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S'annunziar

Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG)

BBl 2010 1682 · Bundesblatt

Dals 28 dec. 2010

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/bbl-ff-ff/2010-1682/de/bundesgesetz-uber-die-raumplanung-raumplanungsgesetz-rpg

Consultà ils 4 sett. 2026

  1. Documents
  2. Confederaziun
  3. Fegl federal
Funtauna

Act che resulta: Bundesgesetz über die Raumplanung (AS 2011 2913)

Fatschenta parlamentara: RPG. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des BewG (07.062)

BBl 2010 9023

Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG)

Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2011

Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG)

Änderung vom 17. Dezember 2010

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. Juli 20071, beschliesst:

I Das Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 19792 wird wie folgt geändert:

Art. 8 Sachüberschrift (Betrifft nur den französischen Text), Abs. 2 und 3 2 Sie bezeichnen die Gebiete, in denen besondere Massnahmen ergriffen werden müssen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen. 3 Die zu ergreifenden Massnahmen bezwecken insbesondere:

a. eine Beschränkung der Zahl neuer Zweitwohnungen; b. die Förderung von Hotellerie und preisgünstigen Erstwohnungen; c. eine bessere Auslastung der Zweitwohnungen.

II

Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 17. Dezember 2010 1 Die betroffenen Kantone passen ihre Richtpläne innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Änderung an deren Anforderungen an und sorgen dafür, dass die betroffenen Gemeinden innerhalb der gleichen Frist geeignete Massnahmen treffen, insbesondere die Festlegung jährlicher Kontingente, die Festlegung von Erstwohnanteilen, die Ausscheidung spezieller Nutzungszonen oder die Erhebung von Lenkungsabgaben. 2 Nach Ablauf dieser Frist dürfen so lange keine Zweitwohnungen bewilligt werden, bis die Kantone und Gemeinden die nötigen Vorkehrungen getroffen haben.