BBl 2003 8241
Bundesgesetz über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben
Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2004
Bundesgesetz über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben
Änderung vom 19. Dezember 2003
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. September 20031, beschliesst:
I Das Bundesgesetz vom 20. Juni 20032 über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben wird wie folgt geändert:
Ziff. II Abs. 2 2 Die Ziffern 1, 2 und 7 der Ziffer I treten am 1. Januar 2005 in Kraft.
II 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Es tritt nach dem unbenutzten Ablauf der Referendumsfrist am Tage nach der Annahme des Bundesgesetzes vom 20. Juni 20033 über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben in der Volksabstimmung in Kraft.