AS 2020 4165
Verordnung des WBF
über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen
Beschaffungswesen für die Jahre 2020 und 2021
Aufhebung vom 3. September 2020
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, verordnet:
Einziger Artikel Die Verordnung des WBF vom 19. November 20191 über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für die Jahre 2020 und 2021 wird auf den 1. Januar 2021 aufgehoben.
3. September 2020 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Guy Parmelin
für die Jahre 2020 und 2021. V des WBF