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SchKG. Verstärkter Schutz gegen die Gläubiger

8367 · Amtliches Bulletin

Dals 7 zercl. 2004

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/8367/de/schkg-verstarkter-schutz-gegen-die-glaubiger

Consultà ils 5 sett. 2026

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: SchKG. Verstärkter Schutz gegen die Gläubiger (03.446)

03.446

SchKG. Verstärkter Schutz gegen die Gläubiger

Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt einstimmig, der Initiative Folge zu geben.

Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion

Zum Zwecke der Beibehaltung einer gewissen Präsenz orientiere ich Sie einleitend, dass ich maximal anderthalb Minuten sprechen werde.

Es geht um Folgendes: Grosse Gesellschaften, insbesondere Konzerne, haben insbesondere dann in volkswirtschaftlicher Hinsicht eine grosse Problematik zu bewältigen, wenn sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Volkswirtschaft ist daran interessiert, dass solche Grosskonzerne auch in Fällen von Insolvenz bzw. in Fällen von Liquiditätsengpässen nicht einfach verschwinden, sondern dass der Staat Mittel und Wege zur Verfügung stellt, damit solches eben nicht geschieht. Konkret geht es darum, dass bei finanziellen Problemen relativ schnell eine Lösung gefunden werden kann, welche zumindest vorübergehend die Existenz solcher Grosskonzerne gewährleistet. Konkret geht es beispielsweise darum, dass rasch Klarheit geschaffen werden kann, dass Geldmittel von Gläubigern zur Verfügung gestellt werden können, ohne dass die Gläubiger damit rechnen können, gleich behandelt zu werden wie Altgläubiger; es geht um die Aufrechterhaltung von Dauerschuldverhältnissen usw.

Das schweizerische Recht, insbesondere das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, enthält nun gewisse Regelungen, die dieser Zielsetzung tendenziell entgegenlaufen. Herr Kollege Lombardi hat eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche das Ziel verfolgt, dass diese Problematik eingehend diskutiert wird und dass allenfalls Regelungen geschaffen werden. Das EJPD hat diese Problematik auch erkannt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe wird Ende 2004 einen Bericht vorlegen.

Wir beantragen Ihnen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, in der klaren Meinung, dass die Kommission für Rechtsfragen die Arbeit des EJPD abwarten soll und abwarten will, um dann in Kenntnis dieses Berichtes zu entscheiden, ob und in welcher Hinsicht Handlungsbedarf besteht.

Ich bin mir bewusst, dass ich etwa zweieinhalb Minuten gesprochen habe. Ich entschuldige mich - schönen Abend!

Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Initiative wird Folge gegeben

Il est donné suite à l'initiative

Schluss der Sitzung um 19.25 Uhr

La séance est levée à 19 h 25