AS 2003 4063
Verordnung
über die Lenkungsabgabe auf «Heizöl Extraleicht»
mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 Prozent
(HELV)
Änderung vom 15. Oktober 2003
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 12. November 19971 über die Lenkungsabgabe auf «Heizöl Extraleicht» mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 Prozent wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 1 zweiter Satz
... Die Zollverwaltung erhält2,5 Prozent der Gesamteinnahmen (Bruttoertrag) als Entschädigung für ihren Aufwand.
Art. 3a Messverfahren
Die Probenerhebung erfolgt nach den Bestimmungen der Zollgesetzgebung.
Der Schwefelgehalt wird nach der Analysemethode ASTM D 5453:20002 ermittelt.
Die Ergebnisse der einzelnen Messungen werden auf der Grundlage der Kriterien ausgewertet, die in der Norm ISO 4259:19923 Artikel 9 beschrieben sind.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2004 in Kraft.
15. Oktober 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Pascal Couchepin |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |