AS 2021 392
Verordnung des EDI
über Leistungen in der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung
(Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV)
Änderung vom 8. Juni 2021
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 19951 wird wie folgt geändert:
Ersatz eines Ausdrucks Im ganzen Erlass wird der Ausdruck «Impfplan 2020» durch den Ausdruck «Impfplan 2021» ersetzt.
Art. 4b Bst. d
Die Versicherung übernimmt die Kosten von Leistungen der folgenden Fachrichtungen, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:
d. klassische Homöopathie: sofern der Arzt oder die Ärztin über eine Weiterbildung verfügt, die dem Fähigkeitsprogramm Homöopathie (SVHA) des SIWF vom1. Januar 1999, revidiert am 10. Dezember 20202, entspricht;
Art. 12a Bst. e
Die Versicherung übernimmt die Kosten für folgende prophylaktische Impfungen unter folgenden Voraussetzungen: Massnahme Voraussetzung
e. Aufgehoben
Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref.
2021-1971 AS 2021 392 Krankenpflege-Leistungsverordnung AS 2021 392
Art. 12b Bst. f
Die Versicherung übernimmt die Kosten für folgende Massnahmen zur Prophylaxe von Krankheiten unter folgenden Voraussetzungen: Massnahme Voraussetzung
f. Passive Impfung mit Hepatitis Bei Neugeborenen HBs-Ag-positiver Müt- B-Immunglobulin ter.
Art. 34d Abs. 1bis Bst. c Ziff. 6a
Die IT-Gruppen werden in folgende Einheiten nach Artikel 65d Absatz 1 KVV eingeteilt:
c. Einheit C: 6a. Weitere Arzneimittel Komplementärmedizin (20),
II
Anhang 13 (Vergütungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für bestimmte ärztliche Leistungen) wird geändert.
Anhang 24 (Mittel und Gegenständeliste) wird geändert.
Anhang 35 (Analysenliste) wird geändert.
III
Diese Verordnung tritt am1. Juli 2021 in Kraft.
8. Juni 2021 Eidgenössisches Departement des Innern: Alain Berset
In der AS nicht veröffentlicht (Art. 1). Die Änderung kann eingesehen werden unter > Ärztliche Leistungen > Anhang 1 der KLV.
In der AS nicht veröffentlicht (Art. 20a). Die Änderung kann eingesehen werden unter > Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL).
In der AS nicht veröffentlicht (Art. 28). Die Änderung kann eingesehen werden unter > Analysenliste (AL).