AS 2009 1713
Bundesbeschluss
über die Genehmigung eines
Doppelbesteuerungsabkommens mit Algerien
vom 7. März 2007
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 20062,
beschliesst:
Art. 1
Das am3. Juni 20063 unterzeichnete Abkommen mit der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 4. Dezember 2006 | Nationalrat, 7. März 2007 |
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Der Präsident: Peter Bieri | Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist |
Der Sekretär: Christoph Lanz | Der Protokollführer: Ueli Anliker |