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Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2002 (korrigierte Fassung)

BBl 2002 918 · Bundesblatt

Dals 3 sett. 2002

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/bbl-ff-ff/2002-918/de/bundesbeschluss-i-uber-den-voranschlag-fur-das-jahr-2002-korrigierte-fassung

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: Voranschlag 2002 (01.046)

BBl 2002 5867

Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2002 (korrigierte Fassung)

Bundesbeschluss I Korrigierte Fassung1 über den Voranschlag für das Jahr 2002

vom 12. Dezember 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung2 sowie auf Artikel 2 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19743 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. September 20014, beschliesst:

Art. 1 Finanzvoranschlag und budgetierter Aufwandüberschuss 1 Der Voranschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 2002, abschliessend mit – Ausgaben von 51 249 156 670 Franken – Einnahmen von 50 955 302 600 Franken – einem Ausgabenüberschuss im Finanzvoranschlag von 293 854 070 Franken – einem budgetierten Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung von 3 799 385 804 Franken wird genehmigt. 2 Der Voranschlag der Pensionskasse des Bundes für das Jahr 2002, abschliessend mit Ausgaben von 1 833 000 000 Franken, Einnahmen von 2 422 000 000 Franken und einem Einnahmenüberschuss von 589 000 000 Franken, wird genehmigt.

Art. 2 Personalbezüge 1 Die Personalbezüge für Personal aus Personalkrediten der Departemente und der Bundeskanzlei, ohne ETH-Bereich, Eidgenössische Gerichte, Eidgenössische Finanzkontrolle und Parlamentsdienste, werden im Jahre 2002 auf 3 076 054 300 Franken begrenzt. 2 Die Personalbezüge der Eidgenössischen Gerichte werden im Jahre 2002 auf 35 555 000 Franken begrenzt. 3 Die Personalbezüge der Eidgenössischen Finanzkontrolle werden im Jahre 2002 auf 12 200 000 Franken begrenzt. 4 Die Personalbezüge der Parlamentsdienste werden im Jahre 2002 auf 18 213 000 Franken begrenzt.

1 Ersetzt die Fassung in BBl 2001 6546

2 SR 101 3 SR 611.010

4 Im BBl nicht veröffentlicht

Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2002

5 Von den Personalbezügen für Personal der mit FLAG geführten Verwaltungsbereiche, für Personal zu Lasten von Sachkrediten und den Vergütungen und Entschädigungen für Behörden, Kommissionen, Richter wird Kenntnis genommen. 6 Über die Stellenbestände ist mit der Staatsrechnung 2002 Rechenschaft abzulegen.

Art. 3 Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite Folgende Verpflichtungskredite gemäss besonderen Verzeichnissen werden bewilligt: Franken

– für die Beschaffung von Material 1 042 100 000 – für Informatik und Telekommunikation 134 500 000 – für Forschungs-, Entwicklungs- und Versuchsprogramme 184 100 000 – als Jahreszusicherungskredite für Bundesbeiträge und 616 200 000 Darlehen – Kriegsrisikos bei humanitären und diplomatischen Sonder- 300 000 000 flügen, pro Einsatz

Art. 4 Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite Folgende Verpflichtungskredite gemäss besonderen Verzeichnissen werden bewilligt: Franken

– für die Beschaffung von Material 14 500 000 – Informatik und Telekommunikation 34 800 000 – Forschung und Entwicklung 13 000 000 – Beziehung zum Ausland 4 000 000 – als Jahreszusicherungskredite für Bundesbeiträge und Darlehen 129 100 000

Art. 5 Zahlungsrahmen für Abwasser- und Abfallanlagen Für Abgeltungen an Abwasser- und Abfallanlagen nach Artikel 61 und 62 des Gewässerschutzgesetzes, die dem Grundsatz nach zugesichert worden sind, wird für den Zeitraum 2002–2005 ein Höchstbetrag von 760 Millionen bewilligt.

Art. 6 Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Grundbeiträge nach dem Universitätsförderungsgesetz (BB vom 7. Oktober 1999) Der Zahlungsrahmen für die Grundbeiträge nach dem Universitätsförderungsgesetz wird um 101,2 Millionen Franken aufgestockt. Die Jahresanteile des Zahlungsrahmens werden für 2001 um 32, für 2002 um 33,27 und für 2003 um 35,93 Millionen Franken erhöht.

Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2002

Art. 7 Erhöhung des Zahlungsrahmens für Schweiz Tourismus (BB 7. Dezember 1999) Der Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe 2000-2004 an Schweiz Tourismus wird um 10 Millionen Franken aufgestockt. Der Jahresanteil für 2002 wird von 39 auf 49 Millionen Franken erhöht.

Art. 8 Schlussbestimmungen Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 12. Dezember 2001 Nationalrat, 12. Dezember 2001 Der Präsident: Anton Cottier Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Christophe Thomann