AS 2006 1855
Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Europäischen Übereinkommens
über den Schutz von Tieren
beim internationalen Transport
(revidiert)
vom 18. März 2005
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 7. Juni 20042,
beschliesst:
Art. 1
Das Europäische Übereinkommen vom 6. November 2003 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (revidiert) wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
Nationalrat, 18. März 2005 Ständerat, 18. März 2005 Die Präsidentin: Thérèse Meyer Der Präsident: Bruno Frick Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 7. Juli 2005 unbenützt abgelaufen.3 8. Juli 2005 Bundeskanzlei