AS 2004 363
Bundesbeschluss
über das Freihandelsabkommen zwischen
den EFTA-Staaten und der Republik Mazedonien
vom 14. März 2001
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die im Bericht vom 10. Januar 20012 zur Aussenwirtschaftspolitik 2000 enthaltene Botschaft,
beschliesst:
Art. 1
Die folgenden Abkommen werden genehmigt:
Abkommen vom 19. Juni 2000 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Mazedonien, samt Verständigungsprotokoll;
Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Mazedonien über Abmachungen im Agrarbereich.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 7. März 2001 Ständerat, 14. März 2001 Der Präsident: Peter Hess Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz