AS 2009 1995
Verordnung des EDI
über Suppen, Gewürze und Essig
Änderung vom 11. Mai 2009
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 23. November 20051 über Suppen, Gewürze und Essig wird wie folgt geändert:
Art. 12 Abs. 2
Curry oder Currypulver ist eine Mischung von Gewürzen wie Kurkuma (auch als farbgebender Bestandteil), Pfeffer, Paprika, Ingwer, Koriander, Kardamom, Nelken, Zimt. Es können auch andere aroma- und geschmacksverbessernde Zutaten wie Stärke, Zuckerarten oder Speisesalz zugegeben werden.
II
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 11. Mai 2009 Die von den Änderungen nach Ziffer I betroffenen Lebensmittel dürfen noch bis zum 31. März 2010 nach bisherigem Recht eingeführt, hergestellt und gekennzeichnet werden. Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
III
Diese Änderung tritt am 25. Mai 2009 in Kraft.
11. Mai 2009 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin