich vergleichbar. Gleichzeitig folgt die durchschnittliche Base Rate in den Spitälern aber auf einem wesentlich tieferen Niveau. Es gibt ein Delta zwischen dem Anstieg der Preise und jenem der Kosten, und die Base Rate hält mit dem Anstieg nicht mit. Das ist ein Problem, vor allem auch für nichtuniversitäre Zentrumsspitäler, die einen versorgungsrelevanten Auftrag haben. Es geht nicht darum, irgendwelche Spitalstrukturen zu erhalten, sondern es geht um versorgungsrelevante Spitäler.
Die Kantone sehen ebenfalls Handlungsbedarf. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat uns empfohlen, dieser Standesinitiative Folge zu geben. Es wurde auch in der Ständeratsdebatte und vonseiten der Spitäler in diese Richtung argumentiert, denn die Spitäler sehen, mit wie hohen Kosten sie konfrontiert sind.
Es geht auch um die Vorhalteleistungen, das ist ebenfalls relevant. Wir haben gesehen, gerade in der Covid-Pandemie, wie wichtig es ist, dass Vorhalteleistungen erbracht werden. Diese sind aber nicht genügend vergütet. Es ist schon die Frage, ob die Vergütung nur über gemeinwirtschaftliche Leistungen passieren oder ob das nicht mit einer grundsätzlichen Finanzierung erfolgen soll.
Ich bitte Sie darum, dieser Standesinitiative Folge zu geben, damit die Spitäler wirtschaftlich genügend abgesichert sind. Wir brauchen eine gute Versorgung, und es geht um versorgungsrelevante Spitäler.
de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat diese Initiative des Kantons St. Gallen an ihrer Sitzung vom 7. Mai 2026 vorgeprüft. Die Standesinitiative verlangt von der Bundesversammlung, dahin gehend tätig zu werden, dass die erbrachten Leistungen in der Tarifstruktur für Spitäler im Durchschnitt kostendeckend vergütet werden. Dies soll insbesondere für versorgungsrelevante Spitäler gelten, die Leistungsaufträge für die regionale End- und Maximalversorgung wahrnehmen sowie umfassende Vorhalteleistungen sicherstellen. Zudem soll ein Mechanismus zur Anpassung der Tarife an die Teuerung vorgesehen werden.
Nach der Vorberatung beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Die SGK des Ständerates hat ihrem Plenum am 15. Mai 2025 dasselbe beantragt. Am 16. Juni 2025 wurde der Antrag der Schwesterkommission im Plenum des Ständerates mit 23 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission erlauben die geltenden Regelungen bereits, Kostensteigerungen angemessen in den Tarifen zu berücksichtigen und zusätzliche Leistungen abzugelten. Die Kommissionsmehrheit hält fest, dass die Tarifpartner dafür verantwortlich sind, Tarife zu vereinbaren und aktuell zu halten. In ihren Verträgen können die Tarifpartner auch regeln, wie sie Kostensteigerungen aufgrund der Teuerung berücksichtigen. Eine automatische Anpassung an die Teuerung, wie von der Standesinitiative verlangt, ist jedoch nicht mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar. Diese erfordern, so die Kommissionsmehrheit, eine Gesamtbetrachtung. Gemäss den rechtlichen Vorgaben dürfen Tarife höchstens die transparent ausgewiesenen Kosten decken. Gleichzeitig müssen sie sich an einer effizienten und günstigen Leistungserbringung in der notwendigen Qualität orientieren und wirtschaftlich tragbar sein.
Die Kommissionsmehrheit bemerkt ausserdem, dass Vorhalteleistungen über gemeinwirtschaftliche Leistungen der Kantone gedeckt werden sollten. Weiter weist sie darauf hin, dass die Umsetzung der Standesinitiative auch zu höheren Prämien aufgrund der höheren Tarife führen dürfte. Schliesslich stellt sie infrage, inwiefern eine Anpassung nur für Spitäler gerechtfertigt wäre, weil alle Leistungserbringer für die Versorgung relevante Leistungen erbringen.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Abstimmung
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose de ne pas donner suite à l'initiative. Une minorité Gysi Barbara propose d'y donner suite.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 61 Stimmen
Dagegen ... 124 Stimmen
(2 Enthaltungen)