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Überprüfung der Niederlassungsabkommen

8237 · Amtliches Bulletin

Dals 14 dec. 2004

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/8237/de/uberprufung-der-niederlassungsabkommen

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: Überprüfung der Niederlassungsabkommen (04.3464)

04.3464

Überprüfung der Niederlassungsabkommen

Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

Ich danke dem Bundesrat für die Annahme des Postulates.

Ich verzichte auf eine Diskussion, aber wenn Sie erlauben, habe ich noch drei ganz kurze Bemerkungen anzufügen:

1. Formell nicht aufgehobenes Recht, insbesondere staatsvertragliches Recht, kann immer wieder Wirkungen entfalten. Die Gerichte können anhand konkreter Fälle angerufen werden, und dann ist die Anwendbarkeit solcher Verträge immer wieder zu prüfen. Dies verursacht mindestens auch Mehrarbeit für den Richter; für die vertretenden Anwälte kann damit umgekehrt durchaus reizvolle Arbeit verbunden sein. Aber auch hier werden wenigstens für die Klienten Kosten entstehen. Es bleibt auch ein Element der Rechtsunsicherheit: Was gilt allenfalls noch, was ist tatsächlich nicht mehr anwendbar? Es kommt dazu, dass bei Staatsverträgen zwei Parteien beteiligt sind, deren Meinungen nicht übereinstimmen müssen, und dass nicht nur schweizerische Gerichte damit befasst werden können.

2. Formell nicht aufgehobenes Recht belastet die Rechtssammlungen und deren Weiterführung, mit allen Verweisen, Fussnoten usw. Es entstehen Kosten bei der Bearbeitung der Rechtssammlungen. Diese werden aber auch stetig umfangreicher und unübersichtlicher; es verschlechtert sich die Benutzerfreundlichkeit.

3. Erfahrungsgemäss kann man sich bei Überprüfungen, wie sie das Postulat vorschlägt, beinahe unbegrenzt verweilen. Dies ist nicht der Zweck der Übung; es geht vielmehr um eine rasche Zusammenstellung der nicht formell aufgehobenen Niederlassungsabkommen und um rasche, aber klare Entscheide über deren künftiges Schicksal.

Ich danke dem Bundesrat, und ich bitte auch Sie um Annahme des Postulates.

Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich

Sie sehen, dass wir beantragen, dieses Postulat anzunehmen. Ich möchte dem Postulanten auch danken, dass er es eingereicht hat. Denn es ist tatsächlich so, dass es hier um alte und zum Teil auch eigenartige Verträge geht. Die formell nicht aufgehobenen Niederlassungsabkommen der Schweiz oder der Kantone - das gibt es auch - mit anderen Staaten haben praktisch keine Anwendbarkeit mehr, oder sie ist mindestens nicht überprüft worden. Die Anwendbarkeit dieser Abkommen im Ausländerrecht beschränkt sich auf Personen, die bereits im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind. Sie haben gemäss diesen Verträgen nämlich Anspruch auf Kantonswechsel. Das ist der einzige praktische Punkt.

Weitere Auswirkungen auf das Ausländerrecht bestehen nach allgemein anerkannter und gefestigter Praxis nicht. Das Bundesgericht hat das auch in mehreren Fällen bestätigt. Insbesondere ergibt sich aus den Verträgen kein Anspruch auf die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern auf den schweizerischen Arbeitsmarkt oder auf eine Bewilligung für die Schweiz. Aber es wurde nie näher abgeklärt, inwieweit den Niederlassungsabkommen neben dem Ausländerrecht in weiteren Rechtsgebieten noch eine Bedeutung zukommen könnte, wenn es einmal aktuell wird, so beispielsweise im Bereich des Grundstückverkaufs an ausländische Personen; das könnte man sich noch überlegen. Darum erachten wir die Annahme des Postulates als sinnvoll.

In diesem Zusammenhang werden Sie sich auch einige Leckerbissen der Gesetzessammlung zu Gemüte führen können. Ich habe das mit viel Vergnügen gesehen. Ein Vertrag stammt beispielsweise aus dem Jahr 1855. Das ist ein Freundschafts-, Handels- und Niederlassungsvertrag mit Grossbritannien vom 6. September 1855 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Ihrer Majestät, Königin des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland. Bei Verträgen mit Indien geht es noch um das Commonwealth. Dann gibt es Verträge mit Staaten, die unterdessen untergegangen sind und heute wieder bestehen. Das ist rechtsgeschichtlich interessant. Aber wir werden Ihnen das dann alles in Erfüllung des Postulates vorlegen können.

Büttiker Rolf · 2VP-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

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