AS 2003 156
Bundesbeschluss
über die Genehmigung der Zusatzprotokolle Nrn. 1 und 2
von Montreal 1975
vom 9. Juni 1987
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Oktober 19862,
beschliesst:
Art. 1
Es werden genehmigt:
das Zusatzprotokoll Nr. 1 vom 25. September 1975 zur Änderung des am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichneten Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr;
das Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 25. September 1975 zur Änderung des am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichneten Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr in der Fassung des Haager Protokolls vom 28. September 1955.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Protokolle zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 11. März 1987 Ständerat, 9. Juni 1987 Der Präsident: Cevey Der Präsident: Dobler Der Protokollführer: Koehler Die Sekretärin: Huber