AS 2002 2593
Provisorische Vereinbarung vom 16. Februar 1949 betreffend Luftverkehrslinien zwischen der Schweiz und der Türkei
Provisorische Vereinbarung vom 16. Februar 1949
betreffend Luftverkehrslinien zwischen der Schweiz und der Türkei Änderung der Vereinbarung1
Abgeschlossen am 4. Februar 1998 In Kraft getreten am 4. Februar 1998
Übersetzung2
Anhang
Linienpläne Linienplan I Strecken, auf denen die von der Schweiz bezeichneten Unternehmen Luftverkehrslinien betreiben können:
Abflugpunkte Zwischenlandepunkte Punkte in der Türkei Punkte darüber hinaus Punkte Punkte Ankara, Istanbul, Punkte in der Schweiz Izmir Linienplan II Strecken, auf denen die von der Türkei bezeichneten Unternehmen Luftverkehrslinien betreiben können:
Abflugpunkte Zwischenlandepunkte Punkte in der Schweiz Punkte über die Schweiz hinaus Punkte Punkte Basel, Genf, Punkte in der Türkei Zürich
Übersetzung des englischen Originaltextes.