AS 2003 2459
Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe in Zivilsachen
Der Anhang zum Konkordat vom 26. April und 8./9. November 1974 über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe in Zivilsachen (Verzeichnis der kantonalen Behörden) ist wie folgt zu ändern:
Freiburg