05.3006
Effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen
Büttiker Rolf · 1VP-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Für die Schweiz ist die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität seit Jahren von grosser Bedeutung. Wichtig ist dabei auch die internationale Zusammenarbeit. So haben wir ja heute Vormittag - auch im Zusammenhang mit solchen Aktivitäten - dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Europäischen Polizeiamt zugestimmt. Des Weiteren liegt eine Botschaft des Bundesrates vom 2. Februar 2005 zum Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus vor. Diese Vorlage ist in der zuständigen Kommission des Nationalrates in Beratung.
Unser Land wurde bis heute glücklicherweise von eigentlichen Terroranschlägen verschont. Da die Schweiz aber im Zentrum von Europa liegt und einen international anerkannten Finanzplatz aufweist, sind terroristische Aktivitäten nicht ausgeschlossen. Ausländische extremistische Gruppen nutzen bereits seit längerem den grundrechtlich geschützten, relativ grossen Handlungsspielraum. Spendensammlungen und Propaganda-Aktionen haben aber in der Regel nur beschränkte Auswirkungen auf die innere Sicherheit. Nach den gewaltsamen Protestaktionen kurdisch-türkischer extremistischer Gruppen in den Neunzigerjahren hat sich die Lage eher etwas beruhigt. Verschiedene Gruppen sind aber in der Lage, jederzeit gewaltextremistisch aufzutreten. Das Risiko, dass es zu Protest- und Solidaritätskundgebungen kommt, besteht weiterhin.
Wie in anderen Ländern Europas ragen unter den religiös motivierten Extremisten islamistische Gruppierungen hervor. Sie sind bestrebt, verstärkt auf die muslimische Gemeinde in der Schweiz Einfluss zu nehmen, vor allem in islamischen Zentren und Moscheen. Mehrere humanitäre Institutionen befinden sich in der Schweiz und sammeln bei ihren Landsleuten und in der Bevölkerung Geld. Belege für direkte Terrorfinanzierungen liegen allerdings nicht vor. Einzelne Mitglieder dieser extremistischen Organisationen benutzen unser Land auch als Transitroute oder als Aufenthaltsort.
Die Situation bei ausländischen extremistischen und religiös motivierten Gruppen ist insgesamt als ruhig, aber gespannt zu bezeichnen. Das Mobilisierungspotenzial ausländischer extremistischer Gruppen bleibt hoch, und eine Änderung der politischen Situation in ihren Heimatländern könnte zu einer Zunahme der Gefährdung auch in der Schweiz führen.
Nach den Terroranschlägen in den USA vom 11. September 2001 gewann die Frage der Terrorismusprävention und -abwehr an Bedeutung und Dringlichkeit. Der Bundesrat ordnete deshalb im Sommer 2002 an, dass die Rechtsgrundlagen des präventiven Staatsschutzes grundsätzlich zu überprüfen und geeignete Massnahmen vorzuschlagen seien.
Das organisierte Verbrechen hat heute globale Ausmasse angenommen und könnte sich zu einer der grössten Bedrohungen für Gesellschaft, Staat und Wirtschaft entwickeln. Seine Einnistung in das normale Geschäftsleben bedroht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität besonders in den jungen Demokratien in Osteuropa. Auch Staaten selbst beziehungsweise ihre Wirtschaftspolitik oder ihr Polizei- und Gerichtswesen sind Infiltrationsziele der organisierten Kriminalität. Schwerpunkte der zum Teil untereinander vernetzten Gruppierungen der organisierten Kriminalität sind Drogen-, Menschen- und Waffenhandel, Korruption und Erpressung. Anlass zur Sorge geben mögliche Querverbindungen zwischen ihnen und terroristischen Gruppierungen.
Hochentwickelte und international stark vernetzte Volkswirtschaften bieten kriminellen Organisationen viele Möglichkeiten zur Einnistung und zum Reinwaschen von Gewinnen. Die Schweiz gehört zu den gefährdeten Staaten. Ihr föderalistisches System, die knappen Polizeimittel und ihr bisheriges Abseitsstehen von wichtigen europäischen Institutionen erschweren ihr die Bekämpfung dieser Gefahren.
Die SiK hat sich nun angesichts dieses Gefährdungspotenzials die Frage gestellt, ob die Mittel heute noch ausreichen, um diesem Gefahrenpotenzial adäquat zu begegnen, insbesondere im Bereich der Prävention. In mehreren Hearings befragte sie Experten, Insider, die diese Szenen kennen, Wissenschafter, Vertreter aus der Verwaltung, Drittpersonen mit spezifischen Kenntnissen solcher Gruppierungen und auch Vertreter von religiösen Gruppierungen. Wir kamen zur Erkenntnis, dass Lücken im Instrumentarium bestehen, und haben deshalb in einem Postulat mit neun Punkten Anliegen unterbreitet, die wir dem Bundesrat zur Prüfung empfehlen. Die Kommission ist sich dabei bewusst, dass nicht nur sicherheitspolitische Aspekte eine Rolle spielen. Auch gesellschaftliche und juristische Themen wie die Trennung von Religion und Staat, die Respektierung der Grundrechte, der Schutz von Minderheiten, die Wahrung der Rechte der Mehrheit oder die Integration von Zuwanderern sowie wirtschaftliche Themen wie zum Beispiel die Geldwäscherei sind in diesem Kontext von zentraler Bedeutung, fallen jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich der Sicherheitspolitischen Kommissionen.
Zum Schluss möchte ich noch bemerken, dass sich die Kommission der Problematik des gesetzgeberischen Handelns im Bereich der Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen wohl bewusst ist, und zwar in dem Sinne, dass es um ein sorgfältiges Abwägen zwischen der Wahrung der Bürgerrechte und einer effizienteren Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen geht. Andererseits zeigt die zwischenzeitlich erfolgte Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die angesprochenen Themen ganz deutlich, dass den zur Prüfung empfohlenen Massnahmen eine angemessene Dringlichkeit zugesprochen werden muss.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat, namens der Kommission, dass Sie bereit sind, dieses Postulat entgegenzunehmen.
Reimann Maximilian · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie haben es vom Kommissionspräsidenten gehört: Dieses Postulat ist das Ergebnis einer Arbeit, in die die Kommission sehr, sehr viel Zeit investiert hat. Deshalb erlaube ich mir, selbst zu vorgerückter Stunde noch ein kurzes Votum dazu abzugeben. Es geht schliesslich um die Sicherheit unseres Landes und insbesondere auch um die persönliche Sicherheit unserer Bevölkerung - ein elementares Thema, dem man selbst bei knapper Zeit gebührende Beachtung einräumen soll.
Ausgangspunkt in der Kommission war bekanntlich die islamistische Gefahr im breitesten Sinn des Wortes gewesen. Dabei war es logisch, dass wir uns als Mitglieder der SiK - der Präsident hat auch schon darauf hingewiesen - bloss auf die primär sicherheitspolitischen Aspekte konzentriert haben. Darüber hinaus haben wir aber auch Handlungsbedarf in anderen Bereichen geortet, in gesellschaftlichen, rechtlichen Bereichen usw.; man kann es im ersten Absatz unserer Begründung nachlesen. Die Respektierung unserer eigenen, schweizerischen Rechtsordnung durch religiös-fundamentalistische Kreise sei bloss als ein prägnantes Beispiel erwähnt.
Mit Genugtuung stelle auch ich fest, dass der Bundesrat unsere recht offen formulierten Vorschläge und Massnahmen einerseits allesamt zur Prüfung entgegennimmt und dass andererseits auch er weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf ausgemacht hat. Ich bitte deshalb den Bundesrat, uns doch die Richtung aufzuzeigen, wo er diesen zusätzlichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf geortet hat, ob auf rein nationaler Ebene, auf der Ebene der bilateralen Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten oder auf multinationaler Ebene. Ebenso würde mich interessieren, wie er sich die Ausarbeitung und Umsetzung dieser weiteren Massnahmen auf der Zeitachse vorgestellt hat.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ihre Kommission bittet den Bundesrat mit diesem Postulat, eine Reihe von gesetzgeberischen Massnahmen zu prüfen, um eine effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen zu ermöglichen. Wie Sie sehen, sind wir bereit, das Postulat anzunehmen, weil wir bei einem Teil der Anliegen mitten in der Prüfung sind und bei einem anderen solche Prüfungen in Vorbereitung sind. Angesichts der permanenten Bedrohung vonseiten dieser Verbrechensformen - sowohl Terrorismus als auch organisiertes Verbrechen haben weltweit zugenommen - ist es wichtig, dass man die Massnahmen prüft und die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen erarbeitet.
Die Erkenntnis, was eigentlich Terrorismus ist, welche Beweggründe der Terrorist hat und wie er funktioniert, ist erst im Nachgang zu den Attentaten vom 11. September 2001 in den USA, aber auch zu jenen in Spanien bei den Fachleuten weltweit vorangetrieben worden. Vorher hat man zwar immer davor gewarnt, aber die Gefahr war nie so aktuell.
