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Respect du droit international humanitaire à Gaza

72032 · Bulletin officiel

Dals 18 zercl. 2026

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/72032/fr/respect-du-droit-international-humanitaire-a-gaza

Consultà ils 1 sett. 2026

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza (25.4107)

25.4107

Respect du droit international humanitaire à Gaza

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Vontobel, Büchel Roland, Buffat, Calame, Grüter, Haab, Reimann Lukas, Rüegger, Schmid Pascal)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Vontobel, Büchel Roland, Buffat, Calame, Grüter, Haab, Reimann Lukas, Rüegger, Schmid Pascal)

Rejeter la motion

Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.

Gredig Corina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen ohne Enthaltung, die Motion Broulis "Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza" anzunehmen. Der Ständerat nahm die Motion bereits am 8. Dezember 2025 an.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine dringliche Resolution einzubringen oder, falls eine andere Partei eine ähnliche Resolution einbringen sollte, sich aktiv für diese einzusetzen, mit dem Ziel, einen raschen und ungehinderten humanitären Zugang zum Gazastreifen sowie einen uneingeschränkten Zugang zu allen festgehaltenen Personen einschliesslich der Geiseln zu erwirken.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist sich bewusst, dass die Motion in einer Phase besonders intensiver Kampfhandlungen eingereicht wurde. Sie ist jedoch der Auffassung, dass die humanitäre Lage im Gazastreifen weiterhin äusserst besorgniserregend bleibt und deshalb der Kern dieser Motion, die Dringlichkeit, weiterhin wichtig bleibt. Der Zugang zu humanitärer Hilfe ist für weite Teile der Bevölkerung nach wie vor unzureichend, und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts bleibt eine zentrale Herausforderung. Die Kommissionsmehrheit ist deshalb der Ansicht, dass die Schweiz ihre Bemühungen für den Schutz der Zivilbevölkerung und den Zugang zu humanitärer Hilfe konsequent fortsetzen soll. Sie verweist auch auf die besondere Rolle der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen. Diese Rolle verleiht der Schweiz eine besondere Verantwortung, sich für die Achtung und die Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts einzusetzen. Gerade in bewaffneten Konflikten ist es wichtig, dass die Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts von allen Konfliktparteien respektiert werden.

Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme der Motion. Er hält fest, dass sich die Schweiz bereits heute sowohl bilateral als auch multilateral für die in der Motion formulierten Anliegen einsetzt und dies auch künftig tun wird. Gleichzeitig unterstützt die Schweiz laufende internationale Friedensbemühungen und verstärkt ihr Engagement vor Ort mit zusätzlichen Mitteln für die humanitäre Hilfe sowie mit Expertinnen und Experten in den Bereichen humanitäre Hilfe, humanitäres Völkerrecht, Entwaffnung und Entminung.

Eine Minderheit der Kommission erachtet die Motion hingegen als überholt und zu einseitig.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.

Wehrli Laurent · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical

Dans sa séance du 5 mai 2026, par 15 voix contre 9 et aucune abstention, la Commission de politique extérieure du Conseil national a décidé de vous recommander d'approuver la motion Broulis 25.4107, "Respect du droit international humanitaire à Gaza". Cette intervention parlementaire charge le Conseil fédéral de déposer une résolution urgente auprès de l'Assemblée générale des Nations Unies afin d'exiger un accès humanitaire rapide et sans entrave à la bande de Gaza.

Tout en sachant bien que cette motion a été déposée durant une période de conflit plus marquée à Gaza, la majorité de votre commission est cependant d'avis que la situation humanitaire à Gaza reste très critique et que la Suisse, en tant qu'État dépositaire des Conventions de Genève, a la responsabilité de s'engager activement en faveur du respect du droit international humanitaire. La minorité Vontobel estime, quant à elle, que l'objectif de cette motion est dépassé et superflu. Rappelons par ailleurs que le Conseil fédéral propose également d'accepter cette motion.

En conclusion, je vous rappelle que votre commission vous recommande, par 15 voix contre 9 et aucune abstention, d'approuver cette motion.

Vontobel Erich · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die Minderheit Ihrer APK beantragt Ihnen, die Motion Broulis abzulehnen.

1. Die Motion ist in weiten Teilen überholt. Der Bundesrat hält fest, dass die Schweiz bereits heute im Sinne der Motion handelt: bilateral und multilateral. Gleichzeitig sind die zentralen Anliegen längst in internationale Prozesse eingeflossen, insbesondere in die New Yorker Erklärung sowie in die Resolution 2803 des UNO-Sicherheitsrates zum Gaza-Friedensplan mit dem sogenannten Board of Peace. Auch in der Kommission wurde bestätigt, dass sich die Schweiz weiterhin in diesem Sinne engagiert. Eine zusätzliche Schweizer Resolution würde deshalb ins Leere laufen und keinen zusätzlichen Nutzen bringen.

2. Die Begründung der Motion ist einseitig und in zentralen Punkten sachlich fragwürdig. Die Motion stellt behauptete Verstösse gegen die vierte Genfer Konvention als gegeben dar. Das ist so nicht haltbar. Die vierte Genfer Konvention erlaubt ausdrücklich Einschränkungen bei Hilfslieferungen, wenn Missbrauch droht oder der Gegner militärisch profitiert. Gerade im Gaza-Kontext wurde humanitäre Hilfe auch instrumentalisiert. Nicht jede Einschränkung ist deshalb ein Verstoss gegen das humanitäre Völkerrecht.

3. Auch die dramatischen Darstellungen zur Versorgungslage sind zumindest zu relativieren. Die pauschale Aussage, es gebe keinen Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser oder Medikamenten, ist in dieser Absolutheit nicht belegt und blendet wesentliche Zusammenhänge aus. Gerade bei einem so sensiblen Thema sollten wir sorgfältig zwischen belegten Tatsachen und politischen Bewertungen unterscheiden.

In der Kommission wurde darauf hingewiesen, die Schweiz müsse als Depositarstaat der Genfer Konventionen ein zusätzliches Zeichen setzen. Die Minderheit bestreitet die besondere Verantwortung der Schweiz nicht. Sie ist jedoch der Auffassung, dass die Schweiz dieser Verantwortung bereits heute nachkommt. Der Bundesrat engagiert sich bilateral und multilateral. Die Forderungen der Motion sind Bestandteil laufender internationaler Prozesse. Eine zusätzliche Resolution würde keinen erkennbaren Mehrwert schaffen.

Wir haben es nicht mit einem Einzelvorstoss zu tun, sondern mit einem Paket gleichlautender Motionen in beiden Räten. Dieses Vorgehen verstärkt den Eindruck koordinierter Symbolpolitik, ohne dass dadurch ein zusätzlicher, konkreter Beitrag zur Lösung geleistet würde.

Die Minderheit beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.

Cassis Ignazio · VPBR-M · Conseil fédéral · Tessin

Cette motion Broulis demande au Conseil fédéral de présenter une résolution à l'Assemblée générale de l'ONU ou de soutenir une résolution similaire présentée par un autre État. Cette résolution devrait exiger un accès humanitaire rapide et sans entrave à Gaza ainsi que l'accès complet à toutes les personnes détenues, y compris les otages qui ont, heureusement, été rendus entre-temps.

Les demandes formulées dans la motion figurent dans plusieurs résolutions déjà adoptées par l'Assemblée générale de l'ONU. En particulier, elles ont été soulignées avec l'adoption de la Déclaration de New York pour le règlement pacifique de la question de la Palestine et la mise en oeuvre de la solution à deux États, une résolution que la Suisse a soutenue. Le Conseil fédéral est ainsi déjà actif sur le plan multilatéral pour le respect du droit international, dans le sens des exigences de la motion. Dans ce contexte, la Suisse s'est également jointe, le 8 juin 2025, à 19 autres États et à la Commission européenne pour soutenir une déclaration appelant à un accès humanitaire rapide, sûr et sans entrave à la bande de Gaza.

Der Bundesrat wird sich im Rahmen der bestehenden Friedensprozesse auch weiterhin für die Motionsanliegen einsetzen. Er beantragt deshalb, wie auch Ihre vorberatende Kommission, die Motion anzunehmen.

Hingegen erachtet es der Bundesrat aktuell nicht als opportun und auch nicht als notwendig, eine eigene Resolution einzureichen. Vielmehr müssen sich unsere Anstrengungen darauf fokussieren, die völkerrechtskonforme Umsetzung der laufenden Friedensbemühungen zu unterstützen. Das sind insbesondere zwei: erstens der Gaza Peace Plan, der mit der Resolution 2803 des UNO-Sicherheitsrates vom 17. November 2025 gebilligt wurde, und zweitens die bereits genannte New York Declaration.

Der Bundesrat hat im letzten Herbst, ausgehend von diesen beiden Initiativen, rasch auf das positive Momentum reagiert und am 26. November letzten Jahres 23 Millionen Franken für deren Unterstützung bereitgestellt. Mit diesen Mitteln trägt die Schweiz zur Verbesserung der humanitären Situation im Gazastreifen, zur Stärkung der palästinensischen Institutionen und zur Förderung des Dialogs bei. Diese Unterstützung wird auch 2026, also dieses Jahr, fortgesetzt. Seit November 2023 hat die Schweiz über 170 Millionen Franken für die Unterstützung der palästinensischen Bevölkerung bereitgestellt, davon 150 Millionen Franken für die humanitäre Hilfe.

Vote

Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission et le Conseil fédéral proposent d'adopter la motion. Une minorité Vontobel propose de la rejeter.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 126 Stimmen

Dagegen ... 62 Stimmen

(2 Enthaltungen)