AS 2013 2315
Verordnung
über die eidgenössische Berufsmaturität
(Berufsmaturitätsverordnung, BMV)
Änderung vom 3. Juli 2013
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Berufsmaturitätsverordnung vom 24. Juni 20091 wird wie folgt geändert:
Art. 36 Übergangsbestimmungen
Für Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden, die ihre Berufsmaturitätsausbildung vor dem1. Januar 2015 begonnen haben, gilt das bisherige Recht.
Die Wiederholung der Berufsmaturitätsprüfung findet letztmals 2019 nach bisherigem Recht statt.
Der Rahmenlehrplan wird bis zum 31. Dezember 2012 erlassen.
Die kantonalen Vorschriften werden dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2014 angepasst.
Die Lehrpläne für anerkannte Bildungsgänge werden bis zum 31. Dezember 2014 angepasst.
II
Diese Änderung tritt am1. August 2013 in Kraft.
3. Juli 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Ueli Maurer |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |