03.404
Sichere Öltransporte auf den Weltmeeren
Verfahrensbeitrag
Präsident (Binder Max, Präsident): Die Kommission beantragt mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Frau Teuscher beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Teuscher Franziska · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Erinnern Sie sich noch an den November 2002, als der Tanker "Prestige" vor der spanischen Küste versank? Eine gigantische Umweltverschmutzung war die Folge, mit verheerenden Auswirkungen für Menschen, Tiere und Pflanzen. Die Öffentlichkeit war damals sehr betroffen. Heute ist dieser Unfall bei vielen in Vergessenheit geraten, obschon die Natur, die Umwelt und die Menschen immer noch unter den Folgen dieses Tankerunfalls vor eineinhalb Jahren leiden.
Auch wenn die Schweiz keine Weltmeere hat, sind wir aufs Engste mit Öltransporten und Tankerunfällen verbunden. Zug ist einer der grössten Ölhandelsplätze auf der Welt. Auch die Tankerkatastrophe der "Prestige" wurde durch Handelsaktivitäten einer in Zug ansässigen Firma mit verantwortet. Die Schweiz ist daher besonders betroffen und muss Verantwortung übernehmen, was den Transport von Öl auf den Weltmeeren betrifft. Tankerunfälle, die mit Firmen aus der Schweiz in einen Zusammenhang gebracht werden können, schaden auf der einen Seite der Umwelt, aber auf der anderen auch dem Image der Schweiz.
Mit meiner parlamentarischen Initiative verlange ich, dass ein Gesetz auszuarbeiten ist, das folgende zwei Punkte umfasst:
1. In der Schweiz darf nur Erdöl in den Verkauf gelangen, welches in Schiffen mit einem hohen Sicherheitsstandard transportiert wird. Ich verlange, dass die Schiffe die strengsten zurzeit gültigen Sicherheitsnormen erfüllen.
2. Wer in der Schweiz oder von der Schweiz aus mit Erdöl handelt, das in Schiffen transportiert wird, die diese Sicherheitsnormen nicht erfüllen, ist schadenersatzpflichtig für alle Schäden, welche durch auslaufendes Erdöl beim Transport an Mensch und Umwelt entstehen.
Seit ich meine parlamentarische Initiative eingereicht habe, ist in der EU einiges in Bewegung gekommen. Tanker aus den Mitgliedländern dürfen nur noch Schweröl transportieren, wenn sie eine Doppelhülle haben. Mit dieser Massnahme ist das Problem für die Schweiz allerdings nicht gelöst, denn Schweizer Rohstoffhändler sind auch in Erdöltransporte ausserhalb der EU-Länder involviert. Es gibt beispielsweise viele Transporte vom Mittleren Osten nach Australien, an denen auch Schweizer Firmen beteiligt sind. Es kommt hinzu, dass Doppelwandtanker allein das Problem nicht lösen; auch sie können leckschlagen.
Man ist sich in der Schifffahrt und in der Erdölbranche einig, dass es weiter gehende Schutzmassnahmen braucht. Stärker als Alter und Konstruktion der Schiffshülle wirken sich beispielsweise Wartung, Personalschulung und Durchsetzung von Kontrollen in Bezug auf das Unfallrisiko aus.
Es ist eine Tatsache, dass auch die Transporte von Öl auf den Weltmeeren immer gefährlicher werden. Seit 1989 sind 30 grosse Tankerunfälle passiert - Tankerunfälle, die jeweils verheerende Auswirkungen auf die Weltmeere, auf die Umwelt und häufig auch auf die Menschen hatten. Das Hauptproblem im Bereich der Öltransporte ist die Sicherheit, weil auch hier auf den Weltmeeren der Verkehr ständig zunimmt. Für die Erdölindustrie sind im Moment weltweit 7400 Schiffe unterwegs. Die Hauptverkehrsstrassen der Tanker führen von den Produktionsanlagen im Nahen Osten, in Lateinamerika und Ostafrika zu den Hauptabnehmern in Europa, Nordamerika und im Fernen Osten. Bei sehr vielen dieser Transporte - auch wenn das Ziel nicht Europa ist - ist eine Schweizer Firma im Spiel. Die internationalen Kommissionen, die sich mit der Hochseeschifffahrt befassen, gehen davon aus, dass sich der Verkehr in den nächsten zehn Jahren verdoppeln, ja sogar verdreifachen wird. Das Problem stellt sich also akut, und zwar für alle, die in diesem Business tätig sind.
Die Schweiz muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, um solche Katastrophen zu verhindern. Es liegt im Interesse des Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz, dass hier kein Handel betrieben wird, der die ökologischen und ökonomischen Grundlagen vernichtet, auch wenn der Ort nicht in der Schweiz, sondern weit weg von uns liegt. Für uns darf nicht die Devise gelten: Nach uns die Sintflut, nach uns die Erdölkatastrophe.
Deshalb beantrage ich Ihnen, meiner parlamentarischen Initiative zuzustimmen.
Dupraz John · Mit-M · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
Vous avez entendu les objectifs visés par l'initiative parlementaire Teuscher. Il faut savoir que sur le même objet, le 2 décembre 2002, Monsieur Ruedi Baumann, notre ancien collègue, avait déposé une question 02.5202, "Catastrophe pétrolière au large des côtes espagnoles. Responsabilité de la Suisse". Le Conseil fédéral a répondu que des mesures efficaces peuvent être prises uniquement au niveau international, notamment dans le cadre de l'Organisation maritime internationale.
Le 9 décembre 2002, s'étonnant d'avoir entendu le Conseil fédéral affirmer n'avoir aucune possibilité d'agir à l'échelon national pour éviter d'autres catastrophes pétrolières, Madame Wyss a souhaité au moins savoir, dans sa question 02.5227, "Catastrophe pétrolière en Espagne. Quelle aide fournit la Suisse?", quelles étaient les mesures prises par le gouvernement suisse pour aider l'Espagne à surmonter la catastrophe pétrolière. Le Conseil fédéral a fait savoir que notre pays ne disposait pas du savoir-faire spécifique pour assumer une partie des travaux de nettoyage et que, dans le cas de catastrophes, on avait de l'expérience et les moyens d'agir notamment en cas de tremblements de terre.
Le 13 décembre 2002, Madame Wyss toujours a interpellé le Conseil fédéral pour savoir quand la Suisse avait inspecté pour la dernière fois sa flotte de haute mer. Le Conseil fédéral a fait savoir, dans sa réponse du 19 février 2003, qu'aucun pétrolier ne naviguait sous pavillon suisse et que la flotte suisse avait été inspectée pour la dernière fois les 12 et 13 décembre 2002.
Le 13 décembre 2002, Madame Wyss a déposé la motion 02.3786, "Ratification immédiate de la Convention internationale du droit de la mer". La Suisse a signé la convention le 17 octobre 1984, mais elle ne l'a pas encore ratifiée, car, si on soutient la motion, le Conseil fédéral met en garde contre la très grande portée de cette convention. Notre Parlement n'a pas encore traité cette motion.
Le DETEC a fait savoir qu'il fallait agir dans trois domaines prioritaires: l'engagement de la Suisse au sein de l'Organisation maritime internationale; l'engagement de la Suisse au sein de l'OMC; et, quant à la législation suisse, la loi fédérale sur la protection de l'environnement (RS 814.01), à l'article 30f alinéa 1, dispose que le Conseil fédéral "peut édicter des prescriptions pour les entreprises qui organisent des transports de déchets spéciaux depuis la Suisse ou qui y sont impliqués". L'OFEFP est disposé à examiner dans quelle mesure cette possibilité peut également être exploitée pour protéger l'environnement marin.
Suite à ces informations que nous avons reçues en commission, la discussion a montré qu'une motion ou un postulat serait plus à même de traduire l'objectif visé par l'auteur de l'initiative. Il ne s'agit pas en effet d'un problème spécifiquement suisse - c'est le moins qu'on puisse dire, puisqu'on n'a pas de mer!
Le 18 novembre 2003, le projet de postulat comportant les points suivants a été proposé en commission:
1. le Conseil fédéral est chargé d'examiner quels efforts la Suisse doit entreprendre au niveau international pour s'assurer que seuls les bateaux répondant à des normes de sécurité strictes seront autorisés à transporter le pétrole sur toutes les mers du monde;
2. le Conseil fédéral est aussi chargé d'examiner si, et dans quelle mesure, les entreprises commerciales de matières premières qui sont domiciliées en Suisse et qui affrètent des bateaux peu fiables pour le transport maritime de pétrole peuvent être rendues responsables des éventuels dommages causés à l'homme et à l'environnement.
La majorité de la commission a critiqué l'attitude missionnaire de la Suisse, qui prétend dire aux autres Etats ce qu'ils ont à faire.
Une minorité de la commission estime en revanche qu'il est capital que la Suisse assume la responsabilité des entreprises qui opèrent sur son territoire.
La commission a rejeté, par 12 voix contre 9, le projet de postulat, et a décidé, par 13 voix contre 7 et 1 abstention, de ne pas donner suite à l'initiative.
Nous vous recommandons de ne pas y donner suite, car en effet cette initiative est une douce utopie verte!
Steiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die parlamentarische Initiative Teuscher verlangt die Ausarbeitung eines Gesetzes zum Handel und Verkauf von Erdöl in der Schweiz und von der Schweiz aus. Dieses Gesetz sollte im Wesentlichen zwei Punkte umfassen:
1. In der Schweiz dürfte nur Erdöl in den Verkauf gelangen, welches mit Schiffen transportiert wurde, welche die jeweils strengsten zurzeit gültigen Sicherheitsnormen der EU, der USA oder internationaler Übereinkommen erfüllen.
2. Wer in oder von der Schweiz aus mit Erdöl handelt, das mit Schiffen transportiert wird, die nicht die Sicherheitsnormen gemäss Frau Teuscher bzw. Punkt 1 erfüllen, ist schadenersatzpflichtig für alle Schäden, die verursacht werden.
Die vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Teuscher keine Folge zu geben.
Mit diesem Antrag der Kommission soll nicht beschönigt werden, was auf Weltmeeren geschieht und was verdient, angeprangert zu werden. Aber es gilt, die Realitäten bei der Gesetzgebung, bei der Umsetzung, beim Vollzug zu beachten. Es ist nicht nur so, dass die Schweiz keine eigenen Küsten, keine Häfen und keine eigenen Öltanker hat, die unter ihrer Flagge fahren; vielmehr sind die mit den Öltankern verbundenen Probleme nur mit Hilfe von internationalen Übereinkommen und Regeln zu lösen. So ist die Schweiz im ständigen Ausschuss der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) vertreten, eine Organisation notabene der Uno. Innerhalb der IMO befasst sich der Ausschuss für Sicherheit auf hoher See gerade mit diesen Fragen der sicheren Öltransporte. Die IMO hat auch eine Haftpflichtkonvention erlassen, die von der Schweiz ratifiziert ist, und ergänzend soll die Ratifizierung der United Nations Convention on the Law of the Sea hier in der Schweiz vorangetrieben werden.
Zusätzlich ist die Schweiz auch in der WTO aktiv. Sie setzt sich dafür ein, dass das Verhältnis zwischen WTO-Regeln und Umweltabkommen geklärt wird. Denn aufgrund des heute geltenden WTO-Rechtes wird argumentiert, dass eine Unterscheidung zwischen Prozess- und Produktionsmethoden nicht möglich sei. Aber gerade diese Unterscheidung wäre eine der vielen Voraussetzungen für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Teuscher. Denn in Rotterdam und anderswo werden die Rohöle aus verschiedenen Herkunftsländern, aus verschiedenen Schiffen und anderen Transportmitteln gemischt. Es kann nicht nachvollzogen werden, welches Öl in die Schweiz eingeführt wird, woher dieses Öl stammt, aus welchen Tankern es kommt. Kommt hinzu, dass ein wesentlicher Teil unserer Importe raffinierte Öle und Derivate von Rohöl betrifft.
Wir müssen also feststellen, dass die Begehren der Initiantin nicht erfüllt werden können.
Erstens ist nicht feststellbar, wie das in der Schweiz zum Verkauf gelangende Erdöl transportiert worden ist. Zweitens können wir nicht unter Ausklammerung des internationalen Rechtes und der WTO-Regeln im Binnenland Schweiz Haftungsregeln für die internationale Schifffahrt für Schäden auf den Weltmeeren erlassen; über Schäden von Schiffen, die unter fremder Flagge fahren, können wir nicht legiferieren. Selbst wenn die schweizerische Rechtsetzung durchsetzbar wäre, was nach Meinung der Kommission nicht möglich ist, wäre der Erfolg sehr fraglich. Händler mit Sitz in der Schweiz, die mit der Initiative Teuscher angepeilt werden, würden ohne Zweifel ihr Domizil schlagartig wechseln. Damit wäre niemandem geholfen, im Gegenteil: Es gingen der Schweiz wertvolle Arbeitsplätze und Steuereinnahmen verloren.
Wir können aber feststellen, dass das Problem, das Frau Teuscher angesprochen hat, eine wesentliche Entschärfung erfahren hat. Ich verweise auf eine Publikation in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 6./7. Dezember 2003 auf Seite 19. Da ist zu lesen, dass gerade als Folge dieses "Prestige"-Unfalls die zur Uno gehörende Internationale Seeschifffahrts-Organisation einstimmig für ein generelles Vorziehen der Frist auf April 2005 stimmte. Bis dahin, also bis im April nächsten Jahres, müssen alle Tanker mit nur einer Hülle ausgemustert werden, die 1977 oder früher gebaut wurden. Jüngere Schiffe dürfen noch bis 2010 fahren. Weiter ist festgehalten, dass die Europäische Union als Folge dieses "Prestige"-Unfalls mit Schweröl beladenen Tankern das Anlaufen von EU-Häfen verboten hat, wenn diese Schiffe nur über eine Hülle verfügen. Eine wesentliche Verbesserung ist also festzustellen.
Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, der Kommission zu folgen und der Initiative von Frau Teuscher keine Folge zu geben.
Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben .... 68 Stimmen
Dagegen .... 101 Stimmen