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S'annunziar

Bundesbeschluss über die Unterstützung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung

BBl 2003 800 · Bundesblatt

Dals 22 fan. 2003

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/bbl-ff-ff/2003-800/de/bundesbeschluss-uber-die-unterstutzung-der-weltweiten-chemiewaffenabrustung

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Funtauna

Fatschenta parlamentara: Weltweite Chemiewaffenabrüstung. Weitere Abrüstungsmassnahmen (02.069)

BBl 2003 5160

Bundesbeschluss über die Unterstützung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung

Bundesbeschluss über die Unterstützung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung

vom 3. März 2003

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 21. März 20031 über die Unterstützung der Abrüstung und Nonproliferation von Chemiewaffen, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. September 20022, beschliesst:

Art. 1 1 Für die Unterstützung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung wird ein Rahmenkredit von 17 Millionen Franken für eine Mindestdauer von 5 Jahren bewilligt. Der Bundesrat legt den Beginn der Kreditperiode fest. 2 Die jährlichen Zahlungskredite werden in den Voranschlag aufgenommen.

Art. 2 Die in Artikel 1 erwähnten Mittel können insbesondere verwendet werden für: a. Projekte des Bundes im Ausland; b. Beiträge an Projekte anderer Staaten; c. Beiträge an schweizerische Organisationen für bestimmte Projekte und Programme; d. Beiträge an internationale Organisationen für Projekte und Programme, an deren Auswahl, Vorbereitung und Evaluation die Schweiz beteiligt ist; e. Beiträge an internationale Institutionen; f. die öffentlich-rechtliche Anstellung von maximal 2 Personen in der Schweiz und im Ausland, um das notwendige Controlling für die laufenden Projekte und Programme sicherzustellen.

5160 2002-0701

Unterstützung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung. BB

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 3. Dezember 2002 Ständerat, 3. März 2003 Der Präsident: Yves Christen Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz