BBl 2004 3641
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Jahre 2003
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Jahre 2003
vom 8. Juni 2004
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Berichte des Bundesgerichts vom 16. Februar 20041, und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 23. Januar 20042, beschliesst:
Art. 1 Der Geschäftsführung des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Jahre 2003 wird die Genehmigung erteilt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 1. Juni 2004 Ständerat, 8. Juni 2004 Der Präsident: Max Binder Der Präsident: Fritz Schiesser Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz
1 Im BBl nicht veröffentlicht
2 Im BBl nicht veröffentlicht
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Jahre 2003