AS 2015 83
Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Freihandelsabkommens
zwischen den EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina sowie
des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und
Bosnien und Herzegowina
vom 17. März 2014
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die im Bericht vom 15. Januar 20142 zur Aussenwirtschaftspolitik 2013 enthaltene Botschaft,
beschliesst:
Art. 1
Die folgenden Abkommen werden genehmigt:
Freihandelsabkommen vom 24. Juni 20133 zwischen den EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina;
Landwirtschaftsabkommen vom 24. Juni 20134 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Bosnien und Herzegowina.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat,4. März 2014 Ständerat, 17. März 2014 Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Präsident: Hannes Germann Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol