AS 2003 1193
Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe in Zivilsachen
Der Anhang zum Konkordat vom 26. April, 8./9. November 1974 über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe in Zivilsachen (Verzeichnis der kantonalen Behörden) ist wie folgt zu ändern:
Graubünden