Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr Beschluss Nr. 2/2023 des Gemischten Luftverkehrsausschusses Schweiz/Europäische Union, der durch das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr eingesetzt wurde, vom 23. November 2023 zur Ersetzung des Anhangs des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr – Svizra, AS 2024 26 | Lexipedia