BBl 2009 2267
Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2009
Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2009
vom 11. März 2009
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. Februar 20092, beschliesst:
Art. 1 Nachtragskredite Für das Jahr 2009 werden als vorgezogener Teil des ersten Nachtrags zum Voranschlag 2009 der Schweizerischen Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Voranschlagskredite bewilligt: Franken
a. Erfolgsrechnung: Aufwände von 513 200 000 b. Investitionsbereich: Ausgaben von 490 800 000
Art. 2 Ausgaben Im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2009 werden zusätzliche Ausgaben von 710 800 000 Franken genehmigt.
Art. 3 Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite Folgende Zusatzkredite werden bewilligt: Franken
a. Zivile Bauten 20 000 000 b. Finanzierung der Tätigkeit der KTI 2008–2011 21 500 000 c. Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen 5 000 000 d. 9. Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an KTU 2007–2010 30 000 000 e. Natur und Landschaft 2008–2011 20 000 000 f. Wald 2008–2011 4 000 000
Nachtrag Ia zum Voranschlag 2009. BB
Art. 4 Der Ausgabenbremse unterstellte Zahlungsrahmen Folgende Zahlungsrahmen werden um die folgenden Beträge aufgestockt: Franken
a. Institutionen der Forschungsförderung 2008–2011 10 000 000 b. Finanzierungsbeitrag des Bundes an den ETH-Bereich 50 000 000 2008–2011 c. Schweiz Tourismus 2008–2011 12 000 000 d. SBB-Infrastrukturen 2007–2010 150 000 000
Art. 5 Die beschlossenen Massnahmen und eingesetzten Mittel der 1. und 2. Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen sind hinsichtlich ihrer konjunkturellen und volkswirtschaftlichen Wirkung zu messen. Über die Resultate ist das Parlament in einem Bericht vor Beschluss einer allfälligen 3. Stufe von konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen zu informieren.
Art. 6 Schlussbestimmung Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 9. März 2009 Ständerat, 11. März 2009 Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Präsident: Alain Berset Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab