AS 2001 1426
Bundesbeschluss
betreffend das Übereinkommen (Nr. 138) über das
Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, 1973
vom 18. März 1999
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. September 19982,
beschliesst:
Art. 1
Das Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, von der Internationalen Arbeitskonferenz an ihrer 58. Tagung am 26. Juni 1973 angenommen, wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, es zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum über völkerrechtliche Verträge.
Ständerat, 8. Dezember 1998 Nationalrat, 18. März 1999 Der Präsident: Rhinow Die Präsidentin: Heberlein Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker 10034