Ich habe bei einem Besuch in den USA feststellen können, dass namentlich die Amerikaner, die am Anfang auf einer relativ einfachen Schiene gefahren sind - nun müsse man den Terrorismus ausmerzen; Sie erinnern sich an die "Achse des Bösen" und an die Vorstellung, wenn man die entsprechenden Staaten treffe, werde es anders aussehen -, inzwischen gemerkt haben, dass der weltweite Terrorismus ein weitverzweigtes Netz ist, so etwas wie ein Spinnennetz, das nicht klar fassbar ist.
Andererseits ist es aber nicht so, dass die Terroristen einfach aus heiterem Himmel, aus Rauflust oder anderen Gründen angreifen würden. Sie haben durchaus Ziele; auch wenn sie zum Teil nicht geführt werden, haben sie gemeinsame Ziele. Das ist bei der islamistischen Gefahr gut erkennbar. Wenn wir zu einer eher traditionellen Denkweise zurückkehren wollen, stellen wir fest, dass es dort um einen Krieg geht zwischen dem Westen und dem Osten, dem Islam und anderen Religionen. Das wird überlagert von den Spannungen zwischen Armen und Reichen in den islamischen Staaten, und auch die ganze Auseinandersetzung zwischen Israel und den Palästinensern ist eine sehr wichtige Quelle und ein Ausgangspunkt; darum werden auch jene Staaten, welche für die eine oder die andere Seite Partei ergreifen, eher zu Zielen des Terrorismus als andere. Das alles ist gut erkennbar.
In diesem Netz ist die Schweiz zu sehen. Deshalb ist die klassische Neutralität - das muss man immer wieder betonen - ein Hilfsmittel, um nicht Zielscheibe zu werden, weil man nicht in diese Auseinandersetzungen involviert ist. Sie hat eine ganz neue Bedeutung bekommen; davon bin ich überzeugt.
Auf der anderen Seite ist die Schweiz ein Teil des Westens, sie ist ein christliches Land und damit natürlich auch in dieses Spannungsfeld eingebunden. Es ist auch von Bedeutung, wie wir mit diesem Spannungsfeld umgehen, nicht zuletzt mit den Bevölkerungsgruppen im eigenen Land; das ist auch massgebend. Man muss aufpassen, dass man nicht ins gleiche Fahrwasser gerät, dass man nicht sagt: Weil die Islamisten gegen den Westen sind, sind wir jetzt gegen alle, die dem Islam angehören. So würden wir uns zur Partei machen. Hier ist ein kluges Vorgehen am Platz, damit wir nicht noch selber in die Auseinandersetzung der Kriegsparteien geraten, ohne dass wir das eigentlich wollten.
Die Schweiz ist, so, wie wir das bis jetzt gesehen haben - wir verfolgen das, so gut wir können -, für den Terrorismus ein Ruheraum. Leute, die mit dem Terrorismus in Verbindung stehen, ziehen sich in die Schweiz zurück; nicht nur in die Schweiz, aber auch in die Schweiz. Die bisherigen Fahndungserfolge betreffen alles solche Leute, die nicht direkt Terroristen sind, aber als Verbindungsmänner, Freunde oder Sympathisanten figurieren. Es ist ausserdem immer darauf zu achten, dass die Schweiz keine Drehscheibe in finanzieller Beziehung wird. Das ist ja nach dem 11. September 2001 alles sehr streng untersucht worden. Man kann sagen: Die Schweiz ist nicht die Kasse des Terrorismus. Die Summen sind relativ klein, und es ist erst noch fraglich, ob sie mit dem Terrorismus in Beziehung stehen.
Was sehen wir für die Zukunft vor? Das war die Frage von Herrn Reimann. In absehbarer Zukunft werden wir mit dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit auf Sie zukommen. Das ist eine Zweitrevision und hat nichts zu tun mit der Revision, die wir bereits in der Vernehmlassung haben - das Thema, über das wir vorher gesprochen haben, nämlich die Gewaltanwendung bei Sportveranstaltungen -, sondern hier geht es dann vor allem darum, vorsorgliche Massnahmen treffen zu können, um eben festzustellen, was wir in der Schweiz haben.
Das aktuellste Beispiel ist natürlich die Frage des Abhörens. Heute müssen wir warten, bis ein kriminelles Verhalten so weit fortgeschritten ist, dass ein Gericht entscheiden kann. Hier kommen wir zur heiklen Frage, wie wir das allenfalls schon bei einem blossen Verdacht oder einer Vermutung machen könnten. Das sind dann die heiklen Bereiche. Wir werden damit in die Vernehmlassung gehen und sehen vor, dass der gefährliche Eingriff, der hier gemacht werden muss - "gefährlich", weil er vorsorglich ist -, nicht von einem Exekutivorgan angeordnet wird, dass aber auch nicht ein förmlicher Gerichtsentscheid nötig ist. Das ist ein Stück weit ein neuer Weg; aber Sie werden noch damit zu tun haben.
Wir sind hier relativ schwach. Namentlich nach der Fichenaffäre hat man das Rad vielleicht etwas zu sehr zurückgedreht. Es ist natürlich störend, wenn ausländische Partnerdienste in der Schweiz über Informationen über Leute verfügen, die hier sind, die wir nicht beschaffen können. Wir haben die Mittel nicht, während das die Ausländer sogar vom Ausland aus besser tun können als wir. Das sind die Hauptlücken, die wir haben. Wir meinen auch, dass man im Bereich der elektronischen Kriegführung - zur Kommunikationsüberwachung im Inland - die Dienste, die wir mit dem Abhörsystem Onyx haben, vielleicht besser einbeziehen könnte. Das alles muss jetzt in der Gesetzgebung berücksichtigt werden.
In den Bereichen der Geldwäscherei und der Rechtshilfe haben wir jetzt mit dem eben verabschiedeten - Sie werden am Freitag die Schlussabstimmung durchführen - Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe natürlich wesentliche Pflöcke eingeschlagen, weil wir für die kleinsten Entscheide den Rechtsweg ans Bundesgericht ausgeschlossen haben. Das führt zu einer schnellen Verbesserung. Für die sehr wichtigen Dinge lassen wir ihn doch zu; die Verzögerung, die Trödelei ist in der Rechtshilfe ein grosses Problem.
Allerdings verhehle ich nicht, dass jetzt auch Vorstösse auf dem Weg sind - ich habe die Urheber gebeten, auf die Antwort zu warten, bis das Bundesrechtspflegegesetz verabschiedet ist -, die genau in die gegenteilige Richtung gehen. Sie möchten den Rechtsschutz ausbauen, was eine Verzögerung bewirken würde. Ihr Postulat hingegen ist eher für eine freiheitliche Regelung, während die anderen Vorstösse dem entgegengesetzt sind. Man muss also aufpassen, dass man nicht alles miteinander annimmt.
Dann stellt sich die Frage der DNA-Datenbanken, nicht wahr, das geht natürlich immer weiter. Dabei muss ich Ihnen auch sagen, dass man da aufpassen muss. Bei diesen Datenbankgeschichten habe ich als Bürger kein wahnsinnig gutes Gefühl. Es werden heute enorm viele Datenbanken angelegt, und alles wird miteinander vernetzt.
Da werden wir ja dann mit dem Schengener Informationssystem noch zu tun haben. Dort wird offen gesagt, es sollen dann alle Datenbanken vernetzt werden. Ich bin der Meinung, wir sollten die Menschen nicht gerade so durchleuchtet haben, dass alles in der ganzen Welt bis auf jedes Detail abrufbar ist. Da kommen dann auch die Grundfragen, die wir zu behandeln haben. Wir haben doch den Grundsatz, dass z. B. die Pässe und die Fahndungen nicht miteinander verbunden werden. Das wäre dann aber automatisch so: Wenn Sie den DNA-Pass voll in diesen international vernetzten Datenbanken speichern, haben Sie natürlich alles miteinander vermischt. Das sind ganz schwierige Grundsatzfragen.
Ich glaube, auch die Verbrechensbekämpfung muss in Kauf nehmen, dass sie einen mühsameren Weg gehen muss, weil der Schutz der Bürger eben auch etwas wert ist. Ob man nur den schnellsten Weg vorsehen will, sodass man an alle Daten herankommt, so schnell man will, und ob man alles offen legen und alles miteinander vernetzen und verhängen will, diese Frage muss also gründlich überprüft werden. Im Moment scheinen die internationale Gemeinschaft und die internationale Staatenwelt, immer mit der Begründung der Verbrechensbekämpfung, einen relativ gläsernen Menschen anzustreben. Da müssen wir dann im Detail darüber sprechen.
In diese Richtung gehen also die Überlegungen. Dies, Herr Reimann, auf Ihre Frage.
Bieri Peter · 2VP-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté