AS 2004 4567
Verordnung
über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und
Leichtfahrten
(Fahrten-Kontingentsverordnung)
Änderung vom 10. November 2004
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Fahrten-Kontingentsverordnung vom1. November 20001 wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 3bis
Für das Jahr 2004 erhöht sich der Anteil der den Kantonen zugeteilten Bewilligungen für Binnentransporte in dem Umfang, in dem die grenzüberschreitenden Bewilligungen nicht benötigt werden. Die Kantone dürfen die zusätzlichen Bewilligungen nur nach Rücksprache mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation erteilen.
Art. 10 Abs. 2
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation kann festlegen, dass eine Tageskarte nur noch zwei Bewilligungen entspricht, wenn bis Ende 2004 auch mit den zusätzlichen Binnentransportbewilligungen nach
Artikel 3 Absatz 3bis der Bedarf nicht gedeckt werden kann.
II
Diese Änderung tritt am 11. November 2004 in Kraft.
10. November 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Joseph Deiss |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |