AS 1998 2236
Bundesbeschluss
betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz
und Slowenien über Soziale Sicherheit
vom 18. März 1997
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. August 19961,
beschliesst:
Art. 1
Das am 10. April 1996 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, es zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 3. Dezember 1996 Ständerat, 18. März 1997 Die Präsidentin: Stamm Judith Der Präsident: Delalay Der Protokollführer: Anliker Der Sekretär: Lanz 8510