AS 2003 3891
Bundesbeschluss
über das Freihandelsabkommen zwischen
den EFTA-Staaten und dem Haschemitischen
Königreich Jordanien
vom 14. März 2002
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die im Bericht vom 9. Januar 20022 zur Aussenwirtschaftspolitik 2001 enthaltene Botschaft,
beschliesst:
Art. 1
Die folgenden Abkommen werden genehmigt:
Freihandelsabkommen vom 21. Juni 2001 zwischen den EFTA-Staaten und dem Haschemitischen Königreich Jordanien, samt Verständigungsprotokoll;
Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über den Handel mit Agrarprodukten.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 6. März 2002 Ständerat, 14. März 2002 Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Präsident: Anton Cottier Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz