BBl 2008 5793
Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2007
Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2007
vom 28. Mai 2008
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 2. April 20082, beschliesst:
Art. 1 Genehmigung 1 Die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2007 mit einer Bilanzsumme von 66 155 461 159 Franken und einem Bilanzfehlbetrag von 91 010 233 804 Franken wird genehmigt. 2 Die Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundesrechnung) für das Jahr 2007 wird genehmigt. 3 Sie schliesst ab mit:
a. einem Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von 4 340 322 700 Franken; b. einem Ausgabenüberschuss in der Finanzierungsrechnung von 2 156 585 705 Franken; c. einem Bilanzfehlbetrag von 87 106 592 520 Franken.
Art. 2 Schuldenbremse Die Gesamtausgaben gemäss Finanzierungsrechnung unterschreiten den berichtigten Höchstbetrag für die Gesamtausgaben um 2 616 441 971 Franken. Dieser Betrag wird dem Ausgleichskonto gutgeschrieben.
Art. 3 Kreditüberschreitungen Die Kreditüberschreitungen werden gemäss Anhang 1 genehmigt.
Art. 4 Reserven von FLAG-Verwaltungseinheiten Die Bildung neuer Reserven für FLAG-Verwaltungseinheiten wird gemäss Anhang 2 beschlossen.
1 SR 101 2 Im BBl nicht veröffentlicht.
Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2007. BB I
Art. 5 Schlussbestimmung Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 26. Mai 2008 Ständerat, 28. Mai 2008 Der Präsident: André Bugnon Der Präsident: Christoffel Brändli Der Protokollführer: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab