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Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz

BBl 1999 8754 · Bundesblatt

Dals 26 oct. 1999

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/bbl-ff-ff/1999-8754/de/wohnbau-und-eigentumsforderungsgesetz

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Funtauna

Act che resulta: Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (AS 2000 618)

BBl 1999 8754

Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz

Ablauf der Referendumsfrist: 3. Februar 2000

Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz

Änderung vom 8. Oktober 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 1999 1 beschliesst:

I Das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz vom 4. Oktober 19742 wird wie folgt geändert:

Einführen einer Abkürzung des Titels (WEG)

Ingress ... gestützt auf Artikel 34sexies der Bundesverfassung3, ...

Art. 37 Abs. 4 4 Die Vorschüsse sind höchstens zum üblichen Satz der zweiten Hypothek zu verzinsen. Bei nicht termingerechter Rückzahlung der Vorschüsse oder Bezahlung der Zinsen wird zusätzlich ein marktüblicher Verzugszins berechnet.

Art. 40 Abs. 2 zweiter Satz 2 ... Ein Erlass vor Ablauf von 30 Jahren ist möglich, wenn die Marktverhältnisse es erfordern und Verluste aus Bürgschafts- oder Schuldverpflichtungen verringert oder vermieden werden können oder bei der Zwangsverwertung von Liegenschaften.

Art. 53 Abs. 3 und 4 3 Die Bundesversammlung kann mit einfachem Bundesbeschluss vorsehen, dass Leistungen des Bundes nach Artikel 37 unmittelbar der Bestandesrechnung belastet werden.