BBl 2004 5509
Bundesbeschluss über die Verlängerung des Einsatzes der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen
Bundesbeschluss über die Verlängerung des Einsatzes der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen
vom 5. Oktober 2004
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19951, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Mai 20042, beschliesst:
Art. 1 Die Verlängerung des Einsatzes der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen wird ab 1. Juli 2004 bis längstens zum 31. Dezember 2007 genehmigt.
Art. 2 Der Einsatz findet im Rahmen des Assistenzdienstes statt.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 22. September 2004 Ständerat, 5. Oktober 2004 Der Präsident: Max Binder Der Präsident: Fritz Schiesser Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz