Lexipedia
Pagina principalaNewsExplorarRegister
Cundiziuns d'utilisaziunProtecziun da datasAgid
S'annunziar

Jahresbericht 2004 der GPK und der GPDel

8496 · Amtliches Bulletin

Dals 8 mars 2005

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/8496/de/jahresbericht-2004-der-gpk-und-der-gpdel

Consultà ils 5 sett. 2026

  1. Documents
  2. Confederaziun
  3. Bulletin uffizial
Funtauna

Fatschenta parlamentara: Jahresbericht 2004 der GPK und der GPDel (05.006)

05.006

Jahresbericht 2004 der GPK und der GPDel

Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion

Ich bin etwas aufgeregt, weil ich schon lange nicht mehr vor so vielen Leuten geredet habe. (Heiterkeit) Als Präsident der GPK möchte ich Ihnen einleitend - und jetzt muss ich natürlich auch wieder sachlich werden - einen ganz kurzen Überblick über die umfassende Arbeit der GPK vermitteln. Dieser Überblick beginnt zuerst einmal mit einem Dank an das Sekretariat der GPK, das sich immer wieder rasch und intensiv auf wechselnde Fragestellungen in einem äusserst breitgefächerten Gebiet einlassen muss, das alle Departemente umfasst.

Im Jahr 2004 haben wir vor allem Wert darauf gelegt, die neuen Mitglieder in die Tätigkeit der GPK einzuführen und sie wissensmässig mit dem notwendigen Rüstzeug zu versehen. Diese Einführung hat in Montreux stattgefunden. Dieses Seminar bot auch die Gelegenheit zu einem Meinungsaustausch mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Herrn Bundesrat Leuenberger. Er berichtete in seiner dreifachen Eigenschaft als Mitglied des Bundesrates heute, als früheres Mitglied der Zürcher Regierung und dann auch als früherer Präsident der Untersuchungskommission des Parlamentes aus seiner langjährigen Erfahrung mit den GPK.

In den Handlungsgrundsätzen der GPK wird über die Mittel der GPK Folgendes gesagt: "Die Geschäftsprüfungskommissionen führen zur Zielerreichung Inspektionen, Evaluationen, Nachkontrollen und Dienststellenbesuche sowie weitere Untersuchungen durch und prüfen die Geschäftsberichte der Bundesbehörden." Schon der Wortlaut dieser Auflistung zeigt, wie umfassend der Auftrag der GPK ist. Um dem gerecht zu werden und dies in Kürze darzustellen, gibt es nur eine Möglichkeit, nämlich rasch einen Blick auf das Inhaltsverzeichnis des vorgelegten Berichtes zu werfen.

Die GPK haben sich unter anderem damit beschäftigt, Abgrenzungsfragen bei der Oberaufsicht zur Neat zu klären. Im Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik haben wir uns mit dem Konsumentenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr beschäftigt; wir haben geprüft, ob die KMU-Tests des Bundes das hergeben, was sie hergeben sollten, und ob sie Beachtung finden. Die GPK haben sich mit den Unstimmigkeiten am Eidgenössischen Versicherungsgericht auseinander gesetzt; sie haben sich ebenfalls mit den Vorkommnissen am Bundesgericht befasst.

Im Bereich der Verwaltung waren die Nebenbeschäftigungen von Angestellten des Bundes Gegenstand von Untersuchungen; dort wird Handlungsbedarf sichtbar. Themen waren die Personalpolitik des Bundes, die vorzeitigen Pensionierungen und die Pensionskasse Publica.

Im Bereich der sozialen Sicherheit befassten wir uns mit Swissmedic; im Bereich der Sicherheitspolitik wurde ein Bericht zu den Verteidigungsattachés erstellt. Auf die Nachrichtendienste und die dortigen Schwierigkeiten wird Herr Glasson eingehend zurückkommen. Im Bereich der Verkehrspolitik setzten wir uns mit der Sicherheit in der Zivilluftfahrt auseinander und schliesslich auch, was die Umweltpolitik betrifft, mit dem Landschaftsschutz und der Frage, ob die entsprechenden Gesetze in den Kantonen auch umgesetzt werden.

Sie sehen, es ist ein breitgefächertes Programm. Die Tätigkeit der GPK steht manchmal völlig im Hintergrund und wird von aussen wenig beachtet, dann aber steht sie wiederum völlig im Schweinwerferlicht medialer Aufmerksamkeit. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es Sachverhalte zu untersuchen gibt, die einen gewissen Spannungseffekt haben und die auch medial gut vermarktet werden können.

Gestatten Sie mir, noch zwei, drei Bemerkungen zu einem besonderen Geschäft zu machen, nämlich zu den Untersuchungen, die als Folge der Debatte rund um den "Rentenklau" vollzogen wurden. Die Untersuchungen zeigten, dass die Lebensversicherungsgesellschaften die Sparkapitalien aus ihren Sammeleinrichtungen zusammen mit den Geldern aus anderen Versicherungszweigen anlegten. Die aus dem Gesamtvermögen erwirtschafteten Erträge wurden nach Verteilschlüsseln auf die einzelnen Versicherungszweige aufgeteilt. Gemäss Expertengutachten von Professor Heinz Schmid waren bei dieser Verteilung neben den rein finanztechnischen Überlegungen auch geschäftspolitische Erfordernisse im Rahmen des Konzerns, das Verhalten der Konkurrenz und die Einschätzung der Wettbewerbsfähigkeit von grosser Bedeutung. Die Ermittlung der Anlageerträge und der daraus ausgeschütteten Überschüsse beruht also auf Entscheiden, welche mit beträchtlichen Ermessensspielräumen verbunden waren. Weder bei Versicherungsgesellschaften noch bei den Aufsichtsbehörden wurden diese Verteilprozesse dokumentiert.

Die Frage, ob ein "Rentenklau" auf dieser Stufe stattgefunden habe, konnte deshalb nicht beantwortet werden. Schlimmer noch: Aufgrund der verfügbaren Daten konnte nicht einmal die Entstehung von Überschüssen korrekt erfasst werden. Das Resultat ist ein eklatantes Versagen der Aufsicht.

Dies eine kurze Darstellung einer Untersuchung, welche die GPK gemacht haben; weitere Ergebnisse werden nun meine Kolleginnen und Kollegen vortragen.

Janiak Claude · 1VP-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Ich äussere mich zum Justizwesen. Sie konnten dem Bericht entnehmen, dass die GPK im Rahmen ihrer begleitenden Oberaufsicht über die eidgenössischen Gerichte im Vorfeld ihres jährlichen Besuches beim Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) vom 5. April 2004 über den Konflikt informiert wurden. Die Kommissionen führten in der Folge Abklärungen durch und veröffentlichten ihre Stellungnahme am 6. Dezember 2004. Ich möchte nicht wiederholen, was wir dort ausführten. Es ist Ihnen auch bekannt, dass unsere Bemühungen damit nicht abgeschlossen waren, sondern dass eine Klärung erst herbeigeführt werden konnte, als sich die Richterinnen und Richter auf eine gemeinsame Verlautbarung geeinigt hatten, welche unter anderem dazu führte, dass eine Richterin und ein Richter nicht mehr im gleichen Spruchkörper eingesetzt werden.

Wir sind im Moment daran, die Bundesrechtspflege neu zu ordnen. Der Konflikt am EVG - und übrigens auch derjenige, der im Zusammenhang mit der Affäre Schubarth am Bundesgericht zum Vorschein kam und zur Untersuchung von besonderen Vorkommnissen am Bundesgericht führte - hat gezeigt, dass sich eine grundsätzliche Debatte über das Wahlverfahren und die Amtsdauer unserer höchsten Richterinnen und Richter, aber auch über die Möglichkeit der Abberufung und der Disziplinierung aufdrängt. Eine solche Debatte ist sorgfältig zu führen, denn sie wird stets vom zentralen Grundsatz bestimmt sein, dass die richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten ist; sie kann nicht im Rahmen der hängigen Gesetzgebung zur Bundesrechtspflege geführt werden. Abgesehen davon, dass es zu spät wäre, bestünde die Gefahr von Schnellschüssen aufgrund unerfreulicher Erfahrungen, die wir als Wahlbehörde und Verantwortliche für die Oberaufsicht gemacht haben. Ich möchte dennoch ein paar Fragen aufwerfen, die gelegentlich einer Antwort bedürfen.

Zum Wahlverfahren: Das Parlament muss sich zweifellos die Frage stellen, wie es als Wahlbehörde sicherstellen kann, dass die von ihr zu wählenden Richterinnen und Richter den fachlichen und persönlichen Anforderungen genügen. Ich denke da aufgrund gemachter Erfahrungen vor allem auch an die Sozialkompetenz.

Zur Amtsdauer: In der Schweiz kennen wir vergleichsweise kurze Amtsdauern. Je kürzer eine Dauer ist, umso eher tangiert sie die richterliche Unabhängigkeit, weil Richter im Hinblick auf ihre Bestätigung Urteile in einer bestimmten Richtung fällen könnten, nur um bei der Wahlbehörde auf Akzeptanz zu stossen. Eine Verlängerung der Amtsdauer führt auf der anderen Seite dann zu Problemen, wenn Richter den fachlichen Ansprüchen nicht genügen, und selbstverständlich auch dann, wenn Richter bei inakzeptablem Verhalten weder abberufen noch diszipliniert werden können. Diese Frage kann letztlich nicht abschliessend und vor allem nicht unabhängig davon beantwortet werden, ob andere Instrumente wie die Abberufung und die Disziplinierung institutionalisiert werden.

Zur Möglichkeit der Abberufung: Abberufungsverfahren sind in der Schweiz praktisch unbekannt. Das dürfte daran liegen, dass wegen der vergleichsweise kurzen Amtsdauern die Möglichkeit der Nichtwiederwahl besteht. Wenn die Amtsdauer verlängert wird, muss die Möglichkeit der Abberufung diskutiert werden, selbstverständlich nur im Rahmen eines streng formalisierten, auf Ausnahmen beschränkten und an erschwerte Voraussetzungen gebundenen Verfahrens.

Abschliessend noch ein paar Bemerkungen zum Oberaufsichts- und Disziplinarverfahren: Die Durchführung von Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter sollte grundsätzlich möglich sein und ist im Hinblick auf das Ansehen der Justiz wünschbar. Wenn eine solche Möglichkeit in Erwägung gezogen wird, ist zu beachten, dass sie die richterliche Unabhängigkeit erheblich gefährden kann. Dies wäre dann der Fall, wenn die Rechtsprechung von der Akzeptanz der politischen Behörde abhängt, welche die Oberaufsicht wahrnimmt. Dem kann entgegengewirkt werden, wenn "Disziplinarverfahren in Tatbestand und Rechtsfolge und in ihrem prozeduralen Ablauf durch ein formelles Gesetz umschrieben sind". Ich habe aus einem Artikel von Thomas Stadelmann zitiert: "Aspekte richterlicher Unabhängigkeit in der Schweiz - de iure und de facto", publiziert in der Zeitschrift "Betrifft Justiz", Nummer 80, Dezember 2004.

Keinesfalls für ihre Rechtsprechung, wohl aber für ihr Verhalten sollten Richterinnen und Richter zur Rechenschaft gezogen werden können, und zwar von einer gehörig legitimierten Instanz und in einem justizkonformen Verfahren. Das ist die Quintessenz, die ich persönlich aus diesen unschönen Vorfällen ziehe, die wir letztes Jahr am EVG zu beurteilen hatten.

Glasson Jean-Paul · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Freisinnig-demokratische Fraktion

Je rapporte au nom de la Délégation des Commissions de gestion. La connaissez-vous, cette délégation? Elle est composée de trois membres de chaque chambre; pour le Conseil national: Messieurs Fasel, Janiak et moi-même. Elle exerce le contrôle parlementaire sur les activités touchant à la sécurité de l'Etat et au renseignement. Pour effectuer sa tâche, la délégation dispose, en vertu de la Constitution et des lois pertinentes, de droits d'information particulièrement étendus. Ni le secret de fonction, ni le secret militaire ne peuvent lui être opposés.

L'Assemblée fédérale a donné l'an passé une compétence supplémentaire à la délégation, puisqu'elle pourra empêcher ou interrompre une procédure administrative ou disciplinaire lorsqu'elle-même enquête sur une affaire. Cette procédure nouvelle fera en sorte que l'exercice de la haute surveillance ne puisse être entravé par une enquête de l'administration, ce qui avait pu être constaté dans le cadre de l'examen des relations entre les services de renseignement suisses et l'Afrique du Sud du temps de l'apartheid.

La délégation a tenu 16 séances au cours de l'an passé. Le rapport que nous examinons vous renseigne sur ses activités, recensées sur une vingtaine de pages. C'est dire l'intensité de l'activité de la délégation. Je me pencherai sur deux thèmes seulement.

D'abord, la conduite de la politique de sécurité du Conseil fédéral, qui ne manque pas de nous interpeller. La Délégation du Conseil fédéral pour la sécurité est composée des chefs du DDPS, du DFAE et du DFJP. Depuis peu, sa présidence est fixe et est exercée par le président de la Confédération pour 2005, Monsieur Schmid, alors qu'auparavant elle était tournante entre chaque chef de département.

Les deux délégations se sont rencontrées l'an dernier à notre demande, afin de déterminer les failles en matière de conduite de sécurité, ainsi que de discuter du défaut de coordination entre les différents services et personnes actifs dans ce domaine de la politique de sécurité et du renseignement. La Délégation du Conseil fédéral pour la sécurité prépare les décisions du Conseil fédéral en la matière. Elle se base elle-même sur les travaux de l'Organe de direction pour la sécurité, état-major composé des responsables du renseignement et de la politique de sécurité des départements concernés. S'ajoute à cela le coordonnateur des renseignements, qui appuie cette instance et doit assurer la coopération entre les services de renseignement.

Toutes ces instances n'ont aucun pouvoir décisionnel. Il en résulte un flou dans les compétences et une collaboration jugée insatisfaisante par nous entre les différents services. Il y a, on vous l'a dit, trois départements concernés, avec leur lot de services propres menant des activités parfois doublées, parfois contradictoires. Les décisions prises jusqu'ici par le Conseil fédéral pour remédier à cette situation sont peu satisfaisantes à nos yeux. La délégation maintiendra donc la pression, pour pousser le gouvernement à faire des choix clairs en matière de conduite de sécurité du pays. Des mesures organisationnelles nouvelles sont indispensables - gages d'efficacité future et d'économicité.

La délégation a notamment fait, l'an dernier, une visite impromptue auprès du Bureau des liaisons du Service d'analyse et de prévention - nos renseignements intérieurs. Il s'agissait pour nous de nous rendre compte de la manière dont le service gère ses contacts avec l'étranger. Annoncée au quart pour la demie, notre venue a permis de procéder à des sondages sur la manière dont les contacts sont menés, sur les fiches disponibles, sur les procédures d'archivage et de destruction de documents émanant d'autorités étrangères. Le résultat de notre analyse et de notre visite a été satisfaisant. Même des astuces de notre part ont été déjouées par les services et nous ont permis de confirmer l'adéquation à la loi des activités que nous avons observées. Nous avons demandé cependant d'établir à l'avenir un "protocole" des destructions réalisées.

Le propre de la délégation est bien sûr de tenir secrètes ses interventions imprévues, mais nous avons, bien entendu, d'ores et déjà fait, la semaine passée, et nous ferons à l'avenir aussi, d'autres visites surprises, car elles permettent de juger de l'adéquation à la loi des activités contrôlées de nos services de renseignement.

Pour le reste, je vous renvoie au rapport que vous avez reçu.

Gadient Brigitta M. · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Aus den vielen verschiedenen Aufgaben und Arbeiten, welche die GPK im letzten Jahr im Bereich Wirtschaft und Finanzen ausgeführt hat, möchte ich hier drei herausgreifen:

1. Zur Personalpolitik des Bundes: Gemäss Artikel 5 des Bundespersonalgesetzes findet jährlich ein Personalreporting statt, worin der Bundesrat die Bundesversammlung über die Zielerreichung informiert. Es ist dabei insbesondere die Aufgabe der Aufsichtskommissionen, das Personalreporting mit dem Bundesrat so zu gestalten, dass es dem Parlament die Beurteilung der Zielerreichung erlaubt. Bei der Behandlung dieses Personalreportings im letzten Jahr bekräftigten die Aufsichtskommissionen, dass dieses über die Massnahmen zur Erreichung aller Ziele von Artikel 4 des Bundespersonalgesetzes informieren muss, und setzten sodann verschiedene Schwerpunkte. So wurden insbesondere das Spannungsfeld zwischen den Sparmassnahmen des Bundes und der Umsetzung des Bundespersonalgesetzes sowie die Massnahmen zugunsten des Personals, dessen Stellen wegfallen werden, eingehend erläutert. Die Aufsichtskommissionen legten dabei grosses Gewicht auf Angaben über die Massnahmen zur Wiedereingliederung der betroffenen Personen in den Arbeitsprozess.

Besondere Aufmerksamkeit fand sodann das Problem, inwieweit Institutionen des dritten und vierten Kreises in das jährliche Personalreporting einzubeziehen sind. Dabei geht es einerseits um die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und andererseits um die Frage der Vergleichbarkeit der Berichterstattung mit derjenigen der zentralen Bundesverwaltung. Man kam überein, dass gewisse Mindeststandards, wie Kennzahlen, einzuhalten sind, im Übrigen jedoch den Institutionen des dritten und vierten Kreises eine eigene Form der Berichterstattung zugestanden werden soll. In diesem Frühjahr wird nun erstmals in dieser Form Bericht erstattet werden. Wir werden Sie über die Resultate informieren.

Die Kommissionen konnten sich schliesslich davon überzeugen, dass das neue Lohnsystem grundsätzlich auf Kurs ist, wobei gewisse Fragen, vorab betreffend die Lohndifferenzierung, aber noch offen bleiben. Themen, die weiter zu beachten sind, sind nach Auffassung der GPK im Übrigen die angemessene Vertretung der Geschlechter, der Sprachen und auch der Regionen.

2. Zur Nebenbeschäftigung von Angestellten des Bundes: Im Rahmen der Nachkontrolle zur Inspektion aus dem Jahr 1999 ging die GPK noch einmal detailliert auf verschiedene Fragen ein. So befasste sie sich insbesondere mit dem Anliegen einer minimalen Vereinheitlichung der Bewilligungspraxis für Nebenbeschäftigungen, welche der Anforderung der Rechtsgleichheit genügen muss. Die GPK forderte deshalb den Bundesrat auf, die Bewilligungspraxis mit Blick auf die Schaffung von Minimalvorgaben evaluieren zu lassen. Sie erwartet noch in diesem Jahr einen entsprechenden Bericht.

3. Der Konsumentenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr ist ein hoch aktuelles und wichtiges Thema. Ende des letzten Jahres schloss die GPK ihre Inspektion zum Konsumentenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr ab. Die wirtschaftlich wichtige Entwicklung im elektronischen Geschäftsverkehr bietet gerade auch für KMU und besonders auch in den Randregionen neue Chancen. Die GPK erachtet es deshalb als nötig, dass der Bundesrat bei der Beratung der KMU in diesem Bereich einen Schwerpunkt setzt.

Abhängig ist die Entwicklung dieser Geschäftsform aber nicht zuletzt vom Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten. Ein vertrauensbildender Konsumentenschutz ist deshalb dringend. Die GPK empfiehlt in diesem Zusammenhang Transparenzvorschriften bezüglich der Identität von Internetanbietern, Nachbesserungs- und Widerrufsrechte bei Verträgen und einen besseren Datenschutz. Die GPK wird sich noch in diesem Jahr erneut mit diesem wichtigen Bereich befassen.

Für eingehendere Darlegungen zu allen Themen kann ich Sie im Übrigen auf unseren Geschäftsbericht verweisen.

Beck Serge · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

J'aimerais vous parler des investigations que la Commission de gestion a menées dans le domaine de la prévoyance professionnelle et de l'importance des enjeux en la matière. Je pourrais intituler mon intervention: "La croisière ne s'amuse plus." C'est en effet lorsque le Conseil fédéral a voulu faire un virage à 180 degrés, un pilotage de type "hors-bord" au régime de prévoyance professionnelle, en proposant de rabaisser le taux d'intérêt minimum, que nous nous sommes aperçus que nous voguions peut-être sur un transatlantique, mais qui se rapprochait très fortement du Titanic. En effet, vous savez que nous avons eu des débats très "importants" dans le cadre du Parlement, que deux interventions parlementaires - motion du groupe socialiste 02.3417 et motion de la CSSS-CN 02.3456 - ont été adressées aux Commissions de gestion pour les mandater de mener des investigations afin de connaître ce qu'il en était de la répartition des excédents dans ce domaine essentiel de notre politique sociale.

Les Commissions de gestion ont mandaté le Contrôle parlementaire de l'administration, qui s'est lui-même appuyé sur une expertise du professeur Heinz Schmid. Différents éléments ont été examinés.

Les calculs des excédents: il est ressorti des examens de l'expert que, par exemple, le calcul du revenu des placements, et du versement des excédents en résultant, a reposé sur des décisions qui comportaient des marges d'appréciation considérables, et, surtout, que ni les sociétés d'assurances, ni les autorités de surveillance ne possédaient des traces de ces processus de répartition; ensuite, que les répartitions elles-mêmes entre les institutions d'une part, et à l'intérieur des institutions entre les assurés eux-mêmes d'autre part, n'avaient pas été effectuées de manière équitable. Finalement, l'expert arrivait à la conclusion que les caisses affiliées qui ont perçu des participations aux excédents de leur institution collective ont réparti celles-ci de manière inégale entre les différents assurés. Certes, il y a certains motifs pour une répartition inégale, mais de tels motifs auraient dû être vérifiés chaque fois par les autorités. Et l'on en arrive finalement au constat que la surveillance exercée par les autorités a été lacunaire ou insuffisante, et ni les bases de données de l'Office fédéral des assurances privées, ni la pratique des assurances en matière d'établissement des comptes n'ont permis d'identifier d'éventuels abus commis au détriment des assurés, comme n'ont pas pu être prouvés non plus des mécanismes de répartition équitable.

Finalement, force est de constater que le Conseil fédéral a failli dans son rôle de pilote qu'il lui appartenait d'assurer dans ce domaine majeur, et que pour sa part, le Parlement n'a pas non plus exercé ses compétences - et ses compétences de surveillance en particulier. Il convient, et c'est pour cette raison que la Commission de gestion a remis en place une Commission LPP ad hoc, que nous vouions toute notre attention à ce domaine essentiel du contrat social dans notre pays qu'est le système des trois piliers et qu'est plus particulièrement le deuxième pilier.

Gutzwiller Felix · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich darf Sie kurz über das Thema Risiko- und Versicherungspolitik des Bundes informieren, mit dem sich die GPK auch beschäftigt hat.

Aus unserer Sicht ist das ein sehr wichtiges Thema, denn es geht um Fragen der Haftung, die der Bund für seine Tätigkeit allenfalls übernehmen muss. Denken Sie an die Beispiele in der letzten Zeit: an die Staatshaftungsklagen gewisser Kantone gegen die Eidgenössische Bankenkommission, an Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Stiftungsaufsicht des Bundes oder beispielsweise an die Landwirtschaft im Zusammenhang mit der BSE-Seuche. Es sind also entscheidende Fragen, die dazu geführt haben, dass die GPK sich mit dieser Thematik beschäftigt, und zwar nicht mit einzelnen Klagen, sondern es stehen vielmehr die systematischen Aspekte der Risiko- und Haftungsproblematik im Vordergrund.

Das Geschäft hat eine längere Geschichte, hat man doch schon 2002 und 2003 mit den ersten Arbeiten begonnen. Es wurde dann eine eigentliche Risikoanalyse entwickelt, die dazu führen sollte, dass der Bund eine Risiko- und Versicherungspolitik für diese Bereiche entwickeln würde. Das Geschäft war allerdings etwas zögerlich angegangen worden. Natürlich gibt es dafür Gründe, so gibt es eine hohe Komplexität der Fragen. Ich illustriere das, indem ich die Risikoarten erwähne, die es hier zu bedenken gilt: finanzielle Risiken für den Bund sowie rechtliche, elementare, technologische und organisatorische Risiken. Es galt also, eine grosse Vielfalt und eine hohe Komplexität möglicher Risikoarten zu erfassen und dafür eine Politik zu formulieren.

Seit Ende 2004 liegt nun der Risikobericht des Bundes vor. Es gibt eine Risikoanalyse. Es gibt einen Bericht Risikopolitik, der die Grundlagen für das Risikomanagement enthält. Die GPK-Subkommission, die sich damit beschäftigt, wird 2005 dieses Thema ganz sicher vertiefen. Sie hat in einer ersten Würdigung gefunden, dass der Bericht etwas mager ist, das Geschäft etwas zögerlich behandelt wird. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Bund zügig zu einer gesamthaften Risiko- und Versicherungspolitik kommt.

Wasserfallen Kurt · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die FDP-Fraktion äussert sich zur Effizienzvorlage, der sie eine grosse Bedeutung zumisst, geht es doch um Sicherheitsfragen - ein für uns zentrales Thema.

Die seit 2002 laufende Umsetzung ergab doch einige Probleme, die auch durch die überlagerten Sparmassnahmen akzentuiert wurden. Es zeigte sich auch, dass die Koordinations- und Abgrenzungsprobleme wie auch die Rekrutierung und Ausbildung des Personals sehr hohe Anforderungen stellten und stellen. Diese Probleme gilt es nun möglichst rasch zu überwinden.

Wenn es um die Verfolgung von komplexen Fällen in den Bereichen organisierte Kriminalität, Geldwäscherei und Korruption beziehungsweise um schwere Wirtschaftskriminalität und die subsidiäre Rolle des Bundes geht, geht es uns um sehr viel. Wenn der Bund schon die Kompetenzen erhalten hat, so hat er auch dafür zu sorgen, dass diese und sicher auch andere Straftaten nach bester Praxis verfolgt werden können. Diese Verantwortung gilt gegenüber der Bevölkerung, aber auch gegenüber den ausländischen Behörden, auf deren Zusammenarbeit unser Land angewiesen ist.

Im Jahre 2003 stellte die Projektoberleitung fest, dass es zu einer Verzögerung bei der Anhandnahme und Erledigung des Verfahrens kommen und sich die Qualität verschlechtern könnte, was auch Probleme mit dem Bundesstrafgericht nach sich ziehen würde. Die FDP-Fraktion kann die von den GPK aufgeworfenen Probleme verstehen, ist aber klar der Meinung, dass die Strafverfolgung hier nicht leiden darf. Dies würde in der Bevölkerung wohl kaum verstanden. Sie begrüsst denn auch die eingeleiteten Gegenmassnahmen des Bundesrates und der zuständigen Behörden und geht davon aus, dass die Probleme gelöst werden bzw. gelöst werden können. Sie begrüsst es auch, dass die GPK der Effizienzvorlage weiterhin ihre ganze Aufmerksamkeit schenken wollen. Auch die FDP-Fraktion wird sich mit dem Thema weiterbefassen.

Roth-Bernasconi Maria · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Avant d'aborder quelques points qui me semblent importants, permettez-moi de faire une remarque générale en tant que bleue au sein de la Commission de gestion (CdG). Le rôle de la CdG est de reconnaître en amont les problèmes que rencontre notre pays, notamment le Conseil fédéral et l'administration.

Cependant, pour pouvoir exercer la haute surveillance sur les affaires des dirigeants politiques de notre pays, les membres de la CdG devraient avoir accès aux informations qui permettraient de reconnaître les problèmes le plus rapidement possible. Or, comment un parlement de milice peut-il faire face à la complexité des affaires fédérales sans se professionnaliser? Comment éviter de rendre ce contrôle trop dépendant de l'administration, qui serait dès lors juge et partie?

L'année passée, un de nos collègues a indiqué que la CdG devrait avoir plus de prestige qu'aujourd'hui. Elle n'est pas une voie de garage pour députés débutants, même si nous n'avons souvent pas le droit de nous exprimer face aux médias, les affaires étant souvent confidentielles. La seule possibilité de s'adjuger des lauriers serait de commettre des indiscrétions. Ceci m'amène à relever qu'aujourd'hui, la politique se fait visiblement plus par voie de presse que par un travail de fond sérieux. Malheureusement, la tendance à la "politique spectacle" nous amène à ce constat.

J'en viens maintenant aux dossiers examinés par la commission, et j'aimerais m'exprimer sur deux points qui ont fait l'objet de contrôles durant l'année écoulée.

Tout d'abord, la politique du personnel de la Confédération. Diverses priorités ont été mises en avant. Comment joindre les mesures d'économie de la Confédération et les mesures en faveur du personnel concerné par les suppressions des postes? Comment appliquer la nouvelle politique salariale, qui consiste à différencier les salaires selon les prestations, alors que l'argent manque? Comment réglementer les activités accessoires des fonctionnaires de la Confédération?

Toutes ces questions m'amènent à souligner l'importance, lorsque l'on décide de mesures d'austérité, de réfléchir au long terme et de ne pas couper dans les dépenses sans réfléchir aux conséquences pour le personnel.

Il serait intéressant d'examiner dans quelle mesure l'augmentation du chômage et celle des coûts de l'assurance-invalidité sont liées aux efforts d'économie des administrations publiques, et donc de la Confédération. En effet, cette dernière n'offre plus de places de travail, licencie et se comporte de manière un peu asociale, comme l'économie privée, obligée, elle, d'être rentable.

Un autre point important en ce 8 mars, Journée internationale des femmes, me semble être la question mentionnée dans le rapport de la relève des femmes pour occuper des postes de hauts cadres dans l'administration fédérale.

Comme cela se fait déjà pour les universités et les HES, des mesures spécifiques de promotion de l'encadrement des femmes aux échelons intermédiaires doivent être mises en oeuvre pour augmenter ensuite le bassin de recrutement et la chance de voir plus de 3 pour cent de femmes aux postes de dirigeantes de l'administration fédérale. A ce sujet, et là je m'éloigne un peu du rapport de la Commission de gestion - et j'aimerais bien que Monsieur le conseiller fédéral m'écoute -, j'attends avec impatience la réponse du Conseil fédéral à mon postulat qui lui demande de bien vouloir examiner l'introduction d'un quota minimum pour les postes à temps partiel dans les hautes sphères de la Confédération.

En dernier lieu, j'aimerais revenir sur une thématique qui a déjà été évoquée l'année passée par mon collègue Rossini et qui semble être un problème récurrent. Il s'agit des statistiques en matière de politique sociale et de la santé. En effet, les investigations menées par la commission ont permis de révéler d'importants problèmes dans la mise en oeuvre de la statistique sanitaire. Si des retards en matière de statistiques hospitalières ont pu être rattrapés, d'importantes lacunes subsistent encore dans le domaine des soins ambulatoires et des soins infirmiers. Pour nous, il est urgent de remédier à ces problèmes, d'une part dans la perspective d'une mise en oeuvre efficace de la nouvelle structure tarifaire du TarMed et, d'autre part, également en prévision des discussions sur le financement des soins. Il est d'ailleurs primordial que ces statistiques soient ventilées selon le genre pour que nous puissions nous baser sur des réalités vécues différemment par les hommes et les femmes.

Concernant les statistiques sociales, là aussi la situation est complexe. Faute de moyens, les réponses aux exigences posées par la Commission de gestion ont dû être repoussées. Une fois de plus, les mesures d'austérité décidées sans réfléchir, aux conséquences à moyen et à long terme, ne nous permettent pas d'aller au bout de ce que nous désirons réellement réaliser politiquement. Si nous voulons maîtriser les coûts de notre système social et de santé très complexe, nous devons connaître les réalités et les connexités du terrain. Sans chiffres statistiques fiables, ceci n'est tout simplement pas possible.

Stöckli Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich spreche im Namen der SP-Fraktion zum ausführlichen und instruktiven Bericht der GPK, obschon ich der Geschäftsprüfungskommission erst etwa seit 100 Tagen angehöre. Ich gehe also davon aus, dass die Fraktion mich wegen der Bedeutung dieses Geschäftes als Sprecher beauftragt hat.

Die GPK arbeitet, wie das schon erwähnt wurde, still und leise. Aber wer drin ist, stellt fest, dass diese Arbeit Tiefgang und Seriosität aufweist, insbesondere in den Subkommissionen. Dies einerseits, weil tatsächlich der im Bericht verschiedentlich erwähnte Geist des Konsenses über alle Parteien hinweg spürbar ist, und andererseits, weil die hauptsächlich vom begleitenden Sekretariat und von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) geleistete Arbeit sehr hochstehend und nützlich ist.

Ich werde drei Themen kurz beleuchten:

1. Bezüglich der Effizienzvorlage gehe ich mit dem Sprecher der freisinnig-demokratischen Fraktion einig, dass diese Vorlage von grösster Bedeutung ist. Sie muss sicherstellen, dass die Bekämpfung der Schwerstkriminalität nicht erschwert, sondern verbessert wird. Leider hat der Bericht ergeben, dass dies nicht der Fall ist. Mit der Effizienzvorlage muss sichergestellt werden, dass die Verbrechensbekämpfung - ein Gebot der Durchsetzung des Rechtsstaates - verbessert wird, in dem Sinne, dass nicht willentlich und wissentlich sogar von Verjährung die Rede sein darf. Mängel müssen so schnell wie möglich beseitigt werden. Aus meiner Tätigkeit als Stadtpräsident und Wirtschaftsförderer weiss ich, welche Bedeutung die Rechtssicherheit in einem Land hat; sie ist ein wichtiger Standortfaktor für den Wirtschaftsstandort Schweiz, und diesen gilt es zu bewahren - allen Sparmassnahmen zum Trotz! Da müssen sich vor allem das EJPD, die Finanzdelegation und auch die GPK weiter bemühen.

2. Zum Thema "Rentenklau": Der Bericht der PVK ist erschütternd und vollständig. Dramatisches wurde zutage gefördert: Die Sammeleinrichtungen der Lebensversicherer sind vom Vorwurf des "Rentenklaus" nicht entlastet worden. Bedenklich ist, dass jeder zweite Versicherte in den Boomjahren 1997-2002 keinen Überschuss erhielt. Auch wird dem Bundesrat leider ein äusserst schlechtes Zeugnis ausgestellt: Da gingen Milliarden Franken an Geldern verloren, was nun aufgeholt werden muss.

3. Im dritten Kapitel - es wurde bereits erwähnt - geht es vor allem um den Bericht betreffend E-Commerce. Der Bericht bezüglich des Konsumentenschutzes im Bereiche des elektronischen Handels stellt zwar fest, dass die Schweiz weit über dem Niveau der EU vernetzt ist. Über 63 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner nutzen regelmässig das Internet; in der EU sind es 20 Prozent weniger. Aber im Gegensatz zur Europäischen Union ist der elektronische Handel sehr bescheiden. Offenbar - Frau Gadient hat das auch festgestellt - fehlt den Kundinnen und Kunden nach wie vor das Vertrauen in den E-Commerce. Da können wir in diesem Parlament bei der Revision der entsprechenden Erlasse einen wichtigen Beitrag leisten.

Schliesslich möchte ich Sie noch auf den Jahresbericht der PVK hinweisen. Im Rahmen der Arbeit in der GPK habe ich die Bedeutung der PVK erst richtig kennen gelernt. Sie macht hervorragende Berichte hinsichtlich der Wirksamkeit der Bundesgesetzgebung und der Verwaltungstätigkeit. Diese sind aber nicht nur nützlich für die Beurteilung der Arbeit, welche getätigt wurde, sondern sind auch sehr wichtig für die Arbeit, die wir hier bei kommenden Gesetzesprojekten noch machen werden. Ganz besonders kommt der PVK eine wichtige Rolle bei der Wahl der Objekte zu, welche durch die GPK untersucht werden. Auch da gilt es, der PVK die nötige Beachtung zu schenken. Schliesslich dürfen wir stolz sein, dass sich die PVK durch ihre wissenschaftlichen Publikationen auch national einen Namen gemacht hat.

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Jahresbericht.

Waber Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion

Der Jahresbericht 2004 der GPK beginnt mit einem Zitat aus der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789: "Die Gesellschaft hat das Recht, von jedem Staatsbeamten Rechenschaft über seine Amtsführung zu verlangen." Dieser Satz müsste heute folgendermassen abgeändert werden: Die Medien haben das Recht, von einigen GPK-Mitgliedern vertrauliche Unterlagen einzufordern. Die Indiskretionen innerhalb der GPK entwickeln sich zu einem echten Problem. Diese Indiskretionen können je länger, je mehr in der Sonntagspresse nachgelesen werden. Wer die Sonntagspresse gelesen hat, konnte sehen, dass ein vertraulicher Bericht, nämlich zu den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, gross erschien, das Wort "vertraulich" war sehr gut ersichtlich. Es kann ja nicht sein, dass die Arbeit der GPK, die vorher als still und leise bezeichnet wurde, nur aus persönlicher Profilierungssucht so an die Öffentlichkeit getragen wird.

Die EVP/EDU-Fraktion verlangt hier ganz klare Massnahmen zur Bekämpfung dieser Indiskretionen, es ist kein Kavaliersdelikt. Die Weisungen der GPK und der eidgenössischen Räte sind klar, es gilt nämlich Artikel 5 der Weisungen und Artikel 8 des Parlamentsgesetzes: Die Arbeit der GPK ist als vertraulich bzw. geheim zu betrachten. Ich glaube einfach, dass diese Arbeit, die hier eben still und leise getan wird, so unterlaufen wird - es sollte ja nicht so sein - und dass die GPK selber sehr viele Dinge aus der Presse erfahren muss.

Ein weiterer Punkt ist die Informationstätigkeit der Neat-Aufsichtsdelegation (NAD). Auf Seite 23 können wir folgende Sätze lesen, die hier in diesem Bericht geschrieben stehen: "Die Tätigkeit der NAD geht heute fast vollständig am Plenum der eidgenössischen Räte vorbei. Angesichts ihrer politischen Verantwortung müssen National- und Ständerat jedoch die Möglichkeit haben, sich regelmässig und vertieft mit dem Bau der Neat auseinander zu setzen und entsprechende Interventionen zu machen." Die Präsenz heute Morgen, das Interesse am GPK-Bericht selber und somit auch an den Berichten der NAD zeigen eigentlich ganz klar, dass die Verantwortung hier eben nicht wahrgenommen wird.

Die EVP/EDU-Fraktion wünscht sich, dass die Informationstätigkeit der NAD wahrheitsgemäss und auch aktuell ausgeführt wird. Wir sind der Ansicht, dass eben verschiedene Probleme totgeschwiegen werden. Es heisst immer wieder: Wir haben alles im Griff. Ich glaube, dass die Zukunft zeigen wird, dass auch hier die Oberaufsicht einer Spezialkommission gewisse Dinge verschweigt oder dass sie selber nicht genau informiert wird. Trotz dieser Verantwortung, die wir angesichts der sehr grossen Investitionen und des Jahrhundertwerkes alle tragen, zeigt sich eben, dass wir hier im Parlament und auch als Oberaufsicht in der GPK unsere Aufgabe sehr oft nicht so wahrnehmen können, wie wir sie wahrnehmen sollten.

Im Grossen und Ganzen muss aber gesagt werden, dass der Jahresbericht der GPK sehr viele Bereiche ausleuchtet und dass auch sehr positive Aspekte der Staatstätigkeit beleuchtet werden, vor allem auch die Geschäftsführung des Bundesrates. Hier muss gesagt werden, dass jeder, der sich engagiert, vor allem in der Exekutive, das Beste des Volkes möchte, vielleicht nicht immer politisch sehr korrekt oder politisch so, dass es alle verstehen. Aber im Grossen und Ganzen ist unsere Fraktion mit der Geschäftsführung der Exekutive einverstanden und möchte auch für die gute Arbeit danken.

Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Liest man den Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommission aufmerksam durch, stellt man fest, dass sich die Schweiz sehr um die eigene Sicherheit sorgt. 20 Seiten befassen sich mit der Sicherheitspolitik, 5 Seiten mit dem Justizwesen, weitere 20 Seiten mit der Versicherungspolitik von Staat und Personal. Gerade mal 5 Seiten sind der Überprüfung der Verkehrspolitik, Kulturpolitik und Umweltpolitik gewidmet.

Das Parlament sorgt sich also sehr um die Sicherheit der Bevölkerung. Ein gutes Zeichen? Wir geben viel Geld aus für Sicherungsarbeiten, wir geben viel Geld aus für das Justizwesen, Versicherungen, Rückversicherungen, Vorsorge, Prüfung der Vorsorge, Aufsicht und Inspektorate. Wir investieren in eine Sicherheitspolitik mit einer sehr teuren Armee, deren Führung wiederum inspiziert und kontrolliert wird. Verteidigungsattachés und Bundesanwaltschaft, Satellitenaufklärung und Nachrichtendienst: Es wird nichts unterlassen, um die Sicherheit der Bevölkerung dieses Landes zu gewährleisten. Dass dies offensichtlich wirkt, zeigt auch der heute im "Tages-Anzeiger" veröffentlichte Bericht: Die Bewohnerinnen und Bewohner der grössten Schweizer Stadt fühlen sich sehr sicher. Doch auch diese Studie wirft Fragen auf: In den Quartieren, in denen die Sicherheit hoch ist, fühlt man sich weniger sicher als in den Quartieren, in denen sie tief ist. Sicherheit ist also auch ein auf Gefühl beruhendes Konstrukt, das technisch schwer beeinflussbar ist.

Die GPDel befasste sich zusätzlich mit den Fragen des Islamismus in der Schweiz, mit verschiedenen Einsätzen der verschiedenen Polizeien, mit Extremismus und Hooliganismus, mit illegaler Migration und Rettung und Rückführung von Schweizerinnen und Schweizern aus dem Ausland. Leben wir denn so gefährlich in der Schweiz? Wahrscheinlich schon. Mir kommt immer wieder das Bild vom Kleinkind in den Sinn, das beim ersten Besuch eines anderen Kleinkindes alle Spielsachen unter sich vergräbt, damit ihm das andere nichts wegnimmt. Dass es dann selbst auch nicht mehr spielen kann, ist die eine Sache; dass es damit einen Fremden nicht zur Kenntnis nehmen kann, eine andere. Allerdings, so meine väterlichen Beobachtungen, löst sich das in aller Regel innert fünf Minuten auf; die Neugier besiegt die Angst, und beide spielen und streiten miteinander.

Was will uns das sagen? Vielleicht, dass die Aufsicht und die Prüfung, die Kontrolle und Inspektion die Neugier verdrängen, einmal alles liegen und stehen zu lassen, einmal das anzuschauen, was auf der anderen Seite der Grenze ist. Vielleicht gewinnen wir dabei auch etwas Neues. Schwierig ist es, die Geschäfte von Instanzen zu prüfen, welche für Sicherheit sorgen sollen, bei Situationen, bei denen aber die Bedrohung kaum eintreten kann.

Die Schweiz hat ein fein verteiltes Netz von Verteidigungsattachés, welche aufmerksam aufpassen, dass nichts passiert. Wir haben eine Bundesanwaltschaft, die darauf ausgerichtet ist, die organisierte Kriminalität zu untersuchen. Immer wieder werden zwar Leute gefasst, immer wieder werden sie aber auch der Öffentlichkeit vorenthalten. Warum dem so ist? Mir wäre es ein grosses Anliegen, dass die Fälle erfolgreicher Abwehr auch kommuniziert werden können, damit die Bevölkerung die Sicherheit auch spürt.

Schwer zu verstehen ist, dass da bei der Vorsorge so viel Geld verloren ging und keiner das Loch in der Wanne fand. Vielleicht verhält es sich hier wie bei der Geschichte mit dem Betrunkenen, der lieber sein Portemonnaie unter der Laterne sucht, weil es dort hell ist, statt im Dunkeln, wo er es verloren hat. Als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission finde ich es wichtig, dass wir in Zukunft auch Licht werfen auf die Fragen der Verkehrs-, Kultur- und Umweltpolitik und dort Massnahmen treffen. Mit anderen Worten: Die Schweiz braucht eine Aufsicht wie jeder andere Staat auch, vielleicht müsste aber der Scheinwerfer auf andere Dinge gerichtet werden.

Lang Josef · Mit-M · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion

Ich spreche zu einer Frage, nämlich zum Thema der Kontakte des Nachrichtendienstes zu Südafrika zur Zeit des Apartheidregimes, und dann noch zur Zusammenarbeit unseres Nachrichtendienstes mit ausländischen Nachrichtendiensten heute.

Ich beginne mit folgendem Zitat: "Der Bundesrat teilt die Auffassung der Delegation, dass dieses Kapitel der Schweizer Geschichte als abgeschlossen betrachtet werden kann, falls keine wichtigen neuen Fakten auftauchen." Dazu ist zu sagen, dass es sich die GPDel schon etwas zu einfach gemacht hat. Sie hat sich zu wenig bemüht, um auch Zugang zu Quellen in Südafrika zu bekommen. Dass es möglich ist, wenn man sich diese Mühe nimmt, zeigt eine Teilarbeit des unterdessen abgeschlossenen Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 42 plus über die Rüstungszusammenarbeit mit Südafrika. Der Zugang zu den Akten in Südafrika wäre wichtig gewesen, weil in der Schweiz ein Grossteil der wichtigen Akten der Aufräumaktion von Herrn Regli zum Opfer gefallen ist. Deshalb auch ist die Schlussfolgerung voreilig, dieses Kapitel der Schweizer Geschichte sei abgeschlossen. Es ist abzuwarten, was die Forschungsarbeit zur Rüstungszusammenarbeit mit Südafrika ergibt; diese wird in den nächsten Wochen oder Monaten veröffentlicht.

Innenpolitisch mag die GPDel mit ihrem Bericht die Aufgabe erfüllt haben, aber gegenüber den Opfern und gegenüber Südafrika sind die nötigen Folgerungen nicht gezogen worden. Der Bericht der GPDel hat ja schwerwiegende Fehler aufgezeigt, aber die politischen Konsequenzen wurden nicht gezogen. Es fehlt im Bericht, den wir nun verabschieden, die Antwort auf die Frage, welche politischen Konsequenzen richtig wären; es fehlt eine Gesamtbeurteilung. Die GPDel hat nur die formalen Fragen gestellt und zu beantworten versucht. Über die Probleme, die beispielsweise auch im VBS-Bericht von Herrn Rainer J. Schweizer zutage gebracht wurden, wird kein Wort verloren.

Wir Grünen verlangen eine Debatte über den Bericht, sobald auch die NFP-Arbeit über die Rüstungszusammenarbeit mit Südafrika veröffentlicht ist. Die Resultate der GPDel müssen mit diesen Resultaten zusammen diskutiert werden, um eine neue, definitivere Schlussfolgerung zu ermöglichen.

Dass es nötig ist, aus der Kollaboration mit dem südafrikanischen Geheimdienst kritische Lehren zu ziehen, bestätigt das andere Kapitel "Kontakte des Schweizer Nachrichtendienstes zum Ausland". Hier fehlt jeglicher Hinweis auf völkerrechtliche und menschenrechtliche Kriterien. Das ist nicht nur unverständlich vor dem Hintergrund der Apartheid, das ist auch unverständlich vor dem Hintergrund des Gladio-Terrorismus von mit der Nato verbundenen Geheimdiensten während des Kalten Krieges. Nicht zuletzt wegen einer Buchveröffentlichung der ETH Zürich wird dieses Thema in der nächsten Zeit wieder in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Zur internationalen Verarbeitung dieser Geschichte könnte die Veröffentlichung des nationalen Cornu-Berichtes aus dem Jahre 1991 einen wichtigen Beitrag leisten.

Brunner Toni · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Simple Feststellung Nummer eins: Die GPK nimmt die parlamentarische Oberaufsicht wahr. Was beaufsichtigt die GPK eigentlich? Es ist der Bundesrat mit seinen Tätigkeiten, es ist die gesamte Verwaltung mit ihren Tätigkeiten, es ist die Geschäftsführung der eidgenössischen Gerichte, und es sind generell alle Personen und Körperschaften, die mit Aufgaben des Bundes betraut sind - von den SBB bis hin zur Skyguide. Der Umfang der Oberaufsicht lässt erahnen, dass es letztlich einem Milizparlament nur eine gezielte Schwerpunktbildung ermöglicht, wirklich punktuell in die Tiefe einer Inspektion oder Evaluation zu gehen. Alles andere wäre blauäugig und würde an der Realität vorbeischiessen. Hat man sich in der GPK einmal für die Untersuchung eines Bereiches, eines Themas, allenfalls eines Amtes oder eines Vorfalles entschieden, so ist die GPK selbstredend auf eine kooperierende Verwaltung und auf einen ungehinderten Zugang zu sämtlichen Informationen - auch zum Beispiel vom Bundesrat - angewiesen. Welches ist die Voraussetzung für einen ungehinderten Zugang zu sämtlichen Informationen?

Simple Feststellung Nummer zwei: Die GPK muss als vertrauliches Gremium mit eigenen hohen Ansprüchen wahrgenommen werden, also vertrauensbildend wirken. Jetzt sind wir an einem Punkt angelangt, den man nicht einfach ohne weiteres überspringen kann. Vertrauensbildend wäre beispielsweise, dass alle befragten und untersuchten Institutionen und Personen sich auch darauf verlassen können, dass ihre Angaben auch tatsächlich vertraulich behandelt werden. Wie aber soll man einer Oberaufsicht trauen, wenn solche Dinge passieren wie am letzten Donnerstag? Die GPK hat letzten Donnerstag beschlossen, eine Evaluation der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht in einem ordentlichen Verfahren mit Empfehlungen schnellstmöglich - aber noch nicht jetzt - zu veröffentlichen, sie also geheim zu halten. Und was passiert? Am Sonntag springt einem der Bericht in einer der drei grossen Schweizer Sonntagszeitungen bereits wieder in die Augen. Das hat mit Vertrauensbildung rein gar nichts zu tun, mit Politisieren dagegen sehr viel.

Der Titel des Zeitungsberichtes lautet "Ausschaffungshaft: teuer und ineffizient". Das lässt die politische Ecke und die Interessen hinter diesem Manöver überdeutlich erkennen. Falsche Unterstellungen pfeffern den Zeitungsartikel noch auf: Obwohl der Bericht vorhanden sei, nehme die GPK in Kauf, dass der Ständerat seine asylpolitischen Entscheide in der nächsten Woche in Unkenntnis der Fakten zu fällen habe. Wahr ist, dass die zuständige Subkommissionspräsidentin der GPK und ein Mitglied der PVK den Bericht und seinen Inhalt in mündlicher Form der zuständigen ständerätlichen Kommission vorgestellt haben. Die Ständeräte kennen also die Fakten sehr wohl. Offenbar kümmert das viele nicht. Gewisse Leute politisieren lieber via die GPK, als zu evaluieren oder zu inspizieren.

Die jetzt öffentlich aufgebauschte These, wonach die Ausschaffungshaft teuer und ineffizient sei, fordert natürlich heraus. Betrachten wir die Geschichte also ein wenig genauer. Die Gelegenheit dazu wurde mit dieser Veröffentlichung, woher auch immer sie stammt, gegeben.

Heute kommt es ziemlich häufig vor, dass Personen die gesamte Dauer der Ausschaffungshaft aussitzen und nicht mit den Behörden zusammenarbeiten. Oft zeigt sich schon zu Beginn der Haft, wer kooperiert und damit zu seiner Ausschaffung Hand bietet und wer die gesamte Dauer aussitzen will. Da die Kooperationswilligen schon bald ausgeschafft werden und die anderen, unabhängig von der Dauer ihrer Haft, nicht kooperieren, könnte man nun zum Schluss kommen, dass die maximale Dauer der Haft keinen Einfluss auf das Verhalten der Häftlinge habe und dass eine Verlängerung dieser Haft, wie von der Ständeratskommission beantragt, kaum eine signifikante Erhöhung der Rückführungsquote bringen würde. Dieser Schluss ist jedoch falsch.

Es trifft zu, dass die Leute, die zu Beginn ihrer Haft nicht kooperieren, oft auch nach Monaten nicht kooperieren wollen. Der Entscheid jedes Einzelnen, ob er kooperieren will oder nicht - der zu Beginn der Haft gefällt wird -, hängt jedoch ganz klar davon ab, worauf er sich einstellen muss. Hat ein Häftling zum Beispiel Aussicht darauf, dass er nach einem Monat wieder freikommt, wird er sich viel eher gegen eine Kooperation mit den Behörden entscheiden, als wenn er weiss, dass er zum Beispiel anderthalb Jahre in Haft bleiben muss, bis er wieder freikommt. Dieser Entscheid wird jedoch zu Beginn der Haft gefällt und beeinflusst das Verhalten von Anfang an. Die voraussichtliche Haftdauer hat klar einen Einfluss auf den Anteil der Häftlinge, die sich für bzw. gegen eine Kooperation entscheiden. Der präventive Charakter der Verlängerung der maximalen Dauer der Ausschaffungshaft ist nicht zu unterschätzen. Wer keine Perspektive hat, innert nützlicher Frist freizukommen, wird eher kooperieren. Eine Verlängerung der Ausschaffungshaft ist also unerlässlich.

Abschliessend: Der Jahresbericht der GPK gibt Ihnen einen korrekten Überblick über das abgelaufene Jahr. Vergangenheitsbewältigung ist okay, Vorwärtsschauen jedoch unverzichtbar.

Veillon Pierre-François · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le rapport de gestion 2004 est un résumé des points essentiels des activités des Commissions de gestion, ainsi que de la Délégation des Commissions de gestion des Chambres fédérales, pendant l'année écoulée. Derrière cette publication, il y a un important travail de la part des parlementaires, mais tout autant de la part du secrétariat permanent des Commissions de gestion et de la part du Contrôle parlementaire de l'administration - je le souligne.

Le travail des Commissions de gestion - cela a été dit, mais on doit le répéter - est un travail dans l'ombre, consensuel et hors champ de la politique politicienne, même si quelquefois des rapports sont publiés trop rapidement, comme notre collègue Brunner l'a relevé tout à l'heure devant nous. Il vise l'efficience de l'administration, la bonne application des lois, la bonne affectation des ressources et la coordination au sein de l'administration. Cette activité consiste à mener des enquêtes, à faire des constats, mais surtout à émettre des recommandations et surtout encore, à en suivre l'application. A cet égard, j'aimerais citer deux dossiers dont il est fait mention dans le rapport que nous discutons maintenant.

Le premier dossier est celui de la conduite de la politique de sécurité du Conseil fédéral et du fonctionnement des services de renseignement. En termes de gestion, il concerne la coordination des activités entre les services. A la base, il y a le fait que les différents services sont rattachés à plusieurs départements sans conduite centralisée: le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports, le Département fédéral de justice et police, le Département fédéral des affaires étrangères. Notre collègue Glasson s'est exprimé sur ce sujet tout à l'heure en tant que membre de la Délégation des Commissions de gestion. Le rapport mentionne un manque de direction politique claire et un déficit de coordination entre les services concernés. Par ailleurs, le Conseil fédéral a reconnu la nécessité d'agir, arrivant sur certains points aux mêmes conclusions que l'autorité parlementaire.

Maintenant, des recommandations ont été données pour corriger cette situation. La Commission de gestion va suivre la mise en œuvre et en vérifier les effets.

Le deuxième dossier est celui consacré au rôle et à la fonction des attachés de défense, toujours dans le cadre de la politique de sécurité. En termes de gestion, il concerne l'efficience de l'administration. Les attachés de défense sont intégrés dans le réseau des représentations diplomatiques de la Suisse. Mis en place après la Seconde Guerre mondiale, ces agents ont pour mission de conseiller les chefs de mission en matière de politique de sécurité, de collecter des informations utiles au renseignement, enfin de servir d'officiers de liaison pour les questions militaires bilatérales.

Dans son inspection qui est toujours en cours et qui, je pense, se terminera à la fin de cette année, la Commission de gestion s'interroge sur cette fonction dans un contexte international en pleine mutation. Elle souhaite également connaître les conditions de sélection et d'engagement des attachés de défense. En bref, il s'agit de vérifier l'efficience actuelle de ce dispositif.

La coordination et l'efficience sont deux principes de bonne gouvernance qui méritent d'être périodiquement revérifiés et réévalués, parce que les conditions extérieures changent et parce que l'organisation devient routinière. L'activité des Commissions de gestion s'inscrit dans cet objectif.

de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Le fonctionnement des Commissions de gestion étant fondé sur le principe de la concordance et sur la recherche de solutions concrètes visant à l'amélioration de l'administration fédérale, il ne servirait à rien que les porte-parole de groupe passent une deuxième fois en revue - mais cette fois avec des lunettes partisanes - les objets traités par les Commissions de gestion. Vous me permettrez donc, au nom du groupe démocrate-chrétien, de vous livrer quelques remarques institutionnelles liées au rôle de la Commission de gestion ou aux problèmes soulevés par les relations des institutions entre elles.

La construction des nouvelles transversales ferroviaires alpines et l'importance des crédits qui y sont liés a entraîné la mise en place de plusieurs instances de contrôle, avec à la clé des risques de chevauchement et de doublons évidents. On pense notamment aux commissions législatives existantes, mais également à la Délégation de surveillance des NLFA. Et il a fallu, par conséquent, adopter de nouveaux principes de travail applicables à la surveillance parlementaire. Les éventuels risques de dysfonctionnement peuvent certainement être évités, d'une part par une politique concertée et étendue d'information des différentes instances concernées, et d'autre part par les compétences étendues dont doit absolument pouvoir bénéficier la délégation pour assumer concrètement son mandat de surveillance.

La nécessité de cette surveillance, comme d'ailleurs l'émergence d'autres dossiers délicats, mettent en évidence l'alourdissement de la tâche du parlementaire fédéral, et rendent toujours plus problématique le statut actuel de pseudo-milicien. Certes, on veut éviter officiellement la professionnalisation ou l'explosion des coûts; il n'en demeure pas moins que les objectifs de contrôle n'ont pu être atteints que par le renforcement du Contrôle parlementaire de l'administration, notamment par le biais de la nouvelle loi sur le Parlement entrée en vigueur au début de cette législature.

La Confédération vit une ère d'économie, certes nécessaire, si l'on entend respecter les dispositions constitutionnelles du frein à l'endettement. Il n'en demeure pas moins vrai que les coupes ou les renonciations linéaires peuvent mener à certaines absurdités. Dans ce sens, le prochain programme d'abandon des tâches mis en oeuvre par le Conseil fédéral peut laisser envisager les pires craintes. Ainsi en va-t-il du projet dit d'"efficacité" adopté par les Chambres fédérales en 1999, certes pas avec l'aval du gouvernement, et qui vise à lutter contre le crime organisé, le blanchiment d'argent et la corruption.

En effet, suite à une réduction des crédits pour les années 2003 à 2006, ainsi qu'à une insuffisance notoire des effectifs compte tenu de la mission attribuée, les affaires ont pris du retard, la situation s'est dégradée et des procédures entières se prescrivent en raison du manque de ressources. Le groupe démocrate-chrétien attend avec impatience, en ce mois de mars 2005, l'état des lieux annoncé pour fin 2004 - il y a donc plus de trois mois - par le chef du Département fédéral de justice et police. Il en va tout simplement de la crédibilité de la gestion du pays et de la réelle mise en ordre de ce qui ne va pas.

La Commission de gestion a été confrontée à des problèmes de comportement au sein des tribunaux fédéraux. Elle a dû constater les limites imposées par différents facteurs: la séparation des pouvoirs, les lacunes de la loi ou encore la durée des mandats - il faut rappeler que les juges sont élus pour six ans. Toutes limites fort contraignantes qui placent les juges, et eux seuls, devant la responsabilité de leur comportement certes, mais qui indiquent quand même, pour le Parlement, la nécessité d'édicter quelques règles internes de police à seule fin - parce que cette mission est malheureusement limitée - de débloquer des situations préjudiciables au bon fonctionnement de la justice.

Je le répète, il n'appartient pas aux porte-parole de groupe de refaire le bilan du travail de la Commission de gestion, tâche qui incombe aux rapporteurs. Il convient par contre de souligner que des rapports essentiels de la Commission de gestion permettent de lancer des réformes législatives adéquates, fondées sur des études précises et des expériences objectives. Je pense en particulier au rapport consacré à la répartition des excédents dans le domaine de la prévoyance professionnelle, ainsi qu'à celui ayant trait à la protection du consommateur dans le commerce électronique. Si on se réfère à l'actualité plus proche, on peut évoquer ici que c'est un rapport de la Commission de gestion, celle du Conseil des Etats, qui a servi de détonateur à la révision de la loi sur le marché intérieur.

Ainsi, même si la Commission de gestion n'est pas une commission de nature législative, elle peut aider celles qui le sont dans leur travail futur, grâce à un état des lieux non partisan qui augmente souvent les chances de succès d'un projet de loi et fait ainsi gagner du temps au Parlement.

Le travail de la Commission de gestion ne cesse de croître; il est devenu en outre plus délicat en raison des crispations politiques nouvelles, d'un sens critique contemporain plus développé et d'un besoin de restitution des compétences démocratiques face à la tendance centrifuge de certaines institutions fédérales, surtout celles du troisième cercle. Ce travail, effectué souvent dans l'ombre, n'en revêt pas moins une importance vitale à la fois pour le Parlement, dans sa mission de haute surveillance, et pour le Conseil fédéral, comme instrument de pilotage très instructif. La Commission de gestion sert ainsi de passerelle entre l'exécutif et le législatif à un moment de notre histoire où la confiance manque un peu à l'appel.

C'est avec ces considérations que le groupe démocrate-chrétien prend acte du rapport des Commissions de gestion et de la Délégation des Commissions de gestion des Chambres fédérales, avec des remerciements au Conseil fédéral et à l'administration pour le travail accompli.

Schmid Samuel · BPR-M · Bundesrat · Bern

Es ist das erste Mal, dass der Bundespräsident Ihrer Debatte folgt; es ist damit eine Änderung der bisherigen Tradition. Der Sinn dieser Teilnahme ist nicht der, dass das bereits mehrfach Besprochene hier seitens des Bundespräsidenten nochmals kommentiert wird, sondern dass die Regierung immerhin präsent ist, wenn sich das Parlament über diese Prüfungen ausspricht.

Ich danke bei dieser Gelegenheit namens des Bundesrates für die kontinuierliche Zusammenarbeit und auch für die Möglichkeit, viele dieser Dossiers permanent zu besprechen, sodass das meiste bilateral abgehandelt werden kann und hier noch ein genereller Bericht erfolgt.

Auch der Bundesrat ist der Auffassung, dass Kontrolle Vertrauen nicht ersetzt. Unser Zusammenleben basiert nach wie vor auf dem Vertrauensgrundsatz. Aus meiner Sicht ist Kontrolle zwar nicht besser, aber trotzdem nötig. Kontrolle gibt uns nämlich die Garantie, dass auch andere mit ihrer Kompetenz Problemkreise durchleuchten, allenfalls bestätigen, allenfalls aber hinterfragen, sodass Fehlentwicklungen frühzeitig korrigiert werden können. So wird auch in diesem Bericht deutlich, dass eine ganze Reihe von Punkten geprüft wurden und als abgeschlossen betrachtet werden können, dass es aber eine Reihe von Dossiers gibt, die selbstverständlich auch in diesem Jahr von der GPK und der Exekutive zu behandeln sind.

Einen einzigen Punkt gestatten Sie mir aufzunehmen, es ist der von Herrn Waber und auch von anderen erwähnte Punkt der Indiskretionen. Ja, Herr Waber, das ist ein Problem. Letztlich gibt es einiges zu tun und kann einiges gemacht werden. Es liegt an den Chefs, dass nach den alten Grundsätzen halt der Kreis der in Kenntnis gesetzten Betroffenen eingeengt wird; auf der anderen Seite liegt es an der Disziplin aller, zweifellos an jener des Bundesrates, zweifellos an jener der Verwaltung, aber - gestatten Sie mir die Bemerkung - auch an jener des Parlaments. In diesem Zusammenhang meine ich schon, dass das nicht so leicht ad acta gelegt werden kann, denn der Trend ist immerhin nicht beruhigend.

Natürlich ist es so, dass Sie dieses Prinzip nie hundert zu null durchführen können. Das ist insoweit wahrscheinlich auch nicht nötig. Aber immerhin: Wenn Indiskretionen indirekt gebraucht werden, um gleichzeitig Politik zu machen, ist es ein Problem.

Es geht auch nicht darum, dass man hier irgendetwas verstecken will. Aber es ist auch eine menschliche Erkenntnis, dass Sie gelegentlich die eigene Ruhe brauchen, um sich die Probleme zurechtzulegen und auch denken zu können. Das passiert natürlich in so grossen Verbänden häufig in Verbund mit anderen, wenn Sie die entsprechenden Elemente der Lagebeurteilung brauchen. Damit ist bereits ein Kreis geschaffen, welcher der Versuchung erliegen könnte, diesen Vorgang zu beeinflussen, bevor er sauber definiert vorliegt; sauber definiert in dem Sinne, dass sich auch das Parlament und andere Gewalten damit auseinander setzen können. Denn letztlich regieren wir nicht über Gerüchte, wir regieren nicht über Indiskretionen; wir regieren über Anträge, und die wollen überlegt sein. Dann reagieren wir über die Diskussion und die Entscheide zu diesen Anträgen. So haben wir in der Demokratie ein klares Resultat.

Auch hier teile ich persönlich die doch mahnenden Worte, die von Verschiedenen von Ihrer Seite geäussert wurden. Ich hoffe, dass wir da wieder etwas zur Normalität zurückfinden können.

Nochmals herzlichen Dank für Ihre Arbeit.

Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion

Ich versuche, zu zwei, drei Bemerkungen kurz Stellung zu nehmen, wobei das meine Stellungnahmen sind; sie konnten natürlich in der GPK nicht abgesprochen werden, es sind ja nicht Anträge, die eingereicht wurden, sondern es sind Bemerkungen. Trotzdem gestatte ich mir, die eine oder andere Feststellung zu machen.

Zuerst möchte ich dem Bundespräsidenten herzlich für die Präsenz danken. Schliesslich ist die Arbeit der GPK im Wesentlichen eine Kontrollfunktion gegenüber dem Bundesrat und seiner Aufsichts- und Kontrollfunktion. Wir nehmen die Oberaufsicht wahr, das muss immer wieder gesagt werden. Insofern begrüssen wir es sehr, dass der Bundespräsident hier persönlich den Beratungen des Berichtes gefolgt ist.

Herr Waber hat einige Bemerkungen zur Neat gemacht. Ich möchte einfach daran erinnern, dass die GPK, sobald jemand eine Eingabe macht, dieser Eingabe auch folgt. Gerade was die Neat betrifft, haben die Präsidenten der Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates angeregt, dass man grundsätzlich noch einmal die Aufsichtsfunktionen durchleuchten sollte. Das haben wir dann auch in einer umfassenden Übung gemacht und neue, überarbeitete Handlungsgrundsätze festgelegt.

Allerdings, Herr Waber, wenn man Mitglied eines Kontrollorgans ist, holt einen auch immer die Verantwortung ein. Sie sehen es selber: Jedem Antrag - glaube ich -, den Sie in der GPK stellen, gehen wir nach. Aber es gibt keine Totalkontrolle. Und wie sieht es dann am Schluss aus? Wer eine Kontrollfunktion wahrnimmt, kann das bestmöglich tun, aber am Schluss muss er auch den Kopf hinhalten. Das müssen wir halt einfach tun. Das ist der Vorteil, aber auch die Schattenseite dieses Jobs, den wir hier zu machen haben.

Es kann eben nicht so sein, dass wir immer nur die anderen kritisieren, wenn wir selber in einem Aufsichtsorgan stecken. Da stehen wir selber in der Pflicht und müssen sagen und nachweisen, dass wir dies und jenes unternommen haben, und müssen dann halt dafür geradestehen und Rückgrat beweisen.

Herr Müller Geri hat darauf hingewiesen, dass der Bericht ein sehr grosses Gewicht auf den Sicherheitsbereich legt. Das ist absolut richtig! Ich muss Ihnen nur sagen, über die Jahre, die ich nun hier bin, gab es auch schon andere Lesarten, indem man sagte: Jene, die in diesem Bericht nicht vorkommen, scheinen hervorragend zu arbeiten, weil sie keinen Anlass geben, 20 Seiten zu füllen. Sie sehen also: Die Interpretationen variieren manchmal.

Tatsache ist einfach, dass jedes Mitglied der GPK mitbestimmen kann, wohin die Scheinwerfer leuchten sollen. Zu Beginn jedes Jahres werden jeweils die Programme festgelegt, womit sich die GPK auseinander setzt, welche Untersuchungen, Inspektionen, Aufträge sie an die PVK gibt usw. Dabei kann jedes GPK-Mitglied Anträge stellen, und ich kann sagen, dass sie in den meisten Fällen im Konsensverfahren auch aufgenommen werden.

Dann einige Bemerkungen zu Südafrika: Ich bin ja selber Mitglied der Delegation und habe diese Arbeiten bezüglich Südafrika lange Zeit begleitet. Ich schliesse nicht aus, dass eines Tages über die Rolle der Nachrichtendienste in Bezug auf Südafrika irgendeine neue Information auftaucht. Ich kann einfach sagen: Die Delegation hat die Arbeit bezüglich Südafrika äusserst ernst genommen und präzise gemacht. Sie hat Anhörungen durchgeführt und dabei keinen einzigen Journalisten, keine einzige Journalistin ausgelassen, die sich je in einem Artikel mit Südafrika und der Rolle des Nachrichtendienstes auseinander gesetzt haben. Sie hat sie angehört, um auch diesen Spuren jeweils nachzugehen. Vielleicht gibt es jemanden, der über andere Kanäle neue Erkenntnisse gewonnen hat; das kann man nie ausschliessen. Das Einzige, was man damals tun konnte, war, allen zu jenem Zeitpunkt der Arbeit verfügbaren Informationen nachzugehen, sie aufzuarbeiten und in einen Bericht einfliessen zu lassen. Das wurde getan; insofern lässt sich das Resultat auch sehen. Mehr will und kann es nicht sein.

Zu den Indiskretionen: Auch der Bundespräsident hat in seiner kurzen Stellungnahme auf die Schwierigkeiten und das Ärgernis hingewiesen, das Indiskretionen auslösen. Er hat gesagt, es sollte nicht über Gerüchte regiert werden. Dem ist mit Bestimmtheit beizupflichten. Deshalb hat sich die GPK letztes Jahr im Rahmen des Jahresberichtes auch mit dem Bundesrat über Indiskretionen, die aus dem Bundesrat hinausgingen, auseinander gesetzt. Heute haben wir jetzt im Austausch Indiskretionen kurz besprochen, die aus der Kommission hinausgehen. Es ist richtig: Indiskretionen sind ein Ärgernis, Indiskretionen haben wahrscheinlich zugenommen, Indiskretionen schaffen ein schlechtes Arbeitsklima, sie erschweren die Arbeitsweise, sie erschweren die Offenheit. Ich denke aber, es wird auf die Länge nicht genügen, diese Indiskretionen hier jeweils einfach zu beklagen.

Als Präsident der GPK werde ich selbstverständlich anlässlich der nächsten Sitzung jedem Mitglied der Kommission etwas böse in die Augen schauen. Ich weiss nur nicht, ob es dann etwas nützt. Ich weiss auch nicht, wie viel es nützt, an die Ethik, an die Moral jedes Mitglieds der GPK zu appellieren. Das sind alles gewählte Leute, jeder macht das, was er für sinnvoll hält, und nimmt dieses Mandat so wahr, wie er es für richtig hält. Dass man seine Politik nicht über Indiskretionen machen sollte, das können wir immer wieder betonen, den Leuten immer wieder ins Gewissen reden. Im Übrigen wurde auch mehrmals die Bundesanwaltschaft eingeschaltet, allerdings immer mit sehr beschränktem Ergebnis. Das heisst, wir müssen uns in dieser Frage dann auch überlegen: Gibt es vielleicht Ansätze, mit Indiskretionen etwas anders umzugehen, ihnen vorzubeugen?

Was die letzte Indiskretion betrifft, eben gerade bei der Evaluation der Zwangsmassnahmen, da hat die Subkommission der GPK mit einer Gegenstimme beschlossen, der Gesamt-GPK den Antrag zu stellen, diesen Bericht zu veröffentlichen. Als Präsident der GPK habe ich dann am letzten Donnerstag im Anschluss an die Sitzung hier die GPK gesamthaft zusammengenommen und sie gefragt, ob sie diesem Antrag der Subkommission auf Veröffentlichung des PVK-Berichtes zustimme, im Interesse des gleichen Informationsstandes für alle. Ich denke, es ist manchmal auch eine Illusion - man kann dieser natürlich ewig nachhängen -, zu denken, dass Berichte, wenn sie einmal existieren, dann noch zwei, drei, vier Monate unbesehen einfach in den Schubladen lagern können.

Also fand ich persönlich den Antrag der Subkommission, diesen Bericht dem Ständerat und damit auch der weiteren Öffentlichkeit bekannt zu geben, damit keine falschen Interpretationen möglich sind, ein sinnvolles Vorgehen. Damit hätte man auch diesen Indiskretionen vom Wochenende vorbeugen können, weil dann keine einseitigen Lesarten möglich gewesen wären. Diese Haltung hat in der GPK noch keine Mehrheit gefunden. Ich denke, wir müssen in der GPK Lösungen finden, um - über den moralischen Appell hinaus, den man nicht unterschätzen darf - unsere Arbeitsweise noch zu optimieren.

Dies ein paar Bemerkungen meinerseits zu den verschiedenen Voten, die hier zum Bericht der GPK abgegeben worden sind.

Egerszegi-Obrist Christine · 2VP-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Vom Bericht wird Kenntnis genommen

Il est pris acte du rapport