Mitteilung über den Rückzug eines Erlasses aus der Systematischen Sammlung des Bundesrechts Nach Artikel 153 Absatz 3 der Bundesverfassung1 können parlamentarische Kommissionen keine rechtsetzenden Texte erlassen. Folgender in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts irrtümlich veröffentlichter Text wird deshalb aus der Systematischen Sammlung des Bundesrechts zurückgezogen: – Svizra, AS 2012 785 | Lexipedia