AS 2003 787
Bundesbeschluss
zum Übereinkommen der Vereinten Nationen
zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder
Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere
in Afrika
vom 27. September 1995
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom1. März 19952
beschliesst:
Art. 1
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 17. Juni 1994 über die Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika, wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 14. Juni 1995 | Nationalrat, 27. September 1995 |
|---|---|
Der Präsident: Küchler | Der Präsident: Claude Frey |
Der Sekretär: Lanz | Der Protokollführer: Duvillard |