BBl 2003 8115
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Massnahmen im öffentlichen Verkehr zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Massnahmen im öffentlichen Verkehr zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen
vom 18. Juni 2002
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 17 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 13. Dezember 20022, nach Einsicht in die Botschaft vom 11. Dezember 20003, beschliesst:
Art. 1 Für die Finanzierung von Massnahmen im öffentlichen Verkehr zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen wird ein Zahlungsrahmen von 300 Millionen Franken gutgeheissen.
Art. 2 1 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
2 Er tritt gleichzeitig mit dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 13. Dezember 2002 in Kraft.
Ständerat, 2. Oktober 2001 Nationalrat, 18. Juni 2002 Die Präsidentin: Françoise Saudan Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Christophe Thomann