AS 2010 949
Verordnung
über die Datenschutzzertifizierungen
(VDSZ)
Änderung vom 12. März 2010
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 28. September 20071 über die Datenschutzzertifizierungen wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abs. 3
Der oder die Beauftragte erlässt Richtlinien darüber, welche datenschutzspezifischen Kriterien im Rahmen der Zertifizierung eines Produkts mindestens zu prüfen sind.
II
Diese Änderung tritt am1. April 2010 in Kraft.
12. März 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |