AS 2019 1627
Abkommen vom 13. Oktober 2017 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Abkommen vom 13. Oktober 2017
zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Inkrafttreten des Abkommens Mittels Notenaustausch vom 8. und 9. Mai 2019 haben die Schweiz und die Besondere Verwaltungsregion Hong Kong der Volksrepublik China einander gemäss
Artikel 7 Absatz 2 (a) mitgeteilt, dass die nach ihrem internem Recht für das Inkrafttreten des Abkommens notwendigen Verfahren abgeschlossen sind.
Das Abkommen tritt daher am 1. Juni 2019 in Kraft.
der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten. Abk. mit Hongkong