AS 2012 3607
Bundesbeschluss
betreffend das Abkommen zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft und der
Arabischen Republik Ägypten über die
Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
vom 8. März 2011
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die im Bericht vom 12. Januar 20112 zur Aussenwirtschaftspolitik 2010 enthaltene Botschaft,
beschliesst:
Art. 1
Das Abkommen vom 7. Juni 20103 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat,2. März 2011 | Nationalrat, 8. März 2011 |
|---|---|
Der Präsident: Hansheiri Inderkum | Der Präsident: Jean-René Germanier |
Der Sekretär: Philippe Schwab | Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |