AS 2008 2309
Bundesbeschluss
zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und
den SACU-Staaten sowie zum Landwirtschaftsabkommen
zwischen der Schweiz und den SACU-Staaten
vom 12. März 2007
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die im Bericht vom 10. Januar 20072 zur Aussenwirtschaftspolitik 2006 enthaltene Botschaft,
beschliesst:
Art. 1
Die folgenden Abkommen werden genehmigt:
das Freihandelsabkommen vom1. Juli 2006 zwischen den EFTA-Staaten und den SACU-Staaten;
das Landwirtschaftsabkommen vom1. Juli 2006 zwischen der Schweiz und den SACU-Staaten.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 8. März 2007 Ständerat, 12. März 2007 Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Präsident: Peter Bieri Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz